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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 09.03.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-03-09
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-189903090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18990309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18990309
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1899
- Monat1899-03
- Tag1899-03-09
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- Jahr1899
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29. 1899. Wochenblatt für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgeaeben und versendet. Bierteljahrsprel« 1 Mark ausschlteblich Boten- und Postgebühren. Donnerstag, den 9. März. Inserate werden mit 10 Dfg. für dte gespaltene Korpu-zetle berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinen» vorhergehende« Tages angenommen. Da die Unterzeichnete Amtshauptmannschast die Wahrnehmung hat machen müssen, daß der Bestimmung in Z 10 der Ausführungsverordnung zum Baugesetz« vom 6. Juli 1863 vielfach nicht gehörig nachgegangen wird, so wird hiermit daraus ausmeiksam gemacht, daß zur Beurthcilung ge nehmigungspflichtiger Bauvorhaben die mit den Bauzeichnungen einzureichenden Lagepläne daS Nachstehende erkennen lassen müssen und daß das bauende Publikum für die aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Lagepläne entstehenden nachlheiligen Folgen selbst verantwortlich ist. Aus den Lageplüncn, die im Maßstabe 1 : 1000 (1 Millimeter — Im) anzufertigen sind und aus denen die Zugängigkeit deS betreffenden Komplexes in seinem ganzen Umsange speziell erkennbar sein muß, hat insbesondere hervorzugehen: 1, die Lage des Neubaues zu den in der Nähe befindlichen Nachbargebäuden und Grundstücken, sowie deren Entfernung, von Umfassung zu Um fassung gemessen, die Besitzgrenzen und die Flurbuchsnummern, 2., die bauliche Beschaffenheit und Bestimmung der nachbarlichen Gebäude, namentlich ob solche weiche oder harte Dachung haben, massiv oder nicht massiv sind, ob sie zum Wohnen oder als Schuppen, Scheunen u. dergl. dienen, 3-, dir in nächster Nähe befindlichen öffentlichen Wege und Straßen, deren Breite, Entfernung und Benutzungsart, 4., die angrenzenden Grundstücke mit Angabe der Besitzer, 5, die Wasserläufe, Gräben und andere öffentliche Vorrichtungen, welche durch den Bau betroffen werden. 6.. die innerhalb 100 w von den projektirten Baute» liegenden Eisenbahnen und die in Entfernung von weniger als 60 m liegenden Staatswaldungen, und endlich 7» die Lage der Dünger-, Jauchen-, Abort- und Sammrlgruben zu den Brunnen. Zu letzterem Punkte wird gleichzeitig gemäß tz 14 der Baupolizeiordnung für Städte und Z 11 der Baupolizeiordnung für Dörfer daraus hingewiesen, daß — sofern die bestehenden Ortsbauordnungen nicht etwas Anderes bestimmen — Brunnen Von den erwähnte« Grube« mindestens Lv m, von Senkgruben aber (soweit solche überhaupt zugelassen werden) mindestens 17 m entfernt sein müssen und daß das Einbauen von Brunnen im Innern der Häuser unzulässig ist. Da nach Art. IV. Z 12Ir der Städteordnung für mittlere und kleine Städte bez. Z 12 der Revidirten Landgemeindeordnung die Aussicht über Bauordnungswidrigkeiten, insbesondere über vorschriftsmäßige Bauausführung den Bürgermeistern und Gemeindevorständen obliegt, so wird hiermit an geordnet, auch da, wo dies nicht bereits ortsgesetzlich gefordert wird, künftig den Genehmigungsgesuchen zu Neubauten ein drittes Exemplar der Bauzeichnungen oder wenigstens des Lageplanes sür die Gemeindeakten beizusügen. Königliche Amtshauptmannschast Flöha, am 23. Februar 1899. von Loeben. Seidel Ladung. Der Kellner Robert Hermann Schiffler, geboren am 27. Januar 1860 in Thiemendorf bei Oederan, zuletzt in Zschopau wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, gegen den vom Königlichen Amtsgericht Zschopau das Hauptverfahren wegen unbefugter Auswanderung — Ueber- tretung von ß 360 Ziffer 3 des Reichsstrasgesetzbuchs — eröffnet worden ist, wird auf Dienstag, de» 18. April 18S9, Vormittags S Uhr zur Hauptverhandlung vor das Königliche Schöffengericht Zschopau geladen. Im Falle unentschuldigten Ausbleibens wird Schiffler auf Grund der vom Königlichen Bezirkskommando Dresden-Altstadt abgegebenen Erklärung, daß der Aufenthalt Schifflers im Deutschen Reiche nicht ermittelt, daß ihm eine Erlaubniß zur Auswanderung nicht ertheilt worden, daß der angestellten Erkundigungen ungeachtet, sich keine Umstände ergeben haben, welche die Annahme ausschließen, daß er ausgewandert sei, verurtheilt werden Zschopau, am 4. März 1899. Der Königliche Amtsanwalt. R-f. Uhlich. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Materialwaarenhändlers Anton Emanuel Nobitschek in Zschopau ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den IV. März 18SS, Vormittags I« Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hier anberaumt. Zschopau, den 7. März 1899. Akt. Kühne, Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgericht. Oeffentliche Stadwerordneten-Sitzung I. Vorsteher Weber, R.-Anw. Donnerstag, den S. März L8VS, Abends 7 Uhr. Tagesordnung: 1. Bericht des I. Ausschusses Rathsbeschluß, Schreiben der Gewerkschaft „Vater Abraham Fundgrube" in Marienberg, Zahlung einer Zubuße von je 15 Mark sür jeden Kux — 105 Mark aus das Jahr 1899 bctr. 2. Bericht des IV. Ausschusses über den Rathsbeschluß, die Anstellung eines Thierarztes als Fleischbeschauer und eines Stellvertreters desselben, sammt einigen hiermit in Ver bindung stehenden Einrichtungen zur Ausführung des Gesetzes vom 1. Juni 1898 betr. 3. Bericht des Wahlausschusses Schreiben deS Fleischerobermeisters Franz Neßler Hierselbst, die Ablehnung seiner Wahl zum Rathsmitgliede betr., ev. Vornahme einer anderweiten Wahl.
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