Delete Search...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020416019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902041601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902041601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-16
- Monat1902-04
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
r. p.0. r. ».o. o.v. 100» - Lotten t. >.o. innen »tianen c s. L L S. S 6. Stück U,rir ^0. -tt. Z. L it. - ti. - tt. 0 u. b ». - U. - 8. 2 ti. 3. 3. LL lt. - s s o d (t. » 0. o tt. - «j. t r.L L 0. s ct. L 3. UV. t. v. t.t). t.tt. D^L.v.ISVt 3. 0 L - tt. 0 U. ) tt licl.v.lt a o. t9»;.Lv>i. - tt. r.L ». ». t. » j.L t. 6. ?»r.vL7-.M§0 t. t. L. 3. r. Iiniten - tt. ) o. ) It. - tt. l.v. t-tt. t.tt. . t.v. t. v. tiUtSlI. I>. I. v. 1. v w.Opt/t iu.Op.9^ l. o t. I) l. t). ocu:— i. v ». «.!>. ». »I>. u. I. l» n »I>. ck V.N. tt. ct. «>.i>. t«. tt. «.!>. «. o. S. «.!>. tt. »t>. 0. U I> 0. I. o tt. t.S-t-!> tt. ».I» tt. <1. Mtt«L »l.r» 0. II' » t.t> n t. v u. - ü. »Nerv ». » t). < < -roeem » . 1» o. SZ — o. SZ » o. p? is L X) <* »v ü. — d«8> u a. Vezug-.Pret- 1n der Hauptexpedition oder den im Stadt bezirk und den Bororten errichteten Aus» gadestellen abgeholt: vierteljährlich.M 4.80, — zweimaliger täglicher Zustellung in« Haus /S 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland u. Oesterreich vierteljährliche«, für die übrigen Länder laut Zeitungsprei-liste. Re-action und Expedition: Ivhannisgasse 8. Fernsprecher 15« und 222. Filialerprditione»: Alfred Hahn, Buchhandlg., UniversitätSstr. 3, L. Lösche, Katharinenstr. 14, u. König-pl. 7. . - Haupt-Filiae Dresden: Strehlenerstrabe 6. Fernsprecher Amt I Nr. 1713. — — Haupt-Filiale Serlin: Königgrätzerstraße 116. Fernsprecher Amt VI Nr. 3393. Morgen-Ausgabe. KiWM TaMaü Anzeiger. Amtsblatt -es Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, -es Rathes un- Nolizei-Ämtes -er Lta-t Leipzig. Anzeigen Preis die 6gespaltene Petitzeile 25 H. Reklamen unter dem Redaction-strich (4 gespalten) 75 H, vor den Familiennach richten (6 gespalten) 50 H. Tabellarischer und Zifsernsap entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Lffertenannahme 25 H (excl. Porto). Ertra Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung ./L 60.—, mit Postbesörderung -äL 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Ab end-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Tie Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Nr. IS». Mittwoch den 16. April 1902. 96. Jahrgang. Vie belgischen Wirren. Q- Tie zum Ueberdruß wiederholte Behauptung des Klerikalisnnis, die katholische Kirche sei der sicherste Damm gegen die Dämonen des Umsturzes, erhält einen bösen Stoß durch die immer wiederkchreudeu revolutionären Bewegungen in Spanien und Belgien, den beiden katho lischsten Ländern des europäischen Kontinents. Dabei ist noch zu bemerken, das; in beiden Ländern die Be wegung neben dem soeial-revolutionürcn Charakter einen ausgesprochen antiklerikalen Zug trägt, weil man den klerikalen Einflüssen die Hauptschuld an den be stehenden socialen und politischen Mißständen beimitzt, sicherlich nicht mit Unrecht, da in beiden Ländern der Klerus eine gewaltige Rolle spielt, speeiell in Belgien, wo seine Anhänger seit mehr als einem halben Menschen alter ununterbrochen an der Regierung und in der parlamentarischen Majorität sind. Die gegenwärtigen, das ganze Land aufwühlenden revolutionären Vorgänge tragen einen besonders bedroh lichen Charakter. Gleichwohl erscheint es fraglich, ob eS diesmal zu einer wirklichen umfassenden Revolution kommen, und noch viel fraglicher, ob diese revolutionäre Bewegung zum Siege gelange» wird. Der radicale Liberalismus stimmt hier hinsichtlich der politischen For derung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts mit der Socialdcmokratic überein, aber erschreckt doch, wie die Erklärungen seiner Anhänger in der Kammer zeigen, vor der Anwendung der Gewalt zurück, und er hat damit nicht nur aus patriotischen, sondern auch ans egoistischen Gründen ganz recht, da ein Sieg der Revolution ihn ebenso unter die absolute Alleinherrschaft der Social demokratie bringen würde, wie er jetzt unter dem Absolu tismus der klerikalen Partei leidet Die Gegner der Regierung sind also hinsichtlich dcS letzten Mittels uneinig, was natürlich die Chancen der herrschenden Partei verbessert. Gleichwohl erscheint cs zweifellos, daß früher oder svätcr Belgien der Schau plan gewaltsamer und furchtbarer revolutionärer Vor gänge sein wird. Die RevolutionSlust liegt diesem Volke in einer Weise im Blute, wie selbst den Franzosen und Spaniern nicht. Die belgischen Städte, einerlei ob im Osten oder im Westen des Landes, einerlei ob von dem wallonischen oder dem vlämischen Volksstamm bewohnt, waren seit dem 13. Zahrkmndcrt der Schauplatz unauf hörlicher Empörungen, heute gegen die Geistlichkeit, morgen gegen die Franzosen, übermorgen gegen die bur gundischen Hcr-rscher und ein anderes Mal gegen die selbstgcwähltc Obrigkeit. In Lüttich und Gent, den beiden Ccntralpuncten des wallonischen, bczw. flan drischen Volksschlages, gehörten die Vvlksausstände sozu sagen zum täglichen Brod. totes liuros cio ssRinsiro" sind geblieben wie sie waren, nnr daß zu dem zähen Festhalten und Fordern politischer Freiheiten mit der Entwickelung der neuesten Zeit noch die sve taten Gegensätze in immer ausgesprochener Weise hinzugetreten sind. Es gicbt wenige Länder, wo diese Gegensätze dem Fremden so auf den ersten Blick ins Auge fallen, wie Belgien. Hier jämmerliche Armnth, dort ein aufdringliches Protzenthum. Vielleicht ist der Gegensatz zwischen Arm und Reich an sich nicht viel größer, als in dem ja auch fast zum ausschließlichen Industricstaatc gewordenen England, aber man muß cs dcm reichen Engländer lassen, das; er seinen Wohlstand nicht in einer den Haß so herausfordernden Weise zur Schau trägt, wie cs der reiche Belgicr'thut. So düngen klerikale Mißwirthschaft, Bolkscharaktcr und socialer Gegensatz de» Boden für das Aufgcben der revolutionären Frucht. Ob eine große und allgemeine Revolution aber würde gewaltsam niedergeschlagen werden können, erscheint sehr fraglich. Wir können nicht sagen, daß wir von der Zuverlässigkeit und Discivlin der belgischen regulären Armee einen erhebenden Ein druck gewonnen haben. Die „ B ü rg c r g a r d c " aber ist vollends ein zweischneidiges Schwert, denn cs befinden sich unter ihr so viel revolutionäre und unbotmäßige Elemente, daß cs unter Umständen viel gefährlicher ist, diesen Elementen ein Gewehr in die Hand zu geben, als aus die Mitwirkung der Bürgcraarde bei inneren Un ruhen überhaupt zu verzichten. Das einzig Vernünftige, was die belgische Regierung überhaupt tbun könnte, wäre die Gewährung des allgemeinen gleichen Wahlrechts, viel leicht unter gleichzeitiger Durchführung des Proportional, sustcms, damit jedenfalls dieser Streitpunkt aus der Welt geschafft wird. Wassermann über die politische Lage. v. Jena, 15. April. Unser Rcichstagsabgcordneter Basser mann sprach gestern Abend hier in einer öffentliche» Versammlung. Daß er, so bemerkte Herr Basicrmann, feit Inni 1900 nicht wieder in Jena ge sprochen, habe seinen Grund mit darin, daß cs ihm und anderen RcichstagSabgcordncten, die ihre Pflichten al» Abgeordnete regelmäßig ausübtcn, unmöglich sei, in Folge der langen Tagungen, so häufig zu Referaten im Wahl kreise zu erscheinen, wie cs wünschcnswcrth sei. Zunächst zur a u s w ä r t i g c n P o l i t i k übergehend, streifte er die Chinawirren, den Bvercnkricg und glaubte, daß nach Bülow's letzter Reise die Aussichten für die Er neuerung des Dreibundes günstig feien, da zweifellos bei Oesterreich und Italien das Bcbürftriß vorhanden sei, den Dreibund aufrecht zu erhalten. Dort wolle man indes» neben friedlichen politischen Beziehungen auch auf wirth- schastlichem Gebiete ein Einvernehmen herbeiführen, d. h. Handelsverträge abschlicßen. Ter inneren Politik sich zuwcndend, behandelte Redner zunächst die Arbeitslosigkeit, über deren Ausdehnung zweifellos Ucbertrcibnngen nntcrgelaufcn seien. Sache der Gemeinden und Einzelstaaten müsse es sein, für ein gewisses Maß von Nothstandsarbeiten bei Zeiten zu sorgen, damit beim Eintritte von Arbeitslosigkeit die Arbeit in Angriff genommen werden könnte». Be- züglich derRetchsfinanzrefvrm müsse e» Aufgabe der gesetzgebenden Factorcn sein, Klarheit zu schaffen, inwieweit eine Reform möglich sei. Zur Zeit habe eine Reform im Reichstage nicht viel Aussichten, da Ceutrum und Freisinn einer solchen wenig geneigt seien. Es sei ein merkwürdiger Zustand, daß sich das Centrum wesentlich kritisirend hierbei verhalte. Erfreulich sei, daß als Arbeitsamt eine besondere Abtheilung im Reichsamt des Innern eingerichtet und daß der Ausbau der Ge- w e r begericht e erfolgt sei. Die Reform der Krankcu- versicheruug, Wittwcu- und Waisenversicheruttg fehle noch, die Einführung kaufmännischer Schieds gerichte werde wohl im Sommer gesetzlich geregelt werden. Der Entwurf über besseren Schutz der Bau- Ha n d w e r k e r befinde sich noch in den Reichsämtern. Er erwähnte noch die weiteren angekündigtcn Gesetz entwürfe und ging sodann zum Zolltarif über. Dieser sei früher eine rein wirthschaftlichc Frage gewesen, jetzt aber zu einer hochpolitischen geworden. Es handle sich nicht mehr darum, ob die Landwirthschaft einen höheren Schutz bekommen solle, sondern darum, ob das deutsche Parlament in der Lage sei, sich über Maßnahmen, durch welche neue Grundlagen auf wirthschaftlichem Gebiete ge schaffen werden sollen, mit den verbündeten Regierungen zu einigen oder nicht. Letzteres müßte lebhaft bedauert werden. Man habe dcm Zolltarif daraus einen Vorwurf gemacht, daß er lückenlos sei. Er könne das nicht thun. Ein Vortheil liege darin, daß man dadurch Cvmpcn- sativnSobjectc bei den Handclsvcrtragsverhandlnngcn ge schaffen habe. Die Zollrcfvrm von 1879 sei eine wesentlich industrielle gewesen. In dem Augenblick, wo man einen Schutz für die Industrie anerkenne, müsse man ihn auch der Landwirthschaft zubilligen. Das hätten selbst die Soeialdemokraten Calwer und Lchippel anerkannt. Also schon anS dcm Princip der Gerechtigkeit heraus müsse der Landwirthschaft höherer Zollschny gewährt werden. Die Rothwendigkeit, die Landwirthschaft leistungsfähig zu erhalten, ergebe sich aus den Gesichtspunkten der Wehrkraft und der Volks ernährung, und endlich sei das nationalpolitische Moment zu berücksichtigen: zu verhindern, daß die ganze land- wirthschastlichc Bevölkerung ins socialdcmokratische Lager abschwcnkc (?). Eine große Neigung für das Parlament, höhere Kornzölle zu bewilligen, sei nicht da; denn diese wirkten als Kopfsteuer und seien daher socialpolitisch be dauerlich. Die Absicht, nach Annahme dös'Zolltarifs üic städtischen Octrons aufzuhcbcn, halte er für gesund. Sobald die Regierung erkläre, daß mit dem Minima l- tarif der Abschluß von Handelsverträgen möglich sei, werde er demselben zustimmcn. Maßhalten sei ein Gebot der politischen Klugheit. Der Weg zu Handelsverträgen führe nur über höhere Kornzöllc, bas möchten auch die Gegner bedenken. Die Regierung habe die Aussichten des Zolltarifs zu günstig bcurtheilt. Wäre die Vorlage ein Jahr früher an den Reichstag gekommen, so wäre sie ver abschiedet worden: ob das jetzt der Fall sein werde, sei zweifelhaft. Die Diäte ns rage sei jetzt acut geworden. Die Absicht der Regierung, der Commission für die Sommer tagung ein Pauschquantum zu bewilligen, werde nichts helfen, viel nothwendiger sei die Bewilligung von Diäten an den Reichstag: denn es werde schwer halten, die Mit glieder des Reichstags in beschlußfähiger Zahl auf lange Zeit znsammenznhaltcn. An der Diätenlosigkcit den Zoll tarif scheitern zu lassen, dazu sei der Reichskanzler zu klug; derselbe werde Diäten bewilligen, wenn Aussicht da sei, daß in Folge dessen die Vorlage genehmigt werde. Be züglich einer Acnderung der GeschäftSord u u n g des Reichstages sprach sich Redner ablehnend aus. Zum Schluß erklärte er, daß er schon 1898 und 1900 hier keinen Zweifel darüber gelassen habe, daß für die Landwirthschaft ein höherer Schutz nothwendig sei. Er habe bei der Zucht- hauSvorlage keine Instrnckion cntgcgcngenommcn, ebenso wcrdc er beim Zolltarif weder von den Socialdcmo- krotcu, noch vom Handclsvertragsvcrcin, noch vom „Bund der Landwirthe" Instructionen annchmcn. Die Ausführungen Baffcrmann's fanden reichen Beifall. Der Krieg in Südafrika. Methuen s Riederlage. AuS Lord Metbuen'S Bericht über seine Niederlage gebt hervor, daß eS keineswegs „zabrne Boeren", wie die Eng länder die auf ihrer Seite kämpfenden Boeren nennen, und Irregulär« au« der Capcolonie waren, die in ernsten Mo menten des Kampfes versagten, sondern daß die Deonianry selbst viel zu wünschen übrig ließ. Der Bericht über den Kampf deckt sich in allen Punkten mit den bereit früher mitgetheiltrn Schilderungen. Neu ist dagegen die Mitlheilung, daß bereits am Tage vor dem eigent lichen Gefechte die Momanry, oder wenigstens ein Theil derselben, versagte. Lqrv Metbuen meldet darüber: ,6. März. — Die Colonne trat um 5 Uhr früh den Marsch an, nachdem der Ochsentransport bereit- um 4 Ubr aufge brochen war. Tie ganze Abtheilung erreichte gegen 7,30 Uhr Lreuwspruit. Ich schickte von dort ein Detachement Cap- Polizisten nach Leeuwkuil, um feststelleu zu lassen, ob e» dort Wasser gebe. Bei der Arrisrgarde waren Schüsse gefallen, da dort da- etwa 100 Manu stark« Commando van Zyl aufgetaucht war. Da ich sab, daß dort einige Verwirrung zu herrsche» schien, begab ich mich selbst dorthin, und ließ gleich zeitig den Zug der 38. Batterie bolen. Ich fand, daß die Nachhut, die au- der 86. Compagnie der Imperial Neomanry bestand, sehr au- der Hand gekommen war. Es sehlte ihr sowohl an Feuerdi-ciplin wie auch an Kenntniß dessen, wa» sie zu thun hatten. Mir schien es, als ob dir Neomaary nicht genügend au»gebildrte Officiere und Unter- officiere habe. Nachdem van Zhl'S Commando von der Artillerie unter ein gut gezielte-Feuer genommen war, zog es sich zurück und ging um unsere rechte Flanke herum nach Twebosch, während unsere Colonne in Lreuwspruit hielt." * Haa», 15. April. (Telegramm.) TS scheint jetzt sicher, daß die Bemühungen der niedrrlLndischen Regierung, den zu tzen Ambulanzen de- ntederlSadischen Rothen Kreuze- gehörenden AerzteK freien Verkehr in den Reihen der kämpfenden Boeren zu gestatten, auf Schwierigkeiten seitens der englijchen Negierung gestoßen sind, die einer Ablehnung glcichkomnien. (Wiederholt.) Deutsches Reich. I>. Leipzig, 15. April. «Bürgerliches Gc setz st u ch und S ä chsische Gesindevrd u u n g.) Zn unserer Ausführung im Leitartikel in Nr. 181 werden wir darauf aufmerksam gemacht, das; wir das sächsische Nach tragsgesetz zur Gesiudevrduung, welches aus die durch das Bürgerliche Gesetzbuch bedingten Acuderungcu Bezug nimmt nnd unseren Mitthcilnngen mit zn Grnnde lag, nicht eitirt haben. Es ist das Nachtragsgesetz zur „Gesinde ordnung vom 2. Mai 1892" vom 31. Mai 1898, das „mit Rücksicht auf die am 1. Januar 1900 in Kraft tretenden Vorschriften des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches vom 18. August 18W" die Abänderung einiger Bestimmungen der revidirten Gestudeordiiung für das Königreich Sachsen Vorsicht. Die von uns hcrvvrgehvbcnc Ergänzung in 8 1822 dcS Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Gesinde dienstvertrag eines Mündels der Genehmignng des Vvr- mundschaftsgcrichtcs bedarf, wenn er das Mündel für länger als ein Jahr verpflichtet, ist auch in 8 13» des Nach tragsgesetzes übcrgegangcn. Der Einfluß aber ging auch hier im Grunde nur vom Bürgerlichen Gesetzbnche aus. Da nun in den Ausgaben der Gesiudcordnung dieses Nachtragsgesetz, soweit nicht die nettesten Auflagen vorlicgen, fehlt, geben wir gern der Anregung statt, hier durch noch ausdrücklich ans dasselbe hinzuwcisen. In ihm ist der Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuches auf das Ge sinderecht, wie es uns beschäftigte, niedcrgelcgt. Der 8 621 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Kündigung) ist, wie wir auf eine weitere Anfrage hin noch mitthcilen wollen, nicht unter die Paragraphen ausgenommen worden, welche die Gesindcordnnngcn der einzelnen Länder beeinflussen, und konnte uns daher nicht intercssiren. /?. Leipzig, 15. April. iS o c i a l d c m o k r a t i e und Gericht.) Ein typisches Beispiel dafür, wie die Locialdcmvlratie durch schiefe Darstellung das Vertrauen zu den Gerichten zn untergraben sucht, wird von der „Sächs. Arbciterztg." geliefert. Unter der Uebcr- schrift „Buchstabenrichter" theilt das soeialistische Organ den Hergang der Vcrnrtheilnng eines, wie das Blatt selbst zngiebt, rückfälligen Missethütcrs wegen Diebstahls mit. Der Angeklagte habe, wie er selbst eingestebe, seinem Arbeitgeber zwei Gegenstände im Wertste von 40 Pfg. gestvstlen, und zwar, weil er nach seiner Bestaiiptnng eine Lvstnfordcrung von 32 .// gehabt, die ihm der Arbeitgeber nicht ansgezastlt habe. Der Gerichtshof stabe cs nicht für nötstig gestalten, über diese letztere Behauptung Beweis zu erheben, sondern den Angeklagten zu fünf Monaten G e f ä u g u i ß verurtstcilt. Dcm Gerichtshöfe wird also einerseits Mangel an Gewissenhaftigkeit, andererseits Härte vvrgcworfcn. Der Mangel an Gewissenhaftigkeit soll in der Nichterhebnng des Beweises liegen. Dieser Vorwurf wäre dann gerechtfertigt, wenn der Angeklagte behauptet hätte, geglaubt zu haben, die Gegenstände als Faust pfand für seine Forderung sortnchmcn zu dürfen. Dann Hütte allerdings die Voransscyiing der Absicht rechts widriger Zueignung gefehlt, wofern nämlich die Behauptung von der rückständigen Lohnforderung wahr gewesen wäre, und Sann hätte das Gericht gar nicht auf Antrag des Angeklagten, sondern ox okkieio den Beweis über diese Behauptung erheben müssen. Da dies nicht geschehen ist, io tann die Verhandlung nnr lv verlausen sein, daß der Angeklagte zugegeben hat, er stabe sehr wohl gewußt, daß er trotz seiner Forderung zur Wegnahme der seinem Arbeitgeber gehörigen Gegenstände nicht berechtigt sei. Dann aber war die Beweisaufnahme unter allen Umständen für die Rechtsfrage überflüssig, da der Thatbeüand des 8 242, bezw. 244 R.-Ltr.-G.-B. vollständig gegeben war. Es konnte sich also höchstens um die Strafst ö he standeln. Damit kommen wir zn dcm in dem Artikel des Dresdner Blattes angcdcutctcn Vor wurfe der Härte. Nach diesem Artikel aber handelt es sich zweifellos nm einen Angeklagten, der einen Diebstahl in wiederholtem Rückfälle begangen hatte, Ser also nicht nach 8 242. sondern nach 8 244 zn vernrthcilcn war. Dieser „Rnckfallsparngrapst" sicht für c i n f a ch c n Diebstahl anS 8 242 Zuchthaus bis zn zc l> n I a h r e n- vor. Bei dcv Annahme mildernder Umstände gestattet er Gcfäng- nißstrase von nicht unter drei Monaten. Tic Richter staben also nicht nur mildernde Umstände angenommen, sondern auch nahezu aus die niedrigste in diesem Falle zulässige Strafe erkannt, was dafür spricht, das; sie Sic Behanpiung des Angeklagten bezüglich seiner Lohnforderung als wahr unterstellt haben. Da der Angeklagte, wie das soeialistische Blatt selbst bemerkt, „genau im Ltrafgerichtssaalc Bescheid weiß", weil er „ja schon so oft" dort war, da er anscheinend auch ein Landstreicher war, so würde der Gerichtshof sicher lich zu einem strengeren Urthnle gekommen sein, wenn er nicht die spccicllcit Umstände des Falles in Rücksicht ge zogen hätte. Die Benrthcilung des Vorganges durch die „Sächs. Arbciterztg." stellt sich also als eine durchaus un» gerechtfertigte Verdächtigung der Justiz dar. Verkitt, 15. April. (Kinderarbeit und Gesetz gegen die Ausnutzung kindlicher Arbeitskraft in Deutschland.) Gleichzeitig mit der voin BunvcSrath kürz lich erfolgten Annahme veS Gesetzentwurfes über „Regelung der gewerblichen Kinderarbeit" und dem von der „Nordd. Allg. Ztg." mitgetbeilten wörtlichen Inbalte diese- Entwürfe- ist unter obigem Titel (bei G. Fischer in Jena) eine bemer- ken-wertbe Arbeit von Konrad Agahd erschienen, dir sich eingehend mit dem Kinderschutze beschäftigt. Der Ver fasser stand seit 9 Jahren als unermüdlicher Vorkämpfer in den ersten Reiben ter Manner, welche tie Einschränkung der gewerblichen Kinderarbeit erstrebten. Der bald an den Reichstag gelangende und hoffentlich noch in dieser Session zu erledigrnve Gesetzentwurf krönt die Bestrebungen dcS KinderschutzeS mit Erfolg. Allerdings bleiben noch manche Wünsche, die Herr Agabd und viele Andere mit ibui für einen wirklichen Kinderschutz hegen, noch unerfüllt. Indessen muß anerkannt werden, daß der Entwurf in Gestalt der Regierungsvorlage einen ungemeinen Fortschritt bedeutet und Deutschland auch in dieser Hinsicht an die Spitze der socialpolitischen Gesetzgebung aller Länder stellt. Der Verfasser möchte vor Allem Kinder nickt vor dem elften Lebensjahre als Arbeitsgehilsen der Eltern oder Fremder herangezogen sehen und in beiden Fällen di: Er- laubniß dazu nach Anhörung der Schulbehörden und des Arztes gegeben wissen. Als Arbeitsgehilsen der Eltern tönnen Ausnahmen unter der angegebenen Bedingung gemacht werden, daß ein Kind zwar schon mit dem zehnten Jahre diese Dienste leisten darf, jedoch mit der gesetzlichen Besriiiiinung: niemals vor Beginn des täglichen Schulunter richts und mit einer Maximalarbeitsdauer von drei Stunden und vollständiger Sonntagsruhe. Jeder fremde Arbeitgeber — ein Kind darf nur von einem fremden Arbeitgeber be schäftigt werden — soll gesetzlich für die Verletzungen, die fick ein Kind bei der ihm übertragenen Arbeit zuzieht, haften. Die Milivirkuiig bezw. Aufsicht der zur Arbeit herangezozenen Kinder seitens der Schule denkt sich ter Verfasser folgender maßen: Jedes bei einem fremden Arbeitgeber beschäftigte Kino erhält ein von ter Schule abgestempeltes Arbeitsbuch, m dem der Arbeitgeber die Tageszeiten einzutragen bat, in denen er das Kind beschäftigen will. Dies Buck könne einmal dem Lehrer zur Controle dienen, während es andererseits die Kenntniß des Gesetzes bei den Arbeitgebern fördere; es könne gleichzeitig auch als Lohnbuch dienen, müsse den Wortlaut des Gesetzes enthalten und wäre bei Entlassung des Kindes aus dem Arbeitsverhältniß mit Vermerk des Arbeitgebers an die Schule zurückzugcben. Zur Durchführung des Gesetzes scheint die Ausdehnung der Gewerbeaufsichl auch auf die Hausindustrie nothwendig; jedoch bleibt die Mit wirkung der Sckule einer der wesentlichen Factorcn der Aus übung des KinderschutzeS. — Jedenfalls dürften diese Vor schläge in der DiScussion deö Gesetzentwurfes im Reichstage gebührende Beachtung finden. * Berlin, 15. April. Die Zahl der Eintragungen von Reck tsan wälten betrug bei den deutschen Gerichten im ersten Vierteljahr 1902 inSgesanimt 191 gegen 189, 200 und 177 im gleichen Zeitraum der Vorjahre bis 1899 zurück. Davon entfallen 94 (1901 81) auf Preußen, 23 (22) auf di« Hansestädte, 21 (2.3) auf Bayern, 21 (41) auf Sachsen, 7 (7) auf Württemberg, 6 (5) auf Hessen, 6 (1) auf die thüringischen Staaten, 4 (I) auf Vaden, 3 (3) auf Mecklenburg, 3 (3) auf Braunschweig, 2 (0) auf di« Neickslande und 1 (0) auf die übrigen Kleinstaaten. Doppeleintragungen, d. b. Eintragungen desselben Anwalts in die Listen mehrerer Gerichte befanden fick unter der Gesamnitrahl 41 (16), wovon allein 14 auf die Hansestädte, 8 auf Sachsen und 16 auf Preußen entfallen. Nach Abzug dieser Doppel eintragungen bleiben 150 neue Rechtsanwälte übrig. Löschungen sind im I. Vierteljahr d. I. erfolgt l l6 (1901 130), wovon 42 (6l) auf Preußen, 35 (32) auf Bayern, II (17) auf Sachsen, 9 (0) auf die Hansestädte, 4 (4) auf Hessen, 3 (9) auf Württemberg, 3 (l) auf Baven, 3 (0) auf die ReichSlanve und der Nest auf die kleineren Staaten entfallen. Unter den Löschungen befanden sich 13 Doppcllöschungrn. Den 191 Eintragungen sieben also 116 Löschungen und den 150 eingetragenen Anwälten 103 gelöschte gegenüber, so das; die Zahl ver Anwälte sich um 47 erhöht bat, während im I. Vierteljahr 1901 nur eine Erhöhung um 30 uuv im I. Vierteljahr 1900 sogar eine Verminderung um 10 statt gefunden hatte. Den Hauptantheil an der Zunahme der Anwälte bat Preußen mit 38, während in Bayern eine Ab nahme um 14 stattgefuudeil hat. Die Hansestädte zeigen eine Zunahme um 6, Sachsen eine solche um 5 und Württem berg um 1 Anwälte. D Berlin, 15. April. (Telegramm.) Zur gestrigen Abendtafel beim lsaiscrpaare waren Einladungen nicht ergangen. Heute Vormittag Hörle der Kaiser die Vorträge des Cbess des Militärcabinets und die Marine-Vorträge. — Am Sonntag, 13. d. Mts., hatte ter amerikanische Geschäftsträger Jackson die Ehre, dem Kaiser die Dankadresse zu überreichen, welche der Präsident und die Mitglieder des Harvard College ain lo. Mär; votirt hatten, nachdem Prinz Heinrich von Preußen ihnen Mitthcilung gemacht batte von dem Geschenk, das der Kaiser der Harvard-Universität für ihr Germanisches Museum zu übersenden beabsichtigt. Später uahin ter Geschäftsträger an der Frühstückstafel beim Kaiserpaar theil. O Berlin, 15. April, j Telegramm.) Tie „ N v r d d. Allg. Ztg." schreibt: Ans Wiesbaden nnd Frankfurt a. M. wir in der Presse verbreitet, daß nach Erledigung des ersten Flc'ktengesetzes vvm Kaiser dem Abgeordneten Dr. Lieber ein hü he res Reichsamt oder ein O b e r p r ä s i d i n in a n g e b v t e n wurden sei. Wir sind zn der Erklärung ermächtigt, daß ein der artiges Angebot niemals erfolgt ist. jAuch die Münchener „Allgcm. Ztg." erklärt, „ans Grund von Infonnativnen aus unbedingt sicherer Quelle" versichern zu können, das; der Kaiser niemals dem Abg. I>r. Lieber ein Anerbieten in dem besprochenen Sinne gemacht habe. D. Red.) T Berlin, 15. April. (Telegramm.) Wie die „Naiionalzcitung" erfährt, haben sofort nach dem Abschlüsse der Brüsseler Jttckcrpläinicn-Kon»ention die Vorarbeiten für die Vorlage betreffs der Genehmigung derselben be gonnen und werden derart gefördert, daß die Einbringung der Vorlage im Reichstage noch vor der Unterbrechung der Sitzungen dcS Reichstages bis zuizr Herbste zu er warten ist. — Das für Montag anbcraumt gewesene Diner beim österreichisch-ungarischen Botschafter v. Szögyeny mußte wegen eines glücklicher Weise gänzlich unbedenklichen Un wohlseins deö Kaisers auf Dienstag, 22. d. MtS., ver schoben werden. (Mgdb. Ztg.) (-) Wilhelmshaven, 15. April. (Telegramm.) Der Prinz und die Prinzessin Heinrich trafen zur Grund steinlegung des SeemannShauseS heute Nachmittag l Uhr hier ein und begaben sich, von der Bevölkerung leb- haft begrüßt, sogleich durch die rcichgeschmücklcn und bc-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page