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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 20.05.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-05-20
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190505204
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19050520
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19050520
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1905
- Monat1905-05
- Tag1905-05-20
- Monat1905-05
- Jahr1905
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 20.05.1905
- Autor
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- Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tageblatt sd tzihidls, MA, HMdrs, Mns, §i.Wti, ßtimOlni, Mmm, Knüirstl, Mmsdis, RWA.Mis, A,z«al A. Meli, ZiuWdrs, Wm, Memilsti, AMM »d MW Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezitt - —- — 55. Jahrgang. — - —- Rr. iiß Sonnabend, den 20. Mai 1905. Vertrag des Königs mit der Gräfin Montignoso. In der am Mittwoch ausgegebenen Nummer des „Dresdner Journals" wird der neue Vertrag des Königs mit der Gräfin Montignoso bekannt gegeben. Derselbe ist vom König genehmigt und die vollzogene Genehmigungsurkunde an die Gräfin abgesandt worden. Jnzwis-ben ist der Gräfin Montignoso auch die von ihr beaniragte Ent lassung aus dem sächsischen Staatsange hörigkeitsoerbande von der KreiShauptmann- schäft Dresden erteilt worden. Wir lassen im nach stehenden den Wortlaut des Vertrags und der Ge nehmigung folgen: Zwischen Seiner Majetät dem Könige Friedrich Augustvon Sachsen, — vertreten durch Allerhöchstseinen Bevollmächtigten, den Staatsminister Dr. Otto aus Dresden — und der Frau Gräfin Luisa von Montignoso, zur Znt in Florenz, ist zum Ausgleiche der Differenzen, die seit einigen Monaten zwishen ihnen schweben, heute folgendes vereinbart worden: 1. Seine Majestät der König überläßt der Frau Gräfin die kleine Prinzessin Anna Monica Pia noch bis zum 1. Mai 1906. Die Frau Gräfin verpflichtet sich, noch dem 1. Mai 1906 die Prinzessin den von Sr. Majestät dem Könige an sie hierzu abgesandten Vertrauenspersonen unweigerlich herauszugeben,- es bleibt ihr jedoch frcigestellt, die Uebernahme der Prinzessin auch schon vor jenem Zeitpunkte zu fordern. Solange die Frau Gräfin die Prinzessin in ihrer Hand behält, wird ihr zu den Unterhaltungskosten ein Beitrag in der gleichen Höhe, wie die letzten Monate hindurch, das ist in Höhe von 200 Mark monatlich, gewährt. 2. Die Frau Gräfin verzichtet aus ihre Staatsangehörigkeit im Königreiche Sachsen. Sie verpflichtet sich, eine den Verzicht enthaltende schriftliche Erklärung an die Kreishauptmannschaft zu Dresden zu richten und bei der Unterschrift dieses Vertrages dem Bevollmächtigten Sr. Majestät einzu händigen. Sollten außer dieser Erklärung noch weitere Förmlichkeiten zu erfüllen sein, so wird die Frau Gräfin auch diese erfüllen. Die Frau Gräfin verspricht zugleich, daß sie auch künftighin niemals die Aufnahme in den Verband eines deutschen Einzel- staates nachsuchen wird. 3. Seine Majestät der König erteilt hiermit die Zusage, für die Zeit nach dem 1. Mai 1906 und unter der Bedingung, daß alsdann die Prinzessin Anna Monica Pia an Allerhöchstihn herausgegeben sein wird, einWiedersehen derFraüGräsin mit den gemeinschaftlichen Kindern jedes Jahr einmal stattfinden und die dazuerforderlichen Vorkehrungen treffen zu lassen. Das Nähere über Zeit, Ort und Aus dehnung der Zusammenkünfte, und wenn es nicht möglich wäre, alle Prinzen und Prinzessinen zu sammen auf einmal der Frau Gräfin zuzuführen, das Nähere über die Auswahl der Kinder zu be stimmen, behält Sich Seine Majestät der König vor. Der Bestimmung dieser Einzelheiten wird jedesmal eine Vernehmung des Königlichen Kämmereramts mit der Frau Gräfin vorangehen. 4. Die für die Frau Gräfin im Artikel. 3 des Genfer Vertrags vom 9. Januar 1903 auf jährlich 30000 Mark festgesetzte Rente ist auf die Zeit vom 1. Februar 1805 ab nicht gezahlt worden. Seine Majestät der König wird verfügen, daß die Rente auf die letztverflossenen drei Monate alsbald nach Genehmigung des Vertrages nachgezahlt werde. 5. Für die Zeit vom 1. Juni 1905 ab wird die Rente zu gunsten der Frau Gräfin auf 40000 Mark im Jahre erhöht. Was von der Rente in den Artikeln 3, 4, 5 des Genfer Vertrags vom 9. Januar 1903 vereinbart worden ist, gilt unverändert auch für die um 10000 Mark erhöhte Rente: in- fonderheit bleibt in Geltung, daß die Frau Gräfin der Rente für verlustig erklärt werden könnte, falls sie verletzende Aeußerungen in der Presse von sich geben oder wenn sie etwas unternehmen sollte, was geeignet wäre, dem Königlich Sächsischen Hose und dem Sächsischen Volke gegenüber öffent - lichesAergernis zuerregen. Die Erhöhung der Rente bleibt übrigens davon abhängig, daß der unter 2 bezeichnete Verzicht perfekt wird und die Frau Gräfin die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Einzelstaate nicht wieder erwerben wird. 6. Die vorstehenden Abmachungen sind nur gültig, wenn Seine Majestät der König Allerhöchstseine Genehmigung schriftlich dazu erteilen wird. Sie werden insgesamt hinfällig, dafern die der Frau Gräfin durch das Kämmereramt Seiner Majestät zu übermittelnde Genehmigungsurkunde nicht längstens bis zum 17. Mai 1905 in Dresden zur Post ge geben würde. Die Genehmigung kann nicht auf einzelne Teile des Vertrags beschränkt werden, sondern muß den Betrag im ganzen umfassen. Florenz, den 5. Mai 1905. Gräfin Luisa von Montignoso. Dr. Viktor Otto. * * * Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen, rc, erteilen hiermit zu dem Vertrage, den Unser Bevollmächtigter, der Staats minister Dr. Viktor Otto, mit der Frau Gräfin Luisa Montignoso unter dem 5. Mai 1905 zu Florenz abgeschlossen hat, und zwar zu allen Teilen des Vertrages die für Uns vorbehaltene Ge nehmigung. Wir befehlen zugleich, daß Unser Kämmereramt diese Urkunde unverzüglich an die Frau Gräfin Montignoso in Florenz, via Benedetto da Fojavo 1, mittels eingeschriebenen Briefes zur Post gebe. zu Dresden, den 16. Mai 1905. (gez.) Friedrich August. (gez.) Georg v. Metzsch. Politische Rundschau. Deutschland. * Es bestätigt sich, daß Kaiser Wil. Helm an den Zaren Depeschen gerichtet hat, worin die ihm zugeschriebenen Aeußerungen über die Ursache der rus sisch e n Ni e d er la g e b c i M u kd en als Er findung bezeichnet und die Tapferkeit der Russen besoders anerkannt wird. — Das kommt davon, wenn die Aeußerungen der Souveräne nicht in authentischer Form der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden. * Jm Auftrage desKönigs vonSachsen wird Prinz Johann Georg den Vermählungs- seierlichkeiten des Deutschen Kronprinzen beiwohnen. * D e r P a p st hat in der Mosaikfabrik des Vati kans ein großes Mosaikbild Herstellen lassen, das dem Kronprinzen als H o chz e i t s g es ch en k zugedacht i st. Kardinal Fürstbischof Dr. Kopp wird als Vertreter des Papstes der den Feierlichkeiten das Geschenk überreichen. * Der Empfang des deutschen Sondergesandten Grafen Tattenbach durch den Sultan von Marokko hat schon am zweiten Tage nach der Ankunft des deutschen Gesandten in Fez, also unge wöhnlich rasch stattgefunden. Graf Tattenbach er wähnte in seiner Ansprache die zwischen Deutschland und Marokko bestehende Freundschaft und erklärte: Er sei gekommen, um den Sultan als unabhängigen Souverän zu begrüßen. Er danke im Namen des Kaisers für den diesem in Tanger bereiteten präch tigen Empfang. Der Sultan wies in seiner Antwort auf die überlieferte Freundschaft zwischen beiden Ländern hin, welche schon von seinen Vor fahren gepflegt worden sei, und drückte die Hoffnung aus, diese Freundschaft werde unter seiner Regierung weiter blühen. Er bedauere auch, daß er den Kaiser nicht persönlich habe begrüßen können. Graf Tattenbach händigte dann dem Sultan ein kaiser- ltches Handschreiben aus und überreichte ihm daS Großkreuz des Roten Adlerordens in Brillanten, worüber der Sultan sehr erfreut schien. * Im bayerschen Miui st errat kam er am Donnerstag zu heftigen Auseinandersetzungen wegen der Wahlkreiseinteilung. Eine Ministerkrisis ist wahrscheinlich. * In der Budgetkommission des Reichstages wurde die Vorlage betreffend die Kamerunbahn mit einigen Amendements angenommen. * Die Generale Menges und Keim legten unerwartet ihre Aemter im Präsidium des deutschen Flottenvereins nieder. * DieReichsfinanzreform ist hinter den Kulissen, schon ehe sie ans Tageslicht der parla mentarischen Behandlung tritt, Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Trotz aller Ableug nungen ist das Vorhandensein eines Gegensatzes zwischen dem Reichsschatzsekretär, der eine Erb schaftssteuer begünstigt, und dem preußischen Finanzminister, der nichts von ihr wissen will, nicht zu leugnen. In dem im Reichsschatzamt ausgearbeiteten Entwurf ist eine Reichserbschafts steuer nach dem Muster der englischen und franzö sischen Gesetzgebung, also mit der Besteuerung auch der direkten Nachfolge sowie der Ehegatten untereinander, und eine Entschädigung derjenigen Bundesstaaten, die schon heute die Erbschaftssteuer als Staatssteucr besitzen, vorgesehen. Der Entwurf rechnet mit einer Jahreseinnahme von 100 Millionen Mark, wovon rund 20 Millionen in Form der ge nannten Entschädigung abgehen würden. Finanz minister Frh v. Rheinbaben hält an seinem ab- lehnenden Standpunkt gegenüber einer Reichserb schaftssteuer fest und befürwortet eine Tabak - fabrikatssteuer, wobei er die Mehrheit des Landtages hinter sich hat. Man wird zunächst ab warten müssen, wer von beiden Ministern aus diesem Kampf der Meinungen als Sieger hervor, geht, so viel aber dürfte mit einiger Sicherheit fest stehen, daß eine neue indirekte Steuer, wie die Tabakssteuer, im Reichstage ohne weiteres begraben und damit die ganze so notwendige Neichsfinanz- reform zu Fall kommen würde. Daß in parlamen tarischen Kreisen mit einer derartigen Möglichkeit und für diesen Fall zugleich mit einer Reichstags auflösung gerechnet wird, beweisen die zahlreichen Krisengerüchte, die in der letzten Zeit auftauchten. Wir glauben nicht, daß die Ablehnung einer Reichsfinanzreformvorlage eine Auflösung des Reichstages nach sich ziehen würde, dagegen müßte mit der Wahrscheinlichkeit gerechnet werden, daß Reichsschatzsekretär Frh. v. Stengel in diesem Falle auf sein dornenreiches Amt verzichtet, was im Interesse der Ordnung der Reichsfinanzen zu bedauern wäre, da Herr v. Stengel in seiner bis herigen Amtstätigkeit bewiesen hat, daß er sowohl den besten Willen wie die Fähigkeit besitzt, die Reichsfinanzen zur Gesundung zu bringen. * Das PreußischeAbgeordnetenhaus begann gestern die zweite Lesung der Berggesetz. Novelle, betrcffend die Regelung der Arbeiterver hältnisse. Es fand zunächst eine allgemeine Be sprechung statt. Abg. Schiffer (nat.4ib.) trat namens seiner Freunde im wesentlichen für die Kommissionsbeschlüsse ein und hoffte, daß mit dem Zustandekommen der Vorlage der soziale Friede werde gefördert werden. Abg. Trimborn erklärte, dag für seine Freunde vom Zentrum die Kommissions- beschlüsse unannehmbar seien. Von der Aufnahme der von seinen Freunden gestellten Anträge werde es abhängen, ob das Zentrum den Weg der Initia tive der Reichsgesetzgebung zu beschreiten genötigt sein werde. Weshalb solle nicht auch dieWochen- tagsruhe reichsgesetzlich geregelt werden, nachdem dies mit der Sonntagsruhe bereits geschehen sei? Wenn die heutigen Verhandlungen ein unbefriedigen des Ergebnis hätten, könnte die Sozialdemokratie darauf Hinweisen, daß die christlich-nationalen Ar- beiter in ihrem Vertrauen zur Regierung und Volksvertretung betrogen worden seien. Handels- Minister Möller entschuldigte das Fernbleiben des Ministerpräsidenten Grafen Bülow, der sich vorbehalte, bei der dritten Lesung die Stellung der Reg.erung zu den Kommissionsbeschlüssen darzulegen. ES wurde sodann die von der Kommission aufge- nommene Bestimmung betreffend Lohnet nhal-
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