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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-05-30
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189905301
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990530
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-05
- Tag1899-05-30
- Monat1899-05
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1899
- Autor
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Riesaer G Tageblatt ««d Anzeiger WMtt nd A^tizch. Lelegramm-Ldresse: »AFamspttchfirkle .»«««» * t «t« » «r. ,0. der KSnigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. H 122. Tienstag, 30. Mai 1899, AVendS. SS. Jahr-. Dal Mesa« Tageblatt «scheint jü« Lag Abend« mit AnDmchm, d« Son» und Festtage. Bterteljührltcher Bezugitprei« bei «dholung in d« Oixpedttian« in Mesa und Strchla od« durch uns«»« Trtg« frei in» Hau« L Mari V0 PfiP, det Ad-olm- a« Schalt« d« iaiserl Postanstalt« 1 Mart 2V Pf«., durch dm vrichttag« frei tu« Hm« 1 Marl SS W-t WWch«»Mm>tz», Pir di« Neon»« de» Lu«gadetage« bi« Bonnittag S Uhr ohne SewL-r. Druck md «erlag vm Langer ck winterlich in Airs«». — GeschSstSstell, «astantenstrab» VS. — Mr die «edaetim verantmorüich: Her«,»» Schmidt i» Mesa. A Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft findet sich veranlaßt, daS von ihr bereits früher durch öffentliche Bekanntmachung vom 20. Juni 1884 (Nr. 7K deS Riesaer Amtsblattes vom Jahre 1884) ausgesprochene Verbot de» LigarrenrauchenS Mtb de» Ra«che«s a«S offene« Pfeife« 1« Walbu«ge« hiermit in Erinnerung zu bringen mit dem Bemerken, daß auch daS Wegwerfen von Cigarrenresten, das Ausklopfen von Pfeifen, ingleichen daS Anzünden und beziehentlich Wegwersen von Zündhölzchen und Zünd schwamm m Waldungen außerhalb der öffentlichen Kahrstraßen hiermit ausdrücklich verboten und an den Zuwiderhandelnden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit entsprechender Haftstrafe geahndet werden wird. DaS Rauchen aus geschloffenen Pfeifen bleibt bis auf Weiteres gestattet. Hierbei wird zugleich darauf au'merksam gemocht, daß nach 8 SO» des Reichsstraf- aesetzbucheS derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand oder einen Brand von Feldfrüchten herbeisührt, mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 900 M. bestraft wird und daß es nach 8 368,6 desselben Gesetzbuches bei Geldstrafe bis zu SO M. oder Halt bis zu 14 Tagen verboten ist, an gefährlichen Stellen, in Wäldern oder Haiden, Feuer anzuzünde». Großenhain, am 25. Mai 1899 Königliche Amtshauptmannschaft. 1452 L. vr Uhlemauu. Mke. Aus Fol. 2SS des Handelsregisters für den Bezirk d«S unterzeichneten Amtsgerichts, die Firma Creditanstalt für Industrie und Handel, Filiale Riesa, Zweigniederlassung der in Dresden unter der Firma EredtttMftatt für Industrie und Handel bestehenden Aktiengesellschaft, betreffend, ist heute eingetragen worden, daß in der Generalversammlung vom 21. März 1899 beschlossen worden ist, das bisherige Grundkapital von Fünfzehn Millionen Mark um Fünf Millionen Mark durch Ausgabe von Fünftausend Stück auf Inhaber lautende Aktien zu je Eintausend Mark zu erhöhen und diese Aktien zum Windestkurse von 118 auSzugeben, daß die am 21. März 1899 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um Fünf Millionen Mark erfolgt ist, daß das Grundkapital nunmehr Zwanzig Millionen Mark beträgt, zerfallend in Fünftaufendetnhundertneunzig Stück auf Inhaber lautende Neu-Aktien zu je Dreihundert Mark und Achtzehntausendvierhundertdreiundvierzig Stück auf Inhaber lautende Neu-Aktien L-lt. S. zu je Eintausend Mark, sowie daß der Gesellschaftsvertrag in 8 3 durch Nachtrag vom 21. März 1899 entsprechend abgeändert worden ist. Aus dem Nachtrag« wird Folgendes veröffentlicht: Die Aktien H v. Nr. 13444 bis 18443 berechtigen für das mit dem 1. Januar 1899 beginnende Geschäftsjahr zur Theilnahme an der Dividende nur mit der Hälfte des RennwertheS, sodaß also die Inhaber dieser Aktien für das Geschäftsjahr 1899 nur die Hällle derjenige» Dividende erhalten, rvelche auf die früher ausgegebenen Aktien L M. 1000.— entfällt. Riesa, am 27. Mat 1899. Königliches Amtsgericht. Heldner Brehm. Nachstehende Verordnung deS Königlichen Ministerium» de» Innern vom 13. Mai 1899 wird hiermit zur Nachachtung bekannt gegeben. Riesa, am 29. Mat 1899. Der Rath der Stadt. voeterS. Kr. Verordnung, die Hundemaullörbe betreffend, vom 13. Mai 1899. Mehrfache Klagen über di« mangelhafte Beschaffenheit der Hundemaulkörbe, insbesondere die gemachte Erfahrung, daß daS Beißen der Hunde bei Verwendung von Maulkörbe» in der meist üblichen Eonstruction nicht genugsam verhindert wird, veranlassen da» Ministerium de» Innern, beziehentlich auf Grund von § 2 und 38 de» RetchSvlehseuchengesrtze» vom Mat 11894O 8 1 und 20 der Instruction hierzu vom 27. Juni 1895 Folgende« anzuordnen. 1. Jeder Hundemaulkorb muß nach dem Auflegen im Grnickstück mittel» eine» Leder- rirmrnS am Halsbande de» Hunde» befestigt sein. 2. Bei allen Hundemaulkörben darf der vordere Thril nicht bloS durch ein über dem Nasenrücken liegendes Metall- oder Lederband getragen, sondern muß außerdem durch ein voui Genick über die Mitte der Stirn bi» mindesten» zur Nasenwurzel gehende» dergleichen Band in seiner Lage erhalten werden. 3. An Hundemaulkörben, welche nicht au» Metall hergestellt sind, müssen wenigsten» die den vorderen"Theil de» Kopse» quer, senkrecht oder schräg umgebenden Riemen mit sorg fältig und fest ausgenieteten Metallbändern gepanzert sein; nur bei kleineren Hunden können die Ortspolizeibehörden hiervon Ausnahmen zulassen, wenn die Dichtheit de» den Maulkorb bil denden Netzwerkes ein Durchschieben deS Maule» an sich verhindert. 4. Die vorstehend unter 1—3 ertheilten Anordnungen treten mit dem 1. August 18SS in Kraft; e» ist ihnen überall nachzugehen, wo und soweit da» Tragen eines Maulkorbes für Hunde gesetzlich oder brhörderlich vorgeschrieben ist. Nichtbrfolgung dieser Anordnungen hat, sofern nicht nach anderen Vorschriften höhere Strafen Platz greifen, Geldstrafen bis zu 150 — oder Hast bis zu 6 Wochen zur Folge. Dresden, am 13. Mai 1899. Ministerium des Innern. Für den Minister: Merz. Sreher. Die im Stadtpark anstehende VraOrmyrmg soll Freitag, de» 2. Juni 189S nachmittag- S Uhr parzellenweise an den Meistbietenden versteigert werden. Die Bedingungen werden vor dem Termin an Ort und Stelle bekannt gegeben werde». Treffpunkt r Stadtpark. Riesa, am 29. Mai 1899. Der Rath der Stadt. »oeters. »r. vertliches und Sächsisches. »I,!-, S0. M.l 1SSS. — Der seit 8 Jahren bestehende Königl. Stichs. Mili- tärverei» „Artillerie, Pioniere und Train" zu Riesa begeht Sonntag, den 11. Juni d. I. da« Fest seiner Standarten- Weihe. Die Einladungen hierzu haben in den weitesten Kreiseu freudigen Wiederhall gefunden, eS find bi« jchtiZusagen von ca. KO Brudervereinen von Nah und Fern etngetroffeu, welche sich mit über 1200 Mitgliedern angrmelder haben. Das Frst-Tomitee hat seine Vorarbeiten beendet und ver spricht da« Fest zu ein«« echten Volksfest zu werden. E« beginnt Sonntag (11. Juni) früh 5 Uhr mit W'ckruf, später folgt Frühschoppen Tovcert iw Hotel Münch, Mittag 2 Uhr Festzug und Wrihract, dann Tovcert im S'adipark und Abend« Ball tm Hotel Höpfner und Hotel Wettiner Hof. — Unser 3. Feld - Artillerie - Regiment Ne. 32 wird nächsten Sonnab.nd seine Garnison verlasse» und da« Truppenlager bei Zeitbain beziehen, woselbst gleichzeitig mit de« 2 Feld-Artillerie. Regiment Nr. 28 (Pirna) die Hebungen im Scharfschießen ftatlstndev. Die Rückkehr unser« Regiment« erfolgt am SO. Juni, woraus dann da« 1. Feld. Artillerie- Regiment Nr. 12 mit de, reit. Abtheilung auf vim Truppen- Übungsplatz« eiatrifft. — W«r empfinge» von durchau« vertrauenswürdiger Seite folgende Mittheilung: Bor er. 8 Wochen wurde der Wagen,Ücker Damm au« Kleinbauchlttz b. <!öb.ln (Vater von 6 schulpflichtigen Kindern), von einem kleinen schwarzen Hund gebissen. Der Hand, w -ch-r fick ansang« zrnz zu traulich gegen Dam» benahm, harte Blu.spuren an der Nase; al» sich D. von der Ursache de« Blute» überzeugen wollte, biß ihn der Hund in den Daumen und zwar so fest, daß da« Maul de« Thtere» gewaltsam geöffnet werden mußt«. Der Verletzte ließ sich »och a« selben Tage von eine« Arzte in Döbeln die Wunde autbrennen, wodurch er jede Gefahr beseitigt glaubte. Am Sonnabend stellten sich indeß heftige Schmerzen in dem verletzten Arme ein und Abend« kam trotz hinzu gezogener ärztlicher Hilfe die Tollwuth zu« Au«bruch. D. ist Sonntag früh nach Berlin überführt worden, jedoch hat der Leiter der dortigen Anstalt erklärt, daß D. höchsten» noch ein bi» vier Tage leben würde. — Ich habe mir erlaubt, Ihne« diese Mittheilung in» Interesse der ges,matten Menschheit machen zu dürfen, um zu zeigen, welche Vorsicht bet Hundebiß geboten erscheint. — Schon wieder eine SchrrckeuSnachrichtk Ein ent setzlich«« Familiendrama hat sich jetzt wieder iu dem Stunde von hier entfernten Dorfe Gohlis (bet Strehla) ereignet. Gestern Montag früh iu der 5 Stunde überfiel der dort wohnhafte körperlich kranke und auch geistig nicht normale frühere Schnetdemüller Naumann — derselbe war schon länger« Zeit nerveoleidead — seine im Bett liegende Krau und bracht« ihr mit eine« Rafirmrffer starke Wunden bei, versuchte auch sie zu erdrossel». Auf die Hilferuf« der sich mit aller Kraft wehrende» Frau kam deren In demselben Hause wohnende Mutter herbei, befreit« ihr« Tochter von ihrem Bedränger, entriß ihm da« Messer und flüchtete mit der Verwundeten iu die Stube, von welcher au» sie nach H lfe schriee«. Uvterdeß hatte Naumann Gelegenheit ge- tunden, sich unter da« Bett zu vrrsttcke« und mit seine« Taschenmesser tief, Wunden am Hals« brizubringen, so daß er nur noch röchelte und in den letzten Zügen zu liege» schien, al« zur Hilfe herbeigeeilt« Leute da« Bett wegrückt« und den über und über mit Blut bedeckten Körper erblickte». Di« ganze Theilnahme wendete sich jetzt der Fra» zu. Ma» beeilte fich, den Blutverlust zu lindern und da« Blut za stillen bi« ärztliche Hilfe erschien, die nach dem „St. W." auch feststen«» konnte, daß die Verwundungen wohl schwer, doch nicht lebensgefährlich find. Al« man nun zur Aufhebung dis Manne« verschrrtten wollte, entdeckte man, daß fich der selbe inzwischen in der Kammer erhängt hatte. Ramuam» war mit seiner Krau erst seit Juli vorigen Jahre« ver heirat hrt. — Da« am Sonntag vom Trowprtercorp« unserer Garnison tm Stadtpark gegebene Tovcert hatte fich zufolge de« schöaea Wetter« recht guten Besuch« zu erfreuen u»d fand lebhaften Beifall. — Nächsten Donnerstag Abend coa- certirr iu, Stadtpark die Kapelle de» 8. K. S. Infanterie- Regiment« „Prinz Johavu Georg" au« Leipzig unter Leitung de« Kgl. Musikdirektor« Herrn Walther. — I« beuachbarteu Rruwetda entstand au eiaem der l-tztev Abrude eiu Kammerbraud, der aber glücklich« Wets^ ehe er größere» Umfang »ah« und größeren Schade» aa- richtete, ontrrdrückt werde» kouute. — Au« Belgern berichtet «a» de« T. Kr.r Am von», abend Abeud 7 Uhr fuhr auf de« angeschwollrur« Elbstrome der mit Steine» belade»«, de« Schiffer Schulze au« Mersch witz bei Riis, gehörige Kahu in der Gegend vou „Dieltttch« Mühle" quervor eiur» bergan kommenden Kettendampfer. Die Manuschast hatte kaum Zrtt, da« Rothwe»digste zu berge»; einer drrsrlbra sprang mit de« schnell erfaßten Bett in di»
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