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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.06.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-06-15
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189006153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-06
- Tag1890-06-15
- Monat1890-06
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.06.1890
- Autor
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Wochen- und Uachnchlsblatt zugleich Geschäfts-Anzeiger str Hshnänrf, Mälitz, Aernsänrf, Nnsäorf, St. Wien, Heinrichsort, Mnricnan unä Miilstil. Amtsblatt für de« Stadtrat zn Lichtenstein. ———— 4v. Jahrgang. ——— ——-— — Nr. 136. Sonntag, den 15. Juni 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Soun- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. - Einzelne Nummer 10 Pfennige. - Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postaustalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — I n s e r a t e werden die viergespaltene Korpuszeile oder bereu Raum mit 10 Pfennigen berechnet. - Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Bekarmtmachung. Wegen Reinigung der hiesigen Ratsexpeditionslokalitäten bleiben dieselben Nächsten Morttag, den LS. dieses Monats geschlossen. Lichtenstein, den 14. Juni 1890. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. AuktLo N. Dien stuft, den 24 Juni I8NV, Nachmittags 3 Uhr sollen in dem Hansgrundstücke des Herrn Strumpfwirkermeisters Otto Ihle in Rüsdorf drei Ruudstuhlmaschineu und drei gut gehaltene Strick maschinen gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Lichtenstein, am 11. Juni 1890. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts daselbst. - Oeser. an, im Burgwalde, 5 Rm. buchnc Nutzscheite, 2 „ fi. Brennscheite und 30 „ grünes fichtms Schneidelreisig Holzauktion. Im Lichtensteiner Revier sollen nächsten Montag, den 16. Juni 1886, von Vorm halb 8 Uhr Versammlung auf dem Holzschlage an der Rainbuche, 40 Rm. Laub- und Nadelholz-Brennscheite und Rollen,, im 80 „ grünes fichtnes Schneidelreisig und > Neudörfler 100 Whdrt. kiefernes Reisig I Walde, Von nachm. 3 Uhr an, Versammlung in der Franke'scheu Schankwirt schaft zu Heinrichsort, sowie Donnerstags darauf, den 18. Juni 1888, von Vorm, halb 8 Uhr an, Versammlung in der „Schwarzen Allee", 30 Rm. Laub- und Nadelh.-Br.-Scheite und Rollen, > im 60 „ grünes fichtnes Schneidelreisig und > Stadtwalde und 50 Whdrt. Laub-- und Nadelholz-Reisig ' auf der Rümpf, bei günstiger Witterung an Ort und Stelle gegen sofortige Bezahlung und unter den sonstigen vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meist bietend verkauft werden. Die Fürstliche Forstverwaltuug Getaoutmachlmg. Nachdem die Wahlliste für hiesigen Ort, die Wahlen für den Landtag betreffend, nach Z 24 des Gesetzes vom 3. Dezember 1868 revidiert worden ist, liegt solche zur Einsicht der Beteiligten von heute an in hiesiger Gemeinde-Expe dition öffentlich aus und wird bemerkt, daß Einsprüche innerhalb 7 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem Unterzeichneten anzubringen sind. Bernsdorf, den 14. Juni 1890. Der Gemeindevorstaud L i st. Bekainntmackung, Hagelmelvung betr. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern vom 2. Juni 1885 ergeht an die Herren Vorstände der Stadt- und Land gemeinden, sowie selbständigen Rittergüter das höflichste Ansuchen, alle noch nicht bewirkten Meldungen über die im Laufe der letzten Monate erfolgten Hagelfälle, auch wenn durch solche Schaden nicht entstanden ist, nunmehr baldigst anher ein zureichen. Die hierzu vorgeschriebenen Formulare können durch die Königl. Amtshaupt mannschaft zu Glauchau oder direkt von unterzeichneter Dienststelle bezogen werden. Chemnitz, am 9. Juni 1890. Königlich Sächsisches meteorologisches Institut. Prof. Or. Paul Schreiber. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 13. Juni, 1'^ Uhr. Am Bundesratstische: v. Caprivi, v. Boetticher und v. Marschall. — Der Gesetzentwurf, betr. die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Straffestsetzung auf Beschädigung von Telegraphenleitungen und Fälschung von Telegraphen-Freimarken) wird in erster Lesung beraten. Abg. Klemm-Sachsen (kons.) findet, daß die Vorlage eine Lücke in der bestehenden Strafgesetzgebung ausfüllt. Dre sofortige Erledigung des Entwurfs im Plenum wird aber leider nicht möglich sein, es empfiehlt sich die Vorberatung durch eine Kommission von 14 Mitgliedern. Die Kommission wird namentlich die Normierung der Strafgreuzen zn prüfen haben, bei welchen das Strafminimum für die vorsätzliche Markenfälschung zu hoch bemessen erscheint; bei dem vor- bengenden Charakter der neuen Strafbestimmungen wird die Frage einer Ermäßigung deshalb wohl am Platze sein- Abg. Gröber (Ztr.) bedauert die häufigen Aenderungen des Strafgesetzbuches, welche die Achtung vor dem Strafgesetz schädigen müßten. Es wäre doch zn prüfen, ob im vor liegenden Falle nicht mit der Strafe der Sachbeschädigung auszukommen ist. Eine Bestrafung der fahrlässigen Sach beschädigung ist aber bisher noch nirgends verlangt worden, und dafür dürfte auch kein Bedürfnis vorliegen, bei Fahr lässigkeit sollte nur dann eine Strafe eintreten, wenn infolge davon Leib und Leben bedroht worden ist. Ebenso sind die Strafbestimmungen gegen die nochmalige Verwertung der Telcgraphenmarken entbehrlich. Einmal liegt für eine solche Bestimmung kein besonderes Bedürfnis vor nnd dann genügen auch die schon vorhandenen Strafbestimmungen vollkommen. Für die Kommissionsberatung dürfte die vorhandene Kom mission zur Beratung des Entwurfs über das Zustellungs- Wesen zu empfehlen sein. Am besten wäre es, in dieser Kommission das Gesetz zu begraben. Abg. Or. Horwitz (freis.) kann die letztere Annahme nicht teilen, ist aber mit der Kommissionsberatung des Ent wurfes einverstanden. BundcSratskommissar vr. Dambach betont das vor handene Bedürfnis für die Vorlage, welche von der Post behörde als dringend nötig bezeichnet werde. Andernfalls wäre dieselbe dem Reichstage nicht unterbreitet, Marken, auch wenn sie gebraucht sind, kommen oft noch in die Hände des Publikums, nnd die Erfahrungen der Postbehörde be weisen, daß solche Verwendung entwertet gewesener Marken recht häufig vorkommt. Die Vorlage wird darauf an die vom Abg. Gröber vorgeschlagene Kommission verwiesen. Es folgt die erste Beratung des neuen deutsch-schweizerischen Niederlassungs- Vertrages. Abg. Baumba ch (freis.) geht auf die Ursache der Kündigung des Niederlassungs-Vertrages ein, die in einer Meinungsverschiedenheit über die Auslegung des Ausweisungs Paragraphen bestand. In diesen Bestimmungen ist keine Äendernng durch den neuen Vertrag eingetreten. Das Recht der Ausweisung stand früher nur den Schweizer Behörden zu. Gegenwärtig ist nun zwar bestimmt, daß deutsche Stagts- angehörige gewisse Urkunden vorweisen müssen, wenn sie um die Niederlassung in der Schweiz nachsuchen, aber das alleinige Recht der Ausweisung haben die Schweizer Behörden doch behalten. Es entsteht indessen die wichtige Versafsungssrage, ob der vom Bundesrate abgeschlossene und vom Reichstag genehmigte Vertrag einseitig vom Bundesrate gekündigt werden kann. Diese Verfassungsfrage bleibt eine offene. Erfreulich ist es, daß mit diesem Vertrage die wenig angenehme Episode der Verstimmung mit der Schweiz endgiltig vorüber ist. Abg. Hahn (kons.): Von einer Verstimmung zwischen Deutschland und der Schweiz weiß ich nichls, und halte über haupt solche Betrachtungen über frühere Vorkommnisse für überflüssig. Der alte Vertrag war in seiner Fassung sehr unklar und demgegenüber ist der nene ein entschiedener Ge winn. Die Erfolge des Verhaltens unseres Auswärtigen Amtes gegenüber der Schweiz sind jedenfalls gute für Deutsch land gewesen. Den Ansichten des Vorredners über das Kündigungsrecht kann ich nicht ohne weiteres znstimmen. Die Verhältnisse liegen doch anders, als er meint. Wenn wirklich eine Verstimmung zwischen der Schweiz und dem deutschen Reiche bestanden haben sollte, so ist dieser Vertrag ein erfreulicher Beweis dafür, daß unsere Beziehungen zn diesem, uns lieben Nachbarstaats, jetzt gute sind. Abg. Singer (Soz.): Zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz hat allerdings eine Verstimmung bestanden, sogar eine sehr ernste, infolge der vom Fürsten Bismarck versuchten Vergewaltigung. Die Kündigung des Vertrages durch den Fürsten Bismarck sollte die Strafe dafür sein, daß die Schweiz sich nicht bereit finden ließ, Schergendienste für die preußische Polizei zu leisten. Das Bismarck'sche System hat in dieser Sache eine große Niederlage erlitten. Wir erkennen aber an, daß der gegenwärtige Reichskanzler in offener und ehrlicher Weise die schwebenden Differenzen beseitigt hat. Staatssekretär v. Marschall: Der Herr Vorredner hat gefügt, die Reichsregierung habe die Schweiz vergewal tigen wollen. Daran hat niemand gedacht. Es hat sich bei der Kündigung des Vertrages nur um eine Verschiedenheit in der Auffassung der schweizerischen Verwaltungsmaßregeln gehandelt, von denen Deutschland meinte, sie seien schädlich und von welchen die Schweiz sich überzeugt hat, daß sie ihr nichts nützen. Jedenfalls besteht heute ein volles Einver nehmen. Abg. v. Puttkamer (kons.) will nicht auf seine frühere Stellung als preußischer Minister des Innern zurückgreifen, bestreitet aber entschieden, daß in dieser Sache von irgend einer Niederlage der deutschen Politik die Rede sein kann. Die Schweiz hat die Neuorganisation ihrer politischen Polizei und durch die Ausweisung zahlreicher Sozialdemokraten bewiesen, daß sie sich dem Standpunkte der deutschen Reichsregierung nähert. Zwar ist in dem neuen Vertrage der Schweiz keine Verpflichtung auferlegt, die Herkunft der sich in ihrem Gebiet Niederlassenden zu prüfen, aber es wird diese Prüfung doch sicher auf Gruud der neuen Bestimmungen stattfinden. Herrn Singer wird es schwerlich gelingen, den neuen Reichskanzler durch eine Höflichkeit für die Sozialdemokraten zu gewinnen. Die Politik der Rcichsregierung gegenüber der Sozialdemo kratie ändert sich nicht. Ich bitte den Vertrag zu genehmigen und freue mich, daß durch denselben die Beziehungen zwischen Deutfchland und der Schweiz als gute hingestellt werden. Abg. Dr. Marquardsen (natlib.) spricht zu Gunsten des neuen Vertrages und kann die vom Abg. Baumbach auf gestellten rechtlichen Bedenken nicht teilen. Abg. Dr. Sieber (Ztr.) wird mit Freuden für den Vertrag stimmen. Damit ist die erste Beratung beendet. Es wird sofort in die zweite Lesung eingetreten nnd der Vertrag unverändert angenommen. Es folgen Wahlprüfuugen. Die Wahl des Abgeordneten Seemann (natlib.) soll für giltig erklärt, aber zugleich eine Resolution angenommen werden, den Reichskanzler zu ersuchen, wegen einer angeblich vorge nommenen Wahlfälschung das gerichtliche Verfahren zu ver anlassen. Abg. Müller-Marienwerder (freikons.) hält die Re solution für formell bedenklich. Die Wahl wird für giltig erklärt, die Resolution angenommen. Die Wahl des Abg. Panse (freis.) wird für giltig er klärt. Die Wahl des Abg. v. Sperber (kons.) wird für giltig erklärt und zugleich eine Resolution angenommen, vorge kommene Unregelmäßigkeiten auf dem Verwaltungswege unter- fuchen zu lassen. Ebenso wird die Wahl des Abg. Kaufmann (freis.) für giltig erklärt nnd eine Resolution betr. die Unter suchung vorgekommcner Wahlnnrcgelmäßigkeiteu angenommen. Nächste Sitzung Sonnabend 2 Uhr. (Zweite Beratung des Gesetzentwurfs betr. die Einführung gewerblicher Schieds gerichte.) Wochenschau. Als willkommener und hochgeehrter Gast des deutschen Kaiserpaares ist der junge Kronprinz Viktor Emanuel vonJtalien am Abschluß der langen Rundreise, welche ihn durch die Staaten der Balkanhalbinsel, durch Zentralasien und Rußland führte, in Potsdam einge- troffen. Der fürstliche Gast ist mit den Ehren em pfangen worden, welche sonst eigentlich nur regieren den Monarchen zustehen und unser Kaiser hat damit gezeigt, einen wie hohen Wert er auf die Freundschaft des italienischen Königs legt. Die Veranstaltungen, welche zu Ehren des Prinzen getroffen wurden, waren
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