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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 02.04.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-04-02
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-191404021
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19140402
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19140402
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1914
- Monat1914-04
- Tag1914-04-02
- Monat1914-04
- Jahr1914
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Wchenblatt für Zschopau und Umgegend W Erscheint D^tng, DomerStag mrd Sormabend »nd wird am Abend vorher auSgegeben und versendet. LierleljahrSpreit 1 Mark 20 Pfennige »««schließlich Boten« und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von dm Boten, sowie allen Postanstalten angmommen. Inserat» »erden «tt 1» Pfennigen für di» t«gespaltene Korpsrzell« berechnet «nd bi« mittag« tly.llhr de« dem Lage de« Erscheinen« vorhergehende» Lage« angenommen. Beklamm, di« Z-gespaltene geile 30 Pfg. Für Nachwei« und Offerten« Annahme^ l0 Pfennige Extragebühr. Fernsprech.Anschluß Nr. 12.1 Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht «nd de« Stadttat zu Zschopan. 40. Donnerstag, de« 2. April 1914. 82. Jahrgang. Im Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha findet für den Pferde- aushedungsbezirk Augustusburg in der Zeit vom 6.—15. April dieses Jahres durch den Pferdevormusterungskommissar, Herrn Oberstleutnant z. D. Holtz, nach dem hier unter abgedruckten Plane eine „Pferdevormnfteruug" statt. Die Pferdebesitzer werden aufgefordert an den bezeichneten Orten und Plätzen zu den bestimmten Zeiten ihre sämtlichen Pferde zu gestellen. Auch die Pferde, die bei der letzten Vormusterung als vorübergehend kriegs» unbrauchbar bezeichnet worden sind, sowie sämtliche neu hinzugekommene Pferde sind vorzuführen. Von der Gestellung sind ausgenommen: a) die unter 4 Jahre alten Pferde, b) die Hengste, v) die Stuten, die zur Zeit entweder hochtragend sind, d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist — oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben. Deckschein ist der Vorführungsliste bei hochtragenden Stuten bei zufügen. ck) die Vollblutstuten, die im „Allgemeinen deutschen Gestütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen ein getragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, o) die Pferde, die auf beiden Augen blind sind, k) die Pferde, die zur Zeit wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen. (Diese sind zur nächsten Vormusterung vorzuführen.) §) die Pscrde, die bei einer früheren in den betreffenden Ortschaften ab gehaltenen Musterung als dauernd kricgsunbrauchbar bezeichnet worden sind, d) die Pferde, die unter 1,50 w Bandmaß haben, i) die Pferde, die in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten. Außerdem ist der Kreishauptmann befugt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Amtshauptmann hierzu ermächtigt. Etwaige hierauf zielende Gesuche sind nach Bekanntgabe des Musterungstermins unter genauer Angabe der Gründe bei der Ortsbehörde anzubringen und von dieser unter Begutachtung an die unterzeichnete Amtshauptmannschaft einzureichen. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde. 2. Beamte im Reichs- oder Staatsdienste, hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufs am Tage der Musterung unbedingt notwendigen Pferde. 3. die Posthalter hinsichtlich der Pferdezahl, die von ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß. 4. die Königlichen Staatsgestüte. 5. die städtischen Berufsfeuerwehren. Pferdebesitzer, die ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzliche« Strafe zu ge wärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Die Pferde sind ohne Decke und ohne Geschirr auf Trense mit 2 Zügel« vorzuführen. Die Hufe der vorzuführenden Pferde sind zu reinigen, aber nicht z« schmieren. Zu der Vorführung der Pferde sind nur erwachsene Personen zu verwenden. Anerkannte Schläger und Beißer sind gesondert aufzustellen. Es ist sehr erwünscht, daß die Herren Tierärzte und die Herren Beschlagschmiede des hiesigen Bezirks in ihrem Interesse sowie in Wahrnehmung der Interessen der Pferdebesitzer den Pferdevormusterungen beiwohnen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend getroffenen Anordnungen werden gemäß 8 27 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Haftstrafe bestraft werden. Flöha, am 30. März 1914. Die Königliche Amtshauptmaunfchaft. Reifeplan. Amtshauptmannschaft Flöha. Pfer-etwrumsterung 1914. Datum. Zeit. Ort. Musterungsplatz. 6. 4. 7. 4. 8. 4. 11. 4. 8,oo V. 9,30 V. 11,45 V. 7,30 V. 8,30 V. 9,so V. 11,io V. 7,30 V. 10,00 V. 10,30 V. 12,00 V. 7,15 V. 8,15 V. 8,45 V. 9,30 V. 9,35 V. Borstendorf Eppendorf Gahlenz Grünhainichen Börnichen b. Grünh. Marbach Waldkirchen Zschopau Hohndorf Krumhermersdorf Witzschdorf Gornau Weißbach Weißbach Gutsbez. Porschendorf Schlößchen-Porschen- dorf Gut Dittersdorf Dittersdorf Gutsbez. Erdmannsdorf Erdmannsdorf Gutsbez. Kunnersdorf Dittmannsdorf Hennersdorf Augustusburg Grünberg Hohenfichte Metzdorf Dorfschellenberg Leubsdorf Am Klees schen Gasthofe. Feuerwehrübungsplatz. Zwischen Kirche und d. Neubertschen Gasthof. Am Gemeindeamte. Gasthof an d. Lengefelder Straße. Am Gasthofe. Staatsstraße am Gem.-Gnte Nr. 77 Ortsmitte. Königsplatz. Gerlachs Gasthof. Dorfstraße. Dittmannsdorferstraße, am Lehngericht. Gartengrundstück v. Herm. Drechsel. Kreuzstraße am Gasthof zur Linde. Kreuzweg am Rittergut. 14. 4. 15. 4 10,15 V. 11,15 V. 7,30 V. 8,00 V. 8,30 V. 9,20 V. 10,40 V. 7,30 V. 8,15 V. 9,15 V. 9,50 V. 10,45 V. 12,00 V. An der Schule. Turnhallenplatz. Gasthof. Am Lehngute. Vor dem Gasthof. Schützenweg. Dorfstraße unterhalb der Freyer schen Bäckerei. Bahnhofstraße. Vor Kempes Restauration. Im Gasthof des Erbgerichtsbesitzers Lohse. Dorfstraße. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Handelsmanns Haus Theodor Heinig in Krumhermersdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke — sowie über die Erstattung der Auslagen und die Ge währung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses — der Schlußtermin auf den 27. April 1SL4, vormittags */,IL Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Zschopau bestimmt worden. Zfchopa«, den 30. März 1914. Königliches Amtsgericht. Leseholz betreffend. Diejenigen bedürftigen Einwohner unserer Stadt, die sich eine Grlaubniskarte zum Sammeln von Leseholz in dem fi-kalischen Forste erbitten wollen, haben sich spätestens bis zum 15. April dieses Jahres bei uns zu melden. Dabei ist jede abgelaufene Karte abzugeben. Zschopau, am 28. März 1914. Der Stadtrat. vr. Schneider. KltMtilWttfttlStiM- «llf Ltügkftldtt LtaMorArmtt. Sonnabend, den 4. April dsS. IS., von nachm. */,4 Uhr an werden auf dem Kahlschlag der Abteilung 19 S2l rm fi Brennreisig versteigert. Kgl Forftrevierverwaltung Lengefeld. Der Umbau des Bahnhofes Zschopau bewilligt! Zschopau, den 1. April 1914. Heute wurde im Plenum der II. Ständekammer der An trag der Finanzdeputation L auf Um- und Ausbau unseres Bahnhofes verhandelt. Der Vertreter unserer Stadt, Herr Abg. Seminardirektor vr. Seyfert, hat dazu folgende Er- klärung abgegeben: Ich halte eS für meine Pflicht, als Vertreter der Stadt Zschopau, der Königlichen StaatSregierung dafür zu danken, daß sie einen namhaften Betrag für den Umbau des Bahn hofs Zschopau in den Etat eingestellt hat, und der geehrten Finanzdeputation danke ich im Namen der Stadt dafür, daß sie so wohlwollend diese Angelegenheit gefördert hat. Der Herr Berichterstatter und einige Herren der Deputation haben sich die Mühe nicht verdrießen lassen, sich an Ort und Stelle davon zu überzeugen, welches die beste Ausführung des Um baues wohl sein möchte. Die geehrte Deputation ist auch auf solche Wünsche eingegangen, die aus den Kreisen der Be teiligten an sie herangetreten sind, und die über die Planung der Regierung hinausgehen. So ist sie vor allem dafür ein getreten, daß für Personen ein Uebergang nach der neu ge planten Straße geschaffen werden soll und die Regierung hat zugesichert, diese Frage in wohlwollende Erwägung zu nehmen. So sehen wir Zschopauer freudig der Zeit entgegen, da die unzulänglichen Verhältnisse unseres Bahnhofs beseitigt sein werden. Die Eisenbahnverwaltung ist, wie wir erfahren haben, auch auS betriebstechnischen Gründen gezwungen, einen Aus bau deS Bahnhofs zu fördern und Zustände zn beseitigen, die für Beamte und Publikum gefährlich und für den Betrieb hemmend gewesen sind und manche Unbequemlichkeit auch für den Personenverkehr wird wenigsten- gemildert. Ich weiß, daß noch manches zu wünschen übrig bleiben wird; so wäre ein Ausbau deS Bahnhofsgebäude- selbst ge wiß vorteilhaft. Ich weiß auch, daß eS Einzelne gibt, die mit dem, waS geschehen soll, nicht zufrieden sind; aber ich darf eS hier aussprechen, daß in einer abgehaltenen öffentlichen Vürgerversammlung einstimmig der Wunsch ausgesprochen
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