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Dresdner Journal : 30.04.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-04-30
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190804301
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080430
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080430
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-04
- Tag1908-04-30
- Monat1908-04
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 30.04.1908
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königlich Sächsischer Stcratsanzergev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. 1908 Bezugspreis» Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag- nachmittag«. — Fernsprecher Rr. 1295. o Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. <r Donnerstag, 30. April Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigung-seite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg- auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. — Amtlicher Teil. Dresden, 30. April. Das Königl. Hoflager ist heute nach der Königl. Villa Wachwitz verlegt worden. Dresden, 30. April. Ihre Königl. Hoheit die Prin zessin Mathilde, Herzogin zu Sachsen, hat heute die Königl. Billa in Hosterwitz bezogen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Landgerichtsrat Justizrat Eduard Alfred Adam in Leipzig auf sein Ansuchen unter Verleihung des Titels und Ranges eines Oberjustizrats in den Ruhestand zu versetzen. Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Staatsanwalt bei dem Landgerichte Chemnitz vr. Otto Schindler auf sein Ansuchen in den Ruhestand zu ver setzen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Assessor vr. Hugo Eugen Lange in Leipzig zum Staats anwalt bei dem Landgerichte Chemnitz und den Assessor bei dem Amtsgerichte Leipzig Walther Pfeiffer zum Amtsrichter bei diesem Gerichte zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß Frau verw. Landgerichtspräsident Frey in Dresden die ihr von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Rote Kreuz-Medaille 3. Klasse und die Südwestaftika-Denkmünze aus Stahl annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Oberlehrer am Lehrerseminar in Leipzig vr. pbil. Bruno Felix Hänsch die ihm von Sr. Majestät dem Kaiser verliehene Südwestaftika-Denkmünze aus Stahl annehme und anlege. (Vrhördtiche Bekanntmachungen erscheinen auch tm Anzeigenteile ) Nichtamtlicher Teil. Bom Königliche« Hofe. Druden, 30. April. Se Majestät der König ist heute vormittag 11 Uhr 54 Min von Bad Elster nach Dresden zurückgekehlt. Allerhöchstderselbe begab Sich mittag« nach Blasewitz und wohnte daselbst der Einweihung des Realgymnasiums bei. Nach dieser Feier trifft Se Majestät der König in Wachwitz ein, wohin heute das Königl. Hoflager verlegt worden ist. Deutsches Reich. Bom Reichstage. (W. r. B.) Sitzung vom 2S. April 1V08. Rach Erledigung einer Reihe von Petitionen, die von der PrtitionSkommission für ungeeignet zur Erörterung tm Plenum er achtet waren, wurde die dritte Beratung de« Gesetzentwurf- betreffend die Beschäftigung von Hilfsarbeitern des Patentamt» begonnen. Abg. Kirsch (Z.) meinte, e« müßte eine Anweisung ergehen, daß die Zahl der Hilfsmitglieder deS Patentamts im richtigen Ver hältnis zu den ständigen Mitgliedern stehe. Abg. Luno (frs. Vpt) äußerte Bedenken über die Vermehrung der Hilssmitglieder. Nachdem ein Regierung-Vertreter geäußert hatte, eS sei nicht zu befürchten, daß die Hilf-mitglieder da- Übergewicht gewinnen, wurde die Vorlage endgültig angenommen. Es folgte die zweite Beratung deS UnterstützungS- w ohnsitz-Gesttze- Die Regierung-Vorlage schlägt die Herabsetzung deS Alters der Armenmündigkett von 18 auf IS Jahre sowie der Erwerbs- und «erluflfrist von zwei auf ein Jabr vor. Die Kommission schlägt eine Resolution vor, welche den Ersatz der den Grenzorten durch Zu wanderung von verarmten im Ausland« lebenden Deutschen erwachsen den Mehrkosten von Staat- wegen und die Regelung der Zusammen legung mehrerer Gemeinden zu OrtSarmenverbänden fordert. Die Abgg Kölle (wirtsch. Vgg.) und Behren- (wirtsch. Vag.) verlangen Ermittelungen über die Mängel im Fürforgewestv, eventuell schleunige Abhilfe durch Gesetz. Die Anträge deS Abg Albrecht (soz.) verlangen, daß über di« Einrichtung d«r Armenverbäude, die Art der Unterstützung und die Ausbringung der Mittel durch die Laude-gesetzgebung Bestimmung za treffen sei Abg. Belzer (Z.) erklärte namens seiner Fraktion die Zu stimmung zu dem Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der Kommission. Für seine Partei sei d«r Bedankt ausschlaggebend gewesen, daß die bisherige Gesetzgebung die HeimatSgemeinden, insbesondere die länd lichen und kleinstädtischen Gemeinden zu sehr belastet habe Mit besonderer Freude begrüße seiue Partei, daß das Gesetz auf Elsaß- Zothringrn ausgedehnt werden solle. Die vorgeschlagenen Re- olutionen möchte er zur Annahme empfehlen. Abg. Stolle (soz.) schrieb der Vorlage einen agrarischen Charakter zu. Bon den Freunden der Vorlage fei zugegeben worden, daß sie dazu bestimmt sei, das Platte Land zu entlasten Die ganze Armenpflege sei eine ungenügende, sie sei keine christliche und keine menschliche. Er wolle nicht verkennen, daß auf dem Wege der stet- willigen Armenpflege vieles Gute getan sei, um die Not zu lindern, aber das reiche nicht aus, hier müsse der Staat «ingreffea. Der Redner begründete darauf die sozialdemokratischen Anträge und ührte verschiedene Fälle ungerechter Behandlung der Arbeiter auf >em Lande an, die als Grund für die Landflucht anzusehen sei Abg. Kreth (konf.) widersprach dieser Anschauung Kein Land wirt werde den eigenen Vorteil so vergessen, daß er die Arbeiter chlecht behandle. Seine Partei lehne die sozialdemokratischen Anträge ab und nehme die Kommissions-Resolution an. Die Resolution Kölle anzunehmen habe die Partei Bedenken, da sie noch nicht in der Kommission verhandelt sei. Wenn die Resolution alS selbständiger Antrag eingebracht werd«, würde die Partei sie unterstützen. Seine Partei stimme demnach für sämtliche Kommission-beschlüsse. Abg. Horn-Reuß (natl) erklärte, seine Partei meine nicht, daß mit der vorgeschlagenen Abänderung der Herabsetzung de- Armen- mündigkeitSalters, der Erwerb-- und Verlustfrtst agrarischen Tendenzen Vorschub geleistet werde. Die Anträge Albrecht müsse er ablehnen, obwohl er ihrer Tendenz nicht unfreundlich gegenüberstrhe. Abg. Kölle (wirtsch. Vgg) sprach sich gegen die sozial demokratischen Anträge aus. Seine Resolution set so allgemein ge ialten, daß sich jeder ihr anschließen könne; sie entspreche Bodel- chwinghs Bestrebungen. Abg Doerksen (Rp) erklärte sich für die Kommission-beschlüsse. Die Tragweite der Resolution Kölle könne er noch nicht übersehen. Wenn er sie deshalb ablehne, so bringe er damit nicht etwa zum Ausdruck, daß seine Partei sür die Bodelschwinghschen Bestrebungen kein Verständnis habe Abg. Luno (Keis. Vpt.) sprach sich für die Kommissionsbeschlüsse aus, trotzdem der Entwurf die Partei in manchen Punkten enttäuscht habe, und trat dann für die großen Armenverbände und für die Resolution der Kommission ein Abg. Hug (Z.) wies auf die große Belastung hin, die den an die Schweiz angrenzenden Land- bzw Ortsarmenverbänden Badens durch die Abschiebung verarmter Deutscher aus der Schweiz erwachse, und sprach sich für die Kommissionsresolution aus. Abg Kaden (soz.) führte entgegen der Ansicht des Abg. vr. Belzer aus, das Gesetz müsse' von vornherein so gestaltet werden, daß es Dauer verspreche. Das ganze Gesetz trage durchaus einen rückschrittlichen und junkerhaften Charakter. In der darauf folgenden Abstimmung wurden die Anträge Albrecht abgelehnt und die Kommissionsresolution einstimmig ange nommen, desgleichen die Resolution Kölle-Behrens Schließlich wurde auch der Vorschlag der Vorlage, die allgemeine Mündigkeit vom 18. auf das 16. Jahr und die Frist für den Erwerb und Verlust des Unterstützungswohnsitze» von 2 Jahren auf 1 Jahr herabzusetzen, an genommen. Auch der Rest des Gesetzes wurde angenommen. Das Gesetz tritt mit dem 1. April 1909, in Elsaß-Lothringen am 1. April 1910 in Kraft Es folgte die zweite Beratung des BogelschutzgesetzeS. Die 88 1 und 2 werden ohne Debatte in der Kommissionssassung angenommen. Zu 8 3, der das Fangen und Erlegen von Vögeln, den Ankauf und Verkauf und das Feilbielen vom 1. März bis 15. September untersagt, lkdgt ein Anttag des Abg. vr. Varen- horst (Rpt.) vor, die Frist bis 1. Oktober auszudehnen. Mit dieser Modifikation wurde 8 3 angenommen. Bei 8 8, welcher die Bogelarten aufzählt, die von dem Gesetz ausgenommen werden, nahm Abg. Engelen (Z.) den Krammets- vogelsang und den Dohnenstieg in Schutz Der Krammetsvogelfang biete einer Menge von Leuten lohnenden Verdienst, und der Dohnen stieg sei keineswegs so grausam, wie er hingestellt werde Daß das Verbot des Krammetsvogelsanges Italien veranlassen könnte, der Vogelschutzkonvention beizutreten, glaube er nicht. Abg. Feldmann (kons.) spricht gegen die Kommissionsfassung und sür Wiederherstellung des Regierungsentwurfs. Nachdem Abg. Wolfs-Metternich (Z.) für die Beibehal tung des Tohnenstiegs gesprochen, erklärte Abg. vr. Varen- horst (Rpt.) den Dohnenstieg für eine mittelalterliche Roheit, die den Grundsätzen der Kultur und der Menschlichkeit widerspreche (Bei fall, stürmischer Widerspruch ) Man werde nie einen wirklichen Vogel schutz haben, wenn nicht eine internationale Grundlage geschaffen werde Abg. Pfeiffer (Z.) meinte, einen vollen Schutz werde das Gesetz der Vogelwelt nicht verschaffen können. Leider sei es auch unmöglich, ein Gesetz gegen die Ausstattungsposse der modernen Damenhüte zu machen, aber glücklicherweise sei man in Paris zu den Tomaten als Damenhutschmuck übcrgegangen. — Er bitte, seine Resolution zugunsten der Jugendaufklärung durch die Schule an zunehmen. Abg. Schultz (Rpt) empfahl die Resolution Feldmann sowie seine eigene Resolution auf Anbahnung internationaler Verträge. Abg Ahlhorn (Keis Vpt.) führte aus, in Oldenburg sei der Dohnenstieg noch gesetzlich erlaubt, aber 80 Prozent der Bevölkerung würden sich freuen, wenn er aufgehoben würde. Der Hinweis aus den Verdienst aus dem Krammetsvogelfang sei nicht durchschlagend Der Kommissionsresolution stimme er zu Schule und Haus müßten Zusammenwirken, um auf diesem Gebiete einen Fortschritt zu er möglichen Abg. Graf'v Galen (Z.) meinte, der südliche Teil Olden burgs habe ein Interesse daran, daß der Dohnenstieg beibehalten werde. Daraus wurde 8 8 in der KommissionSfassung angenommen. Nach dem Antrag« Fuhrmann soll da» Gesetz am 1 September 1908 tn Kraft treten und an demselben Termin die Einführung dr« VogklschutzgesetzeS in H«lgoland erfolgen. Hierauf erfolgte die Annahme deS ganzen Besetze- Daraus t at Vertagung ein Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. — Vorlagen bett. Dampser- subvention sür den Norddeutschen Lloyd, bett Stempelabgabe für ErlaubniSfahrkarten für Kraftfahrzeuge, Teuerung-zulage, Münzgefetz Koloniales * Berlin, 29. April. Die ReichLtagskommission über das Eingeborenenrecht hat bisher zwei Sitzungen abgehalten, in denen man sich an Stelle der früheren aus gedehnten Fragebogen zur Erkundung des Eingeborenenrechls auf einen einfachen, kurzen Fragebogen geeinigt hat. Dieser Fragebogen liegt nunmehr im Druck vor und wird in nächster Zeit in die verschiedenen Kolonien versandt werden über die Art und die Durchführung der Beantwortung der gestellten Fragen hat die Kommission absichtlich keine bindenden Bestim mungen gegeben, um nicht den Gouvernements vorzugreifen Diesen als den lokalen, mit Land und Leuten vertrauten und dm zur Feststellung des Eingeborenenrechts kommen den Verwaltungsbehörden ist es überlasten worden, die erforderlichen Anordnungen zu treffen, um eine gründliche Beantwortung der gestellten Fragen herbeizuführen Der Fragebogen zerfällt in folgende Hauptteile: 1 Familien- und Personenrecht; 2. Vermögensrecht; 3. Strafrecht; 4. Prozeßrecht; 5. Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. Der Erkundung des Eirgeborenenrechts ist in den Kolonien Togo und Kamerun in den beiden letzten Jahren auf Ver anlassung der Gouverneure Graf Zech und vr. Seitz gut vor- pearbeitet worden In Togo hat ein juristisch vorgebildeter Beamter eine Untersuchung des Eingeborenenrechts in zweierlei Richtung vorgenommen. Er hat sowohl die Grundzüae des Eingeborenenrechts wie d:e Grundzüge der von den Bezirks- leitern, namentlich auch in der Anwendung des deutschen Straf rechts den Eingeborenen gegenüber beobachteten Rechtsnormen, ermittelt. In Kamerun hat im Herbst vorigen Jahres vr. Seitz eine Kommission zur Erforschung der Einge borenenrechte gebildet, die unter dem Vorsitze emes Bezirksrichters sich ans Missionaren und Kaufleuten zusammensetzt. Diese Kommission ist zunächst daran gegangen, das Eingeborenenrecht des Küstenbezuks Duala festzustellen Ausland. Die Kaiserliche Familie auf Korfu. (W T. B) Achilleion, 29. April. Heute vormittag unternahmen beide Majestäten mit Familie einen längeren Spaziergang. Zur Mittagstafel waren die Offiziere der „Hohenzollern" und der „Hamburg" geladen. Am Nachmittag unternahmen die Maje stäten mit Familie und Gefolge einen Ausflug in Automobilen auf den Monte Deka. Das Wetter ist sehr schön. Zum Aufenthalt ves Reichskanzler» in Italien. (W T. B) Venedig, 29. April. Ministerpräsident Giolitti begab sich heute vormittag nach dem Hotel Britannia, wo er mit dem Reichskanzler Fürsten v. Bülow eine zweistündige Unterredung hatte. Sodann fand beim Reichskanzler ein Frühstück statt, an dem außer dem Fürsten und der Fürstin v. Bülow und dem Ministerpräsidenten Giolitti teilnahmen der Präfekt von Venedig, Conte Nasalli Rocca, der KabinettSchef des Minister Präsidenten Giolitti, Commendatore Rossi, Senator Blaserna, Donna Laura Minghetti, Gräfin Eugenie v. Wallwitz. Gesandter v. Jagow, Gesandter v. Bülow und Gesandter v. Flotow. Österreich. Wie die Wiener „Korrespondenz Wilhelm" vernimmt, werden aus Anlaß des Besuchs der deutschen Fürsten in Wien noch anwesend sem: der österreichisch.ungarische Botschafter in Berlin v Szögysny, begleitet vom Militärattache Oberstleutnant Klepsch-Kloth v. Roden, sowie die österreichisch-ungarischen Ge sandten in München, Dresden und Stuttgart: VelicS, Frhr. v. Braun und v. Callenberg Der Koirespondent der „Voss Ztg." erfährt von authen tischer Seite, daß der österveichisch - ungarische Botschafter am Vatikan Graf Szecsen den Papst in einer besonderen Audienz ersucht hatte, dem Erzherzog-Thronfolger einen Besuch im Quirinal zu gestatten. Der Papst erklärte entschieden, der Heilige Stuhl könne das grundsätzliche Verbot für katholische Fürsten, den König von Italien in Rom zu besuchen, nicht ausheben. England. (W r. B.) London, ^9. April. Unterhaus In Beantwortung einer Anfrage erklärte UnterstaatSsekretär Hobhouse, der Emir von Afghanistan habe Maßnahmen getroffen, um seine Unter tanen an der Unterstützung der aufständischen MohmandS zu verhindern; diese Maßnahmen hätten da» gewünschte Ergebnis gehabt. — Premierminister Lkquüh kündigte die Einbringung de» Budget» »um 7. Mai an Au« Anlaß de» LchiffSunglück» de» „Gladiator" erh'elt die Admiralität vrn d m Chef de» d.utschen Marinekabmett» Vizeadmiral v Müller im Na^cn de» Deutschen Kaiser» und von
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