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Dresdner Journal : 24.11.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-11-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191111249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19111124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19111124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-11
- Tag1911-11-24
- Monat1911-11
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 24.11.1911
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Journal Ares-ner 1911 Nr. 273 karten Amtlicher Teil (Bchördlicke Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. g s r 8 S n d g n gekommen sei, den »angemessenen Preis" im Sinne der Leitsätze zu gewähren. Ebenso wird beim Landtag, ohne daß eine Petition vorliegt, durch Initiativanträge der Konservativen — Abg. vr. Spieß — und der Nationalliberalen—Abg Nitzschke —die Staatsrcgierung ersucht, die Leitsätze sür die staatliche Submissionsordnung anzu- nehmen. Endlich hat auch die Petitionskommission des RkichS- tages, auf dahin gehende Petition des Reichsdeutschen Mittelstands verbandes, unter Zustimmung eines Regierungskommissars die Annahme der Leitsätze der Reichsregierung zur Erwägung über wiesen. Bei dieser Sachlage darf der produzierende Mittelstand der frohen Hoffnung leben, daß das Jahr 19,2 beim Reich, in den größeren Staaten und Städten die Schleuderkonkurrenz auS- schalten wird. Die übrigen öffentlichen Verwaltungen werden aber dem Beispiel der führenden großen Verwaltungen wie in anderen Dingen folgen. königlich Sächfisehev Staa^sanzeigcv. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und MittelbebSrden. Die Zweite Kammer der Ständeversammlung btschäf» tigte sich heule mit der von der nationalliberalen Fraktion einstebrachten Interpellation wegen deS WterwagenmangelS. Staatsmintster v. Seydewitz bemerkte n. a. bei der Beant» Wortung der Interpellation, daß die «erbandsstaaten zur Abstellung des Mangels die Vermehrung deS Güterwagen. Parts um 27 «lw Wagen zum Preise von 8» Mill. M. be« schlossen hätten. - Der Bundesrat hielt gestern eine Plenarsitzung ab. Bei dem Eisenbahnunglück zu Montreutl—Bcllay sind nach den bisherigen Meldungen 80 Personen umgekommen. D r Kronprinz von Schweden hat sich gestern einer er. svlgreichen Blinddarmoperation unterzogen. * Die beiden bei Nanking sich gegenüberstehenden Armeen sind bis jetzt noch nicht miteinander handgemein geworden, da sich die Kaiserlichen wieder hinter die Stadtmauern zurück, gezog n haben. Le. Majestät der König haben Allergnädigst gemht, dem Vizefe dwebel Otto Alfred Schubert im 4. In fanterie Regiment Nr. 103 für die von ihm am 28. Juli nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Soldaten vom Tode des Ertrinkens in der Spree in 'Bautzen die bronzene Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. So. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Husaren der 2. Eskadron des 1. Husaren-Regiments „König Albert" Nr. 18 Johann Georg Weiske aus Wyhra die Befugnis zu verleihen, die ihm unter dem 12. September 1904 für die von ihm am 17. Juli 1904 mit Mut und Entschlossenheit und unter eigener Lebens gefahr bewirkte Errettung eines 17 jährigen Knechtes vom Tode des Ertrinkens in der Wyhra verliehene silberne Lebensrettungsmedaille am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Architekt Paul Jaeger in Lankwitz das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Herzog Carl Eduard von Sachsen Coburg und Gotha verliehene Ritterkreuz 2. Klasse des Herzogl. Sachsen Ernestinischen Hausordens annchme und trage. Beauftragt mtt der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. Freitag, 24. November beschlossen, beim Reich, den < „ahme der Leitsätze für die , . _ . bitten. Der AuSfübrung des Beschlusses in gewissem Sinne zuvorgekoinmen ist die Stadt Dresden, deren Oberbürgermeister Hr. Seh Rat vvr. Beutler auf, dem Mittelstandstage selbst erklärte, daß die Stadt Dresden aus der Praxi« heraus dazu Telephonmaterial, Luftschiffe, Flugmaschinen, Feuerungs material und Schmierstoffe, Doppelgläser, Fernrohre, Chronometer und nautische Instrumente aller Art); diese Gegenstände werden von der türkischen Regierung über haupt nicht als Konterbande angesehen. Die neuen Ouittung-tarten für die Invaliden- und Hinterbliebenenverficherung und die Entwertung und Vernichtung der Beitrag»- und Zufatzmarken. Auf Grund der Ktz 1416, 1431, 8 1482 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung hat der Bundesrat über die Einrichtung der Quittungskarten für die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung sowie das Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken folgendes bestimmt: Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 1V Pf. Erscheint: Werktag- nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Dom Königlichen Hofe. Dresden, 24. November. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg werden heute abend 8 Uhr im Verein für Erdkunde dem Lichtbildervortraae des Hrn. Prof. vr. Blankenhorn« Berlin über: „Tie Hedschasbahn" in der Königl. Tech nische» Hochschule beiwohnen. . Ausland. Kragen der auswärtigen Politik im britischen Unterhause. London, 23. November. Im Unterhause erklärte in Erwiderung auf eine Anfrage bezüglich der Ent- sendung von russischen Truppen nach Persien der Staatssekretär des Auswärtigen Grey: Wie ich höre, besteht jetzt die Absicht, den russischen Forderungen zu willfahren, aber es ist nicht wahrscheinlich, daß dies in wenigen Tagen durchgeführt wird. Inzwischen haben sich russische Truppen in Bewegung gesetzt, ein Teil ist bereits in Rescht eingetroffen. Wir haben uns mit der russischen Regierung in Verbindung gesetzt, und es ist uns versichert worden, daß die Entsendung der russischen Truppen ledig lich eine vorübergehende Maßnahme sei, um die gewünschte Genugtuung zu sichern. Die Resolution, die Sir E. Grey am 27. d. M. bei Eröffnung der Debatte beantragen wird, wird einfach dahin lauten, daß die auswärtige Politik der Regie rung jetzt in Erwägung gezogen werden möge. St« Brite über die britische Politik in der Marokkoangelegenheil. London, 23. November. Lord Weardale, der Vorsitzende der interparlainentarischen Kommission, erklärt im „Evening Standard": Greys Erklärungen mögen sachlich von der Erklärung des Staatssekretärs v Kiderlen- W «echter abweichen; es ist trotzdem wohl möglich, daß ohne tatsächliche Unrichtigkeit beiderseits ein kleines Miß verständnis entstehen konnte, das die unglückliche Ent wicklung hervorrief, die im Juli nahezu zum offenen Bruche in den deutsch-englischen Beziehungen führte. Es ist jedoch schwer, aus den vorliegenden Tatsachen den Grund für die Alarmrede Lloyd Georges und die Drohungen Asquiths zu erkennen. Sie sollten auch in verhüllter Form vermieden werden. Wenn die Regierung Besorgnisse wegen der Absichten Deutschlands hatte, so hätten sie der Gegenstand gewöhnlicher diplomatischer Besprechungen, nicht aber politischer Reden sein müssen. KraazSstsche Deputiertenkammer. Paris, 23. November. Die Deputierten kammer beriet heute die Interpellation des Sozi allsten Lauche betreffend vertrauliche Mitteilungen, die ihm Ministe,Präsident Caillaux bezüglich der Beziehungen de- Syndikat-angehörigen Rieordeau zu der Behörde für die allgemeine Sicherheit gemacht habe. Die Sozialisten brachten einen Antrag ein, der die Regierung besondere Quittungskarten von grauer Farbe wie bisher zu ver wenden. Wer hier für andere (gelbe) Quittungskarten unbefugt verwendet, kann, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine härtere Strafe eintritt, vom BersicherungSamte mit einer Ordnungsstrafe bis zu SOM. belegt werden. — 3. Personen, für die früher aus Grund der BersicherungSpflicht Beiträge entrichtet worden sind, dürfen auch im Falle der Selbstversicherung nur gelbe Quittungskarten verwenden. — 4. QuittungSkarten alten Musters sind nach dem 81. Dezember 1911 nicht mehr auszugeben. Die bis zu diesem Tage ausgestellten Quittungskarten dürfen innerhalb zweier Jahre nach dem Ausstellungstag und, wenn ihre Gültigkeitsdauer durch Abstempelung verlängert ist, bis zu dem letzteren Zeitpunkt weiter verwendet werden. Vom 1. Januar 1S1S an dürfen Verlängerung-Vermerke in den QuittungSkarten nicht mehr angebracht werden. — Bei der Ausrechnung der QuittungSkarten alten Muster» ist dl« Zahl der etwa verwendeten Zusatzmarken anzugebeu. K Entwerten und vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken. 1. Arbeitgeber und Versicherte, die Beitragsmarken oder Zusatzmarken in die Quittungskarten ein kleben, sind zum Entwerten sämtlicher Marken verpflichtet. — 2. die Stellen, welche die Beiträge einziehen (Krankenkassen, Knappschaftsvereine oder Knappschastskassen und andere, von der obersten Verwaltungsbehörde bezeichnete Stellen oder örtliche Hebestellen der Perslchenmgsanstalten), sind verpflichtet, die den eingezogenen Beiträgen entsprechenden und einaeklebten Marken zu entwerten. — 3. Das Entwerten der Marken liegt in den Fällen zu 1 und 8 demjenigen ob, welcher die Marken cinzu- kleben hat: er hat sie alsbald nach dem Einkleben zu entwerten. — 4. Diejenigen Organe der Versicherungsanstalten, Behörden oder Beamten, welche die Kontrolle der Beitrag-entrichtung auS- üben, sind verpflichtet, alle in den QuittungSkarten befindlichen Marken zu entwerten, die noch nicht entwertet sind. — ö. Die Marken müssen in der Weise entwertet werden, daß auf den einzelnen Marken handschriftlich oder durch Stempel ein Kalender- tag (EntwertungStag) in Zahlen deutlich bezeichnet wird, z. B. „S 1. 12." für den 6. Januar 1912. Als Tag der Entwertung fall bei Beitragsmarken der letzte Tag desjenigen Zeitraum» au gegeben werden, für welchen die Marke gilt, bei Zusatzmarkcn der Tag, an dem die Marke in die Quittungskarte eingeklebt wird. Zum Entwerten ist Tinte oder ein ähnlich festhaltender Farb stoff zu verwenden. — Für das Einzugsverfahren, das Berich- tigungsverfahren und die Beitragskontrolle kann die oberste Ver waltungsbehörde eine andere Art des Entwertens vorschreiben. — Andere Entwertungszeichen sind unzulässig. — 6. Marken, die nicht bereit» andetweit entwertet worden sind, hat die Ver sicherungsanstalt zu entwerten. Die Form de» Entwerten» bleibt der Versicherungsanstalt überlassen. 7. Beim Entwerten dürfen die Marken nicht unkenntlich gemacht werden, insbesondere müssen der Geldwert, die Lohnklasse und der Name der Versicherungs anstalt ersichtlich bleiben. 8. Wer den vorstehenden oder den von der obersten B«rwaltung»behörde gemäß Nr. 5 Abs. S getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt, kann für jeden Fall, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine härtere Strafe erntritt, vom Ber sicherungSamte mit einer Ordnungsstrafe bi« zu iw M. belegt werden. 9. Die Vernichtung der Marken erfolgt dadurch, daß sie durch einen darauf besetzten Vermerk für ungültig erklärt werden. Dabei ist auf die Außenseite der Quittungskarte hand schriftlich oder durch Stempel unter Einrückung der Zahl der vernichteten Marken der Vermerk Marken vernichtet" sowie die Bezeichnung der die Vernichtung vornehmenden Stelle zu setzen. Diele Bestimmungen — s. Reichs-Gesetz-Bl. S. 937 von dsatzem Jahre —treten vom 1. Januar 1912 ab an die Stelle der Bekanntmachungen vom 9. November, 10. November 1899 und 3. Juli 1905 (Reichs-Gesetz-Bl. S. 665, 667 bez. S 590.) Erfolge »er «ittelstandsd^vegung. Man schreibt unS: Der italienisch-türkische Krieg. Vom Kriegsschauplatz ist auch heute nichts Wesent liches zu melden. Wichtiger dagegen erscheint eine Nachricht aus Konstantinopel, wonach der russische Botschafter Tscharykow während des gestrigen außer ordentlichen Ministerrats eine Unterredung mit dem Minister des Äußeren, Assin, Bay hatte und dabei — sicherem Vernehmen nach — die Pforte von der die bevorstehende Aktion zur See betreffenden Mitteilung Italiens und der darauf erteilten Antwort Rußlands, die unbestimmt gehalten sein soll, in Kenntnis setzte Vom tripolitanischen Kriegsschauplatz seien folgende Meldungen wiedergegeben: Die „Agenzia Stefani" meldet aus Tripolis: Heute Donnerstag, früh fand zur Erinnerung an den ruhmreichen Kampf vom 23. Oktober eine Gedächtnisfeier in den Laufgräben der Bersaglieri statt, der Abordnungen der Truppen abteilungen und der Marine beiwohnten. Nach einem Gottesdienst hielt Oberst Fara von den Bersaglieri eine patriotische Ansprache — Zwischen Sidi Mesri und Hamidie kam e-gestern wieder zu mehreren kleinen Scharmützeln mit Gruppen von Arabern, die sich aber nach Abgabe einiger Kanonenschüsse sofort zurückzogen. Ankündigungen: Die Aelle kl.Schrift der 6mal gesp.Ankündigung-seite25Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Wie bekannt, stand im Mittelpunkt der Beratungen des Reich-deutschen Mittelstandstabes in Dresden die Frage einer Umgestaltung der Submisstonsordnungen in allen öffent- lichen Verivaltungen. Der Mittelstandstag hat dabei die Leitsätze au» der von Hrn. Bürgermeister vr. Eberle-Nosfen verfaßten Denkschrift über den „Angemessenen Preis" angenommen und beschlossen, beim Reich, de» Staaten und Gemeinden um An neuen Submission»ordnungen zu I. Einr chtung der Quittung-karten. t. Die Quittungs- sind für die Pflichtversicherung in gelber Farbe und für die Selbstversicherung in grauer Farbe herzustellen. — 2. Für die Selbstversicherung und ihre Fortsetzung (§ 1243 a. a. O.) sind Deutsches Reich. Bundesrat. Berlin, 23. November. In der heutigen Sitzung dcs Bundesrats wurden die Vorlagen betreffend Ände rung der Anlage v zur Eisenbahn-Perkehrsordnung und betreffend das Abkommen über den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Gebiete der deutschen Branntweinsteuer« gemeinschaft und dem Großherzogtum Luxemburg den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Kriegstonterdande. Nach einer Ausknnft der türkischen Regierung gehören zu den von ihr als KrieySkonterbande er klärten Gegenständen nicht die tm Artikel 24 der Londoner Seekriegsrechtsdeklaration aufgeführten Geyen« stände der sogenannten relativen Konterbande (mS« besondere Leben-mittel, Furage, Kleidungsstücke, Mciduugsstoffe, Schuhwerk, Gold und Silber, geprägt und in Barren, sowie Papiergeld, Fuhrwerke, Schiffe, Boote und Fahrzeuge jeder Art, Schwimmdocks, Vor richtungen für Trockendock-, festes oder rollendes Eisen lahnmaterial, Telegraphen«, Funkentelegraphen- und
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