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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 14.01.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-01-14
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190801144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19080114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19080114
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1908
- Monat1908-01
- Tag1908-01-14
- Monat1908-01
- Jahr1908
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 14.01.1908
- Autor
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WchiMOHM TUW Amtsblatt für los Kchl. Amtsgericht ml len AMA zu vühtchin-ßruWl. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Meinsdorf, Laugenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchnrsdvn, Mnunbo.b, Tirsch. heim, Knhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Cr!bcch Plcißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Ekrfcheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Viertel,abr l.55, durch die Post besagen Mk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. ll. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf den! Lande entgegen, auch befördern die Annonceu-Expeditioncn solche zu Originalvreisen Ar. P.»LLrL-... Dienstag, den )anuar sSOS. 5S. Zahrg. Kekauntmachnug, tetr, te» freiVMße« ««tritt z«» mehrjährige« aMve« MUttärdieust. I. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Menst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei» oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, den Masch'nengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, »der zu drei» oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zioilvorfitzenden der Ersatz-Kommission seine« Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der AmtShauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzufuchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines MeWe»chtt«-. Die Erteilung de« Meldescheins ist abhängig zu machen: s) von der Einwilligung des BaterS oder Bormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnifse nicht gebunden ist ««d ftch ««fabelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kom mandeur de« gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. L Die Annahme erfolgt durch Erteilung eine« A««ahM<fihei«s. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, f« der Regel am Itekruten-EinftellungStermtn (im Oktober) nnd nur insoweit statt, als Stellen verfügbar find. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-MusikkorpS einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meld schein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme Habei', wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten» EinstellungStermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht *) Für den Eintritt bei den föchstsche« Eisenbahnkompagnien und der sächsische» Telegraphenkompagnie i» Berlin find die Anmeldungen an den Kommandeur des König!. Preuß. Eisenbahnregiments Nr. 2 bezw. des König!. Preuß. Telegraphenbataillons Nr. 1 zu richten. eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihre- Melde scheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar der Kalender» jahre», in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle der verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens deS UnteroffizierS-DienstgradeS bei fortgesetzt guter Führung den An spruch auf den ZiviloersorgungSschein und die Dienstprämic von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften ter Fußtruppen, der Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie und des TrainS, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welch« gemäß ihrer Dienstverpflichtung un stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird di- Landwehr-Kavallerie nn Frieden zu Hebungen nicht einberufen. >0. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden (auf das LoS verzichten), erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder deS Truppenteils «tcht. Kriegsmiuisterium. Kekanntmachnng. Gemäß tz 25 der Wehrordnung werden die in Hermsdorf sich aufhaltenden WehrpßliH» rige« und zwar : 1. dir im Jahre 1888 geborenen, 2. die vor dem Jahre 1888 geborenen, über deren Dienstpflicht noch nicht endgültig ent schieden ist, ausgefordert, sich belmfs Aufnahme in die Mtlitürftammrolle in der Zett vom IS. Januar bis 1. Febrnar dieses Jahres iu hiesiger Gemeiaderxpeduiou persönlich «»-«melden. Die im Jahre 1888 auswärts geborenen haben hierbei ihre Ged«rtA«rk«Ude« (für mili tärische Zweck?) und alle Militärpflicht gen früherer Altersklassen ihre Lof«Ngöfchet«e beizubringen. Zur Anmeldung von vorübergehend von Hermsdorf abwesende« Mttttürpfltchttge« sind deren Skier«, Vormünder, Lehr oder Dienstherrschaften verpsttchtet. Die Unterlassung der Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Hermsdorf, den 12. Januar 1908. Der Gemeindevorstaud. § Müller. Das Wichtigste. *) Der ReichsbankdiSkont ist auf 6»/, Prozent herabgesetzt worden. * Die Beendigung der Tätigkeit der freiwil ligen Krankenpflege in Südwestafrika gibt dem Kaiser Veranlassung, in einem Erlaß der selbstlosen Opferwilligkeit, mit der alle Bevölkerung«, schichten Deutschlands die Mittel für die freiwillige Krankenpflege aufgebracht haben, sowie der Tätigkeit der freiwilligen Krankenpflege in Südwestafrika seine höchste Anerkennung zu zollen. * In Leipzig ist Sonntag früh der langjährige Bertreter der Stadt Leipzig im Reichstage, Professor vr. Ernst Hasse, der Vorsitzende des Alldeutschen Verbandes, nach kurzer Krankheit im Alter von 62 Jahren gestorben. * *) In Berlin kam eS am Sonntag aber mals zu Straßendemonstrationen der Sozialdemokraten gegen das preußische Drei- «aflenwahlrecht. * Im Reichstage haben 54 polntsche und Zentrumsabgeordnete eine Interpellation eingebracht, in der der Reichskanzler um Auskunft ersucht wird, wie er die preußische Po len vor- läge mit dem Geiste der ReichSoerfassung und mit den Bestimmungen deS Bürgerlichen Ge setzbuches in Einklang dingen wolle. * *) Der Großherzog von Oldenburg will das Protektorat über den Oldenburgischen Ver band des Flottenvereins niederlegen, wenn General Keim nicht zurücktritt. * *) Zum italienisch - abessinischen Zwischenfall meldet die „Agenzia Stefani", die Regierungen von Deutschland, England und Frankreich hätten ihre Vertreter in Addi» Abeba telegraphisch angewiesen, die Forderungen de« italienischen Ministerresidenten beim NrguS Menelik zu unterstützen. * *) In der Hauptmoschee der marokkanischen Residenzstadt Fez ist Muley Hafid unter Ver lesung einer fcanzosenfeindlichen Proklamation zum Sultan auSgerusen worden. * *) Bei einer Panik in einer kinemato - grahischenVorstellung in England wurden 16 Kinder zu Tode gedrückt. --- Der Kapitän de« in R i o de Ianeiro liegenden Kreuzers „Bremen" erhielt eine drahtlose Depesche von dem Geschwader der Vereinigten Staaten, die die Annäherung deS Geschwa der« an Rio de Janeiro meldet. * *) In N e w - A o r k ist gestern ein dreizehn- stöckiger Wolkenkratzer abgebrannt. Vier Feuerwehrleute wurden gelötet. Der Schaden be trägt 20 Millionen Mark. *) Näheres an andere' Stelle Deutscher Veichetaz. 77. Sitzung vom 11. Januar. Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des Gesetzentwurfs betr. die Haft««« de* Tierhalter*. Staatssekretär Dr. Niederdmg begründet die Vor lage, die § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dahin ändert, daß die Ersatzpflicht nicht eintritt, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, oder oer Schaden auch bei An wendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Der Staatssekretär wendet sich gegen die Annahme, daß der Entwurf eine einseitige agrarische Tendenz verfolge. Er trage dem historischen Bedürfnis Rechnung und entspreche auch vollkommen d«m Grundsatz des deutschen gemeinen Rechts. Abg. Ho«emm»o (uatl^ tritt sehr entschieden für die Vorlage ein, mit der ein Stück Mittelstandspolitik ver- olgt werde. Abg. Dr. Wagner (kons.): Der Abgeordnete Molken buhr hat bei früheren Beratungen diesen Entwurf als junkerlich bezeichnet. Da kann ich ihm gleich mit einem kleinen Beispiel dienen. Ein Mütterchen, das sich eine kleine Summe gespart hatte und sich redlich mit einem Milchgeschäft ernährte, hatte das Unglück, daß ihr Hund ein Kmd erschreckte, sodaß daS Kiud hmfiel und erhebliche Berletzungen davontrug. Die Heilkosten waren außer ordentlich hoch. Der Vertreter deS KindeS stellte sich aus den Rechtsstandpunkl und klagte. Das arme Mütterchen wurde also verurteilt, und so sind ihre Ersparnisse von Jahrzehnten auf einmal draufgegangen. Nun gebe uh zu, daß solche Beispiele allein nicht genügen, um eine solche Vorlage zu rechtfertigen. Da« würde sehr einseitig sein, denn man könnte ebensogut Beispiele bringen, wo dir wirtschaftlichen Verhältnisse umgekehrt liegen. Ich gebe auch ohne weiteres zu, daß über diese Frage selbst Herren, die sich politisch nahestehen, verschiedene Meinung haben können. Wenn die konservative Fraktion geschlossen zu dieser Vorlage steht, so sind die Gründe dafür allgemeiner Natur. Die kulturelle Entwicklung hat es bewirkt, daß der Mensch die Tiere in großem Umfange in seinen Dienst zwingt. Die Haustiere, die zu wirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, bilden einen Bestandteil unserer wirtschaftlichen Organisation und nützen damit der All gemeinheit. Richten solche der Volkswirtschaft unmittel bar dienenden Haustiere ohne Verschulden des Tierhalters Schaden an, so besteht kein Grund, ihn anders zu be stimmen, als die Regel besagt, wonach in Schadenfällen der Zufall von dem zu vertreten ist, den er trifft. Eine Anzahl Einwände gegen die Neuregelung ist bereits vom Staatssekretär hier widerlegt worden. Der Hinweis, daß sich die Tierhalter versichern könnten, ist schon in der Be gründung des Entwurfs widerlegt. Ein solcher Einwand lasse sich gegen jedes Schutzgesetz vorbringen. Erwünscht wäre die Ausdehnung der Unfallversicherungs- Pflicht auf alle, die beruflich mit Tieren zu tun haben. Dir meisten sind ja schon versichert; für einen Teil be steht die Verpflichtung aber noch nicht. Es ist durchaus unwahr, daß eine agrarische Forderung hier vorliege. Hat doch auch die Mehrheit der Handelskammern sich für die jetzig? Aenderung ausgesprochen. Von den auf Grund des bisherigen 8 833 Verurteilten gehörten nur 28 Prozent der Landwirtschaft an, 44 Prozent dagegen den Gewerbe treibenden und 28 Prozent den anderen BevölkerungS- llassen. Unrichtig ist eS auch, datz die Eigentümer von solchen Haustieren, die dem Berufe, den Gewerben und dem Unterhalt dienen, in der Regel kapitalkräftig wären; die Halter von solchen Haustieren sind gerade vorwiegend unter den kleineren und mittleren Leuten zu finden, man denke an den Mann mit dem Einspänner aus dem Markte und an das Hundegcschirr. Da die jetzige Vorlage dem Ergebnis der früheren Kommissiousberalungen entspricht, halten wir jetzt eine Kommisstonsberatuna für überflüssig. Wir wünschen, daß die Vorlage recht bald verabschiedet werde und dem Lande zum Segen gereichen möge. (Leb hafter Beifall.) Abg. Dr. Marenhorft (Reichsp.) weist darauf hin, daß auch eine große Anzahl Handelskammern sich für Milderung des 8 833 ausgesprochen habe. Dieser Para graph sei in seiner jetzigen Fassung überhaupt eine Aus- nahmevorfchrist, durch deren Aushebung kein Stein aus dem Bau des Bürgerlichen Gesetzbuches herausgebrochen werde. Abg. M»tkrnkuhr(Ioz. bekämpft die Vorlage. Die Regierung sei immer bereit, der sogenannten „Stimmung deS Volkes" Rechnung zu tragen, wenn es sich um das agrarische Volk handelt; wenn es sich aber z. B. uni das Wahlrecht handle, da kümmere sie sich um die BolkS- stimmung nicht. Von einer Aenderung de- 8 833 wolle raS Volk nichts wissen. Abg AchmiM-Warburg (Zentr.) erklärt sich namens seiner Freunde für die Vorlage, doch werde daS Zentrum für Kommissionsverweisung stimmen, da eine so große Partei, wie die sozialdemokratische, es wünsche. Abg. Gqtzliag (freis. Bolksp.) steht mit seinen Freunden der Vorlage sympathisch gegenüber, hält aber gleichfalls eine kommissarische Vorberatung für geboten, um verschiedene Bedenken zu beseitigen und die Vorschläge s deS Juristentagcs zu prüfen. Abg. Math (Wirtsch. Bereinig.) erklärt sich mit der Vorlage einverstanden Abg. Dooe ifreis. Bereinig.) verlangt, daß die Tier halter gezwungen werden, sich gegen die Haftpflicht zu versichern, und wünscht, daß eventuell auch die Hasen schäden in diesem Gesetz mit geregelt werden. Abg. Viidel (Refp.) regt die Frage einer Haftpflicht für Schaden durch Bienen an. Staatssekretär Uirbrrding wendet sich gegen beide Forderungen. Was die Bienen anlange, so denke er: Lassen wir es bei der alten Rechtsauffassung. Ein Anttag auf kommissarische Beratung wird ab - gelehnt. Die zweite Lesung findet also direkt im Plenum statt. Es folgt die erste Lesung der Vorlage betreffend Aenderung des 8 63 des Ha«del*g»srtzd«ch*. Danach darf der Anspruch erkrankter Handlungsgehilfen aus Weiter zahlung des Gehalts für sechs Wochen fortan nicht mehr durch vertragliche Abmachungen ausgeschlossen werden; anderseits soll ihnen fortan das, was sie gesetzlich als Krankengeld erhallen, auf das Gehalt ungerechnet werden dürfen. Staatssekretär Pirberding empfiehlt die Vorlage unter Hinweis auf die widersprechenden Urteile der Kaufmannsgerichte und verteidigt die Kompromißfassung, die in dem Abzug der Kranken- und Unfallrentc liegt. Abg Macke« iZentt.) lehnt den Entwurf al« un sozial ab, va dem Handlungsgehilfen von dem während einer Krankheit gezahlten Gehalte das ihm gesetzlich zu- stehende Krankengeld abgezogen werde. Abg. Dr. Webe» snatl.): Tatsache sei, daß schon bis her die meisten Arbeitgeber ihren erkrankten Handlungs gehilfen für die sechs Wochen daS Gehalt fortgezahlt haben, ohne ihnen einen Abzug in Höhe des Krankengeldes zu machen. Es seien nur etwa 2 Prozent der Unternehmer, die überhaupt von ihrem Rechte, das Gehalt nicht weiter ,u zahlen, Gebrauch gemacht haben. Wenn auch manche Arbeitgeber schon ohnehin genug belastet seien, so seien doch die Handlungsgehilfen vielfach erst recht nicht gut gestellt, so daß man ihnen das Krankengeld zu entziehen wirklich keinen Anlaß habe. Abg. Edler k« D>«rttttz (kons.): 8 bl des Handels gesetzbuchs muß entschieden eine unzweideutige Fassung erhalten, und zwar zu gunsten der Handlungsgehilfen. Mit Absatz 1, der die Weiterzahlung des Gehalts obligatorisch macht, sind wir einverstanden, aber nicht mit Absatz 2, der den Unternehmern das Recht gibt, daS Krankengeld in Abzug zu bringen. Wir verhehlen unS nicht, daß es auch leistungsschwache Arbeitgeber gibt, aber wir haben bei unseren Nachforschungen uns überzeugt, daß die Zahl der Unternehmer im Handelsgewerbe, die die Lasten des 8 bl, wie wir ihn unS wünschen, nicht würden tragen können, doch nur relativ gering ist. Den Absatz 2 der Vorlage lehnen wir daher ab. Hierauf erfolgt Vertagung. Nächste Sitzung Montag: Fortsetzung; vorher Verträge mit Belgien und Italien bett. Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und Photographie; nachher Gewerdenovelle. Der „rote Sormtag" in Preussen. In Berlin kam e« am gestrigen Sonntag anläßlich der von der suzialdemokcat scheu Partei in Szene gesetzten Wahlrechisde Monstra
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