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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190711115
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19071111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19071111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-11
- Monat1907-11
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1907
- Autor
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und Anzeiger (Elbeblatt Md MMger). LAegrarmn-Adresser „Tageblatt-, Rtssa. Arntsölatt für öle König!» AmtshaupLmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 263. Montag, 11. November 1907, abends. 60. Jährst. Da» Riesaer Tageblatt erschedtt jede« Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart SO Pjg-, durch unsere Träger sat tu» Hau» 1 Marl SV Psg., bei Abholung «n Schalter der kaiserl. Postanstalten I Mark SS Psg., durch den Briefträger srei ins HauS 2 Mari 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzeigeu-Auuahme jür die Nummer deS Ausgabetages bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestratze SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Ergänzungswahl für die Gewerbelammer Dresden. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministerium« des Innern find gemäß dem Gesetze vom 4. August 1900 für die tu diesem Jahre staltfindende Ergänzungswahl für die Gewerbelammer zu Dresden in der 22. Wahlabteilung, umfassend den Amis» gerichtSbezirk Riesa mit Ausschluß des zur Amtshauptmannschaft Oschatz gehörenden Teil« 2 Wahlmänner, und zwar 1 an» dem Kreise der Handwerker, 1 aus dem Kreise der Rtchthandwerker zu wähle». Di« Wahl findet statt Mittwoch, deu IS. November lfd. IS. im SttzungSsaale de« Rathauses zu Riesa «ud zwar fiir die Wahl der HaudwerkersWahlmänner von 10— 11 Uhr vormittags, für die Wahl der MchthaudwerkerrWahlmänner von r/,12—*/,1 Uhr mittags. Zur Teilnahme an deu Urwahlen für die Gewerbekammer find innerhalb des KammerbeztrkeS berechtigt: «. zur Wahl vo« Haudwerker-Wahlmänueru. Die Mitglieder einer Handwerker-Innung sowie sonstige Handwerker, so- fern sie nach 88 17 ä und 21 des Einkommensteuergesetzes oom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mit einem Einkommen- von mehr al» 600 Mark et«, geschätzt find, und -war auch dann, wenn dieses Einkommen den Bettag von 3100 Mark übersteigt und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden als Inhaber oder als Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen find, b. zur Wahl vou Richthaudwerker-WahlmSuueru. 1. Personen, die «in Handelsgewerbe im Sinne von §8 1 und 2 des Handels gesetzbuches betreiben und als Inhaber oder Teilnehmer einer Firma im Handelsregister eingetragen find, aber nach §8 17 ä und 21 des Einkommen steuergesetzes im Kammerbezirke nur mit einem Einkommen von 600 bis 3100 Mark eingeschätzt find, ferner alle nicht unter a fallenden Gewerbe treibenden, welche mit einem höheren Einkommen als 600 Mark eingeschätzt und nicht im Handelsregister eingetragen find, 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden. Gesellschaften, Ge- metnden und Gemeindeverbände, sofern sie nach 88 17 ä und 21 des Ein kommensteuergesetzes mit einem Einkommen von 600 bis 3100 Mark ein geschätzt sind, dafern sie nach der Revidierten Städte- bez. Landgemeindeordnung (8 44 bez. 35 a—Z) zur Ausübung des Stimmrechts bei de» Ge meindewahlen berechtigt sind. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben; jedoch können weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht ver sehenen Vertreter abgeben lassen. Nur durch Vertreter können ihre Stimme abgeben lassen: a) die juristischen Personen, und zwar durch eine« ihrer gesetzlichen Vertreter; d) die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde be- stimmten Bevollmächtigten; „ o) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; ä) die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund). Wählbar zu Wahlmanuern sind nur diejenigen zur Gewerbelammer wahl- berecht ten männlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Gewerbekammer wahlberechtigten juristischen Personen, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Reichsangehörige find. Alle hiernach stimmberechtigten Personen werden zur Teilnahme an der Wahl mit dem Bedeuten aufgesordert, daß sie sich unter Umständen über ihre Wahlberechtigung auszuweisen haben. Großenhain, am 25. Oktober 1907. 2484 o I'. Königliche Amlshau-Lmannschaft. Bier arrsgevmsterte Ackerpferbe sollen Donnerstag, den 14. November 1907, Vormittags 10 Uhr in Kalkreuth gegen das Meiftgebot verkauft werden Königliches Nemovtedepot Kalkreuth. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 11. November 1907. —* Heute beging Herr Sparkassenkassierer Schuster sein 25Mhr. OrtS-Dienst-Jubiläum. Herr Bürgermeister Dr. Dehne überreichte dem Jubilar namens der.Stadtvertretung unter ehrender Ansprache für treue Pflichterfüllung in seinem Amte ein wertvolles Geschenk. Hierauf trat der Obmann der Ortsgruppe Riesa vom Vereine SSchs. Gemetndebeamten an den finnig mit Blumen geschmückten Tisch deS Jubilars und brachte unter Ueberretchung eines Geschenkes namens der hiesigen Beamten schaft herzliche Glückwünsche dar. —* Heute vormittags von 10 bi« 11 Uhr sand im Sitzungssaale des hiesigen Rathauses die Wahl von zwei Wahlmännern zur ErgänzungSwahl für die Handels kammer Dresden bei leider nur sehr schwacher Beteiligung statt. Gewählt wurden die Herren Ernst Bilke und Ernst Rosch. —* Der hiesige „Stammtisch zum Kreuz- be- willigte in seiner am Sonnabend im Ratskeller abgehaltenen Generalversammlung 500 Mark zu der diesjährigen in der üblichen Weise vorzunehmenden Chrtstbescherung. —* Se. Majestät der König hat Herrn Oberleutnant Winkler im 2. Pionierbataillon Nr. 22, kommandiert zum Reichskolonialamt, die Erlaubnis zur Anlegung des ihm verliehenen Königl. Preuß. Kronen-OrdenS 4. Klasse er teilt. — Mit dem 10. November ist Herr Oberleutnant Winkler von dem Kommando zur Dienstleistung beim Retchskolonialamt enthoben worden. —* Der am 9. d. M. im Saale des GesellschaftS- Hauses vom hiesigen KreiSoerein des Verbandes Deutscher Handlungs-Gehülfen zu Leipzig anberaumte Vortrag des BerbandS-SekretärS Herrn Georg Lißke hatte sich recht guten Besuches zu erfreuen, vorwiegend natürlich aus den Kret- sen der HandlungSgehülfen, aber auch eine Anzahl der Herren Prinzipale war anwesend. In ungeteilter Aufmerksamkeit und sichtlichem Interesse folgten die ca. 140 Zuhörer den Ausführungen deS Herrn Lißke, welcher über ein wohlan- sprechendeS Organ und gute Vortragsweise verfügt und der eS verstand, in überaus sachlicher Weise das Thema: „Der HandlungSgehülfe im Wirtschaftsleben unserer Zrit- zu behandeln. Neben der allgemeinen Aufforderung, daß daS StandeSbewußtsein allein jeden HandlungSgehülfen es zur Ehrensache werden lassen müsse, sich einer Organisation anzuschließen, betonte er im besonderen sehr richtig, daß lediglich durch Heranbildung nur tüchtigster Kräfte der Handlungsgehülfen-Stand und damit auch der deutsche Handel gefördert werden könne. Der allseitige reiche Bei fall, welcher diesen trefflichen Ausführungen folgte, bewies, wie sehr man mit dem Gesagten einverstanden war. In- folge der Sachlichkeit deS Vortrages gestaltete sich die folgende freie Aussprache ziemlich kurz, eine Frage deS wegen seiner erheiternden Reden allgemein bekannten Herrn MattheS fand seitens des Referenten die richtige Beantwortung, wie auch von ihm in kurzer treffender Weise einige Fragen be antwortet wurden, welche ein auswärtiges Mitglied des D. H. V. stellt«. Nach dem Schlußwort deS Vorsitzenden, Herrn Robert Schentke, in welchem er noch nicht einem Verband an gehörende HandlungSgehülfen zum Beitritt des B. D. H. zu Leipzig aufforderte, folgte gemütliches Bei sammensein. —* Die Handwerker und Gewerbetreiben den werden darauf aufmerksam gemacht, daß am Mitt woch, den 13. November 1907, vormittags 10 bis 11 Uhr für Handwerker und r/,12 bis */,1 Uhr für Nichthand- werker in Großenhain im Sitzungssaals der Kgl. AmtS- hauptmannschaft, in Riesa im Sitzungssaals des Rathauses sowie am Freitag, den 15. November 1907, zur gleichen Tageszeit in Radeburg im Sitzungssaal« des Stadthauses die Urwahlen zur Gewerbekammer stattfinden. Entsprechend den beiden Abteilungen der Gewerbekammer sind sowohl Handwerker-Wahlmänner wie auch Nichthandwerker-Wahlmänner zu wählen. Berechtigt zur Teilnahme an der Wahl der Handwerker-Wahlmänner sind die Mitglieder einer Handwerker-Innung sowie son stige Handwerker, sofern sie nach 8 17, Buchstabe ä und 8 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 mit einem Einkommen von mehr als 600 M. eingeschätzt sind und zwar auch dann, wenn dieses gewerbliche Ein kommen den Betrag von 3100 M. übersteigt und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden als Inhaber oder Teilhaber einer Firma inS Handelsregister eingetragen sind. Zur Wahl von Richthandwerker-Wahlmännern sind berechtigt 1. Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von 8 1 oder 8 2 deS Handelsgesetzbuches betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma ins Handelsregister eingetragen sind, aber nach 8 17, Buchstabe ci und 8 21 des Ein kommensteuergesetzes nur mit einem Einkommen von mehr als 600 M. bis 3100 M. eingeschätzt sind; 2. ferner alle Gewerbetreibenden, welche nicht zu den zur Wahl von Handwerker-Wahlmännern berechtigten Personen gehören, wenn sie mit einem höheren gewerblichen Einkommen als 600 M. eingeschätzt und nicht inS Handelsregister einge tragen sind; 3. Genossenschaften von Handel- und Gewerbe treibenden, bergrechiltche Gesellenschaften, Gemeinden und Gemeindeoerbünde, sofern sie nach 8 17, Buchstabe ci und 8 21 deS Einkommensteuergesetzes mit einem Einkommen von mehr als 600 M. bis 3100 M. eingeschätzt sind. Wählbar sind nur die wahlberechtigten männlichen Per sonen (Handwerker bezw. andere Gewerbetreibende) sowie die gesetzlichen Vertreter der wahlberechtigten juristischen Personen, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen. Die Berechtigung zur Wahl wird durch den Einkommensteuerzettel nachge- wiesen. —* AlS in voriger Woche sich das Nahen des Wintes schon recht deutlich fühlbar machte, da glaubte die Mensch heit sicher, daß eS nunmehr mit den schönen, herrlichen Spätherb st tagen zu Ende sei. Und niemand murrte, der Wechsel in der Witterung mußte kommen, und daß das Wetter nicht ewig schön bleiben kann, weiß man. Nach der wochenlang anhaltend gewesenen milden Tem peratur nahm man den Umschlag gern mit in den Kauf, rüstete sich für die angebrochene kalte Jahreszeit mit Gegenmitteln, als da sind Holz und Kohlen und warme Kleidung, und sah nun mit einiger Ruhe dem „EiSmann" entgegen. Zu aller freudiger Ueberraschung scheint es aber, als ob er sein Kommen noch einmal verschoben habe. Der heutige Tag z. B. war wieder ein prächtiger Herbst tag und auch gestern war es im Freien ganz angenehm. Der größte Teil der Menschheit wird wohl kaum etwas dagegen einzuwcrwen haben, wenn eS noch einige Zeit so fortginge, denn das bedeutet für viele arme Familien eine bedeutende Ersparnis bei den hohen Kohlenpreisen. Die schönen Tage im November verheißen aber nach alten Wetterregeln einen strengen Winter und so hätte man sich, wenn die Wetterregeln recht behalten, darauf gefaßt zu machen, daß Wchlicknlments auf das Riesaer Tageblatt — 6 laufende Nummern 15 Pf. — —n bei Abholung in der Geschäftsstelle Goethestratze 59. -4- Einzel-Nummer 10 Pf. WchnckMiutM.
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