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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 18.05.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-05-18
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490518018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849051801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849051801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-05
- Tag1849-05-18
- Monat1849-05
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 18.05.1849
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Lammten schen von clin In Text in 57 Tafeln NN, von de- rung, Tert ZHIr., das stehen kom- ngcn des »ge» zu >em Alten >em Texte, stament mit lr. 10Ngr., ^on k'Icr- sitlss mit röoisckeir rten ont- ILveeits Lüttieü. 'I^uxt »tls e» hat auch in iß wir ver- zu drucken, olutlo» klistoire on. 2 vol. in Gemälde tritt Karl'S Zertreibung helm's Ilt. publigus itoncv». !gr. bereits l, psxes !'/- ^kt. s cko I« 6el>. »t-l-o«- n unserm . 8 xblr. l. 8 Lhlr. ter und Ludwig Oper in mitFrl. k in Pu- ibbcn. ipjig niit ihne in enant v. . Rechts- wg a. U. jvllamts- chter. — Sohn.-^ ^ow eine ann in gl ü in ni- ergner Amalie Christian ittmeister Johann - Frau ch mann ineider Dresden. Lelpzia. Die Zeitung ermiciui läßlich. Zn beziehen durch alle Post ämter des Zu- nnd plnSlan. des; in Frankreich durch G. hl. Alexandre in Strnü- bürg. und bei Demielde» in Paris. Ar. A. rua Aalen Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!« inEnaland durchWilliam» St Scvrgate in vundun, 14 Henrietta. Street, (ko- vent« Garben. Preis für bas Vierteljahr 2 Thlr. Insertionsgebülrr für den Raum einer Zeile 2 Stgr. U-Veebkick. Aeutschkanb. **Frankkurt a. M. Deutsche Nationalversammlung, s Frankfurt a. M. Die Vorgänge in der Pfalz und in Baden. *Frankkurt a. M. Die Ruhe. Der Prinz von Preußen. Dresden. Tagesbefehl an die Communalgarde. — Das 12. preußische Landwehr regiment. Freiberg und Chemnitz. Die Polen. Die Untersuchung.— Die Verhafteten. — Steckbriefe. München. Die Maueranschläge. Das La ger. Die Freikorps. Lager. Landtag. Nürnberg. Verhaftung, würs- burg. Die Studenten. Die Landwehr. Negensyurg. Lager bei Donau wörth. — Aus Landau. Heer in Kaiserslautern. Stuttgart. Die Kam mer. Karlsruhe. Unruhen. — Die Vorgänge in Mannheim. — Be schlüsse der Volksversammlung in Offenburg. Rastatt. Struve und Blind. — Deputation aus dem Odenwalde in Darmstadt. Erklärung des 1. Husarcnregimcnts in Darmstadt. Aasset. Die Bürgerwehr. Hannover. Minister Stüve. * Lübeck. Amnestie. — Die Sachen in Schleswig. Preußen. Sertin. Der Belagerungszustand. — Das dänische Cabinet. — Deputation aus Elberfeld. Magdeburg. Der Städtetag. * Posen. Die russischen Armeecorps quf dem Marsche nach Ungarn. Die Besatzung. — Die Bewegung am Rhein. Oesterreich, UUen. Baron v. Canitz. Die Beförderung der russischen Truppen, presburg. Gefecht in der Insel Schütt. Mestre. Gefecht. Spanien. Madrid. Die Cortes und das Budget. Die Expedition nach Italien. Die Carlistcn. Krankreich. Die Wahlen. Niederlande. Rotterdam. Feuersbrunst. Handel und Industrie. Neueste Nachrichten Deutschland. ** Frankfurt a. M., 15. Mai. In der heutigen Sitzung der deutschen Nationalversammlung führte zuerst Vicepräsident Biedermann den Vorsitz und zeigte unter Anderm den Eingang neuer Zustimmungsadresscn (darunter mehre aus Berlin, von wo jetzt 12,000 Unterschriften vorliegcn) an. Präsident Reh verkündigte darauf der Versammlung, der Reichsverweser habe ihm eröffnet, daß laut telegra phischer Depesche der an ihn abgesendete preußische Bevollmächtigte bis morgen Mittag hier eintreffcn werde, und es daher sein dringender Wunsch sei, die Versammlung möge bis dahin keine weitern Beschlüsse fassen. Der Präsident stellte ihm vor, daß der einzig rettende Weg darin bestehe, das frühere Reichsministerium, welches das Vertrauen des größern Theils der Versammlung besessen habe, unter Annahme seines Programms wieder zu berufen. Auch hierüber erbat sich der Reichsverweser bis morgen Bedenkzeit. Er gab dabei die Versicherung: obgleich er ein alter schwacher Mann geworden, sei seine Liebe zum Vaterland ungeschwächt. Er sei ein redlicher Mann und würde zu kei ner Unternehmung gegen die Nationalversammlung die Hand bieten. Abg. Arndt erhob sich hierauf mit Lebhaftigkeit gegen die jüngsten An griffe auf den Reichsverweser, der unsere Majestät sei. (Man lacht und zischt auf der Linken.) Man stehe jetzt an dem großen Werke der Einheit, und wenn die Fürsten toll, rasend und verblendet blieben, würden sie dahinfahren, ebenso aber auch die Nationalversammlung, wenn sic blind und unsinnig sich vom Zeitstrome fortreißcn ließe. Unter Protest gegen die Majorität widersetzt sich Abg. Wigard zugleich jedem weitern Aufschübe. Der preußische Bevollmächtigte geht uns nichts an, er hat sich überhaupt nicht in die Vcrfassungssache zu mischen. Preußen überschreitet hier seine Befugnisse ebenso wie durch das Ein- rücken in Sachsen. Die Nachrichten aus diesem Lande lauten traurig; ein Ministerium zu bilden ist nicht möglich, auch hat der Neichscom- missar abgedankt. Durch ihr Zögern hat die Nationalversammlung Sachsen unglücklich gemacht. (Rechts: Nein! nein! Links: Ja! ja!) Jetzt soll auch noch die Bildung des Reichsministeriums von der An kunft des preußischen Bevollmächtigten abhängen. Er beantragt eine Deputation an den Reichsverweser, um ihn zu veranlassen, noch heute ein Ministerium zu bilden. Der Antrag wird jedoch nicht als dring lich zugclassen und erledigt sich dadurch. Abg. Bresgen u. Consorten (linkes Centrum und Linke) beantragen: 1) Die Versammlung wählt sofort, womöglich aus der Reihe der regieren den Fürsten, einen Rcichsstatthalter, welcher bis zu dem im Beschlusse vom 1. Mai (Satz 5 und 6, Nr. 127) vorgesehenen Zeitpunkte die Rechte und Pflich ten des Reichsoberhaupts nach Abschnitt Hl. der Verfassung ausübt. 2) Der Rcichsstatthalter leistet den in §. 190 der Verfassung vorgeschriebenen Eid auf die Reichsverfassung vor der verfassunggebenden Reichsversamm lung und tritt dann die Regierung an. 3) Der Rcichsstatthalter hat so fort nach Antritt der Regierung wegen Leistung des in den §§. 191 und 193 vorgeschriebenen Eides der ReichSbcamtcn und der Angehörigen der Einzelstaaten auf die Reichsverfassung das Nöthige zu verfügen. 4) Er hat ferner wegen Vollziehung der Wahlen zum ersten Reichstage und Be rufung des Reichstags, in Gemäßheit der Beschlüsse vom 4. Mai (Satz 2 unb 3) Vorkehrung zu treffen. 5) Zur Ausführung der §§.77 fg., 85 fg. der Verfassung tritt, bis zur Zusammenkunft des ersten Reichstags, die gegenwärtige Versammlung in alle Rechte und Pflichten des Reichstags ein und übt solche nach Maßgabe des Abschnitts IV., Art. 5, 6, 7, 8, 9 der Reichsverfassung. Ausgenommen hiervon ist die Bestimmung wegen der beschlußfähigen Mitgliedcrzahl, rücksichtlich welcher es bei dem Beschlusse vom 30. April verbleibt. 6) Sollten der in Satz 5 und 6 der Beschlüsse vom 4. Mai vorgesehenen Uebcrtragung der Oberhauptswürde auf den Monarchen des größten oder eines der nächstgrößtcn Staaten Deutschlands nicht zu beseitigende Hindernisse im Wege stehen, so führt der gewählte Reichsstatthalter sein Amt auch nach dem Zusammentritte des Reichstags fort, und es hat sodann Letzterer wegen Ausführung des §.79 der Ver fassung die nöthigen Bestimmungen zu treffen. 7) Bis zum Regierungs antritt des gewählten Reichsstatthalters führt der Präsident des bisheri gen Reichsministeriums, Heinrich v. Gagern, die Regierung im Namen desselben selbständig fort, und wird demselben die Bildung eines Ministe riums unter seiner Verantwortlichkeit anheimgcgeben. 8) Mit dem Voll züge dieses Beschlusses, als wodurch das Verfassungswerk in Deutschland zu seiner Ausführung gebracht wird, hört, gemäß dem Gesetze vom 28. Jun. 1848, §. 15, die Thätigkeit der provisorischen Centralgewalt auf, und es gehen deren Befugnisse in dem erweiterten Umfange, wie solches der Abschnitt „die Reichsgewalt" bestimmt, auf den Rcichsstatthalter über. Abg. Schneer beantragt: Die Nationalversammlung beschließt in Uebereinstimmung mit ihren Beschlüssen vom 4. Mai d. I. und in Ver vollständigung derselben: I) Dem Inhaber der provisorischen Ccntralge- walt wird neben der provisorischen Ccntralgewalt, nach dem Gesetze vom 28. Jun. 1848 für die gesammtcn deutschen Lande, die Gewalt des Reichs oberhaupts nach den Bestimmungen der Reichsverfassung für diejenigen deutschen Staaten provisorisch übertragen, welche die Verfassung bereits anerkannt haben. 2) Der Inhaber der provisorischen Ccntralgewalt be ginnt die Reichsregierung über die aä I näher bezeichneten Staaten, so bald er sich auf die Verfassung unter Bezugnahme auf gegenwärtige Be schlüsse vor der Nationalversammlung verpflichtet hat. 3) Sobald die nach dem Beschlusse vom 4. Mai d. I. im Monat August d. I. zu constitui- rcnde Reichsregierung bestellt sein wird, legt der Inhaber der provisorischen Centralgewalt die provisorische Gewalt des Rcichsoberhaupts für die in der Verfassung stehenden Staaten nieder. Alle diese Anträge gehen an den Dreißigcr-Ausschuß. Abg. Ra- veaux schlägt im Namen dieses Ausschusses, welcher den Antrag des Abg. Umbscheiden (die Pfälzer Bewegung unter den Schutz des Reichs zu stellen) zu begutachten hat, vor, den Reichscommissar Eiscnstuck und das Ministerium zu hören, worauf der Ausschuß dann weitere Anträge stellen will. Die Mehrheit beschließt jedoch, den Abg. Eiscn stuck jetzt nicht zu hören, obgleich die Linke cinwendet, daß seiner Zeit auch die Abgg. Bassermann und Hergenhahn als Rcichscommissare Bericht erstattet hätten. Auf die Bemerkung des Abg. Navcaux je doch, daß die Zeit dränge, da der neue Reichscommissar vor dem 17. Mai (dem Tage der großen Volksversammlung) in der Pfalz sein müsse, beschloß man, daß der Ausschuß, nachdem er den Abg. Eisen stuck und das Ministerium angehört, heute Nachmittag 4 Uhr Bericht erstatten solle. Das Verlangen des Abg. Wigard, daß zugleich auch über die sächsische Frage Bericht erstattet werde, wurde nicht berück sichtigt. Als ausgetreten wurde Abg. Hoppcnstädt aus Hannover an- gemcldet. In den Dreißigcr-Ausschuß sind statt der Abgg. Reichen sperger und Detmold die Abgg. Demel und Sprengel gewählt worden. In der Abendsitzung las Abg. Umbscheiden den mit 16 gegen 10 Stimmen beschlossenen Mchrhcitsantrag des Dreißigcr-AuSschusscS vor: „Die Nationalversammlung beschließt, die Erhebung der Pfalz für die Rcichsverfassung unter den Schutz des Reichs zu stellen; sic fodert die Ccntralgewalt auf, die geeigneten Maßregeln zur Verwirklichung dieses Schutzes zu treffen, namentlich einen Reichscommissar abzuscn- den, welcher seine Thätigkeit dahin zu richten hat, den Bürgerkrieg zu verhüten und die Durchführung der Reichsverfassung zu bewirken."
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