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Dresdner Journal : 19.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186609194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18660919
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18660919
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-19
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Dresdner Journal : 19.09.1866
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S17. Lbmnmuntt-urttsr: 7» f «LrUek, «rk^ —«xr. I^jLkrlicli: 1 „ 1b „ MvvTtUvk:— „ 1b „ Mmslu» Ku^vmveo: 1 „ »»serlnl-rris«: »Ar Soo K»um oiuor b«,p»!t«o«o Loll«! 1 Kxr. Votsr „Liu^«»»uät" <U« Loilo: 5 Kssr. «rschrftw«: TRßlick, mit Ln«i»km» 8o«n- «nä kolort»-», ^övoä» kür ä«v koIxen6«Q I» S»«l»»ä» tritt?cxt v. 8t«wp»I- »«odl»» luu»«. Mittwoch, doo 19. September 18««. AresimerImMal. »«strateuannahme auowSrt«: L«ix,1«: 1« Lomoirirr»», 6onui>i»»touLr äs» vrssälisr äouruolsj »bsnä»».: 17 kieor.»», Lvoiie l>'o»ri »»mdur^-L-rU»- Vi»» rr»llkNu1t Vooi.il>«; L«rlt»i O»oriv»'»cb« ttuekk , It»r»x,r»»'» tture»u; »r«m«oi L. 8o»i.orr»; Ur»»I»o: I,. 8r^»o»K'»^»nono«iibure»o, ä»w>» L ; kr»okkurt ». U r ä^»a«»'»ob» öuekd.; Lalo: Xv. 81»»»«!»; k»ri«: 11^^», ^>»»ir», Lvl.r.1«» L l)o., (8, kl»v« äs I» Itour»«); kr»^ k'». Louviou» Ituobi» ; Vi»o ^r,. Orrm.i». VerantwoMcher Redacteur: I. G. Hartmann Herausgeber, Löot^I. krpsältrou ck«» Drsiäosr äonrrml», vrssäso, bt»rtsv»tr»«»s Ho. 7. Amtlicher Theil. Dresden. Die durch Todesfall erledigte Stelle eine» königlich sächsischen Konsuls sür Philadelphia mit dem iNordamerik«nischen Freistaate Pennsylvanien ist dem dort ^ansässigen Kausmann Herrmann Theophilus Plate über tragen worden. Nichtamtlicher Theil. Ueberficht. Telegraphische Nachrichten. Lagrrgeschichte. Berlin: Herrenhausverhandlungen über das Reich-Wahlgesetz. AuS den Commissionen des Abgeordnetenhauses. Befinden des Grafen v. Bis marck. Vertrag mit dem Kurfürsten von Hessen. Eine Korrespondenz aus Sachsen. — BreSlau: Der König erwartet. — Wien: Unfall des Herrn v. Kö«- neritz. Dementi bezüglich des FrldmarschallleutnantS v. Gablenz. Ein Hirtenbrief des Cardinal- v. Rau- fcher. — Prag: Ercesse. — Reichenberg: Ein zweiter Transport freigelafsener Trautrnauer.— Graz: Anwesenheit deS Königs von Sachsen. — München: Abreised Großherzogs v.Hrssen. Die Königin Mutter.— Schwerin: Bündnißvertrag mit Preußen. — Wies baden: Preußische Parade. Die nassauschen Trup pen zurück. — Meiningen: Wiedereintritt des Hrn. v. Uttenhoven. — Frankfurt: Functionsenthebung. — Paris: Erderfchütterung. Die Tclegraphenver- bindung mit England. Vermischtes. — Rom: Die französisch-römische Legion. — Haag: Neuer Colo- nialminister.—Antwerpen: Schiffsbrand. — St.Pe« tersburg: HinrichtungKarakosoff's. AusWestrußland. Konstantinopel: Verhandlungen wegen Kandia. — New-Uork: Rundreise des Präsidenten. Die Con vention der Radicalen in Philadelphia. — Monte video: Kriegsnachrichten. Schleswig-Holstein. (ZurRückkehr der Preuß.Truppen.) Dresdner Nachrichten. Provinzialvachrichten. (Leipzig. Chemnitz. LLbau. Zittau. OelSnitz.) Feuilleton. Inserate. Tageskalender. Sorsennach- richte». Telegraphische Nachrichten« Miel, Montag, 17. September, Abends. (W. T.B.) Da» Ostsregrschwadrr ist heute aufgelöst worden. Dir Schiffe werden größtrnthril« außer Dienst gestellt. Die Marinereserven wurden gleichfalls heute entlassen. Florenz, Montag, 17. September, Abends. (W. T. B.) Der zum italienischen Commiffar ernannte Generalmajor Thaon di Revel Genova ist nach Be- nedig abgereist zur Vorbereitung der Uebernahme der venetianischen Festungen. In der heutigen Wiener FriedenSconseren; hat General Mrnabrea einen von Frankreich und Preußen unterstützten BermittelungSvorschlag betreff» der vene tianischen Schuld gestellt. Ueber die übrigen Artikel de» Friedensvertrags herrscht Einigkeit. Die nächste Sitzung soll baldigst stattfinden. AuS Sieilirn wird gemeldet, daß daselbst ein Aufstand au-gebrochen ist. Die „Gazrtta usfizialr" berichtet über denselben: Die Rothwrndigkeit, Sieilirn von Truppen zu entblößen, erhöhte die Frechheit der llebelthäter, besonder» in der Provinz Palermo. Ver stärkt durch 2000 Fahnenflüchtige der letzten Aus hebungen drangen vorigen Sonnabend Nachts einige Banden in Palermo ein und hatten einen Zusam ¬ menstoß mit der bewaffneten Macht. Zahlreiche Trup pen find nach Palermo abgeschickt worden. Sonst herrscht aus Sieilirn Ruhr. Weiter» Nachrichten be sagen: Die kingtdrungrnen Banden organifirrn sich im Kloster Mont-Real und fordern die Beibehaltung der Mönchsorden. Die Nationalgarde von Palermo und Umgegend ist bemüht, die Ordnung wieder her« zustelleu. Moskau, Montag, 17. September. (W. T. B.) Gestern sand die feierliche Eröffnung der Kosloffer Eisenbahn statt. Der Bau wurde allseitig als treff lich anerkannt. Dir Waarenstationrn sind überfüllt. Man rrwartrt im er-eu Betrirbsjahre rine tägliche Einnahme von eirea SOPO Rubel Brutto. Tügesgeschichte. * Berlin, 17. September, Abends. Das Herren haus hat in seiner heutigen Sitzung die Berathung de« Reichswahlgesetzes für den Norddeutschen Bund begonnen und beendigt. Die Commission hatte den Entwurf, wie er vom Abgeordnetenhause angenommen worden ist, dahin abgeändert, daß K t („zur Be rathung der Verfassung und der Einrichtung des Nord deutschen Bundes soll ein Reichstag gewählt werden"), der in die Regierungsvorlage eingeschaltet wurde, wie der wegfällt und der Paragraph, welcher von der Rede freiheit handelt (§17), folgende abweichende Fassung erhalten hat: „Die Mitglieder des Reichstages können für ihre Abstim mung im Reichstage niemals, für ihre darin ausgesprochenen Meinungen nur innerhalb des Reichstages auf Grund der Ge schäftsordnung zur Rechenschaft gezogen werden." Außerdem schlägt die Commission noch folgende Resolution vor: „Die k. Staatsregierung aufzusordern, bei Vereinbarung der Verfassung für den Norddeutschen Bund Fürsorge zu tref fen, die Bedenke«, welche die Anwendung des allgemeinen gleichen Stimmrechts zur Bildung der künftigen Bundesver- tretung Hervorrufen würde, durch eine anderweitige Zusammen setzung derselben zu bescitigeu, uud in der Beziehung in Be tracht zu ziehen, inwiefern dies durch die Wahl von der Hälfte der Abgeordneten durch die Höchstbesteuerten der Wahlkreise, sowie dadurch zu erreichen sein möchte, daß dem Abgcordneten- hause ein Staatenhaus, nach Analogie des durch den Ver- sassungseutwurf vom 2tt. Mai 1810 8 86 vorgesehenen, zur Seite gesetzt wird." Beim Eintritt in die Tagesordnung empfiehlt Re ferent Geh. Rath vr. Elwanger in kurzen Worten den Kommissionsantrag. — Geh. Rath Wagener verliest na mens der Staatsregierung eine Erklärung, worin die- frwe Pen Wemsch »««spricht, daß der »o« Ab-eordn« tenhause berathene Entwurf vom Herrenhause in der selben Fassung angenommen werden möge, um sowohl die deutsche als auch die europäische Politik Preußens nicht zu hindern. — Graf Rittberg rechtfertigt feine Abstimmung. Er wünscht ein baldiges Zustandekom men des Norddeutschen Bundes und wird, obgleich er auch seine Bedenken gegen den Entwurf des Abgeord netenhauses sowohl als auch gegen den Wahlmodus hegt, dennoch und zwar namentlich nach der heutigen Erklärung der Staatsregierung den Entwurf, wie ihn das Abgeordnetenhaus berathcn, pure genehmigen. Die Regierung hat eben erklärt, welchen Werth sie auf die pure Genehmigung legt, sie verlangt unsre Unter stützung, und „ein Mann ein Wort!" Wir wollen sie unterstützen. — Herr v. Slaski: Bevor noch dies Haus in der vorliegenden Angelegenheit einen Beschluß faßt, sehe ich mich veranlaßt, mit Rücksicht auf die Nationa lität, der ich angehöre, gegen die Vereinigung der ehe mals polnischen Provinzen mit dem Norddeutschen Bunde zu protestiren, und lege den von mir und dem Grafen Bniski unterzeichneten Protest hier nieder. (Redner ver liest den bekannten Protest der polnischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses.) — Herr v.Waldaw-Steinhöfel: Ich Welse diesen Protest zurück, Venn die Herren scheinen zu ver gessen, daß sie Preußen sind. Sie mögen polnische Preu ßen sein, aber nicht preußische Polen. Die Herren». Senfft- Pilsach, v. Brünneck, v. Kleist-Retzow sprechen ebenfalls für Annahme des von dem Abgeordnetcnhause amendir- ten Gesetzentwurfs. Gegen denselben sprach außer dem neueingetrrtenen Mitglied« Herrn v. Slaski, Graf Brühl. Aus Vorschlag des Grafen Dyhrn wurde über den Ge setzentwurf in der vom Abgeordnetcnhause festgestell ten Abfassung so Kloo abgestimmt und derselbe mit großer Majorität angenommen, ebenso mit geringer Majorität die oben erwähnte, auf den Wahlmodus Bezug nehmende Resolution. — (N. A. Z.) Der Bericht der vereinigten Com missionen sür Finanzen und Zölle und für Handel rc., betreffend die Verordnung vom 18. Mai d. I. über die Errichtung öffentlicher Darlehnskassen, ist für das Abgeordnetenhaus im Druck erschienen. Bericht erstatter ist der Abg. v. Hennig. Der Bericht giebt zunächst eine kurze Darstellung der Geschichte des In stitut- der Darlehnskassen in Preußen und kommt zu dem Schlußresultate, daß keine Veranlassung vorliege, die beantragte nachträgliche Genehmigung zu der Ver ordnung vom 18. Mai d. I. zu ertheilen, da dieselbe weder sür verfassungsmäßig, noch sür nothwendig und nützlich gehalten werden könne. Um aber große Ver luste für den Staat und das gewerbtreibende Publicum zu vermeiden, erscheine es nützlich, einen Uebergang zu finden. Die beantragte Indemnität für die Staats- regierung zu gewähren, liege in der Billigkeit, da an genommen werden müsse, daß dieselbe doiw liäo gehan delt habe. Die Commission war sich der Pflicht be wußt, auch nach Verwerfung der Verordnung die Ein zelbestimmungen derselben einer Berathung unterziehen zu sollen. Da sich aber kein einziges Commissionsmit- glicd sür die pure Aufrechterhaltung der Darlehnskas- fch» aussprach, vielmehr alle Vorschläge auf eine Auf lösung dieses Instituts gerichtet waren und die könig liche Staatsregierung selbst sich damit einverstanden er klärt hatte, so war das Resultat dieser Berathung ein negatives. Es wurde keiner der 8 Paragraphen der Vorlage angenommen. Die Commission trägt daher darauf an, das Haus der Abgeordneten wolle beschlie ßen: 1) der auf Grund des Art. 63 der Verfassungs urkunde erlassenen königlichen Verordnung vom 18. Mai d. I. über die Gründung öffentlicher Darlehnskassen die nachträgliche Genehmigung zu versagen; 2) dem nach folgenden Gesetzentwürfe die verfassungsmäßige Zustim mung zu ertheilen: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie was folgt: 8 I. Der Staatsregierung wird in Bezug auf den Erlaß der Verordnung vom 18. Mai d. I. (Gesetzsammlung S. 227) Aber die Gründung öffentlicher Darlehnskassen und die Aus gabe von Darlehnskaffenscheinen Indemnität ertbeilt. 8 2. Die nach der Verordnung vom 18. Mai d. I. er richteten Darlehnskassen sind bis zum 30. September mit der Maßgabe zu schließen, daß von diesem Termine ab keine neuen Darlehen weiter zu bewilligen sind. Die Rechtshandlungen der Darlehnskassen unterliegen keiner Anfechtung aus dem Grunde der Nichtgenehmigung der Ver ordnung. 8 8. Die nach der gedachten Verordnung ausgegebenen Darlehnskassenscheine vertreten in Zahlungen die Stelle des baaren Geldes; sie werden mit der aus 8 - sich ergebenden Be schränkung bei allen öffentlichen Waffen nach ihrem vollen Neun- werthe angenommen, im Privatverkehr tritt ein Zwang zu deren Annahme nicht ein. 8 4. Die ausgegebencn Darlehnskassenscheine sind nach Maßgabe und zum Betrage der auf die gewährten Darlehen eingehenden Rückzahlungen aus dem Umlaufe behuss der Ver nichtung zurück zu ziehen. Nach dem 3o. Juni 1867 werden dieselben nur noch zur Einlösung bei denjenigen Kassen angenommen, welche der Fi- uanzminlster bestimmen wird. Die Bekanntmachung dieser Kassen mit der Aufforderung zur Einlieferung der im Umlauf verbliebenen Darlehnskaffen- scheine, jedoch vorläufig ohne Bestimmung eines Präclusivter- mins, ist durch den „Staats-Anzeiger", sowie durch die Amts blätter in sämmtlichen Provinzen zu erlassen und in angemes senen Zeitsr>sten zu wiederholen. 8 ». Di« nach der Verordnung vom 18. Mai d. I. ge gründeten Darlehnskassen bilden selbstständige Institute mit den Eigenschaften und Rechten juristischer Personen. Denselben stehen alle Rechte des Fiscus, die Stempel-, Sportel- und Portofreiheit m demselben Umsange wie der preußischen Bank zu. 8 6. Die Verwaltung der Darlehnskassen führt sür Rech nung des Staates unter der obern Leitung des Finanzmini sters die preußische Bank, jedoch mit strenger Absonderung von ihren übrigen Geschäften. Die allgemeine Administration wird in Berlin durch eine besondere Bankabtbeilung unter der Benennung „Hauptverwal tung der Darlehnskassen" geführt. Außerdem besteht für jede Darlehnskasse ein besonderer, von der Hauptverwaltuna ressor- tirender Vorstand, zu welchem auch Mitglieder des Handels oder Gewerbestandes gehören. Das Interesse des Staate- wird bei jeder Darlehnskasse duich einen von dem Finanzminister ernannten Regierung-- bevollmächtigten vertreten. 8 7. Wird zur Berfallzeit eines geacbencn Darlehns nicht Zahlung geleistet, so kann die Darlehnskasse durch einen ihrer Beamten oder vereideten Makler das Unterpfand verkaufen und sich aus dem Erlöse bezahlt machen. Auch wenn der Schuldner in Concurs gerätb, bleibt die Darlehnskasse zum außergerichtlichen Verkauf des Unterpfandes berechtigt. Selbst erwerben kann die Darlehnskasse das Unterpfand nur im Wege des Meistgebots bei einem össentlachen Verkauf. 8 8. Die in dem Art. 2071, 2075 und 2078 des rheini schen bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschriebenen Förmlichkeiten finden auf die Darlehnskassen keine Anwendung. Die Eintra- aung des DarlebnsvertragS in die Bücher der Darlehnskasse hat die rechtliche Wirkung einer öffentlichen Urkunde. Bei Waaren, Bo^en oder Bergwerkserzeugniffen und Fa brikaten, welche nach ihrer Natur, oder nach der in Handels städten üblichen Art der Aufbewahrung, oder weil sie sich nicht im Gewahrsam deS Verpfänders befinden, entweder gar nicht, oder doch nicht ohne erhebliche Schwierigkeit und Kosten dem Pfandgläubiger körperlich übergeben werden können, besteht auch im Bezirk des Appellationsgcrichtshofes zu Köln, mit Aus schließung des Alt. 2076 des rheinischen bürgerlichen Gesetz buchs, die Verpfändung in Kraft, wenn sie durch symbolische Uebergabe Art. 160» und >607 a a. O.) vollzogen ist. 8 Der Finanzminister hat den Betrag der umlaufen den Darlehnskassenscheine monatlich zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 8 10. Wer einen Darlehnskassenschein nachmacht oder ver fälscht, oder deralcichen nachgemachte oder verfälschte wissent lich verbreiten hilft, unterliegt den Bestimmungen der 88 121 und 122 des Strafgesetzbuchs. 8 >>. Der Finanzminister ist mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt." Auch der Bericht der vereinigten Commissionen des Abgeordnetenhauses für Handel und sür Justiz über die allerhöchste Verordnung vom 12. Mai d. I. über dieAufhebung der vertragsmäßigen Zin sen ist im Druck erschienen. Berichterstatter ist Graf Renard. Der Bericht theilt zunächst die beiden Vor lagen, den Gesetzentwurf, welchen die Staatsregierung vorgelcgt, und die veränderte Fassung, welche das Her renhaus dem Entwürfe bei der Berathung gegeben, mit und empfiehlt sodann nach ausführlicher Erörterung dem Hause folgende Anträge: Das Haus der Abgeord neten wolle beschließen: 1. der von der kgl. Staatsregierung mittelst allerhöchster Ermächtigung vom U. Juli 1866 den beiden Häusern des Land tags zur Genehmigung vorqclegten Verordnung vom 12. Mai 186», betreffend die vertragsmäßigen Zinsen, die verfassungs mäßige Genehmigung zu ertheilen; 11. den von dem Herreuhause am 5. September 1866 ge faßten Beschlüssen »ab I, 2 u. 3 die Zustimmung zu versagen; 111. die kgl. Staatsregierung auszufordern, dem Landtage in kürzester Frist Gcsctzemwürse vorzulegen, wodurch ») die Freiheit des Zinssatzes und die Höhe ter EonvenUonalstrafen, welche an Stelle der Zinsen sür den Fall nicht rechtzeitiger Rückzahlung des Darlcbns bedungen sind, auch für solche Dar lehen cingesührt wird, für deren Sicherheit unbewegliches Ei- genthum verpsändet ist; «>) die im zweiten Absatz teS Art. 202 deS Handelsgesetzbuches dem tiau'mann gegebene Besugniß, bei Schulden aus seinen Handelsgeschäften höhere Zinsen als 6 vom Hundert jährlich zu bedingen, auf die Geldveilundl chkeuen aus allen andern Geschäften für anwendbar erklärt wird; e) dre in der Hypothckenordnuna und dem Hyvotbekenrechte bestehen den Erschwerungen des Realcredits möglichst beseitigt werdeo; 6) die Errichtung von Bankinstituten gefördert wird. — Dic Annerionscommifsion des Abgeord netenhauses beendete i i einer heute Vormittag abgehal tenen Sitzung die Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Einverleibung der Herzogthümer Schles wig-Holstein. Das Staatsministerium war vertreten durch den Regicrungscommissar geh. Legationsrath Kö nig. Derselbe gab jedoch wegen Krankheit des Herrn Ministerpräsidenten eine Erklärung nicht ab. Der Ge setzentwurf wurde nach längerer Debatte in folgender Fassung angenommen: 8 1. Die Hcrzogthümcr Holstein und Schleswig werde« in Gemäßheit des Art. 2 der preußischen Verfassung-Urkunde mit der preußischen Monarchie vereinigt. 8 2. Die preußische Verfassung tritt in diesen Laudes- theilcn am I. October 1»67 in Kraft. Die zu diesem Bchufc nothwcndigen Abänderungs-, Zu satz- und AussührungSbestimmungen werden durch besouderc Gesetze festgestellt. Feuilleton. Musik. Unter dem Titel „Sammlung beliebter Kinderlieber, in leichtem Claviersatz bearbeitet und der clavierspielenden Jugend gewidmet von K. Eichler" (I. und U. Abtheilung, 2. verbesserte Auslage) hat die wohlbekannte Verlagsfirma Eduard Hallbergrr in Stutt gart zwei Hefte Kinderlieber edirt, welche jugendlichen Sängern, die nur einigermaßen in Clavierspiel und Gesang vorbereitet sind, eine angenehme Unterhaltung gewähren. In einfacher Harmonisirung werden der rech ten Hand meist zwei Stimmen, die begleitende Baßstimme der linken Hand zugetheilt, so daß kleine Musikanten ohne große Schwierigkeiten zugleich singen und spielen können. Die Auswahl der zweimal 20 Lieder erstreckt sich mit Recht auf die bekanntesten VolkSmelodien. Eine Streitfrage dürste bleiben, ob e» zu billigen sei, Volks- liedern andere, als die ursprünglichenTerte unterzulegen, wie es hier — namentlich in der 2. Abtheilung — bei Nr. 9 mit „Menschenliebe" für „Als ich an einem Sommertag rc.", bei Nr. 18 mit „DeS Sommers letzte Rose" für das bekannte irische Volkslied, bei Nr. 19 mit „An die Natur" für „Einsam bin ich rc.", bei Nr. 20 mit „Hinaus, ins Freie" für „Das klinget rc." geschehen ist. In Nr. 4 der 2. Abtheilung enthält der 6. Tact in der ersten Note einen Druckfehler; sonst ist das Ganze corrrct und wohlgefällig und, wie der Ver fasser in der Vorbemerkung sagt, geeignet, in musikali schen Familienkreisen freundliche Aufnahme zu finden. Der Verein der dramatischen Schriftstel ler Frankreich« hat Herrn E. Bock (B. Behr'«Buch handlung) in Berlin mit der Vertretung seiner In teressen in Deutschland betraut. Infolge de« inter nationalen Vertrag» find die französischen Schriftsteller nunmehr bei uns den deutschen gleichgestellt, und ebenso genießen die deutschen Schriftsteller für ihre Geistcspro- ducte in Frankreich jetzt denselben Schutz, wie die fran zösischen. Die vorgeschriebenen Förmlichkeiten, um in den Genuß dieser Rechte zu treten, bestehen darin, daß das dramatische Werk innerhalb dreier Monate nach dem Erscheinen im Druck bei dem betreffenden Ministerium angemeldet werde, und daß innerhalb fernerer drei Mo nate das betreffende Werk in der Uebersetzung auf der Scene, oder im Druck erscheine. Diese Bestimmung ist, wie die „Sp. Ztg." bemerkt, für die Uebertragung und infolge dessen für die resp. Bühnen von großer Bedeutung, indem sie, die durch Concurrenz bedingte Eile beseitigend, dem deutschen Bearbeiter genügende Zeit läßt, sein Werk mit Sorgfalt zu vollenden. Nach der getroffenen Einrichtung erhält Herr Bock jedes fran zösische dramatische Werk gleich nach der Ausführung, dasselbe wird sofort geprüft, und die für unsre deutsche Bühne geeignet befundenen werden entweder nur über setzt, oder in der nothwendigen Bearbeitung wieder- gegeben. Zu dem Zwecke ist Herr Bock mit den be deutendsten Kräften auf diesem Gebiete in Verbindung getreten. Die Versendung der Novitäten erfolgt durch das TheatercommisstonSgeschäft de» Herrn Michaelson in Berlin. Der Verein der dramatischen Schriftsteller zählt gegenwärtig etwa 260 Mitglieder. H In München wurde am 9. d. der Grundstein zu einer neuen Kirche gelegt. Der Bauplan im go- lhtschen Styl ist von dem Betriebsingenieur Dollmann auSgearbcitet worden. Nach dem „Journal für Buchdrucker" befindet sich eine der größten bibliographischen Merk würdigkeiten in der Sammlung des Fürsten de Ligne in Frankreich. Da- Buch führt den Titel: „bidor k»»»io»i» ttoiwi Lkriiti cum vUewovtoridu» »vH» io» loci» oompositis." Das Buch ist weder geschrieben, noch gedruckt, vielmehr sind alle Buchstaben in demselben aus dem feinsten Pergament ausgeschnitten und auf blauem Papier aufgeklcbt, und der Tert liest sich so leicht, wie der beste Druck. Die Geduld bei Ausfüh rung dieser Arbeit muß außerordentlich gewesen sein, besonders wenn man die Präcision und Kleinheit der Buchstaben in Betracht zieht, deren vollendete Schön heit wahrhaft bewundernswerth ist. Der deutsche Kaiser Rudolph II. bot im Jahre 1640 11,000 Ducatcn, eine sür die damalige Zeit ungeheure Summe. Als beson ders merkwürdig für dieses Unicum wird hervorgehoben, daß es das englische Wappen trägt, obwohl nie be kannt geworden, daß es von England stammt oder auch nur dort war. H Ein Herr Keith Johnson hat, einem Edinburgher Blatte zufolge, in Tell-Hum die alte fast noch ganz erhaltene Synagoge von Kapernaum entdeckt. Die Entdeckung, bemerkt daS Blatt, ist höchst interessant, indem sich von keinem andern noch vorhandenen Ge bäude nachweisen läßt, daß Jesus sich einst darin be funden. « Ungarn hat den Tod eine« seiner besten Dichter und Sprachforscher zu betrauern; Georg Czuczor starb am 9. d. M. an der Cholera. Der Benedictinerordrn, die ungarische Akademie der Wissenschaften verloren an ihm ein tüchtige» Mitglied. Sein vorzügliche» Werk, da» große ungarische Lerikon, ist im Manuskripte fertig und dürste demnächst alS würdige» Denkmal dc» Ver blichenen von der Akademie herauSgegrben werden. Literarische Neuigkeiten. Albert Möser: An den Tod. Canzone. Leipzig, Matthe». — I. G. Fischer: Florian Geycr, der Volk-Held im deutschen Bauernkrieg. Trauerspiel. Stuttgart, Cotta. — U. R. Schmidt: Blüthen einer Weltanschauung. Dichtungen. Jena, Neuen- hahn. — Konrad v. Bolanden: Historische Novellen über Friedrich ll. von Preußen und seine Zeit. Vierter Band. Mainz, Kirchheim. — Prof. Adolph Schott müller: Luther. Ein deutsches Heldenlebcn. Neue Aus gabe. Berlin, Kobligk. — Hermann Mendel: Otto Ni colai. Eine Biographie. Berlin, Mendel.— PH. Wasser burg: Aus den Erinnerungen eines Aelternloscn. Nach dem Französischen des X. Marinier bearbeitet. Mainz, Kirchheim. — I. A. Bengel: Ewigkcitsgedanken nach handschriftlichen Auszeichnungen. Stuttgart, Liesching. —. Theod. Bcnfey: lieber die Aufgabe des Platonischen Dialogs: Kratylos. Göttingen, Dieterich. — Bertha v. Marenholtz-Bülow: Die Arbeit und die neue Erziehung nach Fr. Fröbel s Methode. Berlin, Enslin. — I. B. Eckl: Die Einrichtungen der Neuzeit auf dem Gebiete des Socialismus. Ein Vortrag. Landshut, Thomann. — E. L. Th. Henke: Zur neuern Kirchen- geschichtc. Akademische Reden und Vorlesungen Mar burg, Elwert. — F. W. Wiedemann: Geschichte des Herzogthums Bremen. Zweiter Band. Stade, Pockwitz. — l>c. A. E. Wollheim da Fonseca: Oesterreich, Venetien und Deutschland, bin Wort über die Cession VcnctienS. Berlin, Hempcl. — l)e. E. R. Pfaff: Da» menschliche Haar in seiner physiologischen, pathologischen und forensischen Bedeutung. Rach eignen mikroskopischen Studien bearbeitet. Leipzig, O. Wigand. — l)c. Her mann Scheffler: Die Gesetze deS räumlichen Sehen». Ein Beitrag zur physiologischen Optik. Braunschweig, Schulbuchhandlung. — 0«. Theodor Hartig: Forst- wissenschaftliche-Eraminatorium, den Waldbau betreffend. Stuttgart, Cotta.
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