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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 25.08.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-08-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-192008257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19200825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19200825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-08
- Tag1920-08-25
- Monat1920-08
- Jahr1920
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Aankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger Amtsblatt für die Amtshauptmanns Hast Flöha, die Staats- und Gemeindebehörden zuFrankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg le«, in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag: LG.Noßberg in Frankenberg i.Sa. 197 Mittwoch »e» SS. August 192» nachmittags 79. Jahr,«»« Reischverforg««» betreffend Unter Beiuanahme aui die Verordnung de« RelLrminIftos Mr Ernäbruna und Land wirtschaft ,ur «enderung d« Verordnung ab« die Reg.Inng des Fleischverbrauch»» und de« Landei «it Schweine« vom 7. AuguN 1920 — R -D.-Vl. S. 1519 — und die vom SLchNschen W llschasttmtnifterium da»u «lassen« Ansiabrungsiaordnung vom 18. Auoust 1920 — .Stichs. Staai-ttg.' Nr. 188 — wird unter Aushebung all« entgegenstehenden Borschristen folgende» bestimmt: . I Vie Verbraucher, mit Ausnahme d« Fletschselbfivalorg«. haben sich dl» lvLtestev» Sonnabend de« 28. diele» Monat» uni« Abgabe eine» Ausweise,, der ihnen durch di« Ge- metidrbebördm demnächst ousgehändigt w«den wird, »Ur Kundenlitze eine» Fletsch«» amu- melden. Sie find bis auf weitere» in dem Fleischbitug a« die von ihnen gewühlten Fleisch« gebunden. Dte Fleisch« haben die verbrauch«, dt« sich bei ihnen angemeldet haben, sofort kn neu au,«legende Kundenlisten chn,»tragen und die abgegeben«, Ausweise oui d« Rückseite mit dm Nummern der Kundenlifte und dem Firmenstempel ,u versehen, vl» ,um so. diel«» Monat» habm die Fleiich« die neu aufgrstellim Kundenlisten nebst ein« Abichrtst, sowie di« oben- erwühnten Ausweise, die dm Nummern d« Kundenlifte nach ,u ordum sind, an die Zentral- stelle für Fleiichontorgung in Flöha eimureichm. II. Jeder Bemgsberechtiat« darf sich nur Lei »kn»« FleischovtLufa in die KundMliffe ei«, tragm lossm. Er Hit nur Anspruch auf die in jeder Woche vom Kommunaloaband sichag«stellte Mmge Fleisch, und Wurstwarm, dte künftig ohne Ma, km abgegeben wadm darf. m. Für Gastwirtschaften, Anftalim usw. w«dm, wie bisher, FleilLberugascheine aur» gebellt. Dte Inhaber beim. Verwalter d« Gastwirtschaften ulw. habm sich jedoch gleichfalls unter Abgabe d« vorerwähnten Ausweise bei «inen, Fleisch« «ur Kundenlist« amumeldm. Dm öffentlichen Anllaltm in Fraukmb«g steht dte Anmeldung bei einem b«lt«blgm Fleisch« von jetzt ab 'rei IV. Für die Gest-, Schank- und Spelsewirtschaftm, kowke Verein,, «nd Erst schunasräume, Fremdmbeime usw. ist die bisherige Verpflichtung, Fleischspeisen nur sagen Marlm abzugebm, ausgehobm wordm. ' V. D« verkauf von Fleisch, da» von einem Tt«ar,t für minderwirtig «klärt wordm ist, l bat lediglich nach Anweisuna derjenigen Gemeindebehörde »u erfolgm, d« da» Fltkjch von der hiesigen Zentralstelle für Fleischvosorgung ruaewlelm wordm tst. Dte G«meindebehötdm habm in geeignet« Weise dafür zu lorgm, daß möglichst all« Sau-Haltungen, die Anspruch auf lolch«» Fleisch «beben, d« Reihe «ach berücksichtigt werden. VI. Die Gemeindebehörden w«dm lur Vermeidung von U«b«beliesenmgm d« Wekfch« durch di« Zmtralftell« hi«mtt «neut angewtrim, sämtliche Zu» und Abgänge innahalb d« Ei«. wohn«schast unt« Angabe des Ramm» de» Fleisch««, bet dmm die ru- oda weggeroame - Derian ihr Fleisch zu Holm beabsichtigt be,w. geholt hat, j«d» Montag da hiesigm Zentralstelle für Fleischveriorgung zu meldm. VII. Zuwiderhandlungen geam vorstebmde Bestimmungen werden mit Gefängnis Li» zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mart od« mit «in« dirstu Strafen bestraft. Flöha, am 24. August IS20. v« vorsitzend» »»» Kma»m»«t»«ba«»m. In da Woche vo« 28. bi» 29. diese» Monat» werden für vasonm üb« sech» Jahre Iw Gramm Frischfleisch b«w. -Wnrst und 120 Gramm «»ländisch«» Rinda-dfriärfteifch fichagtstellt. Kind« unt« bch« Jahrm vhaltm dte Kälste dies« Monom. Da Pr«» kür et« Mund Frischfleisch bezw. .Wurst wird auf 7.40 Mart festgesetzt, der Preis für ein Pfund au»- ländische» Rindagefriofleisch beträgt 9,25 Mark. Flöha, am 24. August 1920. D« vorfitzend» Le» Konrnnmakaah«»»«. Ausgabe -er Ausweise für Anmeldung zur Fleifcherkuu-enlifte i« der städtische« Lebensmittelkarten > AuDgabestekle — Markt Rr. 14 — vo««r»tag dm 26.8.20. »ormittag» d. vrzirk , ... nachwtttaa» II , Äoitag dm 27.8.20. »orwtttag» HI. , . ... nachwirt-g« iv. , — Mo i>« »o^LuIogoa. > ! Fraukendera, den 25. August 1920. Ledmsmlttl-AdttMrng de» vtadtrata». LngleMI »aü Zepr» Von Mar Heydreff. Bei den vielen Schwierigkeiten, die sich der britischen Poli tik in den Weg stellen, hat eine Frage von uns seither nur wenig Beachtung gefunden, und doch ist es keineswegs aus geschlossen, daß sie den Keim späterer Verwicklungen in sich birgt, deren Lösung entweder Englands Stellung im fernen Osten oder aber Englands Verhältnis zu seinem jetzigen Alli- jetten, den Vereinigten Staaten, aufs schwerste erschüttern inusj. Es handelt sick um Sein oder Nichtsein des Vertrages mit Japan, um sein Fortbestehen oder seine Auflösung. Seine Spitze richtete sich bekanntlich gegen Ruhland, dem, vermutlich nicht mit Unrecht, aggressive Pläne in Indien zugeschrieben wurden, welchen Absichten durch dieses Trutz- Und Schutzbünd nis «in Riegel vorgeschoben werden sollte. Damals, es war im Jahr« 1902, fand das Vorgehm der Regierung nur wenig Gegner, wenn überhaupt solch« sich äußerten, denn die Vorteile lagen zu klar auf der Hand. Auch nach dem für Japan siegreichen Krieg matz man diesen Vorteilen ein« genügende Bedeutung zu, unt den Vertrag zu erneuern, zum letzten Male 1911, wo man ihn gleich aus zehn Jahre mit einer einjährigen Kündigungsfrist festsetzte. Nun haben sich aber seit dem letzter, Zeitpunkt gewaltige Ereignisse abgespielt und wenn auch der russische Bär nach wie vor ein« Bedrohung für Englands reichsten Besitz bildet, so ist es doch zweifelhaft, ob der gelbe Mann, der für uns westliche Nationen inrmer noch ein ungelöstes Rätsel bildet, wjttlich als der Retter in der Not sich erweisen dürste, trotz Versprechen und schriftlicher Garantien. Die liberale „Daily News" widmet dieser Frage «inen langen Artikel, in welchem sie die Gefahr beleuchtet, die ein weiteres Zusammengehen mit Japan unfehlbar für Großbritannien nach sich ziehen würde. Nachdem sie die Natur des Vertrages, die Abnmchungen und gegenseitigen Verpflichtungen erörtert hat, wirst sie klipp und klar die Frage auf, was der Bundesgenosse eigentlich während des Krieges leistete? Sie zählt auf, was er für die Alliierten getan hat und braucht hierfür nicht viel Drucker- schwärze zu verschwenden, denn außer dem erfolgreichen An griff auf Tsingtau half «r ein paar deutsche Schiffe auf- brjngen. Dies war alles. Nicht einmal wirklich warme An teilnahme legte er an den Tag, wie das Blatt behauptet, im Gegenteil gab er sich herzlich wenig Muh«, die Tatsache zu verschleiern, daß in dem ganzen Lande die von England so schmerzlich vermißte Sympathie weit eher Deutschland sich zuneigte. Ilm so besser aber wußten die Staatsmänner des Mjkado die geschaffene Lage für sich selbst auszunutzen. Die europäischen Mächte waren mit ihren eigenen Sorgen zu sehr beschäftigt, um ein energisches Veto einlegen zu können, als Japan seinen gewiß schon lange gehegten Plan zur Ausführung bracht«, um sich in dem riesigen Reich, der Mitte den ersten Platz zu verschaffen. Der Bündnisvertrag hatte jn bezug auf China gerade dessen Integrität ins Auge ge faßt, seinen Schutz sowie den Schutz der gemeinsamen In- leressen aller Mächte. Nun aber stellte Japan — der Krieg war noch nicht sechs Monate alt — auf eigene Faust die 21 Forderungen, und zwar in Form eines Ultimatums. „Wir", s so sagt o«r Artikel, „mußten dabeistehen, während unsey § Vertrag entehrt wurde und Japans schamlose Politik dem i hilflosen China aufgedrängt wurde. Kraft dieses Verrats — ! Verrat an China, an uns selbst, und an jedem Land, welches ! Handelsrechte dort besaß — ist Japan heute in Schantung; China wurde des Rechtes beraubt, seine Kontrolle über die südliche Mandschurei Wiederzuerlangen. Japan hat seine Macht , über die Eisenbahnen nicht für die Wohlfahrt Chinas gebraucht, sondern um feinen Halt an jenem Lande noch zu befestigen und um andere Mächte vom freien Handelsverkehr auszu- s schfteßen." Es wird noch eine ganze Reihe von Sünden offen dem ! früheren Freund zur Last gelegt, um die die Weltgeschichte sich seither wenig bekümmert hat. So soll Japan auch aus «igttmützigen Gründen die damals beabsichtigte Teilnahme Chinas am Kriege, natürlich auf feiten unser« F«ind«, ver hindert, dagegen den Bürgerkrieg begünstigt, ja sogar angefacht haben. Solche Mitteilungen dürsten auch für später« Zeiten von Bedeutung sein. Der Hauptgrund, der das liberale Blatt gegen einen weiteren Pakt mit Japan beseelt, scheint aber nicht so sehr in den Enttäuschungen der Vergangenheit, als vielmehr jn der Sorge um die Zukunft zu liegen. Diese Sorge betrifft nichts Geringeres, als die Gefahr, Amerikas Freundschaft, die Übrigens ein recht zartes Pflänzchen zu sein scheint, zu verlieren. Kein Land soll in China soviel Vertrauen genießen wie die Vereinigten Staaten; kein Land aber auch hat soviel für dessen Erziehung getan und hat tiefere Lebensinteressen iM Pacifiz wie Amerika. Es hat selbst keine Besitzungen iM himmlischen Reich die es zu verteidigen hätte, kann daher viel uneigennütziger das Problem behandeln, als irgendein« andere Macht, die in territorialer Hinsicht beeinflußt ist. Gs tritt ein für die Politik der offenen Tür, während Japan, wie versichert wird, die Politik systematisch bekämpft. Sollte die britische Regierung den Tatsachen, die alle zu erwähnen zu weit führen würde, gleichgültig gegenüberstehen, so schlägt der Verfasser des erwähnten Artikels in der „Daily News" einen energischen Appell an die öffentlich« Meinung vor, um so bald als möglich einen Vertrag zu lösen, gegen den aufs gröbste verstoßen worden ist, der die Freiheit Chinas bedroht und eine verhängnisvolle Schranke aufrichtet gegen ein freundschaftliches Verhältnis zu Amerika. — Daß es in nicht allzu ferner Zeit zu einem gewaltigen Zusammenstoß in jenen Gebieten kommen muh, bezweifelt wohl niemand mehr, denn wozu sollte die fieberhafte Motten- vermehrung der beiden Staaten sonst bestimmt fein? Sicher nicht, um einen europäischen Feind zu befehden. Aber ob der Kampf gerade über China entbrennen wird oder, wie man in Holland in den letzten Jahren zuweilen fürchtete, wegen der reichen niederländischen Kolonien, auf die d«r Asiate begehrlich blickt, ist vorerst noch unergründlich. Ein bitteres Ringen wird es sein Zwischen den beiden stark ausgerüsteten und wohl vorbereiteten Gegnern, ein Ringen, in dem letzten Endes vielleicht die chinesischen Millionenheere den Ausschlag geben werden. Japanische Offiziere, sind schon lange emsig an der Arbeit, sie nach ursprünglich deutschem Vorbild zu schul«!». ' ! Kein Wunder, das; in England Stimmen sich erheben gegen eine Teilnahme an jenem Streit und gegen jede Allianz, die zu einer solchen Teilnahme führen würde. Es ist auch fraglich, ob Japan jetzt, wo die Verhältnisse sich so ein greifend verändert hüben, nach der englischen Bundesgenossen-, schäft wAterhin sich sehnt, die es augenscheinlich gar nicht mehr nötig hat. Einstweilen ist England immer noch sein Verbündeter; es erstrebt zugleich die Erhaltung der Freundschaft mit Amerika. Die letzten Nachrichten aus Kalifornien beweisen übrigens sehr deutlich die Stimmung der dortigen Bevölkerung gegen den gelben Nachbar überm Wasser. Das Schicksal läßt, wie es scheint, Albion nicht dazu kom men, seines Sieges froh zu werden. vir kntmlknmg Ein Aufruf des Reichspräsident««. An das deutsche Volk! Das Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung ist in Kraft getreten. Die erforderlichen ersten Ausfühtungsvor- schriften sind Mit Zustimmung des Reichstagsbeirats festgesetzt. Geboten ist es jetzt, das Deutsche Volk auf die schwer« Bedeutung des Gesetzes hinzuweisen. Die Verpflichtungen, die wir durch den Friedensvertrag und die Vereinbarungen von Spa haben übernehmen müssen, verlangen das Entwaffnungsgesetz. Unabsehbar sind die Fol gen, wenn die Entwaffnung nicht gelingt. An all« Volksgenossen ergeht di« Aufforderung, die Waffe« hi.rauszugtbm. , Wer sein Vaterland nicht aufs neue infolge der Nicht erfüllung des Fri«dmsv,rtrag»s in schwer« Sesahr«» stürzen ' will, darf sich der Forderung der Waffenabgabe nkcht ent- § ziehen. Die Befolgung der Vorschriften, die zür Durchführung i der Waffenabgabe erlassen werden, ist gebieterisch« Not wendigkeit; die Entwaffnung der Bevölkerung ist für uns Zwang und gleichzeitig Lebensfrage. Di« Wsasfenabgabe wird ! gleichmäßig und unparteiisch gegen jeden durchgeführt werden, ! mag er in seiner politischen Anschauung rechts oder links stehen. Wer säumig ist, wer widerwillig bleibt, den muß die schwere Strafe des uns im Spa-Mbkommen abgeforderten Gesetzes treffen. Wir müssen durch die Tat auch hier den festen Willen zur. Erfüllung der übernommenen Pflichten be weisen, sonst drohen uns neue schwere Belastungen, di« unser gesamtes Wirtschaftsleben vernichten würden. Berlin, den 21. August 1920. Der Reichspräsident. g^. Fehrenbach ' gez. Gbert. Die Durchführung der Entwaffnung. Mit obigem Aufruf beginnt also die Entwaffnungsaktion, die die Reichsregierung nach den Epaer Abmachungen vor nehmen muß. Der Reichskommissar für die Entwaffnung Dr. Peters gab der Presse ein Bild, wie er diese Aktion vor- zunehMen gedenkt. ! i ' i Es gäbe zwei Wege, den der friedlichen Sammlung «nd den gewaltsamer Maßnahmen. Eine befriedigende Durch führung des Gesetzes mit Gewalt erscheine ihm al» nahHw unmöglich, jedenfalls von den schwersten Gefahren und Schädi gungen für das Volk begleitet. Es ist eine ! allgemein« Ablleftrungsperiod« vom 15. September Lk» 1. November festgesetzt worden. Für diese Zeit besteht zunächst »kn« all gemeine Anzeigepflicht, der nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Vereine, und zwar auch solche, die bisher legal lm Besitz der Waffen waren, unterworfen sind. ! Als abzuliefernde Waffen sind angusehen: Neuzeitlich« Geschütze (also keine Museumsmörser uslw.), Minen-, Granat-, Flammenwerfer usw., Maschinengewehre und -Pistolen, Mill- tärgewehre, Karabiner, Tankgewehre, — Jagdgewehre in den Händen von Forstleuten, Gendarmerie, Flur- und Waldhütern fallen nicht unter das Gesetz, wohl müssen aber alle Privat personen ihre Gewehre und Flinten anmelden — Arm»«- revolver, Gewehr-, Wurf- und Handgranaten jeder Art. ' > . * i Prämien filr freiwillige Ablieferung. Die Organisation der Ablieferung soll örtlich erfolgen m den Räumen der Ortsbehörde. Landeskomissare bezw. jn Preußen Bezirkskommissare sollen sie leiten. Die Ablieferungs pflicht erstreckt sich auch auf solche Personen, die auf Grund eines Waffenscheins Militärwaffe», abgeänderte Militärwaffen oder wesentliche Teile von diesen im Besitz oder Gewahrsam haben. Für einzeln liegende Gehöfte und Gemeinden sind vor Entwaffnung die zu ihrem Schutz erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Um die Ablieferung zu fördern, wird ein System der Prämiierung für freiwillige Waffenablieferung «ingefüyrt. G» wird für ein abgeliefertes Gewehr in der Zeit vom 15. Sep tember bis 1. Oktober eine Prämie von 100 Mark gezahlt werden, voM I. Oktober bis 20. Oktober «ine solche von 50 Mark. In der Zeit vom 20. Oktober bis 1. No vember fällt die Prämie fort, es wird jedoch dafür «in« Amnestie auf die rechtliche oder illegal« Herkunft der Geweiht« gewährt. . . . . , roclnmg ma vrsbiirg SU fleklsml - Dar Ergebnis d/r Luzerner Konferenz. ' Luzern, 23. 8. Aus dem Kommunique, welch«» vor Beginn der zwanglosen Unterhaltung zwischen d«n beiden Ministerpräsidenten Lloyd Georg« und Giolitti und den Vertretern d«r Press« verlesen wurde, entnimmt di» Scharch» zrrische 'Depeschenagentur u. a. folgend«: Der Meinungsaustausch zwischen Sioltttt »ritz Lloyd
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