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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-02-22
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189402225
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-02
- Tag1894-02-22
- Monat1894-02
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1894
- Autor
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itSantrit tüt Tollheit be- Treiben, das i Regierung ii, Asquith, lnsicht, daß! afs Bekäm-i z sei aber! gemeinsame! Maßregelns :r Auswei-1 iegierungen I zustellenden I meinsamen I h der Be- I ;n nmor, mstsvkior, ichhaltigster L 6 igen ein« metweich^ < 38 und rtsod. e aus der ilce «8lN allen > und vr. die besten ischungs- > enbaiü. * U8 Honig- . empfiehlt l ILvtl. 'I-, >end und ' > Cheinik. !pst dass, enbucki* ehlt uernd. ch. Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Mrbla« au- Aiyrigrr). relegram«-Nd«M ^Tageblatt', Ries«. Amtsötatt Femsprechstell« Nr. SO der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 43. Donnerstag, ZI. Februar 1804, Abends. 47. Jahrg. L'as Lttejaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung m den Expeditionen in Riesa und Strehlas den Ausgabestellen, wioie um Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Pf., durch die Träger frei tnS HauS 1 Mart 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Pf. Auzeigeu-Buuahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraßr 59. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Jin Saale des Gasthofs zum „Kronprinz" hier kommen Freitag, de« 23. Februar 18S4, von Bormittags s Uhr an, verschiedene Maaren, als: Kaffeezusatz, Zucker, Streichhölzer, Tabak, Wichse, Gewürze, Holzschuhe und Holzpantoffel, Tabakpfeifen, Porten,onnaies, Tinte, Messer und Gabeln, Cigarrenetuis, Hosenträger, Bürsten, 30 Vorlegeschlösser, sowie eine Tafelwaage mit Gewichten, 1 Petroleum- Apparat, 1 Blitzlampe, 1 Faßlager, 2 Faß Essig, 1 Tafel, 7 Rohrstühle, 1 Blechasch, 2 Waffer- kannen, 26 Biergläser, 64 Flaschen Sodawasser, 1 Kleiberschrank, 1 Sack Bohnen, 1 Petrolemn- pumpe u. A. m. gegen sofortige Bezahlung meistbietend zur Versteigerung. Riesa, 19. Februar 1894. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Bekanntmachung. In diesem Jahre soll das Ziegeldach hiesiger Kirche ««gedeckt werden. Auf diese Arbeit Reflektirende erfahren Näheres über Zeit und Ausführung bis 15. März bei Mehltheuer, den 17. Februar 1894. Lari Xieol, Bauvorsteher. Einiges über den Staffeltarif und seine Wirkungen. (Nach dem „Chemnitzer Tageblatt".) Die Tarife für den Güterverkehr auf den Eisenbahnen setzen sich bekanntlich zusammen aus gewissen Einheitssätzen für die Tonne und das Kilometer und einer festen Gebühr für den AbfertigungSdienst. Unterliegen die Einheitssätze keiner Veränderung, gleichviel ob das Gut 100 oder 1000 Kilometer zurücklegt, dann bezeichnet man die nach ihnen ge bildeten Frachtsätze als regelrechte (normale); ermäßigen sich dagegen die Einheitssätze je nach der Entfernung, die das Gut zurückzulegen hat, bann bezeichnet man l ie hiernach be rechneten Tarife als Staffeltarife. Ein Beispiel wird dies klar machen. Der regelrechte Streckensatz für Getreide und Mühlenfabrikate beträgt 4,5 Pf. für das Tonnenkilometer, wogegen sich der in jüngster Zeit vielberufene Staffeltarif für diese Artikel wie folgt beziffert: für die ersten 200 km 4,5 Pf., von 200 bi» 300 km 3,0 Pf. und für die folgen den Kilometer 2,0 Pf. für die Tonne. Dazu tritt in beiden Fällen eine Abfertigungsgebühr von 1,20 Mk. für die Tonne. Der Staffeltarif zeigt hiernach eine stark fallende Tendenz, da sich sein Durchjchnittssatz mit der wachsenden Entfernung vermindert (bei 400 km 3,6 Pf., bei 600 km 3,0 Pf., bei 1000 km 2,6 Pf. für das Tonnenkilometer), wogegen der regelrechte Frachtsatz immer auf der Stufe von 4,5 Pf. für das Tonnenkilometer verbleibt. Wenn Getreide in Folge der Preisverhältnisse auf Grund des regelrechten TarifeS (Spezialtarif I) nur auf eine Entfernung von 500 km mit 23,7 Wik. für die Tonne verfrachtet werden kann, so kann mit Hilfe des Staffeltarifs für die gleiche Fracht schon eine Entfernung von 827 km zurückg'legt werden! Das Getreide wird also transport fähiger und es wird damit dem Erzeugnisse eines gewissen ProduktionSgebietes der Absatz an Plätzen ermöglicht, zu denen es bisher in Folge der höheren Fracht nicht vorzudringen vermochte. Es liegt auf der Hand, daß dieses Berhältniß Vortheile, aber auch Schattenseiten hat. Befindet sich ein Land, eine Provinz oder ein Platz in einer durch Mißernte hervorgerufenen Nothlage, dann wird durch die erweiterte Transportfähigkeit des Getreides eines fern gelegenen Pro- duklionsgebieteS Abhilfe geschaffen und einer für das Volk unerschwinglichen Verteuerung der Brodfrüchte vorgebeugt. Befindet sich dagegen ein von der Natur gesegnetes Pro duktionsgebiet mit billigen Arbeitskräften im Ueberflusse von Getreide, so wird es dann so viel als möglich abzuschieben versuchen, um damit eine zu große Preisabminderung im eignen Lager zu verhindern. Dringt dieses Getreide bei dieser Gelegenheit und mit Hilfe der Staffeltarife aber in Gebiete vor, die auch Getreide erzeugen, indessen dafür größere Produktionskosten aufwenden müssen, so erfolgt dort naturgemäß ein Preissturz, der seinerseits die Unzufrieden heit derjenigen hervorruft, welche ihre Rechnung für verfehlt zu erachten haben. Aus diesen Bemerkungen geht hervor, daß Produktions gebiete mit stark wirkenden Staffeltarifen Vonheile gegen über solchen Gebieten haben, die sich nicht im Besitze der gleichen oder doch minder wirkender Staffeltarife befinden und daß mit den Staffeltarifen Verschiebungen der altge wohnten Produktion-- und Absatzverhältnisse verbunden sein können, die über die landläufigen Schwankungen zwischen An gebot und Nachfrage wesentlich hinausgehen. ES ist hiernach auch erklärlich, daß die süddeutschen Staaten sich durch die mit dem Staffeltarife verbundene Invasion ostpreußischen Getreides und MehleS in ihren Er werb»- und Absatzverhältnissen bedrückt fühlen und Abhilfe heischen, sowie daß sie nicht einen Tarif verewigt zu sehen wünschen, der zur Athilfe eine» Nothstande» geschaffen wurde, nunmehr selbst aber zu einem 'Nothstande geworden ist und auch dem Auslande zu Gute kommt. Mit vorstehenden Bemerkungen soll nicht der Stab über das System der Staffeltarife im Allgemeinen gebrochen werden. Wenn es sich darum handelt, die Transportfähig- leit eines Gutes zu vergrößern, an dem man anderwärts in Folge stiefmütterlicher Behandlung von der Natur Mangel leidet (z. B. Steine, Erden, Düngemittel, Holz, Eisen u. s. w.), so wird sich gegen die Wirkung der Staffeltarife sicher nichts einwenden lassen, unbeschadet der Frage, ob sich oiesL Wirkung etwa auch auf andere Weise erreichen läßt. Wenn diese Tarife aber den Erfolg haben, daß die wirthschaftliche Einheit eines «slaatenbundes zu Gunsten eines Gebietes untergraben und schließlich damit auch noch das Ausland be günstigt wird, dann treten ihre Schattenseiten in einer Weise hervor, daß eine Abhilfe geschaffen werden muß. Hoffen wir, daß dies bald geschieht! TageSgeschichte. Deutsches Reich. Wie im „Reichsanz." amtlich mitgetheilt wird, ist der Landeseisenbahnrath zur Berathung der Staffeltariffrage auf den 6. März einberufen. Der Ausschuß tritt zur Vorberathung schon am 3. März zusammen. — Die bayerischen Bevollmächtigten zu den Staffeltarif- Verhandlungen sind aus Berlin nach München znräckgekehrt. Der „Franks. Ztg." wird in Verbindung mit dieser Meldung von dort geschrieben: „Eine Entscheidung über die Aenderung der Tarife ist in naher Zeit nicht zu erwarten, wenn auch einige Hoffnung vvrhanden scheint. Eine nochmalige Rückkehr der Delegirten nach Berlin ist unwahrscheinlich. Die preu ßischerseits erfolgte Beanstandung der bayerischen Tarife soll nur untergeordneter Natur sein. Die bayerische Regierung soll mit dem Abschneiden der Staffeltarife mit der Linie Magdeburg nicht zufrieden gestellt sein." Wie berichtet wird, trug von den zwei Soldaten, die der Kaiser nach Friedrichsruh mitgebracht, einer die alte noch gebräuchliche feldmarschmäßige Ausrüstung, jedoch mit den jetzt einzeführten Schießschnüren, währen dder andere die neue angelegt hatte. Der Kragen des Rocke» ist vorn offen und klappt zu beiden Seiten ähnlich wie beim Civilrock herunter, so daß dem Träger die Bewegung de» Kopfes sehr erleichtert ist. Auf den Tornister ist em grauer Frldmantel und auf diesen ein braunes, wasserdichtes Zelttuch, sowie der Koch kessel aufgeschnallt. Die Sohlen der Stiefel sind mit Alu miniumnägeln beschlagen. — Wie ein Berichterstatter meldet, blieb der Kaiser mit dem Fürsten Bismarck nach dem Mahl eine ganze Zeit allein; der Kaiser rauchte eine Cigarre, während Fürst Bismarck sich die Pfeife angesteckt hatte. Der Fürst war den ganzen Tag in der besten Laune. Als er sich zum Empfang de» Kaisers nach dem Bahnhof begab, antwortete er auf die Frage eine« Berliner Herrn, ob er, der Fürst, bald wieder nach Berlin kommen werde: „Vor läufig noch nicht, ich habe in Berlin jetzt nichts zu thun." — In Friedrichsruh geht es jetzt, wie man meldet, bedeutend lebhafter zu, al» früher. Während nämlich daselbst bis zum 26. Januar d. I., dem Tage der Aussöhnung zwischen Kaiser und Kanzler, täglich nur ein Schnellzug dort anhielt, setzen jetzt durchschnittlich drei solche Züge Gäste bei dem Fürsten Bismarck ab. Die Petitionskommission des Reichstages beschäftigte sich gestern mit der Petition, betr. die Uebersetzung der jüdischen Geheimgesetze von Staats wegen. Die Kommission lehnte den Antrag ab, dem Plenum die Ueberweisung der Petition an den Reichskanzler zur Berücksichtigung zu empfehlen, ebenso den Antrag, dem Plenum den Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen und stimmte dem Antrag zu, die Petition als nicht geeignet zur Erörterung im Plenum zurückzuweis.n Im Laufe der Debatte erklärte Rcgierungs'o nmissar Lenihe, ein Bedürsniß nach staaüicher Uebersetzung der j d.schen Ge setzbücher habe sich bis jetzt nicht gezeigt, und e« .sei der Justizverwaltung nicht bekannt, daß durch len Talnud eine zwiefache Gesetzgebung bei nn hervortreke. Gegen etwaige Gesetzwidrigkeiten reiche das Strafgesetzbuch vcllyändig aus. Die jüdischen Gesetzbücher hätten überhaupt nur Gütigkeit, für den rein jüdischen Kultus, sowie für rein jüdi che Ehen, aber nicht bei der Betätigung der staatlichen Pflichten. VomReichstag. Die Kolonialdebatte im Reichstage, die mit dem gestrigen vierten Tage glücklich beendet wurde, löste sich am Dienstag in einer Reihe von Einzelkämpfen auf. Zunächst wurde das Duell Bebel-Dr. Lieber wegen der kmrurschasftnden Macht des Christentums mit unge- jchwächler Heftigkeit fortgesetzt. Trotzdem dec Herr Präsident die Redner wiederholt dringend ersuchte, „nach Kamerun zu rückzukehren", ließ sich doch Keiner von Beiden abhalten, den Werth des Christentums für die Kultur von seinem Stand punkte aus unter Anrufung aller möglichen Autoritären zu beleuchten. Und so wurde aus der Kolonialdebatte eine große Schlacht zwischen Gläubigen und Ungläubigen, bei der die Kolonien nur in soweit gestreift wurden, als sie auch Missionsstationen und Sklaven haben. Von protestantischer Seile erschien der neue Abgeordnete für Potsdam-Osthavellaud Prediger Schall auf dem Kampfplan, um unter schallendem Gelächter der Sozialdemokraten und beifälliger Zustimmung, der Konservativen Herrn Betel da» Recht abzusprechen, über christliche und nationale Dinge mitzureden. Zu Anfang der Sitzung führten der Reichskanzler Graf Caprivi und Graf Arnim ihre Zwiesprache vom Montag weiter, wobei Graf Arnim dem Reichskanzler seine Spöttereien mit einer Vor lesung über das Thema Pflichterfüllung und Erfolg bei höheren Beamten vergalt. Ein längeres Redegefecht zwischen dem freisinnigen Abg. Beckh und dem Leiter der Kolonial- abtheilung Dr. Kayser, das sich um den angeblich geopferten Lieutenant Volkamer drehte, vermochte die Aufmerksamkeit des Hauses nur wenig zu fesseln. — Bei Südwestafrika richteten die Abg. Hammacher, Graf Arnim, Bebel und Cuny scharfe Angriffe gegen den Major v. Francois, der in dieser hoffnungsreichen deutschen Kolonie anarchistische Zustände habe emtreten lassen und Hendrik Wittbor zum tatsächlichen Herrn des Landes gemacht habe. Dann wurde der ganze Kolonial haushalt genehmigt. — Sestern setzte man die Berathung des Antrages Schröder betreffend die Kündigungsfristen im Hantelsgewerbe fort. Abg. Singer (Soz) beantragte, alle Kündigungsfristen von weniger als einem Monat für un statthaft zu erklären. Abg. v. Buchka (kons.) beantragte, die letztere Bestimmung soll nicht Platz greifen, wenn von vornherein eine Kündigung bis zu einem bestimmten Zeit punkt vereinbart ist. Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) bean tragte, daß die Bestimmungen des Antrages Singer nicht auf solche Beschäftigungen angewendet werden, die ihrer Natur nach keinen ganzen Monat dauern. Abg. Singer begründete seinen Antrag. Abg. v. Buchka erklärte sich mit der vier wöchentlichen Minimalkündigungsfrist einverstanden. Abg. Lenzmann begründete seinen Antrag. Für Hilfsarbeiter müsse eine kürzere Kündigungsfrist bestehen. Abg. Basser- mann (nl.) sprach sich für die Anträge Singer und Lenz mann aus. Abg. Schröder (fr. Vgg.) hält seinen Antrag für ausreichend. Abg. Frhr. v. Stumm (ReichSp.) sprach sich gegen die MinimalkündigungSfrist aus. Abg. Gröber (Cemrum) befürwortete den Antrag Singer. Der Antrag Lenzmann ward mit großer Majorität angenommen. Bei oer Abstimmung über den Antrag Singer mit diesem Zusatze stellte sich die Beschlußunfähigkeit des Hause» heraus. An wesend waren 194 Mitglieder, wovon 87 mit Ja, 107 mit Nein stimmten.
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