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Dresdner Nachrichten : 03.05.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-05-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185805036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580503
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-05
- Tag1858-05-03
- Monat1858-05
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 03.05.1858
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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. ft- M 123 Montag dm 3. Mai 1858. Erscheint lägt, nement ä Für auSwärt- > 11—- Uhr) angenommen, ). Adon« unentgelds. Lieferung in'» Hau«. Üee S u. WaisMhauSstraße N st. Local- «nd Provimial-Nachrichkeu. Dresden, den S. Mai. — Dem »Fr. I.' schreibt man aus Dresden, 28. April: .Die Lage der katholischen Kirche im Königreiche Sachsen, speziell die Haltung der katholischen Geistlichkeit in Dresden, war vor Kurzem im „UniverS" in einer Weise besprochen, daß sich der hiesige katholische Bischof zu einer längeren Gegenerklärung in der „Leipz. Atg." veranlaßt sah, nachdem schon vorher in sächsischen Blättern und auch im „Fr. I." (Nr. 75) die Auslassungen iitr ,Drip«-' eine entsprechende Beleuchtung gefunden hatten. Ja vtr Fortsetzung der Lerathung über daS Budget des Cultus- ministeriums in der zweiten Kammer bracht« Abg. Rittner die Erklärung des hiesigen katholischen Bischofs zur Sprache und frug an, ob das Ministerium davon Krnntiiiß gtuvrtr« men und ob es etwa in dieser Angelegenheit etwas zu thun gedenke, da die Zustände der katholischen Kirche, m Sachsen in jener Erklärung als allerdings weder Mit der, der katholischen Kirche in der Berfasstrng zugefichrrtom Selbstständigkeit, noch mit dem kanonischen Rechte im' Einklang stehend bezeichnet würden. Minister v. Falken stein gab darauf die Erklärung, daß das Ministerium vdn der Erklärung des Bischofs gar keine Kenntniß besitze, ja nicht einmal die Veranlassung dazu sei ihm bekannt. 'Be fremden mußte diese ministerielle Mitteilung um deswil len, weil die besagte Erklärung in der »Leipz. Ztg* ent halten und in der .D. Allg. Ztg ", der hiesig« .Sonst. Ztg.", der .Freim. Sachfen-Ztg.*, den .Dresdner Rachtt* und andern Blättern weiter verbreitet war» auch in aus wärtigrn Zeitungen vollständige Aufnahme gefunden hattu' — Nachdem die vor einigen Wochen Heer umgeh« den Gerüchte von einer Abdlcation des Hoftheaterinte» danten, Hrn. Geh. Raths v. Lüttichau, Exc., wieder ver schwunden waren, meldet die von Dresden auS in der Regel gut instruirte ,Leipz Lhraterchronik" soeben mit Be stimmtheit, daß Se. Erc. die Entlassung eingrreicht habe. Von seinem Nachfolger verlautet nichts. — Es ist in der Lhat unbegreiflich, mit welchem Leichtsinn und welcher maßlosen Unbedachtsamkeit sich Menschen zuweilen in ihr Unglück stürzen , welche durch bittere Erfahrungen in ihrer Vergangenheit eigentlich schon hinlänglich gewitzigt sein könnten. Lieft Bemerkung drängte sich Jedem unwillkürlich bei der am vorigen Sonn abend vor hiesigem Bezirksgericht gegen den Uhrmachrr- gehilfen Earl Robert Hörig abgehaltenen Hauptverhand lung auf, ein Subjrct, daS wegen Unterschlagung schon einmal mit 4 Wochen Gefängniß und 1 Jahr und 2 Monaten Arbeitshaus bestraft worden war. Er stand bei Hrn. Uhrmacher Werner allhier schon seit mehreren Iah- ren in Condition und hatte sich fortwährend brigehen las sen, für ihn einkassirte Gelder in seinem Nutzen zu ver wenden und ihm zur Reparatur übergebene Uhren zu «er setzen; dies aber so lange getrieben, bis di« Pauke endlich ein Loch bekam und er, da auch noch andere Betrügereien ihm zu schaffen machten, weder vor- noch rückwärts mehr konnte. Denn er hatte auf diese Weis« nicht nur Gelder unterschlagen, die einen Gesammtbetrag von einigen dreißig Lhalern betrugen, sondern auch 12 Uhren versetzt, die der Prinzipal mit 37 Thlr. 5 Ngr. wieder hatte einlösen müssen, außerdem aber auch noch un gefähr ebensoviel anderen Leuten gehörige Uhren entweder versetzt oder verkauft, die «inen Gesammtbetrag von gegen 00 Thlr. repräsentirten. Hr. StaatSanwalt Metzler sprach sich mit großer Entrüstung über dieses bodenlos leichtsin nige Gebühren aus und ersuchte die Richter, da die frühere Zusammmrechnungstheorie von der neuern Gesetzgebung nicht metzr gestattet sei, der Jnculpat vielmehr nach der letzigen Eoneurrenjtheori« trotz seiner vielfachen Vergehen möglicher Wckse unverhältnißmäßig gut wegkommen könne, irrtierhalb drS Strafmaßes mit einem möglichst hohen Ein sätze zu beginnen. Der Jnculpat vergoß während dieser ,:Erp«ctoration häufige Thränen, die aber, da er sich als »in sehr hartgesottener Verbrecher bekundete, offenbar auf Niemanden einen Eindruck machten. Denn Krokodill«, thränen unterscheiden sich gar wohl von den Thränen der Scham und der aufrichtigen Reue. Ueberdem verlautete, daß er sich «ährend seiner Haft sehr unverschämt und ge gen sein Schicksal gleichgiltig benommen habe Der Ge richtshof verurthrilte ihn zu 2 Jahren und 6 Monaten Arbeitshaus, indem er wegen der höchsten Unterschlagung im Laxwerthe von 20 Thlr. (eine golden« Uhr) mit 1 Jahr eingesetzt, wegen der Unmasse der übrigen Betrüge reien 1 Jahr hinzugefigt und als wohlverdiente Zugabe wegen de« Rückfalls noch eine Erhöhung von 6 Monge tat hatte eintretrn lassen.
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