>e« Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 1860 ^>. 49 Donnerstag, den 26. April en n. - Pf. ens die ich iger ster und che bst m. iem um an- -se Speisezettel der ösfentl. Speiseanstalt. Donnerstag: Bohnen mit Wurst. Freitag: Hirse mit Schweinefleisch. Sonnabend: Erbsen mit Bratwurst. unnachsichtlich verschritten werden muß. Großenhain, den 20. April 1860. Täglicher Abgang -er Mosten zu den Dampfwagenzügen in Pristewitz. Nach Leipzig: früh 6Vs, Vormittags 10, Mittags 12^, Nachmittags 2 und Abends 6V4 Uhr. Nach Dresden: früh 7^/2, Vormittags 10, Nachmitt. 2, Nachmittags 33/4 und Abends 8 Uhp. Abgang der Post nach Ortrand: Abends 6 Uhr. Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den zweiten Termin 1860. Tagesnachrichten. Sachsen. Vom Bezirksgericht zu Leipzig wurde den 21. April der Briefträger Hille wegen des be kannten Diebstahls zu vierjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt. — Ein ruchloser Mensch Hat am Abend des 23. April die Scheune des Gartners Born 8vn. in der Gartenstraße hier angczündet; das Feuer wurde glücklicherweise vom heimkehrenden Sohne sofort gesehen und gelöscht. Kurz darauf wurde die Scheune der Galgmühle in Brand gesteckt; das Feuer wurde aber ebenfalls vom Besitzer derselben Die auf den zweiten Termin, den 1. Mai d. Z. zahlbaren Grundsteuern nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit sind spätestens bis zum IS. Mai -. K. an die hiesige Stadtsteuer-Ein nahme abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren den Verkauf von Staßfurther Steinfalz betr. Der Verkauf von Staßfurther gemahlenem Steinsalz zu dem Preise von 24 Ngr. pr. Centner Viehsalz und von 16 Ngr. pr. Centner Düngesalz findet bei der hiesigen Niederlage seit 1. März d. I. statt. Bestellungen auf Düngesalz, soweit selbiges von den Stationen Pristewitz, Riesa und Zschölkau bei Gelegenheit der dortigen Salzverkaufe bezogen, werden soll, sind jedoch mindestens 3 Wochen vor dem betreffenden Stationsverkaufe bei der unterzeichneten Verwaltung anzubringen , um selbige recht zeitig effectuircn zu können. Ebenso sind mindestens die größern Wiehsalzbezüge von diesen Stationsverkäufen bis zu derselben Frist hier anzumelden. ' Sollten Einzelne in Orten, welche dem hiesigen Niederlagsbezirke angehören, Düngesalz in Quantitäten von zum Mindesten 80 Centnern von andern als den obigen Stationen wünschen, so kann ein dergleichen Bezug auf vorherige Bestellung und gegen Vorausbezahlung des Preises eben falls von hier aus vermittelt werden, in welchem Falle dann die gewünschte Sendung unmittelbar än die Adresse des Bestellers nach dem von ihm bezeichneten Bahnhofe restant expedirt wird, doch hat der Besteller die Kosten für den ihm von der Eisenbahnverwaltung zu gebenden Avis, sowie etwaige derselben für Abladen und Lagerung zu entrichtende Spesen, ingleichen, bei entfernteren Stationen, die etwaige Mehrfracht zu übertragen. Es wird dies hierdurch zur weiteren öffentlichen Kenntniß gebracht. Königl. Salzverwalterei Meißen, den 20. April 1860. F. Toepelmann, Jnt.-Verw. Die auf die Gewerbe- und Mersonalsteuern des abgelaufenen erste« Hebetermins von vielen Beitragspflichtigen noch zu leistenden Zahlungen sind nunmehr sofort und spätestens bis zum 3V. dieses Monats an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme zu berichtigen, widrigenfalls zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Der Stadtrath. Großenhain, am 23. April 1860. Sckickert Großenhainer MtlhMßW- M AnzktzckÄ