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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 04.02.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-02-04
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490204019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849020401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849020401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-02
- Tag1849-02-04
- Monat1849-02
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 04.02.1849
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Sonntag - — Nr. 35. 4. Februar 1849. Dit ZeINmg erlchem» lLgU<I>. gu beziehen durch alle Post, ämter de« In- und Nuölan- »e«; In Frankreich durch öi. Si. Alexandre in Sirast. dura, und bet Demselben in Pan«, dir. -Z, ruu Kolke Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» lnGnliland dttrcbMM'wl» ö. Nvrontc in London, 14 Hcnrietta» Street. (Lo- nent.^iirdrtt. Preis für das Bierleljabr 2 Tdlr. InsertionS^ebüdr für den Naum einer Zeile 2 Nqr. «eb-vblick. iveutschlanb. ** Frankfurt a. M. Nationalversammlung, Antrag des Abg. Pfeiffer, die Gewähr, der Verfassung. — Die sächsischen Abgeordne ten in Frankfurt. -s-j-Dresden. II. Kammer. DieBcrgordnung. DieOber- hauptsfrage. Die Jagdvergehen. LH München. Das Budget. — Der Adrcßentwurf. Hannover. Die Eröffnung des Landtags, die Thron rede. ^Mannheim. Brentano. Oberlieutcnant Kapfcrcr. — Wegnahme einer Broschüre. — Der Henkel'sche Antrag in der kurhessischcn Kam mer. Die Zustände im Kurfürstenthum Hessen. — Der Asfiscnhof in Mainz, LodeSurtel. Sremcn. Die Bürgerschaft. Hamburg. Reichs commissar Brons. — Frhr. v. Sommaruga und Capitain Hederich in Hamburg. Schleswig. Die Landesversammlung. — Die Dänen auf Alsen. MreuHen. V Serlin. Die Note an die deutschen Höfe, Vorschlag. LÄerlin. Begräbniß. Die Wahlen. Gerücht. Äcrlin. Die Enthül lungen. Die Truppen. Dänemark. Die Wahlmänncr. Preßgesetz. De- nunciationen. Hr. v. Wrangel. Das Creditinstitut von Schlesien. Das Kammergcricht. Die Generalintendanz der königl. Schauspiele. * Köln. Die Wahlen. tvefterreich. Krcmsier. Reichstag, die Grundrechte. Wien. Verhaf tungen. Leibgarde. Die Neustädter Militärakademie. Die Provinzen. Die Linnenindustrie in Böhmen. — Die Akatholikcn. -f-Leimig, 3. Febr. Die Nationalversammlung in Frank furt a. M. ist in der Berathung des Entwurfs über die Gewähr der Verfassung bis zur Abstimmung über den letzten Paragraph desselben vorgerückt, die am heutigen Tage erfolgen sollte. Ein bei derselben eingebrachtcr Antrag auf Verwendung für Beendigung des berliner Belagerungszustandes wurde nicht als dringlich erkannt. Die Zahl der in deutschen Landen jetzt tagenden und auf neuen Grundlagen be rufenen Landtage ist durch Eröffnung des hannoverschen, des ersten nach der neuen Verfassung vom 5. Sept. v. Z., vermehrt wor den. Bei der bairischen Abgeordnetenkammer ist der Finanzvor anschlag für die im October beginnende ueue sechsjährige Finanz periode 1849/55 eingegangen. Die gewöhnliche Ausgabe und Ein nahme decken einander bei einem Iahrcsbetrage von etwas Unter 33 Mill. Fl.; allein durch einen außerordentlichen Voranschlag für blos ein Jahr werden zunächst 6 Mill. Fl. als aufaußerordentlichem Wege zu be schaffen verlangt. Das erklärt denn den im Entwürfe der Mehrheit der Adreßcommission der II. Kammer scharf hervorgehobencn Wunsch nach Verminderung der Staatsausgaben und die Erwartung, daß der König (die Civilliste beträgt 2,350,580 Fl.) mit großmüthigem Bei spiele vorangehen werde. Der Entwurf enthält freilich auch die einan der widersprechenden Foderungen nach kräftigstem Schutze der Arbeit und nach Anbahnung neuer Absatzwege. Letzteres zu erzielen ist nur vermehrte Erleichterung des Wechsclverkehrs und wenigstens die Ge genseitigkeit der Bedingungen desselben (nicht Zollerhöhung und Be schränkung des Austausches der Erzeugnisse) der Weg. Aus Bremen wird vom Fortgange der dortigen Verfassungsberathung berichtet. Kurhcssischc Ofsizierbart- und Paletotverordnungen belegen, daß es dort der Curiositäten neben dem Henkel'schcn Antrag auf Ausschluß der Oesterrcicher aus der Neichsversammlung noch mehre gibt. Aus Mannheim wird die nunmehr doch erfolgte Bestätigung des Advocaten Brentano als Bürgermeister mitgctheilt. Die Landesversammlung in Schleswig hat Schritte bei der provisorischen deutschen Centralge walt gegen die auf Schleswigs Abtrennung fußenden Friedcnsprojectc beschlossen. Bei der fortgesetzten Berathung des Entwurfs österreichi scher Grundrechte hat der Reichstag in Kremsier sich mit IS7 gegen 106 Stimmen für Aufhebung der Todesstrafe entschieden; auch ist alsbald ein Antrag eingcbracht worden, diesen Artikel behufs der kaiserlichen Sanktion sofort zu überreichen, wozu die immer noch -vorkommenden Hinrichtungen wegen der Octoberereignisse der nächste Anlaß sind. Eine provisorische Verordnung über die Verhältnisse der Akatholikcn wird mitgctheilt. Das I». Bulletin über die militairischen Ereignisse in Ungarn, daneben mancherlei Zeitungsnachrichten, geben An- Haltepunkte für Beurtheilung der Angelegenheiten dort, die sich natürlich so bald noch nicht in ruhigen Gleisen bewegen werden. Unsere Korrespon denz aus Berlin spricht von preußischen Entwürfen zur definitiven Constituirung des deutschen Bundesstaates mit Zugrundelegung ei ner Kreisverfassung. Wir haben vom Anfänge an diese Idee bc- vorwortet. Die Handhabung des Belagerungszustandes zeiht man in Berlin der Ungleichheit; allein das ist ja die Natur aller Ausnahme maßregeln. Nachrichten aus Schweden legen bei den erwarteten Re formen der Verfassung großes Gewicht auf den Willen des Königs. Aus Italien wird über die Finanznoth iüToScana,' die fortdauernde Verwirrung in Rom sowie über eine Gefährdung des Königs von Nea pel zur See durch Zusammenstößen seines Dampfschiffs mit einem andern berichtet. In der französischen Nationalversammlung ist Hrn. Ledru- Rollin's Antrag auf Anklage der Minister (Nr. 32) mit einer Mehr heit von 208 Stimmen abgewicsen worden. Die Aufregung der letzten Tage in Paris scheint sich gelegt zu haben; über die Ursachen dersel ben werden noch immer widersprechende Mittheilungcn gemacht. Die Nachrichten aus England reichen bis zum Vorabend der Eröffnung des Parlaments. Der Hof wurde bereits von Windsor im Bucking- hampalaste erwartet. Die Stimmung, mit welcher man der Session cntgcgengeht, ist zwar keineswegs die vollständiger Sicherheit und Zu versicht im Betreff des erwünschten Ganges der Dinge daheim, in den Colonien und im Auslände. Wir wollen in dieser Beziehung nur an die zerrütteten Verhältnisse in Westindien, an den Krieg in Mul tan, an die noch ungelösten Verwickelungen auf dem europäischen Con- tinent erinnern. Indessen ist man doch bessern Muths als in den letz ten dreiJahren und hofft bei der allseitig erlangten Uebcrzeugung, daß nur durch aufrichtiges und patriotisches Zusammenwirken für das Bes sere den Folgen früherer Fehlgriffe und aus andern Umständen her vorgegangenen Mängeln abgcholfen werden könne, das nach Umstän den Beste von der Thätigkeit der Legislatur. Deutschland. ** Frankfurt a. M., 1. Febr. Die heutige Sitzung der deut schen Nationalversammlung eröffnete der Abg. Pfeiffer mit fol gendem Anträge: In Erwägung, I) daß die seit längerer Zeit in Berlin herrschenden Ausnahmezustände, soweit sie die Freiheit der Person, die Preßfreiheit, das Versammlung^ - und Vcreinsrecht beschränken, mit den 88. 8, 10, 11, 12, 13, 29, 30, 42 der seit dem 18. Jan. in Preußen gel-, tcnden Grundrechte des deutschen Volkes im Widerspruche stehen; 2) in fernerer Erwägung, daß die Ccntralgcwalt berechtigt und verpflichtet ist, das ganze deutsche Volk in dem Genüsse der durch die Grundrechte ge währten Freiheiten zu beschützen, außerdem aber dem preußischen Volke von der hohen Versammlung der Schutz seiner Freiheiten und Rechte gegen je den Versuch einer Beeinträchtigung durch Beschluß vom 20. Nov. v. I. verheißen wurde, beschließt die Nationalversammlung: die provisorische Cen tralgewalt wird ersucht, bei der königl. preuß. Regierung auf die schleunige Aufhebung der in Berlin und Umgegend bestehenden Ausnahmezustände, so weit diese den Grundrechten des deutschen Volkes widersprechen, hinzuwirkcn. Die Majorität der Versammlung erachtete jedoch den Antrag nicht für dringlich, und derselbe geht nunmehr an den Prioritäts- und Pctitions- ausschuß. Tagesordnung war die Berathung über tztz. 6, 7 und 7a des Entwurfs von der Gewähr der Verfassung. Zu §. 6*) hatte Abg. v. Vincke vorgeschlagen, statt: Zweier Abstimmungen, zwischen welchen ein Zeitraum von wenigstens acht Tagen liegen muß, zu setzen: „zweier Abstimmungen in zwei verschiedenen Sitzungsperioden." Gegen den Para graph sprachen die Abgg. Mölling und Vogt, für denselben v. Vincke und Plathner, während Abg. v. Vincke seinen Vcrbesserungsantrag vertheidigte. Die namentliche Abstimmung war von der linken Seite Vorbehalten worden. Der erste Satz des Paragraphen nach der Fassung des Ausschusses wurde mit 259 gegen 196 Stimmen, der zweite Satz durch Aufstehcn und Sitzenbleiben angenommen, worauf die Verbesserungsanträge von selbst fielen. Ueber §. 7 **) sprachen die Abgg. Tellkampf, Schneer, H. *) Derselbe lautet: 8. 6. Abänderungen in der Reichsverfassung kön nen nur durch einen Beschluß beider Häuser und mit Zustimmung des Reichs- obcrhaupts erfolgen. Zu einem solchen Beschlusse bedarf es in jedem der beiden Häuser: I) der Anwesenheit von wenigstens zwei Dritteln der Mit- ! glicder; 2) zweier Abstimmungen, zwischen welchen ein Zeitraum von wenig stens acht Tagen liegen muß; 3) einer Stimmenmehrheit von wenigstens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bei jeder der beiden Abstimmungen. ** ) H, 7 lautet: Im Falle des Kriegs oder Aufruhrs können die Be stimmungen der Grundrechte über Verhaftung, Haussuchung und Versamm- iungsrccht von der Reichsrcgicrung oder der Regierung eines Einzclstaats für einzelne Bezirke zeitweise außer Kraft gesetzt werden, jedoch nur unter folgenden Bedingungen: I) die Verfügung muß in jedem einzelnen Falle von dem Gcsammtministcrium des Reichs oder Einzelstaats ausgchen; 2) das Ministerium des Reichs hat die Zustimmung des Reichstags, das Ministerium des Einzclstaats die dcS Landtags, wenn dieselben zur Zeit versammelt.sind, sofort einzuholcn. Wenn dieselben nicht versammelt sind, so darf die Verfügung nicht länger al« 14 Tage dauern, ohne daß diesel ben zusammenberufcn und die getroffenen Maßregeln zu ihrer Genehmigung vorgelcgt werden. Weitere Bestimmungen bleiben einem Reichsgcsche Vor behalten. Für die Verkündigung dcS Belagerungszustandes in Festungen. bleiben die bestehenden gesetzlichen Vorschriften in Kraft.
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