Großenhainer Anter-Haltungs- und Ameigeblatt. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 81. Mittwoch, den 9. October 1850. Cxtraet der Rechnung über das vereinigte Kirchenvermögen in Hain aufs Jahr 1849. Einnahme. — thlr. — ngr. — pf. Oap. I. Bestand der vorjährigen Rechnung 1848 Vaeat, weil die Ausgabe die Einnahme überstiegen. 197 - 15 - 2 - - II. Erbzinsen, nämlich: 74 thlr. 26 ngr, — pf. von der Stadt, 122 - 19 - 2 - von Auswärtigen und Dorfschaften, uts. 687 - 3 - 1 - - III. Zinsen von 16927 thlr. 27 ngr. 2 pf. außenstehenden Capitalien. - - - - - IV. Zurückbezahlte Capitalien. 86 - 27 - 2 - - V. Pachtgelder von Fleischbänken, Feldern und Wiesen. 94 - 27 - 5 - - VI. Kirchenstuhlmicthe und Lösegelder. — — — - - VII An Zinsgetreide. Ist abgelöst und die dafür eingezahlten Ca pitalien sind unter tlgp. III. befindlich. 197 - 5 - - VIII. Boni neuen Begräbnißplatze, als 56 thlr. — ngr. — pf. für ein verkauftes Erbbegräbniß, 65 - 20 - — - für Grabcstellen Erwachsener, 25 - 2 - — - für Grabestellen der Kinder, — - 8 - — - eingegangene Reste, 38 - 5 - — - für Erlaubnis Denkmäler zu setzen, 12 - — - — - Miethzinsv.d, Todtengräberwohnung Ilt8. 7 - 22 - 5 - - IX. Von Innungen beim Meisterwerden, Lossprechen und Aufnehmen. 18 - 22 - 5 - - X. An Lautegeld. 77 - 3 - - - - XI. Aus den Büchsen und Opferstöcken. Hierunter befinden sich 30 thlr. 12 ngr. 5 pf., welche anstatt der Klingelbeutel in den an den Kirchthüren angebrachten Büchsen eingekommen. Beim Gebrauch der Klingelbeutel kamen sonst durchschnittlich 228 thlr. 26 ngr. 3 pf. jährlich ein. 37 - 2 - 2 - - XII. An Opfer und Jahrlohn, als: 27 thlr. 20 ngr. 6 pf. in der Stadt, 9-11-6 - von den eingepfarrten Dorfschaften. uts. ------ - XIII. Allgemeine Legate, Vermächtnisse und Schenkungen. 428 - 14 - 1 - - XIV. Insgemein. Hierunter befinden sich 375 thlr. — ngr. — pf. Beiträge von Stadt und Land. 1832 thlr. 22 ngr. 3 pf. Summe der Einnahme. 38 thlr. 11 ngr 56 - 10 - 4 - - - 210 - Z - 3 pf. Osn. I. 2 - - H - - - III 2 - - IV Ausgabe. An restituirtem Borschuß. Für den Gottesdienst. Zur geistlichen Wittwensteuer. Gewöhnliche Reparaturkosten der Haupt- und Catharinenkirche, der geistlichen Hauser und des Begräbnißplatzes.