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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-01-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191801290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180129
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-01
- Tag1918-01-29
- Monat1918-01
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1918
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Riesaer G Tageblatt Dienstag, 29. Januar 1918, aven-s ^.° 24 " - — — folgen. Diejenigen Erzeuger, die HandelSsaotgut in Hiilsenfrüchten abzusetzen wünschen, müssen es also in der angeführten Weise der ReichSgetreidestelle anbieten. Dresden, am 23. Januar 1918. 173 ll 8V lil Ministerium des Inner». 402 Bekanntmachung, betr. Ablieferung von lvülsenfrucht-Saatgnt. Die ReichSgetreidestelle beabsichtigt, im Gebiete des Königreichs Sachsen von Er zeugern eine begrenzte Menge HandclSsaatgut (nicht Gemüsesaatgut, auch nicht anerkannte und Originalsaaten) von Hiilsenfrüchten aller Art (Erbsen, Bohnen, Linsen und Saat wicken) zum gesetzlichen Höchstpreis zuzüglich eines besonderen Saatgut-Zuschlages von 15 M. für den Doppelzentner durch ihre Kommissionäre anzukaufen. Erzeuger, die solches Saatgut zu verkaufen haben, wollen dieses den Kommissionären der ReichSgetreidestelle in ihrem Kommunalverband umgehend, spätestens bis 15. Februar d. I., anbicten. Die Kommissionäre sind verpflichtet, die angeborenen Partien der für sie zuständigen Sammclstelle zuzuführen und den Posten in den Verladepapieren als Handels saatgut zu bezeichnen. Nach Einlagerung des Saatgutes in der Sammelstelle hat der Leiter der Sammclstelle eine doppelte Probe von mindestens je 250 Gramm zu ziehen und sie dem Landeskultnrrat in DreSden-A., Sidonicnstraße 14, zur Begutachtung einzuschicken, der als Saatstelle mit der Prüfung des angebotenen Saatgutes beauftragt wird. Tie Kosten der Begutachtung trägt der Verkäufer des Saatgutes, der hierfür einen besonderen Vorschus; von 10 M. zu entrichten hat. Erfolgt nnf Grund der Begutachtung der Saat stelle die Uebcrnahme des Postens als Saatgut, so wird dem Veräußerer dec besondere Saatgut-Zuschlag von 15 M. für den Doppelzentner nachgczahlt, andernfalls wird der Posten als Spciseware zu den dafür geltenden Preisen übernommen. Besitzt ein Landwirt bereits ein Zeugnis der Saatstelle über seine Saathülsenfrüchte, so kann von einer crueutcn Prüfung abgesehen werden. Der Leiter der Sammelstclle hat jedoch erneut Proben in der angegebenen Weise zu ziehen und eine derselben umgehend der Gcschäftsabteilunq der ReichSgetreidestelle zur Begutachtung zuzusenden. Als Saatgut können nur Mengen von mindestens zwei Doppelzentnern angcboten werden. Eine Freigabe des Handels mit HandclSsaatgut von Hülscnfrüchten wird nicht er- herige Ration von 7 Pfund pro Kopf und Woche aufrecht- zucrhalten und das Material für die Brotstreckung zu lie fern. Allerdings sei eine Erhöhung der Kartoffclmengc auf 10 Pfund, die von vielen Seiten gefordert worden sei, nicht möglich und ausführbar gewesen. Die Wiederein führung des freien Handels bezeichnete der UntcrstaatS- sekrctär als unmöglich. Derselbe würde die Erzeugung mehr anrcgen und vielleicht auch mehr Ware nut den Markt bringen, als bei der öffentlichen Bewirtschaftung möglich wäre. Aber er würde die Preise so hoch treiben, dah ein Teil der Bevölkerung, besonders die Mittelstände und die Festbcsoldeten sie nicht mehr zahlen könnte. Der Vorschlag, die im freien Handel cintrctenden hohen Preise dadurch er träglich zu machen, daß den Minderbemittelten Zuschüsse aus der Reichstage gewährt werden, würde Milliarden verschlingen. Es müsse daher bei der HöchstpreiSfestsetznug und der öffentlichen Bewirtschaftung der wichtigeren Lebensmittel bleiben. Unter keinen Umständen dürfe der Höchstpreis unter die Produktionskosten sinken. Dagegen müsse das System der Erfassung der Vorräte verbessert werden, um mehr Ware zur Verteilung zu haben, und den Schleichhandel zu unterbinden. Es sei jetzt von den land wirtschaftlichen Organisationen der Vorschlag gemacht wor den , das Gesamtintcresse der Landwirtschaft an der mög lichst vollständigen Erfüllung der Ablieferungspflichten da durch zu erwecken, daß die Erfassung durch die Landwirt- schaftSgenossenschaftcn und Erzeugerverbände erfolge, weil dadurch schärfere Einwirkung auf die BerufSgenosseuschaften und wirksamere gegenseitige Uebcrwachung ermöglicht wer den. Diese Vorschläge könnten jedoch erst für daS nächste Erntcjahr in Wirksamkeit gesetzt werden. —* Knappheit der G e m ü s e s ä m e r e i e u. Wie uns der LandeSobstbauvcrein mitteilt, liegt nicht nur in der Knappheit der Gemüsesämereien, sondern auch in deren hohen Preisen ein Grund zur tunlichst haushälterischen Er werbung solcher. Wie auch darauf Bedacht zu nehmen sein wird, von dem Ankauf solcher Sämereien ganz abgesehen, die zur Pflanzenzucht dienen, wie z. A. Kohlarten. Wo dennoch die Anzucht der Gemüsepflanzen erfolgt, ist zu be denken, daß mit 40, höchstens 50 Gramm Samen das Pflanzgut für '/, Hektar (2500 Quadratmeter) Land heran gezogen werden kann, wenn die Aussaat sachlich, d. h. auf bestem Gartenbodcn und recht weit geschieht, damit jedes Pflänzchen genügenden Raum zur Entwicklung hat. Emp fehlenswerter ist es, die Gemüsepflanzen in der Gärtnerei zu erwerben. Ebenso sparsam wird mit Samen, die am Ort gesät werden, umzugehen sein und die Aussaat recht sorgfältig zu erfolgen haben. Bei feinem Samen, wie Möhren, hüte mau sich vor zu tiefer und zu dichter Saat. Die Saat hat so zu erfolgen, daß bei ihr die kommende Größe der Pflanzen in Erwägung gezogen wird. — Meldepflicht für gewerbliche Verbrau cher von Kohle, KokS und Brikett? im Februar 1918. (KohlenauSgleichstclte Dresden) Der Reichskommissar für die Kohlcnvcrteilung hat durch Bekanntmachung vom 20. Januar 1918 — verösfentlicht in Nr. 21 des Reichsanzei- gcrs vom 25. Januar 1918 — für die gewerblichen Ver braucher von Kohle, Koks und Briketts mit einem Min- destvcrbrauch von 10 Tonnen monatlich eine erneute Mel dung in der Zeit vom 1. bis spätestens 5. Februar vor geschrieben. Hierzu sind die Fcbruarmcldekarten mit schwarzem Druck zu benutzen, die bei den zuständigen OrtS- kohlen-, Kriegswirtschafts- oder Kricgsamtstellen erhältlich sind. Der Preis beträgt nunmehr 25 Pf. für ein Korten heft mit vier "zusammenhängcirden Karten und fünf Pf. für etwa nunter erforderliche Einzelkartcn. Die Melde pflichtigen werden auf den erhöhten Preis aufmerksam gemacht, damit namentlich bei solchen, die die Karten ge gen vorherige Einsendung deS Geldes von den Ausgabe stellen bezielten, keine Verzögerung kn der Zusendung ein tritt. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist den Meldckartenhesten bcigcfügt. Es wird außerdem aus drücklich darauf hingewiescn, daß für die Gaswerke eine neue Verbranchergruppe (Nr. 19) vorgesehen ist, ferner, daß und Anzeiger (Elbeblatt und AtyeigtO. Drahtanschrift: Tageblatt Riesa. 4 4-t Postscheckkonto: Leipzig ,1,0». Fernruf Nr. 20. Dirokasse Riesa Nr. SL für die Köniql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 29. Januar 1918. —* Auszcich n u u g. Dem Feldwebel Albert Voigt, z. Zt. auf Urlaub, Sohn des ObcrgürtncrS E. Voigt, von hier, wurde die Friedrich August-Medaille in Silber ver liehen. Ec ist bereits im Besitze deSr> Eisernen Kreuzes 2. Klasse. — Bankvorsteher Erwin Borchert, Offiziers- Aspirant, wurde Weihnachten zum Vizcwachtmcistcr be fördert und erhielt die Friedrich August-Medaille in Silber. —* Im R c s e rv c la z a r e t t am Georgplatz sang zu Kaisers Geburtstag am Sonntag Nachmittag der hiesige Männcrgesaugverein „Sängcrkranz" vor den Kranken und Verwundeten. Den unter Leitung des Herrn Kirchschnl- lehrers Schönebaum dargcbotcncn weihevollen Gesängen folgten die Zuhörer mit steigendem Interesse. Eine An sprache und Uebcrreischung einer Liebesgabe verschönten die stimmungsvolle Feier. —* Sächsischer Ausschuß für Heeres- und Flottcnlicferungen. Am 23. Januar 1918 fand im KriegSministerinm die zweite Sitzung des Sächsischen Ausschusses für Heeres- und Flottcnliefcrungcn statt. Wegen der Erweiterung des Arbeitsfeldes durch die schon das letzte Mal erwähnte Verteilung bezw. Vermittelung der auf Sachsen entfallenden Aufträge für die Handelsflotte hat sich eine Vermehrung des Ausschusses um 4 Mitglieder nötig gemacht, sodaß nunmehr jede Handels- und Gewerbckaminer, der Verband Sächsischer Industrieller sowie das Submissions amt im Königreich Sachsen in dem Ausschuß vertreten sind. Anträge seitens Vereinen, Verbänden, ja einzelner Firmen auf Aufnahme in den Ausschuß kann nicht entsprochen werden. Zur Erörterung von Sonderfragen ist dagegen die Heranziehung von Sachverständigen aus den zuständigen Kreisen durch die Ministerien oder den Ausschuß selbst in weitestem Umfange beabsichtigt. Die Geschäftsstelle des Ausschusses befindet sich bis auf weiteres in dem Kammer gebäude der Handelskammer Dresden, Albrechtstr. 4. Dort hin sind auf dem Wege über die betreffende Kammer bezw. den Verband alle Wünsche und Anfragen zu Achten. —88 Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage. Wie schon gestern mitgctcilt, hatte am Sonnabend der Landeskulturrat eine Versammlung nach Dresden ein berufen, in welcher der Unterstaatssekretär im KricgScr- nährungSamt Edler v. Braun über die gegenwärtige wirtschaftliche Lage sprach: Redner bezeichnete die Versor gung mit Milch und Butter als wenig aussichtsvoll und sehr schwierig. Auch die Fettversorgung stoße auf große Schwie rigkeiten und leide besonders durch den erheblichen Rück gang der Scbweinczahl infolge der notwendig gewordenen großen Abschlachtungen. Der erhebliche Rückgang des Echwcinebestandcs werde sich auch bei der Flcischversorgung in bedeutendem Maße fühlbar machen. Dessenungeachtet werde jedoch die jetzige Flcischration für die nächste Zeit noch aufrecht erhalten werden können. ES sei aber, wenn die Städte hinreichend versorgt werden sollen, notwendig, daß die Landwirtschaft alles irgend Entbehrliche, insonder heit Milch, Butter und Eier, abliefern. — DaS Brotge treide werde aller Wahrscheinlichkeit nach bis zur nächsten Ernte auLrcichcn. Sollte eine zeitweise Kürzung der Brot ration eintreten müssen, so würde diese Kürzung durch Zu weisung anderer Lebensmittel ausgeglichen werden. Die Ernte an Gerste und Hafer sei in den meisten Gegenden Deutschlands sehr schlecht gewesen. Infolgedessen habe auch die Bicrherstellnng auf das äußerste eingeschränkt werden müssen. Es sei dringende Pflicht jedes Landwirtes, an Gerste und Hafer abzuliesern, was irgend möglich sei. Die vorjährige Einführung von Frühdruschprämien werde sich im kommenden Erntejahr wiederholen. — Sehr zuver sichtlich sprach sich Unterstaatssckretär von Braun über die Kartosfelversorgung aus. Diese sei für die noch kommenden Wintermonate vollkommen gesichert und auch für die Zeit von April bis zum Beginn der Frühkartoffelernte würden «och ausreichend Kartoffeln vorhanden sein, um die bis Beschlagnahme gebrauchter Kleidungs- nuv Wäschestücke. Alle Alth'ändlcr, Tandler, Trödler, MonatSgardcrobeichändler und Pfandleiher werden unter Bezugnahme ans die Bekanntmachung deS Kommunalverbandes vom 9. Januar 1918 — 16 o L — (abgedruckt Großenhainer Tageblatt vom 17. Jannar 1918 Nr. 14; Riesaer Tageblatt vom 16. Januar 1918 Nr. 13; Radeburger Anzeiger vom 17. Jannar 1918 Nr. 8) erneut aufgesordert, die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände nach Art und Stückzahl gesondert der Königlichen Aintshauptmannschaft BekleidnngSstelle — anzumelden, da die gestellte Frist am 31. Januar 1918 ablänft. Großenhain, am 28. Januar 1918. 16 ä ic Der Kommunalverband. Dao Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen nnd Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSpreiS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung«, und VcrmittelunySgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Jin Falle Höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei,'der Lieferanten oder der BcsörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Wi n t« rl ich, R i e s a titeschäftSstelle: Goethestraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhe lm Dittri ch, Riesa. die Meldungen hinsichtlich der gesamten Braunkohle aus dem Königreich Sachsen nunmehr an den Kohlcnausgleich! Dresden, zu richten sind, nachdem auch die rechts der Elbe gelegenen sächsischen Brannt'oblenwerte diesem KvhlenauS- glcicti nnicrstellt worden sind, Lieferer, dir von mehreren Vorliefercrn beziehen und demnach eine Austeilung der ihnen Angehenden Meldekarten vornehmen müssen, haben die ursprünglichen Meldekarten bis zum 1. Juli 1918 auf- znbewahren. Zuwiderhandlungen gegen die Bekannt machung find unter Strafe gestellt. * V erordn n n g n h e r B i r r nnd bierä h n - l i ch e Getränke. Das Kriegsernähriiiigsamt hat für das norddeutsche Branstrnergebiet neue Bestimmungen über den Stammwürzcgehalt nnd den Herstetierpr.is des Bie res erlassen. Bier, das auf Anfordern der Heeres- oder Marineverwaltnng an die Feldtrnppen zu liefern ist, ist wie bisher ausgenommen. Dagegen sind in den Bereich der Regelung auch das obergärige Bier nnd die bier ähnlichen Getränke (Ersatzbiew einbezvgen worden. Bier (obergäriges nnd untergäriges) nnd bierühnliche Getränke dürfen nur mehr mit einem Stanimwürzegchalt bis zu drei vom Hundert an Extraktstofsen hergestellt werden. Diese Einschränkung bezweckt, die Bicrversorgnng wegen der geringen Nolistofsmengen, die der Bierherstclluiig zur Verfügung gestellt werden können, möglichst zu strecken nnd eine gleichmäßige Heranziehung der Branindnstrie zur Versorgung der Rüstnngs- und Schwerarbeiter zu gewähr leisten. Praktisch wird diese Begrenzung von der Brau- industrie mit verschwindenden Ausnahmen schon jetzt cin- gehalten. Der Herstellerhüchstprcis ist ohne Rücksicht auf den Stammwnrzegehalt für untergäriges und obcrgnriges Bier einheitlich ans 23 M., für bierühnliche Getränke aM 2l M. für IM Liter festgesetzt worden. Tie Höchstpreise gelten auch beim Verkaufe durch am Ort der Herstellung ansässige Bierverleger, sonstige Vermittler oder Zwischen händler sowie beim Verkaufe nach dem HerstellmigSort durch solche Personen. Noch nicht erfüllte, zu höhere»! Preisen abgeschlossene Liefcrnngsverträge gelten als zum: Höchstpreis abgeschlossen. In die Bestimmungen über die. Beförderungskosten sind gemäß den Bedürfnissen der Praxis! auch solche über die Versendung mit Fuhrwerk über den, HerstellnngSort hinaus, sowie über die Rückbeförderung, der leeren Fässer mit ausgenommen worden. Bier Und bierähnliche Getränke unter einander gemischt zu verkau fen, ist ausdrücklich verboten worden. — LK. Der Ständige Ausschnß deS Lan- d'cskultnrrates. bewilligte in seiner letzten "Sitzung einen Zuschuß zu den Kosten der Propaganda für Jung mannen, um zn erreichen, daß recht viele Landwirte Ge brauch von diesen Hilfskräften machen. — Es wurde Hwi-» terhin beschlossen, an zuständiger Stelle dahin vorstellig zu werden, daß die zugebilligte Erhöhung der Brandlassen-» Versicherung um 25 Prozent nicht genügt, daß vor allem «ine Erhöhung auch dann zugcstanden wird, wenn seit der letzten Regelung noch nicht fünf Jahre verflossen sind. — Auf Anfrage der Landesstcllc für Gemüse nnd Obst soll, berichtet werden, daß cs nicht möglich ist, allgemeine Grund sätze für den Bedarf an Runkelrüben in der eigenen Wirt-: schäft anszustcllcn, da die diesbezüglichen Verhältnisse in, jedem Betrieb anders liegen. — Der Vorsitzende der Ver ewigung Oec Landwirtschaftlichen Vereine in der Amts-: Hauptmannschaft Freiberg hatte sich gegen die Maßnähmen- zur Bekämpfung der Sperlinge ausgesprochen. ES wurde beschlossen, dem Königlichen Ministerium zu berichten, daß der Landeskulturrat den Sperling nach wie vor als einen großen Schädling betrachten müsse, dessen Bekämpfung dringend notwendig erscheine. Der Standpunkt des Vor genannten dürfte auch kaum von einer größeren Zahl Land wirte geteilt werden. — Im Anschluß daran trat der Er weiterte Ausschuß zu einer Sitzung zusammen. Er be-- schäfflgte sich in dec Hanptsact)« mit der Aushebung oder Vereinfachung der Milchbcrichtc, die er für dringend not wendig hielt. Sodann würbe nach längerer Aussprache der Beschluß gefaßt, erneut sowohl beim Königlichen Mi- Amnelvung der schulpflichtigen Kinder in Grövn. Knaben (mittlere und höhere Abteilung) Donnerstag, de» 7. Februar, nachmittag 2-4 Uhr. Mädchen (mittlere und höhere Abteilung) Freitag, den 8. Februar, nachmittag S-1 Ukr. Die Anmeldungen finden in dem Amtszimmer des Unterzeichneten statt. Für beide Abteilungen können anch Kinder ans de» benachbarten Dörfern ange» meldet werden. Beizubringen ist für alle Kinder der Impfschein, für nicht in Gröba geborene außerdem Geburtsurkunde mit Taufbcschcinigung oder Familienbuch. Kinder, die nach dem 30. Juni 1918 das 6. Lebensjahr vollenden, können Ostern 1918 nicht aufgenommen werden. Tie Anmeldung hat nnr durch Erwachsene zn geschehen. Zn weiteren Auskünften ist der Unterzeichnete gern bereit. Grüba, den 29. Januar 1918. Der Schuldirektor. Börner. .'LH . > 7
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