Delete Search...
Dresdner Nachrichten : 25.07.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-07-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185807252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-07
- Tag1858-07-25
- Monat1858-07
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 25.07.1858
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Unterhaltung und Geschäftsverkehr. ^ 286. Sonntag den 25. Juli 1858'. Erscheint tägl. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzetle zu »Pf. werden bt» Abend« 7 Uhr (Eonntag« von 11—r Uhr) angenommen. 1. Abon« nement ä Bterteljabr 1 Lhlr., (60 Zeilen unentgeldl. Inserate); r. Abonnement ä Dierteliahr IS Rgr. bet unentgeldl. Lieferung in'« Hau«, -ür au-wärt« durch die Post ä Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Ruinmern 1 Rgr. Expedition: Johanne««Allee S u. Waisenhau«straßr « pt. Local- «nd Provimial-Aachrichtru. Dretden, den 25. Juli. — S«. K. H. Heinrich V., Graf von Chambord, kam gestern Mittag 12 Uhr mit dem Leipziger Zuge hier an, nahm in der Leipziger Bahnhofsrestauration ein De jeuner « 1a kouredette ein und setzte dann sogleich seine Meise mit dem nächsten Courierzuge nach Wim sott. — Die zweite Kammer berieth vorgestern über eine Beschwerde der Stadtverordneten in Dresden Über zwei Entscheidungen deS Ministeriums des Innern, wodurch dieselben sich in ihrem Wahlrechte für den Stadtrath ge gen den Sinn der Städteordnung beschränkt wähnen. Der erste Punkt betrifft die Wahlen zu den beiden Bürgermei sterstellen. Bekanntlich erhielten vor einigen Jahren die beiden ersten Mitglieder des Stadtraths nach dem Bür germeister, der künftig Oberbürgermeister hieß, den Titel Bürgermeister; jedoch wahrten die Stadtverordneten, in dem sie dazu ihre Zustimmung gaben, ihr früher für diese Stellen geübtes Wahlrecht. Der Stadtrath widersprach Anfangs, gab sich aber später zufrieden. Bei Gelegenheit der Aufstellung eines Ortsstatuts und dessen Bestätigung durch das Ministerium des Innern hat dieses aber gel tend gemacht, daß auch die beiden Bürgermeister wie der Oberbürgermeister durch Wahl der Stadtverordneten aus drei ihnen vom Stadtrathe vorzuschlagenden Candi- daten ernannt werden sollten. Hiergegen führen die Petenten Beschwerde. Der andere Beschwerde- Punkt bezieht sich auf das Aufrücken der juristisch befähig ten StadtrathSmitglieder nach der Anciennetät, wie der Stadtrath will und worin ihm das Ministerium beigetreten ist, während die Stadtverordneten für jede Vacanz der Stadtratbs- stellen besonders wählen wollen. DaS Ministerium stützt sich bei der ersten Entscheidung namentlich darauf, daß jene beiden Bürgermeister als Vorstände der beiden Ab- theilungen im Stadtrathe so selbstständig die Geschäfte führten, wie die Bürgermeister es zu thun pflegten, und sie daher diesen in der Art der Wahl beizuzählen wären. Die Stadtverordneten wollen dies nicht zugeben und be haupten, daß die beiden Bürgermeister nn Wesentlichen für die collegiale Entscheidung arbeiteten. In dem andern Kalle führt das Ministerium aus, daß die in der Städte ordnung angeordnete Regel für Auftücken nach der Ancienne tät hier nicht zu verlassen sei, da die ;uristisch befähigten Mit glieder des StadtrathS für alle Stellen geschickt seien und die »öthige Qualifikation hätten, so daß die in der Städte- Ordnung statuirte Ausnahme von jder Regel hier nicht ein zutreten brauche. Sodann sei eS unthunlich, daß die Stadtverordneten durch die gemischte Wahl für jede spe- cielle Stelle, anstatt überhaupt im Falle einer Vacanz ei nen neuen untersten Stadtrath zu wählen, einen starken moralischen Einfluß auf die Stadtrathe ausüben könnten. Seiten der Stadtverordneten hält man dagegen ein, daß der Geschäftskreis im Stadtrathe so verschieden sei, um es räthlich erscheinen zu lassen, in jedem Falle die Be setzung einer bestimmten Stelle durch den geeigneten Man« durch Wahl vorzunehmen. In der Diskussion wurden diese verschiedenen Ansichten hervorgehoben und schließlich nach vem Anträge der Dep. gegen 16 resp. 13 St. be schlossen, die Beschwerde an die Reg. zur geeigneten Be rücksichtigung zu übergeben. — Der am S. April d. I. verstorbene RegierungS« rath D. H. Dörrien zu Leipzig und die am 23. Oct. v. I. verschiedene Ehegattin desselben, Frau Emilie Dörrien geb. Gehler, haben ihren so vielseitig bewährten Wohlthä« tigkeitssinn auch an der hiesigen Blindenanstalt durch ein Vermächtniß von 1000 Lhlrn. bethätigt. Das Ministe rium des Innern fühlt sich verpflichtet, diese Liebesgabe, welche den edlen Gebern auch bei gedachter Anstalt ein dankbares Andenken sichert, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. — Nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften darf kein erkranktes Vieh behufs des Verkaufs geschlachtet wer den, bevor nicht deshalb bei der Obrigkeit Anzeige gemacht und specielle Genehmigung zum Schlachten erlangt wor den ist. Diese Bestimmung wird zur Nachachtung für alle Besitzer von Schlachtvieh in hiesiger Stadt in Erin nerung gebracht. Behufs deren stracklrcheren Durchführung sind neuerdings durch das K. Hauptsteueramt allhier die Schlachtsteuer-Receptoren mit Anweisung dahin versehen worden, daß sie die auf Nothschläge begehrten Schlacht scheine nicht eher ausstellen und verabreichen, als bis die Steuerpflichtigen eine Bescheinigung deS betr. Stadtbe zirks-Inspektors über erfolgte rechtzeitige Anzeige deS betr. NothschlagS präsentirt haben werden, im Fall der Nicht« beibringung einer solchen aber ungesäumt die Behörde da von zu benachrichtigen. — Am Donnerstage sah man auf der Anklagebank im hiesigen GerichtSsaale ein hübsche-, wohlgekleideteS Mäd chen mit knallrothen Backen, der man es auf den ersten Blick ansah, daß fie die Diebstähle, deren sie bezüchtigt war, nicht aus Noth begangen hatte, sondern daß ledig-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview