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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 23.04.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-23
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190104238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19010423
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19010423
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-23
- Monat1901-04
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Nr. 48. Wochenblatt 1901. für Mopau ««- Mmgegend Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. SS. Jahrein, Nrlchri»! «te»»t»^ „d «»„»»de»» »nd «tr» »« Uten» »»rtzer «utze.eben ,»d »ersmdet. »ikrt«II»de»»e-i« t Mark »»»schltetltch Laten- und Peftjedührm. Dienstag, den 23. April. Inserate «erden «It 10 Vs», sir die »espalten« »«rP»»>etl« »«rechne» und dt» «ttta»» >1 Uhr de« de« Lag« de» Erscheinen» »arhergehende» kage» angenommen. Heil Dir, Mßrrtus Durch Sachsens Gaue tönet heut' Lin Jubel ohnegleichen, Das Volk will damit seine Treu Zum Herscherhause zeigen, wie die Lawine ständig wächst Im steten Vorwärtsrollen, So auch der Sachsen Stimmen Schall Bis zu dem Thor, dem vollen: „heil Dir, Du uns so Lieber! heil Dir, Albertus Rex!" weit liegt zurück der Tag, da Du Die Feuertauf' empfangen; Du bist noch oftmals voller Mut Dem Heer vorausgegangen. Des Sieges Lorbeer schmückt Dein Haupt Und zieret Deine Waffen. Du hast in Deutschlands großer Zeit Das Reich uns mit erschaffen I heil Dir, Du Ruhmgekrönterl heil Dir, Albertus Rex. Gerecht und milde hast Du stets Des Herrscheramts gewaltet, hast durch Dein weises Regiment Manch' Altes neu gestaltet. Von all' den Ständen Deines Volks hast keinen Du vergessen, Du wägtest und entschiedest dann was für des Volks Intressen I heil Dir, des Volkes Vater! heil Dir, Albertus Rex! Gewichtig klang Dein Wort sehr oft, Gab's Großes zu entscheiden, Dann standest Du mit Deinem Rat Dem Kaiser treu zu Seiten. Aus Süd und Nord, aus Ost und West All-Deutschlands wünsche klingen, Der Kaiser selbst wird sie Dir heut' persönlich überbringen! heil Dir, des Reiches Hüter! heil Dir, Albertus Rex! wenn auch Dein haar und Bart erglänzt In Alters Silberweiße, Dein Herz ist jung, pulsiert noch stets In jugendfrischer weise. wer jemals in Dein Auge dürft' Den eig'nen Blick versenken, wird an die Treu' und Liebe, die Draus leuchtete, stets denken! heil Dir, in Ehren weißer! heil Dir, Albertus Rex! Von körperlichem Leid bist Du Erst jüngst bedroht gewesen, Doch Gott ließ Dich zum Wohl des Volks Gesundheitlich genesen. Zum höchsten Weltenlenker klingt Drum heut' der Sachsen Flehen: „Gott schütze Dich! Gewähre Dir Auch fern'res Wohlergehen, heil Dir, der Sachsen König! heil Dir, Albertus Rex! Hertwig-Behringer. Ä Nach einer Mittheilung der Königlichen Amtshauptmannschast Annaberg ist am 16. diese« Monats in Gelenau ein Hund getödtet worden, an welchem die Tollwuth sestgestellt worden ist. In Gemäßheit von 88 37 flg. des Reichsgesetzes vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend und von §§ 19 flg. der Instruction zu AuSsührung der 88 19 bis 29 gedachten Gesetze- vom 27. Juni 189b wird daher Folgendes angeordnet: 1., Alle Hunde und Katzen, welche von dem vorgedachtrn Hunde nachweislich gebissen worden sind, oder rückfichtlich deren der begründete Verdacht vorliegt, daß sie von demselben gebissen worden seien, sind sofort zu tödten; 2., Innerhalb der Gemeinden Schlößchen»Porschendorf, Weißbach uud Dittersdorf, einschließlich der gleichnamigen selbständigen Gutsbezirke wird bis zu und mit dem 16. AuO 1901 die hiermit angeordnet. Während dieser Zeit sind olle Hunde sestzulegen (anzukettrn oder einzusperren). Der Festlegung gleich zu achten ist dos Führen der mit einem sichere« Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne von der Ortsbehörde ertheilte Erloubniß auS dem durch obengenannte Orte gebildeten Sperrbezirke nicht ausgeführt werden; 3., Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest eingeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs sestgrlegt werden; 4., Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunde» zum Treiben von Vieh und von Jagdhunde» bei der Jagd wird unter der Bedingung' gestattet, daß die Hunde außer der Zeit de« Gebrauchs brz. außerhalb de- Jagdreviers sestgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden; b., Alle Hunde, welche innerhalb des unter 2., bezeichnet?!, Sperrbezirks frei «mherlanfend betroffen werden, find einzu» fangen und in sicheren Gewahrsam zu bringen. Die Entschließung darüber, ob dieselben zu tödten find, behält sich die Unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast, an welche deshalb unverzüglich Anzeige zu erstatten ist, für jeden einzelnen Fall vor. Umherlausendr Hunde aber, deren Einsangen mit Schwierigkeiten verbunden ist, sind seiten der Ortspolizeibehörde und deren Organe bez. seiten der Gendarmerie ohne Weiteres ZN erschießen; 6., Zur Controle darüber, daß den vorstehenden Bestimmungen nicht entgegrngehandelt werde, haben die Ortspolizeibehörden öftere Umgänge deS Eaviller« anzuordnen und dasür, daß solche gehörig stattfinden, in Gemäßheit von 8 26 Absatz 1, 2 und 3 der Competenzverordnung vom 22. August 1874 Sorge zu tragen; 7., Verdächtige, aus Tollwuth hindeutende Erscheinungen an Hunden und Katzen sind sofort zur Kenntniß der Ortspolizeibehörde zu bringen, welche letztere ihrerseits ungesäumt an die Königliche Amtshauptmannschast Anzeige zu erstatten hat. 8., Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend« unter 1-, bis mit 7., enthaltenen Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Hast geahndet werden. Königlich« Amtshauptmannschast Flöha, am 21. April 1901. vr. Morgenstern.
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