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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 16.11.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-11-16
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187011165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18701116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18701116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
- Monat1870-11
- Tag1870-11-16
- Monat1870-11
- Jahr1870
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ocheiMtt für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. 187«. Erscheint Mittwoch« und Sonnabend«. NbonnementSpreis r tü Ngr. pro Vierteljahr bet Abholung in der Expedition; 1t Ngr. bet Zusendung durch den Boten; jode'einzelne Nummer 5 Ps. Mittwoch, den 16. November. Inserate werden für die Mittwochsnummer bis spate sten» Dirnstag früh 8 Uhr und für die SonnabendSnummer bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die Z- spaltige CorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Da gegen die von der Gemeinde OberhermerSdorf besage Bekanntmachung vom 14. October d. I. beschlossene Einziehung der durch Herstellung einer neuen Wegestrecke zur Verbindung der CommunicationSwege von OberhermerSdorf und Kleinolbersdorf nach der Zschopau-Chemnitzer Chaussee entbehrlich gewordenen, unter Nr. 366, bez. 370 deS Flurbuchs für OberhermerSdorf eingetragenen alten Wegetracte Einwendungen innerhalb der festgesetzten Frist nicht erhoben worden sind, so ist die Einziehung derselben von der Königlichen Amtshauptmannschaft genehmigt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Chemnitz, den 10. November 1870. Königliche Amtshauptmannschaft. von Könneritz. P. Bekanntmachung. Anmeldung zur Militärstammrolle betr. AM Militärpflichtigen einem der Norddeutschen Bundesstaaten angehörigen Personen, welche entweder, 1) im Jahre 1851 oder früher hier geboren sind, oder 2) im hiesigen Orte ihr gesetzliches Domicil haben, oder 3) als Dienstboten, HauS- oder WirthsschaftSbcamte, Handluugsdiener oder Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburscheu oder Fabrikarbeiter oder in andere» ähnlichen Verhältnissen sich im hiesigen Orte aufhalten, soweit sie noch nicht einem Truppen- oder Mariuctheile zur Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht überwiesen oder durch Empfang eines besonderen Scheines von der Wiederholung ihrer Anmeldung entbunden find, werden in Gemäßheit der Anordnung des Königlichen KrtegsministeriumS in Verbindung mit Z 59 der Milttärersatzinstruction für den Norpdeutschen Bund hierdurch aufgefordert, sich innerhalb der Zeit Vom 1. bis IS. December 1870 behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in hiesiger RathSexpedition persönlich ZU melden und zwar diejenigen, welche sich bisher noch nie gemeldet haben, unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine, die übrigen unter Vorzeigung der bei der früheren Gestellung empfangenen Loosungs- und Gestellscheine. Sind Militärpflichtige, u) welche im hiesigen Orte ihr Domicil haben, nicht hier anwesend, gleichviel, ob sie an einem anderen Orte gestellungspflichtig sind oder nicht (wie Studenten, Schüler und alle hier domicilirendkn aber in einem anderen Orte sich aufhaltenden Personen der oben 8ud 3 ge dachten Gattung), oder b) welche zwar ihr Domicil nicht hier haben, sich aber als Personen der oben 8ub 3 gedachten Gattung hier aufhalten, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie unter Beibringung der oben geforderten GeburtS-, bez. LoosungS- und Gestellschetne anzumelden. Militärpflichtige, welche diese Meldung unterlassen, find nach Z 176 der angez. Instruction mit Geldstrafe bis zu 10 Thaler oder im Falle des Un vermögens mit verhältnitzmätziger Gefängnisstrafe zu belegen und können autzerdem nach tz 177 derselben Instruction unter Verlust u) der Berechtigung an der Loosung Theil zu nehmen, b) deS aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bez. Befreiung vom Militärdienste, vorzugsweise zum Militärdienste herangezogen werden. Zschopau, den 11. November 1870. Der Stadtrath. - H. Müller. Bekanntmachung. Von dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen ist das 20. Stück von diesem Jahre erschienen und enthält unter Nr. 114: Bekanntmachung, die Bewilligung einer von dem Spar- und Vorschußvereine für Neukirchen uud Umgegend erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend, vom 3. October 1870. Nr. 115: Bekanntmachung, die technische Beaufsichtigung der Dampfkessel in den KreiSdirectionsbezirken Dresden und Bautzen betreffend, vom 10. October 1870. Nr. 116: Bekanntmachung, die Bewilligung einer von dem Spar-, Vorschuß- und Creditvereine zu Grünhain erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend, vom 11. October 1870. Nr. 117: Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Unterführung der Lößnitzstraße allhier unter der Sächsisch Schlesischen StaatS- eisenbahn betreffend, vom 13. October 1870. Nr. 118: Verordnung und Stempelung von Silbermllnzgewichten betreffend, vom 20. October 1870. Diese Gesetze rc. hängen am schwarzen Brete im Rathhausvorsaale zu Jedermanns Einsicht aus. Zschopau, den 7. November 1870. DerStadtrath. H. Müller. Bekanntmachung. Der Weber Carl Friedrich Ehregott Hofmann ist als Raths- und Polizeidiener hier in Pflicht genommen worden, waS hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Zschopau, den 12. November 1870. DerStadtrath. — H. Müller. Fünf Thaler Belohnung hat Herr DÜrfeld hier demjenigen zugesichert, welcher den Dieb der in der Nacht vom 12. bis 13. lfd. Mts. von seinem Hause gestohlenen 2 Stück Hassen und 4 Stück Hühner namhaft macht oder wenigstens Thatsachen angiebt, welche zur Ermittelung und Bestrafung des Thäters führen. Weiter sind in den Abendstunden des 15. Oktobers 1670 auS einem vor der Andraeschen Schankwirthschaft hier gestandenen Wagen ein neuer leinener Sack, ein Kistche» und ein kleines Säckchen mit Zuckerwaaren im Werthe von 4 Thlrn. gestohlen worden, was zur Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des Ge stohlenen andurch bekannt gemacht wird. . DerStadtrath. Zschopau, den 14. November 1870. ' H. Müller. Bekanntmachung. Als Bürger hiesiger Stadt sind verpflichtet worden die Herren Gerichtsamtmann Theophil Forker, Seminardlrector August Israel, Seminaroberlehrer Gustav Wvlph Henne, Bürgerschullehrer Ernst Oscar Uhlig, Bürgerschullehrer Carl Oltomar Schulz, Bürgerschullehrer Friedrich August Kieß, Bürgerschullehrer Carl August Letstner, Bürgerschuloberlehrer Carl Heinrich Uhlmann, Seminaroberlehrer Heinrich Ferdinand Burkhardt, Spinnercidirector Wolbemar Kalkoff, Bürgerschuloberlehrer Julius Kirsten, Bürgerschullehrer Arno Böhme, Seminaroberlehrer Gustav Adolph Kießling, Seminaroberlehrer Oscar Moritz Seidel, Seminaroberlehrer Heinrich Wilhelm Otto Zocher und Advocat Ernst Emil Tobatzsch, was andurch bekannt gemacht wird. Zschopau, den 14. November 1870. Der Stadtrath. tz,,,, H. MM-r.
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