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Naunhofer Nachrichten : 27.10.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-10-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190910277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19091027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19091027
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1909
- Monat1909-10
- Tag1909-10-27
- Monat1909-10
- Jahr1909
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 27.10.1909
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;en. Also nur im» Nähe kam, ergriff reich, wo von dem Portemonnaie des n. - überfi'.llt waren, daß bereits eine hatte, welche die rhöhten. abends,kurz vor nende Rolf. Das Besitzer Thielbeer, h etliche Kognaks nein Weib. Einen Echste aller Ehe» jonfür zehnPfen» originelle Gruppe b bezechten Thiel- rcke seiner Frau, al wieder seinen ie, nicht mal für ch will Dich ha- ach der nächsten : Frau ergriff ihn r Ausgang. Als rat, sah er ganz Gardinenpredigt cheln beobachtet, suchte Charlotte, gen Damen als :en sollte. Als er gerufen. loch ein Plätzchen m." 160,M Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden TievSiag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden TaacS. S-Mun der Anzcigenannahine: Bormillag? ! i llhr am Tage des Erscheinens. Nr. 127. Mittwoch, den 27. Oktober 1909. 20. Jahrgang fürst Külows Kukelit?. w. Rom, im Oktober. Der ehemalige Reichskanzler, der als Gast in der kaiserlichen Familie zu Berlin weilt, verläßt am 24. Oktober Berlin und begibt sich zu seinem Bruder nach Bern. Von dort kommt Fürst Bülow mit seiner Gemahlin nach Italien, um für den Winter die ihm gehörige Villa Malta zu beziehen. Das Fürstenpaar nimmt für einige Zeit Wohnung in einem hiesigen Hotel, um die vollständige Instandsetzung der Villa Malta abzuwarten. Das prächtige Landhaus, in dem der frühere Kanzler des Deutschen Reiches den Winter zu verleben gedenkt, birgt neben anderen Sehenswürdigkeiten beachtliche historische Merkwürdigkeiten. So erinnert an Wolfgang Goethe noch eine der Palmen, die er mit seinen eigenen Händen dort gepflanzt hat. Ein halbes Jahrhundert später pflanzte auch Ludwig von Bayern hier eine Palme; und die Palmen halten noch stand zwischen dem Blühen und Verblühen der Maiblumen, der Rosen und der Vergißmeinnicht. Wie wunderbar muß zur Zeit von Goethes Aufenthalt in Rom dieser große und tiefe Villenkreis gewesen sein, der von der Porta Pia sich über den ganzen Monte Pincio erstreckte, abwärts steigend um die Porta del Popolo herumging, dann wieder die Abhänge der Parioli hinauf kletterte und sich wieder dem Tiber nähertet Die Rosen- oilla Malta lag damals in einem Ring von Bäumen. Viele Jahrhunderte vorher scheint hier Belisar, der Niederzwinger der Goten, seine Villa gehabt zu haben. Im Laufe der Jahrhunderte war dann jede Erinnerung an den Besieger der Goten verschwunden. Zwischen den Häusern der Via ^istina, den Gärten der Villa Medici und den steilen Anhöhen der Porta Pinciana versteckt, war die Villa schließlich nichts mehr als ein verlassener Park — man weiß nicht recht, wem er gehörte — mit einem alten kleinen Palaste, der zwischen Orangenbäumen und Zypressen lag, mit einigen Lorbeer- und Myrtenalleen und einem kleinen Eichenhain. Dec Orden der Malteserritter erwarb später die Villa, begann sie zu restaurieren und verkaufte sie dann an den König von Bayern, während er selbst in die Villa Santa Maria del Priorato auf dem Aventin übersiedelte. Seit damals führt aber die Rosenoilla den Namen Villa Malta. Der König von Bayern hatte sie nur kurze Zeit. Er verbrachte hier einige Wochen in stiller Verehrung des großen Dichters, der hier geliebt und genossen hatte, und tauchte für wenige Tage die unruhige Seele in diese heitere Ruhe; aber selbst sie konnte den Trübsinn seiner Seele nicht heilen. So kam es, daß die Billa um 1870 von neuem in andern Besitz überging. Der neue Besitzer war der russische Fürst Bobrinski, für den zwei italienische Architekten, Riggi und Busiri, das jetzige Gebäude hist- stellten, dessen Türmchen hinter dem Rosenspalier auf taucht, das zwischen dichten Bäumen die steil auf steigende Höhe an der Porta Pinciana einrahmt. Äußerlich macht der Palast den Eindruck ruhiger und bescheidener Eleganz. Wenn man von draußen kommt, sieht man fast gar nichts, da der Weg, der zu dem kleinen Palaste führt, eine scharfe Biegung macht und vollständig von Efeu überwuchert wird. Wenn man dann eintritt, sieht man einen graziös wirkenden kleinen Portikus mit drei Säulen von rosafarbenem Marmor; diese Ssulenvorhalle führt zu einer großen und Hellen Halle, die sofort die vornehme Ausstattung der Jnnenräume erkennen läßt. So bescheiden das Außere wirkt, so reich und königlich wirkt die Villa im Innern. Große prächtige Treppen, wunderbare Decken, wie die des Salons, im Stile des venezianischen Cinquecento mit großen Goldornamenten auf grünem Grund; architektonische Portale und Kamine, die mit Marmorfriesen und Skulpturen geschmückt sind; Mosaikfußböden, kostbare Teppiche und Möbel, Gemälde und Fresken von großen Meistern: und das alles in echter Vornehmheit, in welcher Antikes und Modernes sich harmonisch verbinden und ergänzen und Kunst und Reich tum den höchsten Komfort des Lebens schaffen. Vor einigen Jahren segnete die Fürstin Bobrinski, die eine geistig hochstehende Dame und die Güte selbst war, das Zeitliche; der Fürst, der sie anbetete, konnte nicht länger in dem Hause leben, das in jedem seiner Winkel mit den Erinnerungen seinen Schmerz erneuerte, und kehrte nach Rußland zurück. Villa Malta blieb längere Zeit verschlossen; der Fürst hoffte vielleicht, eines Tages wieder zurückkehren zu können, und lehnte deshalb mehr mals alle Kaufanträge ab. Schließlich entschloß er sich aber doch zum Verkauf und trat mit dem Fürsten Bülow in Unterhandlungen; bevor er die Villa aber an den deutschen Reichskanzler verkaufte, entfernte er aus ihr viele Schätze, die er in seiner SchwärnMet für die Kunst dort angehäuft hatte. d Aber der Villa bleibt der unbeschreibliche Zauber ihres jedem indeskreten Auge verschlossenen Parks, in welchem die tausend wunderbaren Rosenstölle blühen, und unter dem zarten Grün der Orangen- und der Lorbeerbäume die reizenden Maiglöckchen duften; im Schatten der Bäume plätschert hier und da eine Quelle; ein bitterer Geruch steigt von den Myrten auf, zwischen welchen manche alte Statue steht. pseues StrskrEckt. (Bon unserem juristischen Mitarbeiter.) Der Entwurf zu einem neuen Strafgesetzbuch ist im Erscheinen. Genauer gesagt: der Vorentwurf zu einem solchen. Es handelt sich nämlich um den Entwurf einer Sachverständigenkommission, die zu diesem Zwecke mn- gesetzt war, und nicht etwa um eine Vorlage des Reichs- justizamtes an den Bundesrat oder gar schon eine Vor lage der Verbündeten Regierungen an den Reichstag. Dieser Weg ist beschritten worden — wie er es ähnlich auch bei der Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches ivu^ —, um der öffentlichen Kritik der Wissenschaft, der Presse und der Parlamente Gelegenheit zur Aussprache über die wichtige Reform zu geben. Daß dieser Weg außerordentlich dankenswert ist, braucht nicht ausgefuhrt M werden. Es sei nur daran erinnert, in wie hohem Matze die öffentlich« Kritik auf die Gestaltung des Bürger- lichen Gesetzbuches eingewirkt hat, so daß das heute geltende Gesetz mit dem Vorentwurfe kaum mehr als eme flüchtige Ähnlichkeit hat. , Das neue Strafgesetz, wie wu. es der Kürze halber nennen wollen, zerfällt in 310 Paragraphen (gegen 370 im jetzigen). Der Stoff ist gegliedert in einen kürzeren allgemeinen und in einen längeren besonderen Teil. Der allgemeine Teil behält die Dreiteilung der strafbaren Handlungen in Verbrechen, Vergehen und Über tretungen bei, hat aber die von der Wissenschaft vielfach verlangte Zweiteilung in schwere und leichte Gesetzes- Verletzungen verworfen. Der zweite Abschnitt dieses Teils bringt eine Reihe von Vorschriften über die Straf vollstreckung. Deren reichsgesetzliche Regelung ist schon lange gefordert worden. Die Absicht der Bestimmungen im Strafgesetzentwurfe ist nun nicht, eine solche völlige Regelung überhaupt überflüssig zu machen, sondern viel mehr die, einstweilen und »allenfalls", sie zu erübrigen. Besttast soll auch fernerhin die Tat werden. Der Entwurf hält also daran fest, daß die Persönlichkeit des Täters erst in zweiter Linie Berücksichtigung verdient. Um jedoch diese von einem großen Teile der Wissenschaft sehr heftig befehdete grundsätzliche Auffassung mehr in Einklang mit dem anderen Prinzipe, bei der die Persönlichkeit des Täters den wesentlichen Strafbemessungsgrund abgibt, zu bringen, ist der Begriff der geminderten Zurechnungs fähigkeit eingeführt morden. Man wird also künftighin drei Klaffen von Rechtsbrechern zu unterscheiden haben: Zurechnungsfähige, gemindert Zurechnungsfähige und Un zurechnungsfähige. Die Zurechnungsfähigen werden voll, die gemindert Zurechnungsfähigen werden milder, die Un zurechnungsfähigen werden gar nicht bestraft, sondern ander- weit unschädlich gemacht. An die Stelle der bedingten Begnadigung wird die bedingte Verurteilung gesetzt. Heißt: der Richter kann bestimmen, daß die Strafe nur dann zu vollstrecken ist, wenn der Verurteilte binnen der Frist bestimmter Jahre von neuem straffällig wird. Das Bestreben, für ein Straucheln nicht den Menschen sein ganzes Leben hindurch büßen zu lassen, hat weiter noch die Bestimmung gezeugt, daß das Gericht die Befugnis erhält, einen Verurteilten nach einiger Zeit, vollständig zu rehabilitieren. Nicht nur ist vorgesehen, daß derjenige, gegen den auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt ist, bei einwandsfreier Führung nach einer bestimmten Zeit einen neuen Richter spruch verlangen kann, der ihm die bürgerlichen Ehren rechte wieder zuspricht. Der Entwurf geht noch weiter: er sieht vor, daß eine vollstreckte Strafe nach einer gewissen Frist bei einwandfreier Führung des Bestraften im Straf register gelöscht werden kann. Fälle, in denen eine Frau, die für ihr Kind ein Stücklein Holz von einem Holzplatze nahm, ihm daraus einen Säbel zu schnitzen, oder in denen ein Vater, der für seine hungernde Brut ein Stück Brot nahm, zu Gefängnis verurteilt wurden, stehen noch allgemein in frischem Erinnern. Schuld war hier nicht die Hartherzigkeit des Richters, sondern die des Gesetzes. Auch hier bringt das neue Strafgesetz einen Fortschritt. Der Richter erhält die Befugnis, in besonders leichten Fällen die Strafe unter das festgesetzte Mindestmaß zu mildern, in bestimmten Fällen sogar keine Bestrafung eintreten zu lassen. Eine weitere Härte dss geltenden Strafrechts wird dadurch beseitigt, daß der Beginn der Strafmündigkeit vom vollendeten zwölften auf das vollendete vierzehnte Lebensjahr verschoben wird. Voü Einzelheiten heben wir die eine hervor, daß die Todesstrafe beibehalten ist. Eine Milderung ist insofern eingetreten, als gegenüber gemindert Zurechnungsfähigen niemals auf den Tod erkannt werden darf, und als auch beun Mord die Todesstrafe nicht mehr allein, sondern neben der Zitchthausstrafe festgesetzt wird. Im übrigen zerfallt der besondere Teil in fünf Bücher: Vergehen gegen den Staat, gegen Einrichtungen des Staates, gegen die Person, gegen das Vermögen und endlich übet- tretuusen. ! So in großen Zügen der Entwurf. Er stellt — das tritt auf den ersten Blick hervor — ein Kompromiß zwisck-en den verschiedenen Strafrechtschulen dar. Wie weit dieses Kompromiß das Richtige trifft, soll eben die öffent liche Kritik lehren. Denn wenn auch im Schoße der juristischen Wissenschaft die hier zur Debatte stehenden Fragen längst erörtert sind; wenn auch die verschiedenen Strafrechtschulen über sie längst feststehende Ansichten haben, so tritt hier ein neues ein: die Debatte wird sich nunmehr vor den lauschenden Ohren der ganzen Nation vollziehen: denn deren Sache, und nicht Sache der Wissen schaft allein wird es sein, die Normen des neuen Straff rechts sestzusetzen. Staatssekretär l)r. Bermann lUsco. Zum Nachfolger des in den Ruhestand getretenen Staatssekretärs des Reichsjustizamts, Dr. Nieberding, wurde der Präsident des Kammergerichts zu Berlin, Wirkt. Geh. Oberjuftizrat Dr. Liseo, ernannt, unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat „Exzellenz". Zugleich wurde Dr. Lisco mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereiche des Reichsjustizamts beauftragt. Der neuernannte Reichsjustizminister gilt als ein aus gezeichneter Jurist und hat sich in allen seinen bisherigen Stellungen hervorragend bewährt. Den Posten des Kammergerichtspräsidenten bekleidete er erst sett wenigen Jahren. Dr. Lisco war vor seiner Ernennung zum Kammer- gerichtspräsidenten Ministerialdirektor im preußischen Justizministerium, noch früher vortragender Rat im gleichen Ministerium. Er hat sich auch schriftstellerisch betätigt So verfaßte er zurzeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuches ein interessantes Werk, das Vergleiche zwischen dem früheren preußischen Landrecht und dem Bürger lichen Gesetzbuche zieht. Er stammt aus einer alten Ber liner Familie; ein Bruder von ihm ist der bekannte Berliner Justizrat Lisco. Politische Rundschau. Veulkckes R.eick. * Die beabsichtigte Reorganisation der preußischen Generalkommissionen wird unabhängig von der all gemeinen Verwaltungsreform vollzogen werden; voraus sichtlich wird schon in der nächsten Session den preußischen Landtag ein entsprechender Gesetzentwurf beschäftigen. Nach dem im Ministerium des Innern ausgearbeiteten Vorschlag ist in Aussicht genommen, diejenigen General kommissionen, die ihre alten Aufgaben wie Gemeinheits teilungen, Separationen, Grundstückszusammenlegungen, Reallastenablösungen in der Hauptsache erfüllt haben, auf zulösen und ihre Geschäfte auf die ordentlichen Gerichte und auf die Behörden der allgemeinen Landesoerwaltung (einschließlich der Selbftverwaltungsbeschlutzbehörden) zu übertragen. Die Spezialkommissionen sollen im Bereiche der aufgelösten Generalkommissionen als örtliche Organe beibehalten werden, aber tunlichst in der Zahl vermindert werden. 4- Eine Reihe deutscher Bergingenieure hat eine Reise nach Belgien unternommen, mit der Absicht, die dort so häufig vorkommenden Gasausbrüche und deren Be kämpfung zu studieren. Diese Reise ist dadurch veranlaßt, daß in der letzten Zeit sowohl im Saarrevier als auch in Westfalen einige plötzliche Gasausbrüche oor- gekommen sind, so daß zu befürchten steht, daß unserm Bergbau in Zukunft diese neue, ihm bis jetzt noch un bekannte Gefahr droht. An der Studienreise nach Belgien haben Vertreter der Bergbehörde sowie des Vereins für die bergbaulichen Interessen im OLerbergamtsbezirk Dort mund teilgenommen. 4- Eine Reihe neuer Anordnungen in der Verwaltung von Deutsch-Ostafrika hat das dortige Gouvernement ge troffen. Die Bezirksämter sind jetzt mit zwei höheren Beamten besetzt worden, während früher nur ein Beamter die Geschäfte versah. Als eine Art von Gewerbeinspektoren sind fünf Bezirkskommissare angestellt worden, die ihre Bezirke bereisen, die eingeborenen Arbeiter und deren Unterbringung und Behandlung in den großen Betrieben beaufsichtigen, Vorschläge über Verbesserung der Arbeits bedingungen dem Gouvernement zu unterbreiten haben und als Schiedsmänner bei Streitigkeiten zwischen Arbeit geber unh Arbeitnehmer dienen. — Die Polizeiverwaltung, die bisher noch vielfach allein durch farbige Organe aus geübt wurde, soll nach und nach in deutsche Hände gelegt werden, da es im Interesse der Weißen nicht immer an gebracht ist, die Polizeigewalt Eingeborenen zu übertragen, die sich alsdann als die Herren der Farmer fühlen, was Unzuträglichkeiten im Gefolge hatte. 4- Die vom BundeSrat nach der Bekanntmachung vom 8. Februar 1895 auf Grund des 8 105 ck der Gewerbe ordnung zugelaffenen Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetrtebe werden zurzeit einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die Erhebungen über sen voranging, wurde gte sich die Frau des und mußte zu ihrem röllig betrunken und üten nachzukommen, ist mit großem Humor r Koch trinkt immer; tlichen Gelegenheiten >e kommen, dafür darf Ladlosbalten. Man Lmbiß und schob alle rzminister Kokowzow ütet und sich lachend r als „Volksvergister" mord. Der Leipziger stierte in Innsbruck in olzmast, der elekrische md berührte die Hoch- ib. In einem hinter- '.den wohnenden Eltern cdigung nach Dresden ermann Baum- S an dem 20jährigen rgt war, wurde vom or dem die Verhand- hnräubern wurde Die Banditen hatten n, die sie oftmals bis m. Das Gericht ver- sthauS. Bande entdeckt, die t Gol-stempel versah, lige der Objekte sollen Berlin soll ausgeteilt L man noch nicht so langt für das Terrain i wurde eine Fabrik iroduzieren soll. Der schwinden, wenn man von ca. 2 Millionen irderney soll ver- ' sich milteilen läßt, e und einem Berliner st haben. „Aus Spaß" hatten ewski und Wieczorek (Mecklenburg) Steine (gefährdet zermalmen. Personals wurde ein er Strafkammer ver- jvrek zu einem Jahre en Gefängnis davon, offen. Bei einer lten Kinder in einer uß fallen hörten, an ger geschaffen hätten, ndern aufgescheuchtes erren aus Neuwied, >en. Sämtliche sechs getroffen. Drei von operiert worden, drei mord von sich reden, in 12 jähriger Schul- Lauf in den Mund r Tod getrieben hat, urde in Mühlhausen g, der des Gatten- Naunhofer Nachrichten Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Mit einer vierseitigen Illustrierten Sonntagsbeilage Bezugspreis: Frei ins HauS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich. Frei inS HauS durch die Post Mk 1 30 vierteljährlich Aiitüudiguuge»: Für Inserenten der AmtShauptmann- schast Grimma 10 Pfg. die fünfge spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Verlag und Druck: Günz är Eule, Naunhof Redaktion: Robert Sünz, Rarmhof.
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