63. Großenhain^ Unterhaltungs - und Anjeigeblatt .„n Starke. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrman Mittwoch, den /. Auguit - Zwangsmittel zu bewirken. Hain, am 31. Juli 1850. Der Stadtrath daselbst. Hofmann, Brgrmstr. Tagsvesehl . an die Communalgarde zu vom 2. August 1850. yknott^ Nock . Die sechste dießjährige Waffenübung erfolgt Sonnabends oen^ mittags 5 Uhr wird Appel geschlagen, 5^ Uhr verlesen und 5'2 UV ü Bei ungünstiger Witterung erfolgt das Signal „Los" und Montags den 12. d. M. gehalten. Funcl, r.ommancanr. Bekanntmachung. Nach Maßgabe der hohen Ministerialverordnung vom 27. April 18oO nn an run ftenern auf den den 1. August d. I. zahlbaren dritten Termin . drei Pfennige von jeder Steuereinheit, und zwar z w e H. f g e Steuer und ein Pfennig außerordentlicher Zuschlag, .. . abzuführen. Es ist daher die Abzahlung der von den betreffenden AbgabepfUchngen hiernach unverweilt zu leistenden Beiträge bis spätestens zum 14. August d. I. an die hiesige Stadtsteuereinnahme pünctlich und bei Vermeidung außerdem zu gewarten habender Bekanntmachung. Die nach dem sür das Jahr 1850 aufgestellten Gewerbe- und Persouatstcucr-Cataster, welches zu Jedermanns Einsicht in der Expedition der hiesigen Stadtsteuereinnahme ausliegt, von den betreffenden Steuerpflichtigen zu leistenden Beiträge sind zur ersten Hälfte nebst einem nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. April d. I. zu leistenden außerordentlichen Zuschläge von gleicher Höhe, mithin der volle Jahresbetrag, unverweilt und spätestens bis zum 15. August d. I. bestimmt an die hiesige Stadtsteuereinnahme bei Vermeidung der im Unterlassungsfälle vor geschriebenen Maßregeln abzuführen. Uebrigens werden alle neuaufgelegte oder seit der letzten Bekanntmachung veränderte Steuer sätze wie bisher den Abgabepflichtigen vorher noch besonders bekannt gemacht werden; wo daher eine solche Bekanntmachung nicht erfolgt, ist die Zahlung nach dem bisherigen und letzten Steuerbetrage nebst Zuschläge zu bewirken. Hain, am 31. Juli 1850. Der Stadtrath daselbst. Hofmann, Brgrmstr. Tagesnachrichten. Sachsen. In der dritten Sitzung hat die erste Kammer die Zeit mit formellen Dingen hingebracht. Die vierte Sitzung der zweiten Kammer führte zu dem Resultate, daß von den 53 Anwesenden sich 50 für die bekanntlich als sehr zweifelhaft ange fochtene Rechtmäßigkeit und Competenz dieses Land tags aussprachen, was von vornherein zu erwarten war, da die von gegentheiliger Meinung bekannt- lich gar nicht erschienen sind. Diesem Beschluß gemäß sollen nun die jetzt versammelten Stande- mitglieder das gesetzmäßige Organ der Gesammt- heit ter Staatsbürger barstellen. Dann nahm die Kammer ohne die geringste Debatte ein Gesetz an, durch welches die provisorischen Gesetze vom 15. No-