Delete Search...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-11-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189311117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18931111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18931111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-11
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1893
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Mesa er K Tageblatt Sonnabend, 11. November 1883, Abends. Femsprechstell« Nr. 20 und Anzeiger Weblall un- Anzeiger). Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts nnd des Stadtraths zu Riesa. 263. Sonnabend, 11. November 1883, Abends. 46. Jahrg. Das Riejaei Tageblatt »scheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Svnn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstallen 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei inS Haus 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Nnzeigen-Annahme für die Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag 0 Uhr ohne Gewähr. - Druck nnd Verlag von Langer k Winterlich in Niesa. — Geschäftsstelle: Knstanienslras'.e 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Herm. Schmidt In Riesa. Tas unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister für seinen Bezirk auf Fol. 259 die Firma W. Fleischhauer in Riesa nnd als Inhaber derselben den Kaufmann Herrn Karl Franz Willy Fleischhauer in Riesa eingetragen. Riesa, am 9. November 1893. Königl. Amtsgericht. I. A.: Ass. Oehm, H.-R. Tas unterzeichnete Königl. Amtsgericht hat heute im Handelsregister für seinen Bezirk auf Fol. 260 die Firma Fr. Germer in Riesa und als Inhaber derselben den Kaufmann Herrn Friedrich Heinrich Germer in Riesa eingetragen. Riesa, am 11. November 1893. Königl. Amtsgericht. I. A.: Ass. Oehm, H.-R. Im Parterre des hiesigen Königl. Gerichtsgcbäudes sollen Dienstag, Seil 14. November 1883, Uhr Vorm. 11 Paar Schaftstiefel, 3 Paar lange Stiefel, 1 Waarenschrank und 1 Ladentafel gegen sofortige Bezahlnng versteigert werden. Riesa, 11. November 1893. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. * Sekr. Eidam. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpedition eingesehen werden können: Bekanntmachung, betreffend die Anwendung vertragsmäßig bestehender Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- nnd Industrie-Erzeugnisse. Vom 28. Oktober 1893. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Bom 28. Oktober 1893. Bekannt machung, betreffend Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn frachtverkehr bcigcfügten Liste. Bom 13. Oktober 1893. Bekanntmachung, betreffend die Ver einbarung erleichternder Borschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 14. Oktober 1893. Riesa, den 10. November 1893. Der Sta-trath. I V.: Schwarzenberg, Stattrath. Oertliches mib Sächsisches. Riesa, 11. November 1893. — Die Handelsinnung zu Leisnig hat die Errichtung einer Handels- und Gewcrbekammer in Dobeln ins Auge gefaßt, da ihrer Meinung nach der Nutzen, welchen die Thärigkcit der Chemnitzer Handels- und Gewerbekammer in Folge der Ausdehnung derselben und der dadurch hcrvorge- rufenen großen Jnteressenverschiedenheit ein ganz geringer, um nicht zu sagen, gar keiner, geblieben ist. Dieselbe hat deshalb den Stadtrath zu Döbeln ersucht, nach Anhörung der Handelsinnungen zu Döbeln und Waldheim die Errich tung einer Handels- und Gewerbekammer in Döbeln anzu streben und die interessirten Kreise der Amtshauptmannschaften Döbeln, Oschatz und Grimma, möglichst auch Rochlitz und Meißen, zum Beitritte für dieses Unternehmen einzuladen. Der Stadtrath zu Döbeln scheint der Sache näher treten, den neu zu begründenden Bezirk sogar noch weiter ausdehnen zu wollen. Derselbe hat u. A. auch unseren Stadtrath um Mittheilung ersucht, wie sich die bctheiligten Kreise zu der Sache stellen und ob seitens derselben, sowie auch vom Stadtrathe selbst, zunächst eine Petition an die Königliche Staatsregierung unterstützt werden würde. Das Raths collegium hat hierauf einstimmig beschlossen, seinerseits diesem Vorhaben Unterstützung nicht zu Theil werden zu lassen, da es der Ansicht ist, daß, dafern sich das Bedürfniß nach Er richtung einer Handels- und Gewerbekammer in einer Pro vinzialstadt der hiesigen Gegend Herausstellen sollte, eher Riesa in Folge seiner centralen Lage zu den Nachbarstädten und seiner günstigen Eisenbahnverbindungen als Sitz eines derartigen Institutes sich eignen würde, anderenfalls aber kein Grund vorliegt, aus dem Bezirk der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden auszuscheiden und in den Bezirk der neuen Handels- und Gewerbekammer zu Döbeln einzu treten. Der hiesige Käufmännische Verein, der Gewerbeverein, der Handwerkerverein, sowie die größten kaufmännischen Geschäfte sind vom Stadtrath ersucht worden, sich gleichfalls gutachtlich in der Sache zu äußern. Soweit die bezüglichen Antworten bis jetzt eingegangen sind, sind dieselben negativen Inhaltes. — Die seitens der deutschen Eisenbahnverwaltungen ge währte Entladefrist für Wagenladungen beträgt 24 Stunden; diese Frist genügt aber vielfach in den Fällen nicht, wenn die abends nach 6 Uhr zur Post gegebenen Entladeanzeigen erst am nächsten Morgen zur Austragung gelangen, wodurch für Geschäftsleute mitunter Unannehmlichkeiten eintreten, da der größte Theil der Entladefrist bei Empfang der Anzeige bereits verstrichen ist. Der Verband vogtländischer Gewerbevereinc hatte daher bei der königlichen Generaldirektion der sächsischen Staatseisenbahnen darum nachgesucht, daß die 24 stündige Entladefrist für Wagenladungen nicht schon von der Aufgabe der Anzeige an deu Empfänger bei der Post beginnt, sondern erst nach Empfang der Anzeige. Daraufhin ist die Antwort eingetroffen, daß eine Verlängerung der im gesummten Bereiche der deutschen Eisenbahnen allgemein bestehenden Ent ladefrist unthunl'ich erscheint, zumal für die Fülle, in denen Avisirung durch die Post erfolgt, die Entladefrist erst drei Stunden nach Aufgabe des Bcnachrichtigungsschreibcns zur Post beginnt. Ueberdies würde eine weitere Hinausschiebung der 24 stündigen Entladefrist bezw. eine Verlängerung derselben bei dem jetzt herrschenden großen Wageninangel im In teresse eines pünklichen Güterverkehrs sich nicht rechtfertigen lassen. — In dem Annastifte zu Schweikershain bei Waldheim finden konsirmirte Mädchen ans ländlichen Familien Unter richt in Haushaltungsarbeiten, weiblichen Handarbeiten und in Fortbildnngsfächern. Der Unterricht beginnt Ostern und dauert in der Regel ein Jahr. Die Aufzunehnicnden dürfen nicht unter 15 und nicht über 24 Jahre zählen, sie müssen gesund nnd kräftig sein. Blutarme Mädchen pflegen den körperlichen nnd geistigen Anforderungen der Anstalt nicht ge wachsen zu sein. — Das Ministerium des Innern, welches die den Zöglingen des Stifts gebotenen Vvrtheile weiter zu gänglich machen und zu gleichem Vorgehen an anderen Orten anregen möchte, wird für vier dazu geeignete, würdige nnd bedürftige Mädchen aus verschiedenen Landestheilen das Unter richts- nnd Pflegegeld auf ein Jahr von Ostern 1894 ab bezahlen. — Bewerbungen um eine dieser Stellen sind bis zum 1. Dezember dieses Jahres „an die Leitung des Anna- stifts zu Schweikershaiu bei Waldheim" schriftlich zu richten und zwar unter Beifügung 1) eines Taufscheines, 2) eines Impfscheines, 3) eines Konfirmationsscheines, 4) eines ärzt lichen Gesundheitszeugnisses, 5) eines vom Ortsgcistlichen aus gestellten Zeugnisses über das Wohlverhalten der Bewerberin, 6) eines Zeugnisses der Gemeindebehörde über die Bedürftig keit der Bewerberin. — Aus Anlaß der Einberufung des Landtages für den 13. d. M. soll, wie das Landeskonsistorium in einer Verord nung bekannt giebt, am 24. Sonntag nach Trinitatis nach der Predigt anstatt des gewöhnlichen Kirchengebetes ein be sonderes Gebet, in welchem zugleich die Fürbitte für» den in der nächsten Woche zusammentretenden Deutschen Reichstag Aufnahme gesunden hat, von den Kanzeln verlesen, auch während der Dauer des Landtags ein weiteres, kürzeres Gebet dem allgemeinen Kirchengebet nach der Fürbitte für das Königl. Haus eingeschaltet werden. Die evangelisch-lutherische Landes geistlichkeit hat daher bei Zustellung dieser beiden Gebete Verordnung erhalten, sich hiernach zu richten. — In einer Mansardenwohnung eines Hauses an der Kastanienstraße war heute Vormittag durch Fahrlässigkeit ein Stubenbrand entstanden, der leicht größere Dimensionen hätte annehmen können. Die Ehefrau des Inhabers der Wohnung hatte dem Ofen entnommene Asche in einem Gesäß unter ein Bett gestellt, und letzteres war dadurch angebrannt. Nur dem energische» Eingreifen von Mitbewohnern des Hauses ist es zu danken, daß das Feuer, ehe es größeren Umfang annahm, gelöscht wurde. — Hinsichtlich der Preßbeleidigungen hat das Reichs gericht entschieden, daß einem Zeitungs-Redacteur, der in der Wahrnehmung seiner persönlichen berechtigten Interessen gegen einen vermeintlichen unbefugten Angriff ehrverletzende Veröffentlichungen gegen einen Beamten gerichtet hat, der Schutz des tz 193 des Strafgesetzbuches, Wahrnehmung be reinigter Interessen, zusteht, selbst wenn er annehmen konnte, daß er durch Beschwerde bei der vorgesetzten Dienstbehörde gleichfalls Genugthuung erlangen würde. — Anschluß au das hiesige Fernsprechnetz haben seit einiger Zeit erhalten mit: No. 42 Kgl. Untersteueramt (Bahnhofstraße) - 43 - Zollabfertigungsstelle am Hafen - 44 - Güterverwaltung Bahnhof Riesa - 45 - do. ani Hafen - 46 Herr B. Schäffer, Rittergut Jahnishausen - 47 Kgl. Güterverwaltung am Elbquai. Dresden. Seitdem bei Santa Croce bei Chiavenna ein Fuß und ein Jaquct des vermißten Dr. v. Süßmilch aufzefunden wurden, fand man neuestens nach weiteren Nach forschungen einen menschlichen Kiefer mit sehr schönen Zähnen, wovon einer mit Gold ploinbirt, ein anderer durchstochen war; ferner fand man die Fingerspitzen der einen Hand. Durch die Polizeidirection des Cantons Graubünden wurden auch über diese Funde verschiedene Personen vernommen. Das Resultat dieser neuen Erhebungen ist jedoch noch nicht bekannt. Döbeln, 10. November. Um eine schnellere Alar- mirung der freiwilligen Feuerwehr bei ausbrechendem Schaden feuer zu ermöglichen, ist auf Antrag der Feuerwehr vom Stadrath eine elektrische Alarmanlage hergestellt worden, welche seit heute dem Gebrauche übergeben ist. Bisher ge schah die Alarmirung bei Feuersgefahr, die hier übrigens schon seit Jahren selten eintrat, durch Sturmläuten vom Kirchthurm und durch Hupensignale der Feuerwehr. Nun mehr ist vom Kirchthurm eine Fernsprechanlage nach der Wohnung des Feuerwehrcommandanten hergestellt und von da aus führen elektrische Klingelleitungen nach den Wohnungen einer Anzahl Führer und Mannschaften, welche auf gegebenes dreimaliges Zeichen sofort nach dem im Parterre des Stadt theaters befindlichen Spritzenhause eilen und die erste Hilfe bringen. Inzwischen erfolgt die Alarmirung wie bisher. Außerdem sind drei 'Nebelhörner beschafft, von denen ein großes der Thürmer, zwei kleinere die Feuerwehr benutzt. Zwickau, 10. November. Das hiesige Königl. Schwur gericht verurthcilte gestern den Bürstenmacher Fuchs aus Schönheide wegen Mordes zum Tode. Fuchs hatte zwei seiner Kinder durch Erdrosseln vorsätzlich getödtet, sein drittes Kind aber ebenfalls durch Ertränken ermorden wollen. Das Kind flehte fortgesetzt den Vater um Erbarmen für sein Leben an und wehrte sich mit der Kraft der Verzweiflung gegen den Mordanschlag, so daß Fuchs schließlich die Kraft verlor, den Mordplan zu beenden und floh, worauf das Kind sich aus dem Wasser retten konnte. Leipzig. Dieser Tage bemerkte ein Kellner eines hiesiien Restaurants, daß sich ein anwesender Gast unter Mitnahme eines fremden Ucberziehers nnd Hutes entfernte. Mit dem Llgcnthümer Vieser Sachen verfolgte er gemeinsam den Dieb und cs gelang dessen Festnahme. Hierbei wurde
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview