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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 02.09.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-09-02
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-191709022
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19170902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19170902
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1917
- Monat1917-09
- Tag1917-09-02
- Monat1917-09
- Jahr1917
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e NM n es Polen, einer :n fol- ernen cendeN lesspo- loniew Ler Be- bürg, ischen ehnung r Ver- auszu-- Znnern jedoch enchtet, When veutsch- 0 Mil- Zezu- lt wer- ;e in ürger- M Bo tz T.l- itzuah- >en zu indem, ag für en tischen n ita- ch di^ s,e ge- 'n zu erseld- ensbe- ideren 6 Ita- 439 irmee der Be verden an Zeitung matlich 'tellung in der G« d G a O " vrc-- lnister :rsolge i sagte lereits !läreu, folgen ctigen tonen, lustige r Ziel s und -ennoe An- r nicht nrecht stolzen rlienK Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährl. Mk. 2.10 einschliehl. de« -Illuftr. Unterhaltungsblatt««" in der Geschäfts- stelle, bei unseren Bolen sowie bei allen Reich«. Postanstalten. — Erscheint täglich abend« mit Auinahme der Sonn- und Feiertage sür den folgenden Lag. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher vt-rungen des Betriebe» der Zeitung, der Lieferanten oder der VetörderungSeinrichtungen - hat der Bezieher kernen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück- zahlung de» Bezugspreise». Hel. Adr.: A«t»l>latt. ^7 203. für Eibenstock, Larlsfelb, hundrhübel, H^UgkvtUtt Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sofa, Unterstützengrün, Mldenthal usw. Berantwortl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. 64. Jahrgang. Somtag, dcu 2. September Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 15 Pfg. Im Reklameteil die Zeile 40 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Pfg. Annahme der Anzeigen b!« spätestens »ormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am oorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern spreche! aufgegebenen Anzeigen. Merusprecker Ar. 110. 1S17. Nachstehende Bekanntmachung wird, soweit sie Walnüsse betrifft, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 30. August 1917. 10991.. 0.0. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über Höchstpreise sür Walnüsse usw. Aus Grund des K 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt : 8 1- T-er Preis für Walnüsse dars beim Verkauf durch den Erzeuger die nachstehenden Sätze je Pfund nicht übersteigen: für Walnüsse mit grüner Schale . . 0.20 M. für Walnüsse ohne grüne Schale bis 30. November 1917 . . . 0.50 „ vom 1. Dezember 1917 ab . . 0.70 „ 8 2. Tieie Bekanntmachung tritt drei Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. August 1917. Reichssteüe für Gemüse und Lbst. Der Vorsitzende: v. Tilly. Richtpreise sür Molkeneiweitz. Für den Verkauf von Molkeneiweiß mit einem Wassergehalt von höchstens 68 v. H. werden folgende Richtpreise aufgestellt: a) bei Abgabe durch den Hersteller in handelsüblicher Weise: 60 M. für 50 kA, b) bei Abgabe an den Verbraucher im Kleinhandel: 72 Pfennige für 0,5 kA. Dresden, den 27. August 1917. 1481 u II 8 V Ministerium des Innern. E Handel mit Gänsen. Unter Hinweis auf die Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers über den Handel mit Gänsen vom 3. Juli 1917 (Reichsgesctzbl. S. 581) und der Ausführungs verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 2. August 1917 — abge druckt in Nr. 194 des Erzgeb. Volksfreundes vom 23. August 1917 — wird für das Gebiet des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg fol gendes bestimmt: 8 1- Wer gewerbsmäßig Gänse an- und verkaufen will, bedarf dazu nach den vor stehend angeführten Verordnungen einer besonderen Erlaubnis. 8 2. Zuständig zur Erteilung der Erlaubnis ist der Vorstand des Kommunalverbandcs, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt, für das Gebiet des Bezirksverbandes Schwar zenberg also der Amtshauptmann zu Schwarzenberg als Vorsitzender des Bezirksverbandes. 8 3- Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist schriftlich bei der Ortsbehörde (Stadt rat, Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gutsvorsteher) zu stellen. In ihm ist anzugcben a) der vollständige Name, der Beruf und die Wohnung des Antragstellers, b) sein Geburtstag und Geburtsort, e) wo der Verkauf betrieben werden soll, ci) seit wann der Antragsteller den Handel mit Gänsen selbständig betrieben hat. Die Ortsbehörde hat den Antrag unter Beifügung eines ortsbehördlichen Zeugnisses darüber, daß der Antragsteller schon vor dem 1. August 1914 den Handel mit Gänsen selbständig betrieben hat, sowie daß er wegen Etgentumsvergehens oder Preiswuchers oder Ueberschreitung von Höchstpreisen während der Kriegszeit nicht bestraft worden ist, an den Bezirksverband weilerzugeben. 8 4- Die Erlaubnis wird durch Ausstellung einer für das Königreich Sachsen gültigen Ausweiskarte erteilt. Für Angestellte und Beauftragte können Nebenkarten beantragt und ausgestellt werden. Für jede Ausweiskarte ist eine Gebühr von 3 Mark, für jede Nebenkarte eine Ge bühr von 50 Pfg. zu entrichten. Die Ausweiskarte ist bei Ausübung des Handels mitzuführen und Personen, mit denen Geschäfte abgeschlossen werden, sowie auf Verlangen den Ucberwachungs- und Polizeibcamten vorzuweisen. 8 5. Die entgeltliche (auch tauschweise) Abgabe von lebenden oder toten Schlachtgänsen unmittelbar an Verbraucher ist den Züchtern oder Mastern verboten. Sie dürfen vielmehr Schlachtgänse nur an Personen oder Stellen abgeben, die zum Aufkauf von Gänsen zugelassen sind. 8 6. Beim Aufkauf von Schlachtgänsen hat der Aufkäufer einen Schlußschein in doppel ten Allsfertigungen auszustellen, für den Vordrucke gegen Vorlegung der Ausweiskarte (K 4) beim Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg zu entnehmen sind. 8 7- Jeder Aufkäufer von Schlachtgänsen hat nach näherer Vorschrift der oben erwähn ten Ausführungsverordnung ein Ein- und Verkaufsbuch zu führen sowie dem Bezirks verband jeden Mittwoch auf Postkartenvordruck anzuzeigen, wieviel Gänse er seit der letzten Anzeige angekauft und verkauft und nach welchen Orten er sie geliefert hat. Auch An- und Verkaufsbücher sowie Vordrucke sür Anzeigen in Postkartenform können gegen Vorlegung der Ausweiskarte beim Bezirksverband entnommen werden. 8 8. Der Verkauf von Schlachtgänsen an Verbraucher darf nur durch die zum Verkauf zugelassenen Personen oder Einrichtungen in offenen Verkaufsstellen und nur gegen Ab gabe einer Gänsekarte und von 4 Reichsfleischmarken für jedes Pfund Schlachtgewicht erfolgen. Der Erlaß näherer Vorschriften hierüber, sowie die Festsetzung von Höchstpreisen für Gänsefleisch bleibt vorbehalten. 8 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden gemäß tz 11 der eingangs angeführten Reichskanzler-Verordnung mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Schwarzenberg, den 29. August 1917. Der Aezirksvervand der Königt. Amtskauplmanttschatl Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Der Bezirksverband Schwarzenberg hat noch eine Anzahl Schaf-Lämmer käuflich abzugcben. Die Tiere stehen bei Herrn Viehgroßhändler Emil Epperlein in Schwarzen berg zum Verkauf. Es handelt sich dabei um schöne, gesunde und kräftige Tiere von guter Rasse. Der Vezirksveröand der Königlichen Kmlsbauptmannschatl Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Rückgabe der Fleischmarkeutafcheu Montag, den 8. September >917, vormittags in der städtischen Lebensmittel abteilung. Ausgabe der neuen Fleischmarken Mittwoch, den September, in nachstehender Reihenfolge der an der Ausgabe stelle vorzulcgendcn Answeishestc: von 7—8 Uhr Nrn. 1—500, „ 8—9 „ „ 501—1000, „ 9—10 „ „ 1001—1500, „ 10—11 „ „ 1501—2000, „ 11—12 „ „ 2001 u. höh. Nrn. Eibenstock, den 1. September 1917. Der Ataötrat. Zwei gesunde, kräftige Strastenarbeiter werden von der Gemeindeverwaltung Schönheide gesucht. Bewcrbungsangebote sind umgehend denn Gemeindevorstand einzureichen. Schön Heide, den 31. August 1917. Der Gemeindevorstand. Wom Weltkrieg. Der vierzehnte Schlachttag der neuen Isonzokämpfe. Von den Fronten der deutsche Heere wird über die Äesechtstätigkeit am Donnerstag noch berichtet: Berlin, 31. August. In Flandern stockt drr englische Angriff auch weiterhin, hingegen Entfalten die Deutschen eine regere Gefechtstätigkeit. An ver sck/iedenen Abschnitten der Front verbesserten die Deutschen ihre Stellungen und schoben di? eigene« Gräben vor. Auch in den zahlreichen Patrouillen kämpscn schnitten die Deutschen erfolgreich ab. Süd lich Tixmuiden wurden bei einem mißglückten bel gischen Patrouillenvorstoß Gefangene eingebracht. Südlich Ostaverne brachte am 30. abends eine deutsche Patrouille 10 Mann aus der englischen Stellung zu rück Auch in der Gegend von Frezenberg fanden während der Nacht zum 31. mehrere sür die Deut schen erfolgreiche Patrouillentämpfe statt. Im Ar tois griffen die Engländer um 3 Uhr 50 Minuten nachmittags nach V,stündiger starker Feueroorbe- reitung die deutschen Stellungen südwestlich der Ko lonie Sl. Auguste in Bataillonsbreite an. Die ört lichen Kämpfe dauerten die ganze Nacht über fort. Beiderseits St. Quentin war die Feuert.ätigknt geringer Nur die Stadt selbst, vor allem die Ge gend um die Kathedrale, wurde von den Engjäno-rn und Franzosen um 9 Uhr abends unter starkes Feuer g nommen. Beim Tagesanbruch wurden durch planmäßigen Gegenangriff die kürzlich von den Eng ländern aus der Höhe 140 westlich Benhuille g^norn- mcncn Gräben wieder erobert. — Im Osten war an der Nordsront die Kampftätigkeit lebhafter. Nörd- licy Dünaburg versuchten die Russen mehrfach Pa- tr ucklenvorstöße, die sämtlich abgeschlagen wurden. Auf dem Narvezsee stießen sie mit Motorbooten, due erfolglos Feuerüberfälle mit Maschinengewehren ver suchten, gegen dio deutschen Stellungen vor. In der Gegend von Beresanka unternahmen die Russen meh rere erfolglose Erkundungsvorstöße. Jui Blstriya- und Trotustal lebte die Gofechtstätigteit nur zeit weise auf. In Makedonien erlitten die Serben bei wiederholten Angriffen gegen das Tobropolje rm Nachmittag des 30. schwere Verluste. Tie englischen Angriffe gegen dio Dvjraustellung in den Abeuostun- den brach bereits im Abwehrfeuer der Verbündeten zusammen In wilder Unordnung floh der Gegner in seine Ausgangsgräben zurück.
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