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Dresdner Journal : 05.12.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-12-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191112053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19111205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19111205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-12
- Tag1911-12-05
- Monat1911-12
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 05.12.1911
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Dresdner W Journal. königlich Säehsisehev StaatscrnzeigSV. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 282. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r- 1911. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrabe 16, sowie durch die deutschen Postanstauen 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag- nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Rr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gesp. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile gröberer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermähigg. auf Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Hafer 100 kß Heu 100 kß Stroh 100 KZ 2O M. 87Pf. 13M.23Pf. 8M. 1SPf. I2M.6OPf. 5 M. 25 Pf. 21 M. 52 Pf. am 4. Dezember 1911. 281 kV Königliche Krei-Hauptmannschaft. 8892 Amtlicher Teil Hafer 100 lcx Heu 100 icz Stroh 100 Irz 20 M. 63 Pf. 12 M. 07 Pf. 7 M. 03 Pf. Eine größere Anzahl von Geschäftsinhabern in Neu ( Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. fünf vom Hundert festgesetzt 5 - 88 7 - 35 auszulegcn Wahlgesetzes Seite 145) vom und vom und Dresden: (Lieferungsverb. Dresden-A., Dresden-N., Dippoldiswalde, Freiberg u. Pirna) Großenhain: Meißen: Bautzen: Kamenz: Löbau: Zittau: Stroh 100 kx 5 M. 42 Pf. 459 dV 8901 Amts- es II, 8889 Für den Monat November 1911 sind behufs Ver gütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Dezember 1911 an Militärpferde zur Verabreichung ge langender» Pferdefutters in den Hauptmarttorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Dresden Solches wird in Gemäßheit Punkt l zu 8 9 unter 3 der mittels Allerhöchsten Erlasses vom 13. Juli 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 921) bekannt gegebenen Ver ordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 zur öffentlichen Se. Majestät der König haben den Amtshauptmann in Zittau Karl Rudolf Eduard v. Watzdorf zum Kammer- Herm zu ernennen Aller-nädigst geruht. Die gemäß 8 9, Absatz 1, Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichs gesetzblatt Seite 361 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise der Hauptmarktorle im November d. I- festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für das von den Gemeinden und Quartier- Wirten im Dezember d. I. an Militärpferde zur Ver abreichung gelangende Pferdefutter beträgt in: In Washington ist die erste ordentliche Session des 62. Kongresses eröffnet worden. 59 - 50 - 4l - 37 V 8890 Für den Monat November sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten inner halb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Dezember anMilitär-Pferde zur Verabreichung gelangenden Pferdesutters in den Hauptmarktorten der Lieferungs verbände des Regierungsbezirks Bautzen folgende Durchschnitte der höchste« Preise für Pferdefutter mit 5 - 5 - 6 - Chemnitz (Stadt und Land) Stollberg Flöha Marienberg Annaberg Glauchau Lhemnitz, Kenntnis gebracht. Dresden, am 4. Dezember 1911. Königl. Kreishauptmannschaft. ments) hinzuweisen. Diese Verordnung ist sofort in allen blättern abzudrucken. Dresden, am 4. Dezember 1911. Ministerium des Innern. 14. Dezent der 1911 ab dies gemäß 8 8 des Reichstags- 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt 8 2 des Wahlreglements vom An, Rcichspostamt finden heute Besprechungen über Fragen aus den, Postscheüwcsen statt, woran zahlreiche Herren ans den beteiligten Kreisen teilnehmen. emem Aufschläge von worden: Am Reichstag gab gestern der Staatssekretär des Reichs schatzamts eine bedeutsame Erklärung über die finanzielle Lage des Reiches ab. Großbritannien hat gegen die dritte Forderung Ruß lands an Persien, die ans die Zahlung von Schadenersatz gelichtet ist, Vorstellungen erhoben. Städten die Bürgermeister und in den Landgemeinden die Gemeindevorstände) werden angewiesen, die Wählerlisten für die bevorstehenden Neuwahlen zum Reichstage Bautzen, am 2. Dezember 1911. KSirigliche Kreishauptmannschaft. folgende Durchschnitte der höchste« Preise für Pferde- futter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert fest- gcrsdorf hat beantragt, gemäß 8 139 k der Reichsgewerbe ordnung für die offenen Verkaufsstellen in Neugersdorf den Achtuhr-Ladenschluß auf das ganze Jahr, mit Aus nahme bestimmter Tage, anzuordnen. Zur Absetzung des nach den 88 2—4 der Bekannt machung des Herrn Reichskanzlers vom 25. Januar 1902 — Reichsgesetzblatt Seite 38 flg. — geordneten Ver fahrens ist Herr Regierungsamtmann ve. Gras Vitzthum v. Eckstädt in Löbau als Kommissar bestellt worden. 59S VIII Bautzen, am 29. November 1911. 889» Königliche Kreishauptmannfchaft. Der italienische Ministerpräsident bezeichnete in einem Telegramm an die Zeitung „Budapesti Naplo" die Nach richten Wiener Blätter über den Audttltt Italiens ans dem Dreibund als vulgäre Erfindung. Infolge einer Tampfkefselexplosion in einer Fabrik in Römershof bei Riga wurden zwei Personen getötet und sechs schwer verletzt. Bei der am 20. vorigen Monats erfolgten Wahl eines stellvertretenden außerordentlichen ärztlichen Mit gliedes des Landes-Medizinal-Kollegiums an Stelle des Hrn. Sanitätsrats vr. Dippe in Leipzig ist Herr vr. mvck. Paul Streffer in Leipzig gewählt worden. H L1585 Leipzig, am 1. Dezember 1911. 889» Königliche Kreishauptmannschaft. 20 - 79 - 11 - 13 21 - 05 - 11 - 55 28. Mai 1870 (Bundesgesetzbl. S. 275) 28. April 1903 (Reichsgesetzbl. S. 202) 14. Dezember 1911 ortsüblich bckanntzuinache '. In der Bekanntmachung ist die Auslegungsstelle an zugeben und auf die Einspruchsfrist (8 3 des Wahlregle- Hafer lOO Kg 20 M. 16 Pf. 20 - 16 - 18 - 94 - 18 - 90 - gesetzt worden: Die Gemeindebehörden (in den Städten mit der revidierten Städteordnung die Stadträte, in den übrigen Heu 100 Kg 10 M. 18 Pf. 10 - 18 - 11 - 34 - 11 - 02 - Bor einigen Wochen hat das Ministerium des Innern die Verwaltungsbehörden angewiesen, über die Einwir kungen zn berichten, welche die Tanzverordnung vom 8. Dezember vorigen Jahres auf das Tanzwesen im Königreiche Sachsen gehabt hat Wie aus verschiedene» Pressenotizen hervorgeht, hat diese Maßnahme eine gewisse Beunruhigung in die Kreise der Saalwirte getragen, die befürchten, daß eine Ab änderung der Tanzordnung zu ihren Ungunsten beabsich tigt werde. Nach einer Mitteilung, die uns von zu ständiger Stelle zugegangen ist, liegt kein Grund zu solcher Beunruhigung vor. Die angeordneten Erhebungen ver folge,» nur den Zweck, im voraus Material zu sammeln, das es der Regierung möglich macht, sogleich Auskunft zu gebe», wenn die Landtagsverhandlungen Anfragen oder Beschwerden über die Tanzverordnung bringen sollten. . Bom Königlichen Hofe. Dresden, 5. Dezember. Se. Majestät der König folgte heute einer Einladung des Kammerherrn Frhrn. v. Burgk zur Jagd nach Schönfeld nnd wird abends hier her zurückkehren. Deutsches Reich. Reichstag. Sitzung vom 4. Dezember 1911. Am BundeSratStische: Staatssekretär vr. Wermuth. Präsident vr. Graf v. Schwerin-Löwitz eröffnete die Sitzung kurz nach Uhr. Der Gesetzentwurf über die Verlängerung der Gültig keitsdauer des Gesetzes, betreffend die militärische Straf rechtspflege im Kiautschougebiete, vom 85. Juni 1900, wurde i« erster Beratung ohne Debatte erledigt und sogleich auch in zweiter angenommen. Es folgte der Bericht der Budgetkommission über Petitionen von Beamten der Reichspost- und Tele graphenverwaltung, die sich auf die Rechtsverhältnisse der Oberpost- und Telegraphenassistenten, aus die Gewährung von Zulagen, Rangerhöhungen ,c. beziehen. Diese Petitionen wurden als durch die vom Reichstage am 10. März 1911 angenommene Resolution der Budgetkommission für erledigt erklärt. Es folgten eine große Anzahl Berichte der Petition-- kom Mission. Die Petitionen betreffend die weibliche Bedienung in Gast- und Schankwirtschaften wurden ohne Debatte dem Reichskanzler als Material überwiesen ; soweit sie aber eine generelle Abschaffung der weiblichen Bedienung für ganz Deutschland verlangen, wurde über sie zur Tagesordnung übergegangen. Al« Material überwiesen wurden «. a. Vie Petitionen wegen Abänderung de» Gesetzes über Erwerbung und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit, »oegen Änderung der Eisen- bahnfrachttarise für Getreide oder Mehl, wegen Schutzes der Bierflaschen gegen mißbräuchliche Benutzung durch das Publikum, wegen Verlegung des Osterfestes, wegen Aufstellung besonderer Vorschriften an Stelle der Vorschriften der Zivilprozeßordnung für Sprüche der gewerblichen Einiguugsämter, wegen Beförderung von geschlossenen Briefen durch Boten von Privatbeförderungs- austalten innerhalb eines Ortes und wegen Ansdehnung von Be stimmungen der Gewerbeordnung auf Gärtnereien. Zur Erwägung überwiesen wurden mehrere Petitionen betreffend Eisenbahnbauten. Die Petitionen, di« eine bessere Regelung der Dienst- uni» Ruheverhältnisse de» Eijenbahupersonals verlangen, wurden dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. Eine Petition deS Fischcreiverbandes von Vorpommern und Rügen wünscht die Einführung eines Schutzzolles auf frische Fische und Heringe vom Auslande. Abg. v. Treuenfel» (konf ): Der Vorzug unserer Mariae vor allen anderen Marinen, daß sie ein vorzügliches Ersatzmaterial hat, wird immer mehr in Frage gestellt, wem, die Fischerei nicht lebensfähig erhalten wird. Ich bitte, die Petition den, Reichs kanzler als Material zu überweisen. Abg. Schwartz-Lübeck (soz.) empfahl den Übergang zur Tagesordnung, da durch den Fisch- und Heringszoll die Fisch nahrung zum Schaden der Konsumenten verteuert werde» würde. Abg. Hormann - Bremen (sortschr. Bp.): Wir können noch einen viel größeren Fischkonsum im Inlands brauchen, und dazu brauchen ivir vor allem zweckmäßige Traneporteinrichtuugen, Schnellzüge »c., und vor allen» billige Tarife auf alle» Eisen bahnen in Deutschland, damit die Seefische möglichst rasch ins Innere befördert werden könne». Dem Antrag der Kommission entsprechend wurde über die Petition zur Tagesordnung übergegangen. Eine Reihe von Rechnung-fachen und Etatübersichten wurde ohne Debatte erledigt. Es folgte die zweite Beratung der Vorlage, betreffend Eifenbahnbauten im ostafrikanischen Schutzgebiete. Die Kommission beantragt Annahme der Vorlage und folgende Resolution: „Den Hrn. Reichskanzler zu ersuchen, in den Schutz gebieten Organisationen nach Art des heimischen Eiseubahurats behufs Mitwirkung bei der Festsetzung der Eisenbahn- und Schiffahrtstarise zu errichten." Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: I» der Budget kommission ist die Frage gestellt worden, ob die Finanzlage de« ReicheS eine Mchraufwendung für die Tanganjikabahn gestattet. Ich sehe mich veranlaßt, hierauf zurückzukommen, nicht nur, iveil die Zeitungsberichte über die von unserer Seite in der Kommission abgegebene Erklärung sämtlich ungenau waren (Hört! Hört!), sondern auch, weil sehr ungünstige Darstellungen über de» Etat für 1912 verbreitet worden sind. (Hört, hört!) Wen» die öffentliche Beurteilung der Finanzlage eine zu abträgliche wird, dann muß, nicht aus Partei-, sondern aus allgemeinen Rück sichten (Sehr richtig! rechts und im Zentrum) die Finanz- Verwaltung einmal auf dem Plan erscheinen; denn wir haben die Pflicht, das Vertrauen in unsere Fiuanzgebarung zu erhalten (Sehr wahr!) und den Kredit des Reiches nicht beeinträchtigt zu sehen, wo er den vollbegründeten Anspruch darauf hat, als gut und als vollwertig angesehen zu werden. (Sehr wahr!) Ich ge statte mir deshalb und nur deshalb zu erklären, daß wir Aus sicht haben, die Gesundung der ReichSsinanzen mehrere Jahre früher zu erreichen (Hört, hört!), als man allerseits im Jahre 1909 vorausgesetzt hatte. (Hört, hört!) Das zeigt sich ganz deutlich schon in dem Stande der Anleihe. Seit dem Jahre »909 ist die Reichsanleihe jede» Jahr um eine» Betrag von 50 Mill M herabgegangen, und e» dars angenommen werden, daß auch im
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