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Hohensteiner Tageblatt : 21.05.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-05-21
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189605212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18960521
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18960521
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1896
- Monat1896-05
- Tag1896-05-21
- Monat1896-05
- Jahr1896
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 21.05.1896
- Autor
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Amtsblatt für de« Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein« SW Donnerstag, den 21. Mai 1896. 46. Jahrgang. WWWVSMSWWS Nr. 116. MMmier LagMatl Geschäfts-Anzeiger -MMs frei ins Haus. ' Preiikn .nrgcg n Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf» Luga«» Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf. Rutzdorf, Wüstenbrand Müna MtttelbaK, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach Callenberg Tirfchhei«r Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. 1° w Die Entrichtung der Einkommensteuer betr. Der am 30. April d. I. sällig gewesene 1. Termin der Einkommensteuer ist spätestens bis zum 25. dieses Monats, an welchem Tage die Ausfertigung der mit Kosten bis zu 1 Mk. — Psg. verbundenen Zahlungsauflagen beginnt, an die hiesige Stadtsteuer-Etn- nahme abzuführen. Hohenstein, den 18. Mai 1896. Der S t a d t r a t h. v» Backofen, Bürgermeister. Concursverfahren. Ueber das Vermögen des Lohgerbers Johann August Friedrich Bergmann m Oberlungwitz wird heute, am 18. Mai 1896, nachmittags 1 Uhr, das Concursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Reinhard in Hohenstein wird zum Concursverwalter ernanut. Concursforderuugen sind bis zum 11. Juni 1896 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Concursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am den 25. Juni 1898, vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Coucursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Coucursmasse etwas schuldig sind, wird ausgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch'die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Concursverwalter bis zum 8 Juni 1896 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zn Hohenstein-Ernstthal. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Sektr. Jrmfchler. Bekanntmachung, das Meldewesen betr. Man hat wiederholt die Wahrnehmung machen müssen, daß gegen das Meldercgulativ über die polizeiliche An- und Abmeldung verstoßen wird. Mt Rücksicht darauf wird hiermit Folgendes zur Nachachtuug der hiesigen Ein wohner gebracht. Jede von auswärts nach Gersdorf ziehende Person ist verpflichtet, ihre Wohnung im hiesigen Rathhause, Polizei-Melde-Amt, anzumelden und hierbei zugleich auf Verlangen über ihre Reichs- und Staatsangehörigkeit, sowie über ihr Verhalten vor der Uebersiedelung nach Gersdorf bez. über ihr Militärverhältniß in der gesetzlich geordneten Weise den Ausweis zu liefern. Gleichzeitig sind Geburts- und Impfschein, sowie ev. der kirchliche Trauschein vorzulegen. Ebenso ist jede innerhalb des Gemeindebezirks geschehene Wohnungsveränderung (Umzug) anzuzeigen. Die Haus- und Quartierwirthe sind für pünktliche An- und Abmeldung ihrer Ab- miether verantwortlich. Ueber jede erfolgte Anmeldung wird der betr. Person gegen Entrichtung einer Ge bühr von 25 Pfg. ein Meldeschein ausgefertigt, welcher von derselben beim Wegzuge zurück zugeben ist. Der betreffende Meldeschein ist dem Hauswirthe oder Quartiergeber vorzuzeigen. Die Nichtbefolguna der vorstehenden Bestimmungen zieht Geldstrafe bis zu 30 Mark nach sich, welche im Falle der Uneinbringlichkeit in entsprechende Haft verwandelt wird. In gleiche Strafe verfällt, sofern nicht Bestrafung aus Grund besonderer gesetzlicher Bestimmungen einzutreten hat, derjenige, welcher bei den vorgcschriebenen Meldungen wissentlich falsche Angaben macht oder wissentlich der Wahrheit zuwider Thatsachen, über welche er bei der Meldung befragt wird, verschweigt, oder vollständige Auskunft über die vorliegenden, in das Melderegister einzutragenden Verhältnisse verweigert. Gersdorf, am 13. Mai 1896. Der G e m e i n d e v v r st a n d. Göhler. Wbr. Deutscher Reichstag. Berlin, 19. Mai 1896. Der Reichstag verhandelte über den Nachtragsetat für das südafrikanische Schutzgebiet. Director der Colonialabtheilung Dr. Kayser schilderte kurz die Vorgänge beim letzten Aufstand, wobei er mit großer Dankbarkeit die Tapferkeit der Schutz- truppe, insbesondere des Lieutenants Langheld, hervorhob. Um den Landeshauptmann in den Stand zu setzen, dauernd den Frieden zu sichern, sei eine Verstärkung der Schutztruppe drin gend erforderlich. Die 400 Mann, die am 31. Mai von Ham burg abgehen sollten, würden voraussichtlich ausreichen. Die geforderte Summe von 2 Millionen stelle das Mindestmaß des Bedarfs dar. Zum Zeichen für den Werth des Schutzgebietes hob der Director hervor, daß sich die Zahl der Weißen be trächtlich vermehrt hat und daß erst in allerjüngster Zeit wieder umfangreiche und werthvolle Gnanofelder gesunden worden sind. Unser dortiger Besitz müsse erhalten werden. Ganz ent gegengesetzter Ansicht war der freisinnige Abg. Richter, der mit einem Seitenhieb auf die beabsichtigte Forderung für Neu- Guinea begann und der bezüglich Südwestafrikas zu dem Schluß kam, daß wir cs je eher je besser wieder aufgeben sollten, da die Hereros, die Hottentotten und die anderen Bundesbrüder keinen Schuß Pulver Werth seien. Der Abg. Graf Arnim (Rp.) verthcidigte die Forderung und hoffte auf baldige Herstellung der Ordnung im Lande. Auf seine Frage wegen der Verurthciluug zweier Deutscher in Hongkong er klärte der Staatssccretär Frhr. v. Marschall, daß erst der Er folg der vom Consul eingelegten Berufung abgcwartet werden müsse. Die Abgg. Hasse (nat.-lib.), Förster (Antis.), Prinz Arcnberg (Ccntr.) und Graf Lünburg-Stirum (cons.) traten für die Vorlage ein. Nach einem kleinen Geplänkel zwischen den Abgg. Richter und Förster trat das Haus sofort in die zweite Lesung ein und genehmigte oen Nachtragsetat. Der sodann in dritter Lesung bcratheue Abgabentanf für den Kaiser Wilhelm-Canal gah zu Erörterungen erheblicher Art nicht Anlaß. Das Haus erledigte hierauf noch einige Bittschriften und die Wahlen der Abgeord neten von Dziembowski-Bomst ^Beanstandung) und Grafen Bismarck-Schönhausen (Gültigkeitserklärung), setzte die Wahl des Abg. Köhler ab und vertagte sich demnächst auf 4 Uhr, wo in einer neuen Sitzung der Nachtragsetat für Südwcstafrika in dritter Lesung endgültig bewilligt wurde. Die Ferien werden nur bis zum 2. Juni dauern, wo der Nachtragsetat für Neu- Guinea, der Handelsvertrag mit Japan und das Depotgesetz auf der Tagesordnung stehen. TagcssirsMchtr Deutsches Reich. Berlin, 19. Mai. Der große Proceß gegen die Führer der socialdemokratischen Partei, die wegen Uebertrctung des Vereinsgesetzes in Anklagezustand versetzt und deren Parteior ganisationen unter Zustimmung des Gerichtshofs bereits auf gelöst waren, ist gestern in später Abendstunde zum Abschluß gekommen. Er hat nicht, wie in socialdemokratischen Blättern erwartet wurde, mit einer Freisprechung sämmtlicher Angeklag ten und mit einer Aufhebung der Schließung der socialdcmo- kratischen Vereine geendet. Die Hauptangeklngten Auer, Bebel, Singer, Gerisch usw. sind mit allerdings kaum nennenswerthen Geldstrafen belegt und die Wahlvereine des 2., 4., 5. und 6. Reichstagswa Meises in Berlin bleiben geschlossen. Allein, da für die Parteileitung bereits Ersatz geschaffen ist durch die Uebcrtragung der Geschäfte derselben auf die socialdemokratische Reichstagspartei, und da weiter für die Preß-, Local- und Agitationscommission, sowie für die Organisation der Vertrauens leute die Schließung wieder aufgehoben ist, so kann nur wie derholt werden, was s. Z. schon über die unter Herrn von Köllers Ministerium getroffenen Maßnahmen bemerkt worden ist: „dieses Urtheil wird der Socialdemokratie mehr Vortheil bringen, als es ihr Abbruch thun kann." Die fehlenden Or ganisationen lassen sich leicht ersetzen, dagegen muß die Social demokratie bei dem Bestreben, vercinsgesetzliche Bestimmungen zu beseitigen, die jede Vereinsthätigkeit unmöglich zu machen drohen, die Unterstützung auch von Parteien finden, die grund sätzliche Gegner der Socialdemokratie sind. In der Begründung des Urthcils ist mehrmchen Einwänden gegenüber betont wor den, daß der Richter sich streng an das bestehende Gesetz zn halten habe und nicht Zweckmäßigkeitsgründe, Rücksichten auf das Parteileben, oder den Umstand, daß auch andere Parteien ohne Verstöße gegen das Vereinsgesctz nicht bestehen könnten, auf sein Erkenntniß einwirken lassen dürfe. Der Socialdemo kratie wird der Proceß nicht schaden, aber er wird voraussicht lich die Bewegung zu Gunsten einer Abänderung des preußi schen Vereins- und Versammlungsrechts in Fluß bringen. Berlin, 19. Mai. Ler „Reichsanzeiger" veröffentlicht einen aus Prökelwitz vom 17. Ma> datirten Erlaß des Kaisers, der besagt: Anläßlich der Wiederkehr des Tages, wovor 25Jahren )er ruhmreiche Frankfurter Frieden geschlossen ist, sind dem leutschen Kaiser von Veteranen, Kriegervereincn und festlichen Vereinigungen patriotischer Reichsbürger zahlreiche Telegramme zugegangcn, worin der Treue gegen iden Kaiser, der Freude iber die großen Errungenschaften des bedeutungsvollen Zeitab- chnittes und der Hoffnung auf eine weitere friedliche Ausge- taltung der deutschen Macht und Stärke begeisterter Ausdruck gegeben wurde. Vielfach war damit die Meldung verbunden, / daß die Feier zugleich benutzt war, um bie Erinnerung an jene große Zeit durch die Errichtung weiterer Denkmäler und Denk- zeichcn für den Heldcnkaiser Wilhelm den Großen und die treuen Söhne des Vaterlandes für alle Zeiten iestzuhalten. Der Kaiser war durch diese Kundgebungen herzlich erfreut und spricht allen Betheiligten auf diesem Wege seinen kaiserlichen Dank aus. Kiel, 18. Mai. Einer amtlichen Bekanntmachung zufolge dürfen fremde Kriegsschiffe nnd Kriegsfahrzeugc in den Nord ostseecanal nur nach vorher auf diplomatischem Wege ertheilter Genehmigung einlaufen. Oesterreich-Ungarn. Wien, 19. Mai. Der Kaiser verblieb im Palais des Erz herzogs Karl Ludwig bis 41,- Uhr mvrgcus und zog sich so dann zurück, da der Ausspruch der Aerzte lautete, die Agonie könne noch viele Stunden dauern. Er erschien zwischen 7 und 8 Uhr neuerdings im Palais, wobei er die Nachricht von dem soeben erfolgten Hinscheiden des Erzherzogs erhielt. Der Kaiser suchte die Wittwe und die Hinterbliebenen des Verblichenen zn trösten. Er kehrte um 8'Z Uhr in die Hofburg zurück. — Die Blätter brachten die Todesnachricht durch Sonderausgaben zur Kenntniß der Bevölkerung, indem sie die ausgezeichneten Eigenschaften des Geistes und Herzens des Verblichenen her vorheben und die innige Theilnahme für den abermals schwer geprüften Monarchen und die Hinterbliebenen des Erzherzogs, insbesondere für dessen hochherzige Pflegerin Erzherzogin Maria Theresia aussprcchcn. Eine Sonderausgabe der „Wiener Zeitung" hebt den thatkräftigen Antheil des Verblichenen, der vom Kaiser oft mit Erledigung von Staatsgcschäften betraut worden war, an der Entwicklung des Vaterlandes hervor. So oft es sich gezeigt habe, was Oesterreich an Werken des Frie dens nnd der Arbeit zu leisten vermag, stand Erzherzog Karl Ludwig, der sich selbst scherzend den Ausstellungs-Herzog ge nannt, fördernd an erster Stelle. Die Künste und Wissen schaften verlieren an ihm einen begeisterten Führer, ein herz licher Gatte und ein liebevoller Vater ist mit ihm dahinge gangen, alle Völker der Monarchie sind heute wie eine Familie geeint im Schmerze um deu Entrissenen. Wien, 19. Mai. Das Leichenbegängniß des Erzherzogs Karl Ludwig wird bereits am Freitag mit dem Ccrcmoniell für einen Thronfolger stattfinden. Außer vielen anderen ist auch ein Beileidstelegramm des deutschen Kaisers cingctroffen. Es heißt, der Kaiser werde persönlich zum Leichenbegängniß kommen. Wien, 19. Mai. Die Militärcapelle, die gestern Abend zu den Krönungsfeierlichkeitcn nach Moskau abreisen sollte, ist auf Befehl des Kaisers in Wien geblieben. — Auf zahlreichen öffentlichen Privatgebäuden sind Trauerfahnen gehißt Für heute Nachmittag ist anläßlich des Ablebens des Erzherzogs
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