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Sächsische Staatszeitung : 08.04.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-04-08
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191604088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19160408
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19160408
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1916
- Monat1916-04
- Tag1916-04-08
- Monat1916-04
- Jahr1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 08.04.1916
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitnng. Nr. 51 Beauftragt mit der Herausgabe: Hofrat Doenge» in Dresden. 1916. Lan-lRksverh*Mungen. I. Kammer. (Fortsetzung der Sitzung vom 6. April.) Punkt 3: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 57 des ordentlichen Staatshaushalts- ctats für 1916/17, Landarmen- und Fürsorgc- erziehungswesen, Wandcrarmenfürforge betreffend. (Drucksache Nr. 228.) Berichterstatter Oberbürgermeister Btüher-Tresden: Bei Kap. 57 seien eingestellt an Ausgaben — Einnahmen gebe es dort nicht — 2 485000 M., das seien rund 150000 M. mehr als im Bvrjahre. Es handle sich nur um drei Ausgabetitel: einmal Unterstützung der Landarmen. Da seien 65000 M. mehr eingestellt als iin Boretat. Der AuSgabetitel 2 betreffe Beiträge des Staates zu den Kosten der Fürsorgeerziehung Minderjähriger. Da seien nach den Rechnungsergebnissen des letzten Males 70000 M. hinzugesetzt. In der ErläuterungSs^te bemerke die Regierung, daß das letzte Rechnungsergebnis zum Anhalte genommen werden müsse, weil der Beharrungszustand noch nicht emgetreten sei. Ter Deputation sei zweifelhaft gewesen, ob diese Auffassung sich bewähren werde, und ob nicht die Ausgabe der Fürsorgeerziehung namentlich durch die Wirkungen des Krieges wachsen werde und somit die Neu einstellung genügen werde. Immerhin habe sie zunächst der Re gierung die Berantwortung für die Einstellung zu überlassen. Der Titel 3, Landarmenskirjorge, siche 20000 M. unter Vor behalt einer Begründung vor. Die Begründung sei auch ein- gegangcn. Es könne aber aus dieser Begründung noch kein völlig klares Bild über das, was die Regierung in Absicht habe, ent nommen werden. Soviel scheine aus der Begründung und aus dem, was bei der kommissarischen Behandlung der Angelegenheit in der Finanzdeputation der Zeiten Kammer erwähnt worden sei, hevvorzugeheu, daß man ein Asyl für nötig halte und erwäge, diese Asyle — man denke da an die Nachbildung der Bodcl- schwinghschen Anstalten — anzugliedcrn an die Einrichtung dcS Vereins,für Arbeiterketonien. Es werde sich — das sei ivohl auch das Ergebnis der Beratung im jenseitigen hohen Hause gewesen — nur darum handeln, der Regierung Mittel zu einem erst maligen Versuche zur Verfügung zu stellen. Viel lasse sich natür lich auf diesem außerordentlich schwierigen, aber auch außerordent lich bedeutsamen Gebiete mit 20000 M. gemeinjährig nicht an fangen. Die Deputation schlage also vor, die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: bei Kap. 57, Landarmen- und Fürsorgecrziehungswescn, Wanderarmenfürsvrge, die Ausgaben nach der Vorlage mit 2485000 M. zu bewilligen. Er habe aber den Auftrag, in bezug auf Titel 1, Land- armensürsorge, doch noch einem Wunsche Ausdruck zu geben. Der Krieg habe in bezug auf die Behandlung der Landarmen zu ganz eigenartigen Ergebnissen geführt. Es habe das Bundesamt für Heimatwcsen in wiederhol»«! Entscheidungen klargelegt, daß bei denjenigen Personen, die Kricgsuntcrstützung erhielten, eine Armensürsorge auch für ihre Angehörigen nicht mehr in Betracht kommen könne, sondern daß, wenn diese Personen bisher Armen pflege genossen hätten, mit dein Augenblicke, wo etwa der Familienvater in den Heeresdienst eintrete, die Armenpflege sich in Kriegssürsorge verwandle. Es hätten sich nun am 11. November 1915 im Rcichsamte dcS Innern Vertreter der bundesstaatlichen Verwaltungen und ivohl auch der Reichsvcrwaltung zusammen gefunden und über das Verhältnis der Kriegsfürsorge zur Armen pflege r lgendcS Ergebnis niedergelegt: Da die Angehörigen der Kriegsteilnehmer bis zur Deckung des ' enden Bedürfnisses einen Rechtsanspruch auf Ge- währu.,g von Unterstützungen haben, ist ihnen gegenüber für Armenpflege kein Raum. Es ergibt sich hieraus, daß vor dem Kriege gewährte Armenpflege in Kriegsfürsorge mit dem Augenblick übergeht, mit dem ein den Anspruch begründender Angehöriger in den Heeresdienst eintritt. Es wurde festgestellt, daß dieser Grundsatz sich aus dem Gesetze nicht nur für die offene Armenpflege, sondern in gleicher Weise auch für die ge schlossene Armenpflege ergibt, da ein rechtlicher Unterschied zwischen der offenen und geschlossenen Armenpflege nicht be steht. Nachdem daS Bundesamt für da- Heimatwesen in einer Entscheidung vom 23. Oktober 1915 die gleiche Auffassung ver treten hat, wirb allgemein angenommen, daß die Durchführung dieses Grundsatzes gegenüber den Lieferungsverbänden zu Schwierigkeiten nicht mehr führen wird. AuS dieser Rechtslage ergeben sich die nachstehenden Folge rungen: I. Die Liefeningsverbände sind verpflichtet, auch außer ordentliche Aufwendungen, z. B. in Krankheitsfällen für ärzt liche Behandlung und dergleichen, nach Maßgabe des Bedürf nisse» zu tragen. 2. Die Liefeningsverbände sind verpflichtet, an Stelle des Landarmenverbandes auch dann einzntreten, wenn es sich um Unterbringung in Irrenanstalten, Blindenanstalten usw. han delt. Als verpflichtet soll nicht der Lieferungsverband gelten, in dem die Anstalt belege», sondern der Lieferungsverband, aus dem die Emlieferung erfolgt ist. Dies soll in der in Aus sicht genommenen BundeSratsverordnung zum Ausdruck ge bracht werden." Es kämen daun noch zwei weitere Punkte, die hi r nicht interessierten. Die Folgen dieser Auffassung seien für die Gemeinden yanz außerordentlich schwerwiegende. Sie liefen darauf hinaus, den Landarmenverband ganz wesentlich zu entlasten auf Kosten der Lieferungsvcrbände und damit teils un- mittelbar, teils mittelbar auf Kosten der Gemeinden (Ober bürgermeister vr. Dittrich: Sehr richtig!), der Ortsarmen verbände, an denen ja auch die selbständigen Gutsbezirke sehr lebhaft beteiligt seien. Dieses Ergebnis habe der Deputation nicht erfreulich erscheinen können. Die Ortsarmenverbände und die Gemeinden seien — das sei ja wiederholt in diesem hohen Hause bereits unbestritten dargelegt worden — so außer ordentlich schwer belastet durch den Krieg, und im Ver hältnis zu den Gemeinden sei doch der Landarmenverband, also der Staat, der weitaus leistungsfähigere (Sehr richtig!), daß es im hohen Grade unerfreulich sei, wenn im weiten Umfange hier durch den KricgScmtritt noch eine wesentliche Entlastung des Landarmenverbandes zu Lasten der Gemeinden cintrete. Man wolle die Rechtsfrage, die n cht unzweifelhaft sei, hier offen lasse», sich aber auf den Standpunkt der Billigkeit stellen und meinen, daß jedenfalls zwei Fordciungen erhoben werden und, wie man hoffe, auch von der Regi-rung berücksichtigt werden sollten. Näm- lich einmal, daß in denjenigen Fällen, in denen bis zum Eintritt der Kriegsunterstützung Landarmen aus den Landarmenfonds Armennnterstützung gewährt worden sei, nach wie vor die Last, die nunmehr nach dieser Rechtsauffassung den Ortsarmcnverband und den Lieferung-verband treffe, im Verwaltungswege vom Landarmenverband erstattet werde, also bei den sogenannten alten Fällen nach wie vor der Landarmenverband für den Schaden auskomme. Der zweite P nkt gehe auch über diese alten Fälle hinaus nnd betreffe alle Fälle, wo Anstaltspflege und Anstalts fürsorge stattfänden, auch da, wo sonst die Voraussetzungen der Landarmcneigenschaften vorlägen. Gerade bei den außer ordentlichen hohen Kosten, welche die Anstaltsverpflegung er fordere, spräche,. die Billigkeitsgesichtspunkte in ganz besonderem Maße für die Beachtung der Wünsche der Deputation. Von dieser sei ein Herr von der Regierung, Hr. Geh. Rat I)r. Rumpelt, ge beten worden, Auskunft zu erteilen. Hr. Geh. Rat vi. Rumpelt habe sich nach Vortrag der Auffassung der Deputation bereit er- Härt, eine nochmalige Erwägung eintreten zu lassen. Er habe namens der Deputation vorzuschlagen, zu bitten, die Regierung möge diese Erwägung eine wohlwollende sein lassen. Die Kammer nimmt den Antrag einstimmig an. Punkt 4: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 58 deS ordentlichen Staats- hau'haltsetats sür 1916, Armenkrankenpflege und sonstige Ausgaben im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt betreffend. (Drucksache Nr. 236). Berichterstatter Oberbürgermeister Blüher-Dresden: Bei Kap. 58 seien die Ausgabe» — Einnahmen gebe es auch hier nicht — mit 462 280 M. und damit mit 5500 M. weniger eingestellt als im Vorjahr. ES seien eine Reihe von erheblichen Änderungen gegen den Voretat festzustellen, einmal bei Tit. 2 k der Ausgaben seien für den Albertverein, für den sonst immer 8000 M. gemeinjährig eingestellt seien, diesmal 2000 M. vorübergehend mehr eingestellt im Hinblick auf die außergewöhnlichen Ansprüche, die infolge des Krieges namentlich an das Carolahaus in Dresden gestellt worden seien. Man habe in der Deputation den Eindruck gehabt, daß diese Erhöhung ohne Nachteil etwas höher Hütte sein können. Bei Titel 2 m sei neu eingestellt ein Betrag von 1000 M. gemeinjährig für das Martinstist zu Svhland. Dieses In stitut, eine Blödenanstalt, bringe den staatlichen Anstalten eine wesentliche Entlastung. Gegen diese Einstellung bestehe bei der Deputation kein Bedenken. Beim Titel 3 lr sei der Betrag für Kinderhorte, der sonst mit 15 000 M. gemeinjährig eingestellt gewesen sei, um 3000 M. erhöht auf die Kinder von Kriegsteilnehmern. Auch hier habe die Deputation den Eindruck, daß diese Mehreinstellung von 3000 M. unbedenklich etwas höher Hütte sein können. Mit Recht sei in der Zweiten Kammer in der Vollversammlung auf die große Bc- deutunH dieser Kinderhorte und namentlich auf die Bedeutung hingewiesen worden, die diese Kinderhorte im jetzigen Kriege Hütten. Wie viele Kinder müßten jetzt der väterlichen Aufsicht entraten, und man habe ja bedauerlicherweise vielfach die Klagen hören müssen über eine gewisse Zuchtlosigkeit, die bei der Jugend eingerissen sei. Um so erfreulicher sei cs, wenn sich Vereinigungen und Bestrebungen fänden, welche die Kinderhorte weiter ent wickelten. Natürlich handle es sich dabei um erhebliche Aufwen dungen. Er dürfe beispielsweise aus Dresden hier erwähnen, daß der Verein Kinderhort, den man hier habe, zu den 13 Kinder horten, die bereits vor Kriegsausbruch hier gewesen seien, jetzt noch vier, zeitweise fünf weitere Kinderhorte hinzugesügt habe, und daß so ein Kinderhort immerhin einen jährlichen Aufwand von 2500 M. bedeute. Und was für Dresden gelte, werde natür lich entsprechend auch für andere Städte und Gemeinden des Landes gelten. Weiter sei Titel 6, Unterstützung bei Brand- und anderen Unglücksfällcn, um 2000 M. nach dem Bedarf ver mindert. Bei Titel 8, in den die früheren Titel 8 und 9 zu- sammcngezogc» seien, Beihilfen zu Bestrebungen für WohnungS- fürsorge, Heimatschutz und Volkskunde, seien 3000 M. mehr ein gestellt als im Boretat, und zwar für den Verband der gemein nützigen Bauvcreinigungen. Die Deputation könne diese Ein stellung nur mit Freude begrüßen. Zu bemerken sei aber weiter, daß sich bei diesem Titel immer die Bemerkung finde: „2000 M. künftig wegsallcnd". Es sei anzunehmen, daß diese Bestrebungen der staatlichen Unterstützung dauernd bedürfen werden, wie das auch schon bisher die Erfahrung gelehrt habe, und das; auch die Würdigkeit dieses Vereins zur staatlichen Unterstütznug dauernd bestehen lverde. Er möchte deshalb anrcgcn, ob nicht die Bemerkung: „2000 M. künftig wegfallend", künftig wegfallen könne. Endlich seien bei Titel 9, Beihilfe zur Errichtung eines Altersheims für ehemalige Pflegerinnen der Landesanstalten, die 2500 M., die bisher noch im Voretat oemcinjährig eingestellt gewesen seien, gemindert auf 1000 M. Das sei im Interesse des guten Zwecks dieses Altersheims zu be dauern. Er gehe noch auf einige Punkte ein, die in der Zweiten Kammer bei diesem Kapitel besonders hervorgehoben worden seien, über die Bestrebungen zur Bekämpfung der Tuberkulose habe die Negierung in einem Schreiben vom 26. Februar 1916 sich sehr ausführlich geäußert. Das Ergebnis der Darstellung sei, daß nicht alle Gesuche um Beihilfen beachtet werden könnten, daß aber die Regierung davon abgesehen habe, während des Krieges die Positionen des Ausgabentitels zu erhöhen, weil der Krieg Sparsamkeit erfordere und planmäßige Arbeiten erschwere. Auch hier möchte man sagen, daß, so weit sich jetzt ein Urteil füllen lasse, doch mit der bedauerlichen Möglichkeit zu rechnen sei, daß gerade die Folgen des Kriegs aus dem Gebiete der Tuberkulose allen Anstalten und Einrichtungen und Vereinen, die sich mit der Bekämpfung dieser mörderischen Krankheiten befaßten, erheblich mehr zu tun geben würden, als bisher, und daß es sich empfehlen werde, jedenfalls hier mit den Mitteln nicht zu sparen. Weiter liege vor eine Petition des Vereins deutscher Mieter vereine wegen weiterer Mittel für Wohnungsfürsorge. Diese Petition sei in dem jenseitigen Hause als durch die Vcrhand- lungen in der Rechenschaftsdeputation erledigt zu erklären. ES handle sich um die Verhandlungen der Rechenschaftsdeputation über den Antrag Seyfert wegen der Kriegerheimstätten, der heute in der Vollversammlung in der Zweiten Kammer beraten werden werde. Man habe diese Petition infolgedessen als zuin Antrag Seyfert gehörig angesehen und betrachte ihre Würdigung als eine Aufgabe derjenigen Deputation, die den Vorzug habe, den Antrag Seyfert zu erledigen. Infolgedessen werde zu diesem Punkt hier kein Antrag gestellt. Endlich liege vor eine Petition des Vereins für Krüppelhilfe für die Kreishauptmannschaftcn Dresden und Bautze». Der Vor stand dieses Vereins, Geh. Rcyienmgsrat Schecker von der Kreis- hauptmamischaft Bautzen, bitte um eine Baubeihilse von 330000 M., und zwar für eine Heilanstalt, die errichtet werden solle in Trachenberge. Der Verein habe jetzt eine Poliklinik mit 18 Betten in Dresden auf der Albrechtstraße und außcrbem Be ratungsstellen in Freiberg, Meißen und Bautzen. Der Verein mache in seiner Petition geltend, daß für die Krüppelhilfe, die nicht die Absicht habe, wie die Krüppelheime etwa ein Heim für Krüppel zu bieten, sondern die versuchen wolle, die Krüppel zu heilen, also die Schädigungen der Krüppelhaftigkeit zu beseitigen, eine dauernde Beh ndlung nötig sei, die natürlich in der Poliklinik in der Albrechtstraße nicht möglich sei. Insbesondere komme cs bei solchen Bestrebungen auf operative und orthopädische Behand ¬ lung an. Es seien hier den; hohen Hause vorgelegt eine große Anzahl von Lichtbildern, die zeigten, in welch überraschender und erfreulicher Weise es gelungen sei, durch orthopädische, operative und andere Behandlungen die Krüppelhaftigkeit zu beseitigen. Man könne ebenso, wie die Zweite Kammer es getan habe, der Petition und ihren Bestrebungen vollen Beifall zollen. (Sehr richtig!) Der Verein für Krüppelhilfe habe schon von jeher die Absicht gehabt, eine Heilanstalt zu bauen. Er habe das Projekt ouSarbciten lassen von anerkannt guten Architekten. Danach be messe sich der Bauaufwand aus 620000 M. Selbst habe der Verein 90000 M., es bleibe der Rest von 530000 M. Tas sei die Baubeihilfe, die erbeten werde. Der Verein habe nun sitzt die Absicht,.ungesäumt mit dem Bau vorzugehc», »un den Kriegs- invaliden zu Helsen. Er gehe davon aus — und dabei lverde ma>l ihm nicht Unrecht geben —, daß die Kriegsinvaliden trotz aller Fürsorge, die das Militär für sie betätige, doch dann beim Austritt aus der militärischen Behandlung noch vi lfach Fälle auf- weisen würden, wo für eine Heilanstalt für Krüppelhilfe aus reichend Platz zur Betätigung sei. Aus diesem Grunde wolle also der Verein alsbald bauen. Wenn die Deputation im Verein mit der Zweiten Kammer Vorschläge, die Petition des Vereins der Regierung zur Erwägung zu überweisen, so könne natürlich der letzte Zweck, daß die Anstalt bereits den KricgSinvaliden helfen wolle, nur dann erfüllt werden, wenn ungesäumt dieser Bitte um Erwägung stattgegeben und ungesäumt nötigenfalls auch durch eine» Nachtragsctat die Mittel zur Verfügung gestellt würden. Tenn wenn erst im nächsten ordentlichen Staatshaushaltsetat die Mittel angefordert würden, so heiße das mit anderen Worten, daß erst in zwei Jahren etwa diese 350 000 M. werden bewilligt werden, und daß vor drei bis vier Jahren die Krüppelheikanstalt nicht fertig sei. Er beantrage, die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiteil Kammmcr beschließen: bei Kap. 58, Armenkrankenpflcge und sonstige Ausgabe!» in» Interesse der öffentlichen Wohlfahrt, nach der Vorlage n) die Ausgaben mit 462 280 M., darunter 5000 M. künftig wegfallend, zu bewilligen; d) die Vorbehalte zu Titel 6 und 7 zu ge nehmigen; v) die Petition des Verein'- Krüppelhilfe Trcsdcn-A. der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Die Kammer genehmigt einstimmig den Antrag. Punkt 5: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 68 des ordentlichen Staatshaushalts« etats für 1916/17, ReichSversicherung und Unfall- fürsorge für Gefangene betreffend. (DrucksacheNr. 237). Berichterstatter Oberbürgermeister Blüher Dresden: TaS Kapitel zerfalle in drei Abteilmiaen: LaiideSversicherungS- amt, OrtsvcrsichcrungSümter und Unfakflürsorge für Gefangene. DaS erste und dritte Kapitel gäben leinen Anlaß zu irgendwelchen Bemerkungen. Die Veränderungen gegenüber dem Voretat seien ganz gering. Beim zweiten Kapitel, OrtSversichenmgSämter, seien allerdings die Einnahmen um 80 000 M., die Ausgaben um 69 302 M. geringer eingestellt. Es handle sich aber nm eine rechnerische Richtigstellung. Zu den Angelegenheiten die in der Zweiten Kammer bei diesem Kapitel erörtert worden seien, finde die Deputation keine Veranlassung Stellung zu nehmen. Er habe zu beantragen, die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: bei Kap. 68, Reichsversicherung und Unfallfürsorge für Ge fangene, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 100 200 M zu genehmigen, b) die Ausgaben in Höhe von 452 346 M., darunter 60 M. künftig wegfallend, zu bewilligen und ") die Vorbehalte zu genehmigen. Die Kammer genehmigt einstimmig den Antrag. Punkt 6: Antrag zum mündliche,» Berichte der zweiten Deputation über Kap. 69 des ordentlichen Staatshaus- haltsetats für 1916/17, Statistisches Landesamt be treffend. (Drucksache Nr. 238.) Berichterstatter Oberbürgermeister Btühcr-DreSdcn: Zn diesem Kapitel sei nichts zu bemerken. Er stelle den Antrag, die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: bei Kap. 69, Statistisches LandeSamt, nach der Vorlage ») die Einnahmen mit 29 010 M. zu genehmigen, b) die Aus gaben mit 373 929 M-, darunter 82 000 M. künftig wegsallcnd, zu bewilligen,'«) die Vorbehalte zu de»» Titeln 5, 7 und 11 zu genehmigen. Die Kammer genehmigt einstimmig den Antrag. Punkt 7: Antrag zum mündlichen Berichte der ersten Deputation zum Köniul. Dekret Nr. 27, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Verlänge rung der Amtsdauer der Mitglieder der Haudels- und Gewerbekam,ner. (Drucksache Nr. 227.) Berichterstatter Staatsminister a. D. und Minister deS König!. Hauses Graf v. Metzsch-Reichenbach, Exzellenz: Der Gesetzentwurf selbst habe eine einzige Bestimmung, die dahin gehe, daß bei Berechnung der in Z 15 deS Gesetzes über die Handels- und Gewerbekammern von» 4. August 1900 fest gesetzten Amtsdauer der Mitglieder der Handels- und Gewerbe kammern sür das Jahr 1915 das Gesetz ausnahmsweise nicht in Anrechnung kommen solle. Es sei dazu zu bemerken, daß nach 8 15 des Gesetzes über die Handels- und Gewerbekammern die Wahlen zu derselben an sich auf sechs Jahre zu erfolgen hätten, nnd daß aller drei Jahre die Hälfte der Mitglieder auSznscheiden habe. Nun würden an sich im laufenden Jahre Ausscheidungen und Neuwahlen einzutreten haben mit Rücksicht darauf, daß die letzte Wahl in» Jahre 1913 stattgefunden habe, so daß also mit Schluß deS Jahres 1916 an sich die Hälfte der Mitglieder aus- zuscheiden habe nnd Neuwahlen vorzunehmen sein würden. Es habe nnn die Regierung darauf hingewiesen, wie die Begründung nachweise, daß, wenn man in diesem Jahre zu diesen Ncuwahlen verschreitei» würde, ein sehr wenig vollständiges Ergebnis der Wahlen aus den» doppelten Grunde hervorgehen würde, weil einmal ein großer Teil der Mitglieder der Handels- und Gewerbe- kanlmern sich in» Felde befinde und außerdem auch noch tatsächlich das Personal, das die Listen und die Wahlen zu bearbeiten hätte, ebensowenig mit Rücksicht auf die Kriegslage zur Verfügung stehe. AnS diesen» Grunde schlage die Regierung vor, von der Vornahme dieser Neu- und Ergänzungswahlen im Jahre 1916 abzusehen und überhaupt die ganze Funktionsdauer der Abgeordneten zu den Handels» und Gewerbckmnmern um ein Jahr zu verlängern, so daß das Jahr 1915 überhaupt, wie vorgeschlagen sei, ansfallen würde. Wenn die Regierung diesen Weg betrete, so befinde sie sich einmal mit der Reichsrcgierung in vollständiger Überein stimmung, die nach einem Beschlusse des Bundesrats die Landes» zentralbchörden ermächtigt habe, die Amtsdauer der Mitglieder
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