Delete Search...
Der sächsische Erzähler : 10.01.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-01-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-188001108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18800110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18800110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1880
- Monat1880-01
- Tag1880-01-10
- Monat1880-01
- Jahr1880
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 10.01.1880
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Der sächWe LrzWer, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt -er König!. Amtshauptmannschakt, -er König!. Schv!-Inspection u. -es König!. Hauptsteueramtes zu Dautzen, sowie -es König!. Amtsgerichtes un- -es Sta-trathes zu Vijchofsmer-a. Bekanntmachung, daö Institut der geprüften Heilgehilfen betreffend. Nachdem Seiten der Stände zu Ausbildung von Heilgehilfen die erforderlichen Geldmittel bewilligt worden, sind zu dem gedachten Zwecke, auf Grund bezüglicher Vernehmungen mit den betreffenden Verwaltungsstellen, bei den Stadtkrankenhäusern zu Dresden, Chemnitz und Bautzen, sowie in dem Kreis« krankenstiste zu Zwickau die nöthigen Einrichtungen getroffen worden. In dessen Verfolg wird nunmehr das Nachstehende zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Ausbildung von Heilgehilfen wird vom Jahre 1880 an bei ven genannten Krankenhäusern in jährlich je zwei dreimonatlichen Cursen, von welche» Der erste mit dem Monat März, der zweite aber mit dem Monat October beginnen wird, erfolgen. Die einzelnen «usbildungScurse sind bei dem Stadtkrankenhause zu Dresden auf 5, bei dem Stadtkrankeuhause zu Bautzen auf 4, bei dem Stadt» krankenhause zu Chemnitz und im Kreiskrankenstifte zu Zwickau auf je 2 gleichzeitige Teilnehmer berechnet. Die Unterweisung der zu Heilgehilfen sich ausbildenden Personen bei den genannten Krankenhäusern wird, im Anschluß au die für die Ausbildung Der Militär-Lazarethgehilfen bestehenden Einrichtungen und Vorschriften umfassen: die allgemeinen Grundzüge der Anatomie und Physiologie, die Einführung de« Katheters, die Application trockener und blutiger Schröpfköpfe, das Setzen von Blutegeln und Fontanellen, das Anlegen von Binren und Verbinden von Wunden, die Application von Clystieren und Blasenpflastern, < die Handreichungen bei Operationen, die Kenntniß der wichtigsten chirurgischen Instrumente, die Massage, alle hydrotherapeutischen Handleistungen (Abreiben, Einpacken rc.), die zur Krankenpflege gehörigen Verrichtungen, die Ventilation der Krankenzimmer, die DeSinfectionS-Borkehrungen, die Lagerung und Umbettung von Kranken und Verletzten, die Herstellung von Umschlägen, Senfteigen rc., den Gebrauch des Krankenthermometer«, da- Verhalten bei Unglückssällen und schweren Verletzungen zum Zwecke der ersten Hilfeleistung, sowie bei Scheintodte» zu« Zwecke der Wiederbelebung, die zur 'Assistenz bei Sektionen erforderlichen Handreichungen. Wer sich zum Heilgehilfen in einem von den obgenannten Krankenhäusern ausbilden will, hat sich um die Zulassung al- Heilgehilfen-Adspirant bei Her Direktion der betreffenden Anstalt unter Production eine- obrigkeitlichen Vcrhaltscheine« zu bewerben. Die Bewerbungen haben für den ersten CursuS spätesten- bi« zum 1. Februar, für den zweiten CursuS spätestens bi» zum 1. September zu erfolge». Bewerbung-fähig sind nur männliche Personen vom erreichten 21. Lebensjahre an. Wessen Bewerbung berücksichtigt wird, der hat in der betreffenden Anstalt Wohnung zu nehmen, untersteht der für dieselbe geltenden Hausordnung und hat der für die Heilgehilfen-Adspiranten geltenden besonderen Instruction genau nachzukommen. Auch ist derselbe verpflichtet, alle Krankenwärterdienste, die von ihm beansprucht werden, unentgeltlich zu verrichten. Stellt sich während der Lehrzeit heraus, daß sich ein Adspirant zum Heilgehilfendienste nicht eignet, so kann derselbe von der Direktion der Lehranstalt ohne Weitere- entlassen werden. Da« Honorar für die Au«lehrung als Heilgehilfe einschließlich der Lchlußprüfung wird au- der StaatScasse übertragen. Dagegen ist der Auswand für da« Unterkommen und den Unterhalt in den betreffenden Krankenhäusern während der Lehrzeit von den Heilgehilfen- Adspiranten selbst au« eigenen Mitteln zu bestreiten und haben dieselben in dieser Beziehung mit den Direktionen der Krankenhäuser besondere Vereinbarung zu treffen. Am Schluffe der einzelnen Lehrcurse findet eine Prüfung durch die betreffenden Krankenhaus-Oberärzte statt. Denjenigen, welche bei dieser Prüfung bestanden haben, wird Solche« von der Direktion de« Krankenhause« bescheinigt werden. Wer im Besitze einer solchen Bescheinigung ist, kann die Ausstellung eine« Heilgehilfendiploms beanspruchen. Der Besitz des Heilgehilfendiploms berechtigt den Inhaber, sich al« geprüfter Heilgehilfe zu bezeichnen und unter dieser Bezeichnung seine Dienst leistungen in den erlernten Kunstfertigkeiten öffentlich anzubieten. Denjenigen Militär-Lazarethgehilfen, dir im Stande sind, sich durch obermilitärärztliches Zeugniß darüber au-zuweisen, daß sie fünf Jahre hindurch ^tl» Lazarethgehilfen vorzüglich gut gedient haben, steht der Anspruch auf da- Diplom als geprüfter Heilgehilfe ohne Weitere- zu. Bewerbungen um da« Diplom al- geprüfter Heilgehilfe sind bei dem LandeS-Medicinal-Collegium unter Beischluß der PrüfungSzeugniffe, beziehentlich Der vorgedachtrv obermilitärärztlichen Zeugnisse schriftlich oder mündlich anzubringen. Die Ertheilung der Diplome erfolgt unentgeltlich. Die Namen Derjenigen, welche Diplome erhalten haben, werden mit den Wohnorten derselben im »Dresdner Journal', in der »Leipziger Zeitung' «ud in dem »Correspondrnzblatte für die ärztlichen Kreisvereine' von dem LandeS-Medicinal-Collegium bekannt gemacht. Dresden, am 23. December 1879. Ministerium de- Innern. vo« Srostttz«Wallw1tz Diejenigen, welche für da- Jahr 1880 eine Leseholzkarte zu erlangen wünschen, haben sich bi» zum 24. df». Mt». in hiesiger Rathsexpedition anzumelden. Stadtrath Bischofswerda, am 8. Januar 1880. : i Sinz. Deutschlands zu den übrigen Mächten Europa» rin Rückblick auf 1879. n. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Sonnabend, den 10. Januar 188V, Nachmittag S Uhr. Wahlen de« Vorsteher«, de» Schriftführer», deren Stellvertreter und der Ausschüsse. Wirkung äußern wird, kann ihm von dieser Bc- deutung natürlich nicht» nehme«. Rußland. Diese beiden Punkte allein genügen schom Durch zwei Punkte wird dieser Umschwung, den die große Kluft erkennen zu taffe», welche die deutsche War in Bezug auf innere Zustände de» deutschen da« Jahr 1879 in so überwältigender Weise hervor- Politik der Vergangenheit von derjenigen der Se Weiche» da» Jahr 1879 ein Jahr stiller vorderes- gebracht, am deutlichsten characterisirt: durch die im wart und vielleicht »ehr «och von derjentgey Omgen, so war e» hinsichtlich der Beziehungen Laufe de» Jahre« ganz offenkundig an'» Licht ge- Zukunft treaat. Bisher hattt e- für «In un Deutschland« zu den übrigen Mächten Europa» rin trete«« Möglichkeit einer Entfremdung, ja eine» stößliche« Dogma gegolten, daß die Eiuigkeit zwif Jahr vollständigen Umschwung«, der sofort in seiner völligen Bruch» zwischen den Cabinrtrn von verlia Deutschland und Rußland «ft ayen möglichen L ganzen Bedeutung zur Erscheinung kam. Daß er und St. Petersburg, und durch da» während d-r teln gepflegt werden müsse; aua wUrtt mit Et -4n Zukunft vielleicht uoch mehr al» di«her seine Wiener „BiSmaÄTage" befestigt« herzliche Ein« Male an di« Möglichkeit erinnert, daß jtat Gl
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview