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Hohensteiner Tageblatt : 22.06.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-06-22
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188906226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18890622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18890622
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-06
- Tag1889-06-22
- Monat1889-06
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 22.06.1889
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WMeiner Tageblatt. Erscheint sedm Wochentag abends für den 'olgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quanal Mk. l.40; durch die Post Mk. l.5O ftei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Borm, ty Uhr, sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. alle Annonce»-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^tadtrathes zu Hohenstein. > -ck Nr. 143. Sonnabend, den 22. Juni 1889. 39. Jahrgang. Bekanntmachung, das diesjährige Schienest betr. Für die Dauer deS diesjährigen Schreßeus der hiesigen Schützeugesellscha't wird Fol gendes bekannt gemacht: 1-, Das Feilhalten mit Eß- und Trinkwaaren, das Aufstellen von Schau- und Schieß buden, Carroussels, Schankzelten u. s. w. ist nur Denjenigen gestattet, welchen hierzu von der unterzeichneten Polizeibehörde Erlaubnis ertheilt worden ist. Die Eröffnung der Schau- und Schießbuden, Carrouffels und Restaurationen und dergleichen ist am Sonntag nur erst von 3 Uhr nachmittags an gestattet. Alle von Privaten auf dem Festplatze errichteten Etablissements, z. B. Schau- und Verkaufsbuden, Zelte, Stände, Carrouffels, Schaukeln u. s. w. müssen mit einer deutlich lesbaren Firma versehen sein, welche den vollen Vor- und Zunamen, sowie die Wohnuugs- angabe des Inhabers enthält. 4., Das Aussteller: von Schankbuderr, Verkaufsstellen u. s. w. austerhalb des Schieß platzes ist unbedingt verboten. 5., Jede Art Ausspielung beweglicher Sachen ist an die vorgängige Erlaubnis der unter zeichneten Behörde gebunden, während das Äusspielen von Geld verboten ist. lieber jede in dieser Beziehung ertheilre Erlaubniß ist ein besonderer Erlaubnißschein ausgefertigt, welchen der betreffende Unternehmer stets bei sich zu führe» und auf Verlangen den revidirenden Polizeibeamten unweigerlich vorzuzcigen Hal. 6., Alles Feilhalten, Ausschänken, Musiciren und Schaustellen, sowie überhaupt der öffent liche Verkehr auf dem Schießplätze ist spätestens nachts 12 Uhr zu schließen und müssen sämmt- liche Buden und Vergnügungsorte, auch der Schießplatz selbst, vom Publikum geräumt sein. 7-, Aller Branntweinschank auf dem Schießplätze außerhalb der berechtigten Schankstätten ist bei Strafe verboten, ebenso das Schreien beim Anpreisen von Waareu. 8., Das Hiuausfahren kleiner Kinder in Kinderwagen auf den Schießplatz ist gänzlich untersagt. 9., Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht bereits in den Gesetzen Strafen ausdrücklich ängedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Hohenstein, den 20. Juni 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Die Kirschen an der Langenberger Straße werden am Sonnabend, den 22. b. M., nachmittags 5 Uhr im Restaurant Windmühle gegen Baarzahlung verpachtet. Bieter werden aufgefordert, sich dort einzufinden. Hohenstein, am 20. Juni 1889. < DerStadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Der Schluß des außerordentlichen sächsischen Landtages. Der aus Anlaß des Wettiner Jubiläums -inberufene außerordentliche sächsische Landtag, welcher in der Hauptsache die Theilnahme der Volksvertretung an den solennen Huldi gungen der letzten Tage zum Zwecke hatte, ist bereits wieder beendet. Im königl. Residenzschloß zu Dresden erfolgte gestern Nachmittag IV» Uhr der feierliche Schluß durch Se. Majestät den König, welcher hierbei von Sr. königl. Hoheit dem Prinzen Georg, sowie den Prinzen Friedrich August, Johann und Max umgeben war. Außer den Herren Staatsministern, dem diplo matischen Corps und der Generalität wohnte 'erner der ge- sammte große Dienst, darunter Ihre Excellenzen Graf Platen und Stadtcommandant Gcnerallieutenant O'Byrn, dem feier lichen Acte bei. Se. Majestät der König richtete an die ver sammelten Mitglieder beider Kammern folgende Thronrede: Meine Herren Stände! Es ist meinem Herzen Bedürfnis;, Sie noch einmal um Mich zn versammeln, bevor Sie in Ihre Heimath zurückkeyre». Das Fest, das wir in Gemeinschaft begangen haben, wird gewiß auch Ihnen eine wohlthuende Erinnerung zurücklassc». Wir haben ans acht Jahrhunderte einer uns angehijrendcn Bergangenheit blicken, wir haben uns vergegenwärtigen können, was unsere Borfahren in diesem langen Raum der Geschickte gewirkt, geschaffen, was sie in guten wie in bösen Tagen erlebt und getragen haben. Ich Selbst habe die lange Reibe Meiner Ahnen in ihren wechselvollen Schicksalen an Meinen Augen vorübecgeheu lassen, — aber sicherlich treffe Ich mit Ihren Em pfindnngen zusammen, wenn Ich als den Gesanuntemdruck dieser Tage das Gefühl demülhiger und dankbarer Erkenntnis; von Gottes gnädiger Fügung bezeichne, welche Mein Haus und Mein Volk in allen Stür men dieser Jahrhnuderte bewahrt und ihnen fort und fort die Wege fruchtbaren und befriedigenden Wirkens inmitten unseres deutschen Vaterlandes gewiesen hat. Mit wahrer Rührung habe ich die kaum übersehbaren Beweise treuer Anhänglichkeit an Mein Haus entgegengenommen, wie sie diese Tage aus allen Theilen des Landes und allen Kreisen des Bölkes Mir gebracht haben. Mit besonderer Freude aber bat es mich erfüllt, daß Sie, meine Herren Stände, diese festliche Zeit gewählt haben, um durch einmüihige Beschlüsse Ihrer treuen und muvandelbaren Ergeben heit von Neuem Ausdruck zu geben. Nehmen Sie dafür Meinen herz lichen und wärmsten Dank. Zugleich bitte Ich Sie, Meinen landes väterlichen Dank in Ihren Kreisen zu verkünden, damit er in allen Theilen Meines Volks Jedem zur Kenntniß komme, der dem väter lichen Feste eine warme Theilnahme geschenkt hat. Von Herzen hatte ich gewünscht, daß die Theilnahme Meines Volks am Jubelfeste überall eine ungetrübte sein würde; zu Meinem Schmerze konnte dies nicht der Fall sein, da in mehreren Gegenden des Landes gewaltsame Elementar Ereignisse mit verheerenden Wir kungen hereingebrochen sind und viele in einen bellagenswertheu Noth stand versetzt haben. Meine Regierung wird aus Grund der ertheilte» Ermächtigung bemüht sein, zur Linderung dieser Nothlaqe beizmragcu. Jubiläen sind festliche Betrachtungen verflossener Zeiten; für die Zukunft geben sie nur Hoffnungen und Wünsche. Freuen wir uns, daß solche Hoffnungen für die Zukunst Sachsens bestehen und aus gutem Grunde ruhen. Wir wissen auS reicher geschichtlicher Erfahrung, welche Bedingungen es sind, unter denen der Fortbestand eines Volks- wesens und seine weitere gesunde Entwickelung gesichert erscheint, und Ich glaube Mich nicht zu lauschen, wenn Ich anneyme, daß ein wesent licher Theil dieser Voraussetzungen in Sachsen erfüllt ist. Da tritt denn die Aufforderung an uns heran, diese Grundlagen eines gedeih lichen Volkslebens mit allen Kräften zu pflege» und zu erhalten. Das ist cs, waS wir thun können, was wir tyuu müssen, alles Weitere der Weisheit und Gnade Gottes empfehlend. So trete Ich Venn nach dem Waylspruche Meines Hauses provickeutiao momvr getrost ist das neue Jahrhundert mit dem guten Vertrauen ein, daß auch in den kommenden Zeiten unser Sachsen ein seiner Bergangenheit würdiges, dem Deutschen Reiche und aller edle» menschlichen Cnltur förderliches Dasein behaupten werde. ES schloß sich hieran der Bortrag des Landtags-Abschiedes, worin zunächst betont wird, daß Se. Majestät der König aus den Beschluß der getreuen Stände, eine Summe von drei Millionen Mark aus den laufenden Staatseinnahmen zur bau lichen Berweudung für das königl. Rcsidenzschloß zu Dresden und für das königl. Schloß zu Moritzburg nach dem freien Ermessen des Königs zu verwilligen, die Entnahme der bezeich neten Summe aus den laufenden Einnahmen genehmigt habe. Bon der seitens der Ständeversammluna ferner ertheilten Er mächtigung, bei den infolge von Wasserschäden in verschiedenen Gegenden des Landes eingetretenen Nothständen durch Bei hilfen aus der Staatskasse nach Maßgabe der bei ähnlichen näheren Vorgängen befolgten Grundsätze unterstützend einzu- trcten, werde die Regierung ebenfalls Gebrauch machen. Durch diese Bewilligung verbindet sich mit der allgemeinen Huldigung des Sachsenlaades am Throne seines angestammten Herrscher hauses ein wchlthucnder Liebesact, der durch die Schnelligkeit der gespendeten Hilfe noch wesentlich an Bedeutung gewinnt und durch welchen neue Zuversicht auch in jene Landestheile getragen wurde, woselbst unter den Einwirkungen verhängniß- voller Katastrophen die Jubiläums-Freude arg getrübt zu wer den drohte. Von dem kurzen ständischen Wirken kehren die nach der Residenz gerufenen Abgeordneten nun wieder zu ihrer Berufs- thätigkcit zurück. Hoheitsvolle Abschiedswortc sind es, die ihnen des Königs Majestät hierbei mit auf den Weg gab, indem an den innigen Dank des Monarchen für all' die dargebrachten Beweise der Liebe und Treue zugleich der erhebende Ausdruck des Vertrauens sich fügte, daß unser geliebtes engeres Vater land Sachseu den ihm gestellten Aufgaben allezeit entsprechend gerecht zu werden vermöge. Sächftschr». Hohenstein, 21. Juni. Das „Dresdner Journal" enthält unterm heutige Tage folgenden Erlaß: Die zahlreiche» »nd erhebenden Beweise allseitiger herzlicher und warmer Theilnahme, welche bei Gelegenheit der Feier des 800-jährige» Jubiläums der Regierung Meines Hauses Mir aus allen Theilen des Landes, aus allen Schichten der Bevölkerung, von Einzelnen wie von Genossenschaften, Vereinen, Städte» und insbesondere von den Bewohnern Meiner lieben Haupt- und Residenzstadt in Worr und Schrift, in sinnigen Gaben, in der Errichtung von Stiftungen zu mannigfaltigen dauernden Zwecken der Barmherzigkeit und Hilfeleistung dargebrachl worden sind, haben in Mir die beglückende Ucbcrzeugung erneuert, daß die alle Sachsentreue, welche Jahrhunderte lang Mein Voll mit Meinem Hanse verbunden hat, auch heute noch fest begründet ist. Die ebenso reiche als geschmackvolle Ausschmückung der Fahrstraßen, der Gcbändc und öffentlichen Plätze, der durch seine Pracht und Zu sammenstellung ausgezeichnete Huldigungszug mit seinen wechselnden und schönheilsvollen Bildern, dec glänzende Absqluß des gestrigen Abeudfestcs haben Mir große Freude bereitet, nicht minder die treffliche Haltung, weiche die Einwohnerschaft Meiner Haupt- und Residenzstad' und ihrer Umgebungen mit allen von Nah und Fern zngcströmlcn Gästen durch gängig bewahrt hat. Gerührten Herzens sage Ich daher für die Mir bei diesem seltenen Feste entgegengebrachien zahlreichen und manmgfachen Erweisungen der Liebe und Treue, und Men, welche die festlichen Veranstaltungen vor ¬ bereitet, geleitet, und deren Gelingen gefördert haben, hierdurch Meinen herzlichen Dank. Gott segne Mein Sachsenland und sein Volk! Albert. Der hiesige Rosenverein hält sein diesjähriges Rosellfe st in öffentlicher Weise in Sommerfrische Hüttenmühle am 30. Juni und 1. Juli ab und zwar durch Concerte, welches erstere am Sonntag das verstärkte Chor des Herrn Musikdirector Naumann und am Montag durch Militärconccrt, gespielt von der Chemnitzer 42 Mann starken Regimentsmusik unter Lei tung des Herrn Pohl, gespielt wird. Für Tanzlustige sei noch bemerkt, daß beide Festtage mit einem hoffentlich recht rosig verlaufenden Ball endigen. Der Lambursche eine« hiesigen Geschäfts hatte auf dem Postamte einige Postanweisungen ausgehändigt erhalten und statt solche im Comptoir des Geschäfts abzugeben, behielt er sic in seiner Verwahrung und fälschte eine derselben mit ziem licher Genauigkeit, sodaß der Postbeamte, dem solche präsentirt wurde, keinen Anstand nahm das Geld auszuhändigen. Nun mehr zog der unehrliche Junge einen zweiten ins Vertrauen, welcher eine zweite Anweisung fälschte und das Geld ebenfalls erheben wollte. Diesmal kam aber Verdacht ins Spiel und die beide» jugendlichen Verbrecher wurden entlarvt. Einen ziemlichen Theil des erhobenen Geldes hatten die Taugenichtse verjubelt. - Lugau, 20. Juni. Gestern in den Nachmittagstunden ertränkte sich in dem aui Oelsnitzer Flur liegenden Höylteiche der Maschinenwärter E. von hier. Derselbe, der den Ruf eines fleißigen, brauchbaren und gewissenhaften Beamten genoß, litt seit längerer Zeit schon an einem körperlichen Gebrechen, dessen WachSthum jedenfalls ein chirurgisches Eingreifen nölyig machte. Sicher hat die Ungewißheit des Gelingens dieser Operation den Bedauernswerthen in den Tod getrieben. Aus Oelsniy i. Erzgeb. schreibt man unterm 19. Juni: Am 17. Juni, Abends in der 10. Stunde wurde der 36 Jahre alte Bergarbeiter Georg Stalf von hier auf der Straße in der Nähe seiner Wohnung von mehreren jungen Leuten an gefallen, hingeworfen, in den Rücken gestochen und dabei lebens gefährlich verletzt. Der hinzugezogene Arzt fürchtet, daß das Leben Stalfs nicht erhalten werden kann, da die Lunge durch stochen ist und die Luft zur Wunde hcrausdringt. Dre Thärer wurden von der hiesigen Gendarmerie in den Bergarbeiten Jo hann Böhm, Johann Betz und Johann Fischer, sämmtUch aus Bayern und m Oelsnitz auchältlich, ermittelt und festge nommen. Da das Leben Stals's bedroht zu sein schien, so erfolgte dessen richterliche Vernehmung seitens des königlichen Amtsgerichtes Stollberg sofort. Nachdem über den mangelhaften Zustand der oft sehr al ten Landtags-Wahllisten geklagt worden ist und da dieselben auch mit Rücksicht auf die veränderte Steuergesetzgebung in der formellen Einrichtung eine Acndcrung zu erleiden haben, macht sich eine Erneuerung dieser Wahllisten nöchig, welche in die sem Monat vorgenommen wild. Bestehender Vorschrift gemäß ist von den Gemeindevorständen hieraus, sowie auf das jedem Betheiligten zustchcnde Recht der Einsichtnahme von den Listen und aus die Nothwendigkcit, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt rechtzeitig anzubringen, öffentlich aufmerksam zu machen.
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