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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-12-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189012067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18901206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18901206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-12
- Tag1890-12-06
- Monat1890-12
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1890
- Autor
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Grfch ftül eint tügltch üh 6'/, Uhr. flt-«rffon und Lrprditi»» I»ham,e«qass, 8. SpreiliKnndrn drr Urdartion: vormittag« 10—12 Uhr. Siachmittag« L—6 Uhr. I »t« »va»«d« rt,«kliu>»«», M-KiiIrrM, »»chl tu »id«cluu nickt »krdiKdllch. IX »«,«»«« »er für »te ntchftsel-entze Kmomrr »efttmmtrn Inlerate a« S»chr»ta-ru »t« S Utzr N«chmMa-», »,L«»»- und Kestta-tii früh l»t»'/.v Uhr. Z» dr» Filialen für 3ns.-^niialiinr: kt» fllemm« Lertim. <A1src» Hahui. Universttüttskraße 1, t.'»,,t« Lösche. itithartnrnstr. 1« pari, und König-pIatz 7, nur bi« ' ,S Uhr. 'eWMr.TaMM Anzeiger. Lrgan für Politik,Localgeschichte,Handels-«ndGeschüftsverkchr. MbonnementSprei- viertel jährlich 4>, Mk. tricl. Brinqerlohn 5 Mk., durch di« Dost bezogen 6 DU. Jede einzelne Nuinmer 20 PH Belegexemplar 10 Pf. chebühren für Extrabeilagen lin Tageblait-Format gesalzt) odnc Poslbesörderung 60 Mk. viit Poslbesörderung 70 Mk. Insrrlitr ogrspaltcne Pctitzeile 20 Pf. «rößer, Schriften taut uns. Preilverzelchaih. Tabellarischer». Ziffernsatz nach höherm Tarif. iirrlamti, unter dem NedactionSstrich die 4gelpalt. Zeile KO Pf., vor denFamilien Nachrichten die Kgespaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind stet« an die 1-rprvttt«N z» senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praemnuerawlo oder durch Post nachnahme. ^-34«. Tonnabend den 6. December 1890. 81. Jahrgang. Jur gefälligen Beachtung. Unsere Erpcditiou ist morgen Sonntag, den V. December, Vormittags nur bis V2S Uhr Muer. I^xpeOMon ffes Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auf dir für das Jahr 1890 frstzusctzrnde Dividende der Reichshankantbeile wird vom lk. d. MlS. ab eine zweite halbjährliche Abschlagszahlung von zwei und ein viertel Pro- ccnt oder «7 Mark SO Pfennige für den Dividendeoschcin Nr. 14 bei der RcichShankbaupt- caffe in Berlin, bei den Reichsbankhauptstellen, Reicksbank- üellcn, der Commandit« in Insterburg, sowie bei den ReichS- lanknebcnstellen in Barmen, Bochum, Darmstadt, Duisburg, Heilbronn und Wiesbaden erfolgen. Berlin, den 2. December 1890. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Bo eit ich er. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung drr nach drm Invalidität«- und AllerSversicherungSgesetz vom 22. Juni 1889 zu versichernden Personen. I Unefang der BerflcherungSpflicht. Da« Gesetz, betreffend die Invalidität«- und AlterS- «rstcherung vom 22. Juni 1889 bestimmt, daß alle Personen, »eiche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienst boten geaen Gehalt oder Lohn beschäftigt werden, daß ferner PctricbSbeamte, sowie Handlungsgehilfen und Lehrlinge, welche Lobn oder Gehalt beziehen, deren regelmäßiger Iahreö- arbcitsvcrdieust an Lohn und Gehalt aber 2000 nicht übersteigt, dem BersicherungSzwange unterliegen. Insbesondere unterliegen hiernach diesem Zwange auch solche Personen der erwähnten BevölkerungSclasicn, die nur roriibergchcnd oder nur auf ganz kurze Zeit beschäftigt werten, ferner solche, welche in nichtgewcrblichen Betrieben, ski eS als Expedienten, Schreiber u. s. w., sei eS als Hand werker, Hausmeister, Bolen oder sonstige Arbeiter, thätig sind. Ausgenommen von dem BersicherungSzwange sind — abgesehen von den in tz. 4 dcS Gesetzes genannten Per sonen, insbesondere den Beamten de« Reichs und der Aunde-staaten und den mit Pensionsberechtigung an- zestellten Beamten von Communalverbänden — lediglich Ticjenige», die da« 16. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, und ohne Rücksicht auf das Lebensalter Diejenigen, denen als Entgelt ihrer Thätigkeit nur freier Unterhalt gewährt wird. II. DeitragSpfltcht. Da- Eingangs citirte Gesetz bestimmt weiter, daß behufs sibeilweiser) Aufbringung der zur Gewährung von AlterS- und Invalidenrenten erforderlichen Mittel Beiträge zu zahlen sind, für welche der Arbeitgeber, Principal, Dienstherr u. s. w., unbeschadet seines Recht-, die Hälfte davon für die jeweilige bohnzahlungSperiode vom Lobn oder Gehalt zu kürzen, mit eignem Vermögen zu basten hat, und e- gestattet <ts. >12 ff.), daß die als Regel gedachte Art der BeitragS- knlrichtuna — welche dem Arbeitgeber, Principal, Dienst- berrn u. s. w. den Ankauf von Beitragsmarken, deren Auf kleben auf OuittungSkarten und andere damit zusammen- bängcnde Arbeiten auferlegt — durch Verordnung drr tzanteScentralbebörde beseitigt und durch eine der Eiunebung ron KrankcnversicherungSbeiträgen ähnliche Einrichtung er setzt wird. HI Art -er Eiu-ebung. DaS Königliche Ministerium des Innern als LandeS- centralbehörde für da- Königreich Sachsen hat von der in tz 112 eingeräumten Befugnis; Gebrauch gemacht und mittelst Perordnung vom 2. Mai diese- Jahre- verfügt, daß die Bei träge für diejenigen Versicherten, welche einer Krankcncaffc im Sinne deS Gesetze- — im Stadtbezirk Leipzig die OrtS- krankencafse und die BctricbSkrankencasscn — angehören, durch bic Vorstände dieser Eassen, die Beiträge für alle andern aber durch die Gemeindebehörde dcS DeschäftigungSortS oder i» deren Auftrag durch eine andere geeignete Stelle rin- gehoben werden dergestalt, daß auck die mit der Einhebung zusammenhängenden, »beilwcise schwierigen und umständlichen Geschäfte de- Kaufs, Aufkleben-, Enlwertben« der Marken re. von den Kranlencasseiwerwalliingen und sonstigen EinhebungS- slellen mit besorgt werden »lUsse». Den Arbeltgebern.Principalen,Dienstherren re. wird dafür einzig und allein die Verpflichtung anferleat, die DersicherungSpflichttaen, soweit fle nicht schon «ach dein KrankenverflcherunaSqesetz nniumelden stad, beim Eintritt in die Beschäf tigung. den Dienst u. f. w. an» «ad beim Aus tritt wieder abzumelden. Auf Grund dieser Verordnung ist nun sveciell für den Cladtbezirk Leipzig, wo die große Mehrzahl der der In validität-- und Altersversicherung ziifallenden Personen bereit- dcr OrtSkrankencaffe angehört, mit dem Vorstände der letz teren dahin Gereiovarung getroffen Worten, daß dir Beiträge für alle VersicherungSpflichtigen sauSgenommcn die einer VetriebSkrankencaffe angehörenden) von der Verwaltung er wähnter Cafle, gleich den KrankenversicherungSbeiträgcn und mit diesen, eingeyobe» (und zwar bi- auf Weitere- monat lich abgcholt) werden, daß aber auch die An- und Ad Meldungen bei der Verwaltung der OrtSkrankencaffe zu er folgen haben. IV. Meldepflicht. Betreff- der Anmeldung der nach dem Invalidität»- L-z. und AlterSversichcriingSgesey zu versichernden Personen wird am 8. t»«d vtkt" . da an diesen daher fü^den Bezirk der Stadt Leipzig etnschlte-ltch der mtt d^e«-Pubttc«m, ge^ für die am H Januar 180» neu htuzukommendeu Stadt» theile Folgende- bestimmt: 1) Tie Anmeldepflicht beginnt, mit Rücksicht darauf, daß da» Gesetz bereit» mit dem 1. Januar 1891 in Wirksamkeit tritt, am iö. December diese- Jahre». 2) Von diesem Zeitpunkt an sind -innen st Tagen alle nach Punct I dieser Bekanntmachung versicherung-pflichtigen Personen mittelst de» vorgeschriebenen Formular» bei einer drr unten angegebenen Meldestellen anzumelden. 3) Ebenso sind alle später in ein nach Punct I versiche rung-pflichtige- Verhältnis; eintretendcn Personen binnen 3 Tagen nach Eintritt in die betreffende Beschäftigung an- und binnen 3 Tagen nach dem Ausscheiden au- der Beschäf tigung wieder abzumelden. 4) Die Anmeldungen zur Mitgliedschaft drr OrtSkranken- casse gelten zugleich als Anmeldungen zur Invalidität»- und Altersversicherung ES bedarf daher betreff- derjenigen Personen, welche bi- zuni 2. December zur OrtSkrankeiieasse angemclbet und Mit glieder derselben geworden (also nicht etwa befreit worden) ind, keiner neuen Meldung. ü) Dagegen müssen säinmtliche andere Versicherungs- Pflichtige, auch wenn sie früher einmal zur Ort«kranke>icaffe gemeldet, aber von deren Mitgliedschaft befreit worden sind, zum angegebenen Zeitpunkt anaemeldet werden, also ins besondere allc Mitglieder privaterHtlf-caffen, selbst dann, wenn sie in Betrieben arbeiten, wo eigne Betrieb»- krankencaffen bestehen, sernrr alle nach H. 3 Absatz 2 de- KrankenversickerungSgeseyeS Befreiten. 6) Besonder- hervoraeboben mag noch werden» daß auch alle häuslichen Dienstboten, männliche wie weibliche, so bald sie da- ltt. Lebensjahr erfüllt baden, zur Invalidttäts- und Altersversicherung anzumelden sind. 7) Nach ß. 22 des Gesetze- ist e- gestattet (wenn Arbeit geber und Arbeiter, Dienstherr und Dienstbote u. s. w. darüber einig sind), zu beantragen, daß der Versicherung ein höherer Betrag (jedoch höchsten- derjenige der Lohnclasse IV) zu Grunde gelegt werde, als der>enige ist, welcher dem JahreS- arbeitSvrrdienste de- versicherten entspricht. Ein solcher Antrag ist in die Bemerkung-spalte de- An meldeformular- aufzunehmen. 8) Mit Rücksicht darauf, daß auf Grund drr Anmeldungeu die OuittungSkarten ausgestellt werden, werden die Arbeit geber, Princivale und Dienstherren ersucht, bei Ausfüllung der Anmeldeformulare möglichst sorgfältig zu Werke zu gehen und bebnfS Angabe genauer und vollständiger Namen und Daten sich dabei möglichst auf Legitimationöpapiere ;, Dienstbuch. Pcrsonenstanbzrugnisse) der anzu- mcldendcn Personen zu stützen. 9) Mit Rücksicht auf die kurze Frist von 4 Wochen, welche der OrtSkrankencaffenverwaltung zur Einarbeitung drr Mel dungen, Ausstellung der Quittungskarten und sonstigen Vor bereitung verbleibt, wird um recyt pünktliche Einlicfcrung der Anmeldungen gebeten. V. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden emäß tz. ll2, Abs. 2 de- Gesetzes vom 22. Juni 1889 in )erbindun vom geahndet werden. Leipzig, den 28. November 1890. E ° L7L!d'°.' -.°d. «-.-.i«. „ Lekall iltlnachuilg. Dl-!-r 'i- weg/in der Kurzen . Leivziizer., »t«h-nt-aler. Mnndebnrger, Murien-, .V,«ttei und MSckernschen Ltraste, an, Rosenthnl», Schiller . Schmiede . Sedan-, ^iten , Bindung mit 8- l l der Sächsischen Ausführungsverordnung 2. Mai dieses Jahre- mit Geldstrafe bis zu 100 ^ Der Rath der Stadt Leipzig. lKrankenverjicherungSamt.) vr. Schmid. Herzog. Berzeichniß der Meldestellen: Hauptmelbestelle: Bureau der OrtSkrankencaffe für Leipzig und Umgegend, Nicolailirchhof 2, I., Zimmer 2. Zwcigmeldestellen: Herr A. Niedlich, Burgstr. 10, Herr F. Heistcrbergk, Iohanniövlatz 1/2, Herr E.Behrend, Plaucnsche Str. S, I. Kademann, RcichSstr. I I, Herr F. Saupe, PelcrS- steinweg 10, Herr L. Pfau Nacks , Zeitzer Str. 2K, Herr M. Aßmann Nackf^ Eliscnstr. 33, Herr B Pcisckcl, Schüyen- straße 1, Herren Gebr. Spillner, Windmüblenstr. 37, Herr G Gänzel Nacks., Dresdner Str. 12, Herr K. Pinkert, Blückerstr. 29, Herr F. Köhler, Gcrberstr. ll, Herr F. A. Schiller, Ranstädter Steinweg 33, Herr Fr. Kind iun., Pronicnadenstr. 17, Herr O. Kühn, Plagwitzer Str. 33, Herr A. Schlag, Leiprig-Anger-Croltendorf, Hauptstr. 27, Herr H. Tittrich, Westitr. 32, Herr O. Kittel, Arndtstr. 3K, Herr R. Weiß, Leipzig-Eutritzsch, Lindenstr. 34, Herr Georg Grütz- mann, Plaawitz, Zschockersche Str., Genieindcamt Leipzig- Thonberg, Gemeindeamt Leipzig Gohlis. Gemeindeamt Leipzig- Reudnitz, Gemeindeamt Leipzig-Sellerhausen, Gemeindeamt Leipzig-Neustadt, GkmeindeamtLeipzig-VolkinarSdorf.Gcmeindk' amt Eonncwitz, Gemeindeamt Lößnig, Gemeindeamt Klein zschocher, Gemeindeamt Lindenau. Die vorgeschriebenen Meldesormulare sind bet den obengenannten Meldestellen zu beziehen Leich.. Ulrichs-, LVald». Lvtlbel«- und ÄZindmüklenstrafle, Sutettzsch, in der Albert», Blücher», Blumen-, Brau», Sanal», Delitz,eher-, Fabrik «ev»-r- Salleschen», .<">uvt'. Langen», Minden» und Martenstrafle, am Markt, '"»^7 Pützschauer , Quer», L^öncscldcr , Therrsten, Turner., West- und Wtesenstraste, Leipzig, in drr Berliner», Blüc-er», Delitzschcr-, ««trttzsmer und Srlenstrafle, c>m Uorkvlatz und >» der «orkstrafle einquartiert gewesenen Trnpv-n vom KÜnial. S 1« Insauterte-Regiment Rr. I.i» kann in den nächsten Tagen bei unscrm Onartieramte, Stadthaus. S. Stage, Zimmer 143/145. erhoben werden. Der den Ouartierzettel Borweisende gilt als zur Empsangnahme de- rechtiat. Leipzig, den 2. December 1890. " * Der Ratb der Stadt «eipzlg. vr. Georgi. Lamprecht. Bekanntmachung. Di« Gntschä'dlgnug für die vom HO. bez. I>. -iS H». d. 2» im «e»andqä»ä,en, ,n der «rtmmatschen Strafle, rm «old-a-ugäflcheu, in der Hain» und Kat-arinenstratze, >m Kupser» und Magazingäflchen, am Markt, Reumarkt, Ricolai» kirchhof, m der Ricotaistraste, am PeterSkirchhof, in der Reich»- und Ritterstratze, dem Salz» und Schubmacher^äpchen und in der UniversitätSstraste rinquarliert gewe,cnen Truppen vom Kvntgl. S. 8. In fanterie-Regiment Rr. L07 kann m Len nächsten Tagen in unserem Quartier-Amte, Stadthaus, 3. Etage, Zimmer Nr. 143/145, erhoben werden. Der den Ouartierzettel Vorweisende gilt als zur Einpfang- nahme berechtigt. Leipzig, am 2. December 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lamprecht. Offene Stellen. Zum 1. Januar 1891 sind beim Unterzeichneten Polizei amte die Stellen eines PolizeiaffefforS und mehrerer PolizetlieutenantS neu zu besetzen. Bei Besetzung der Stelle deS PolizriasscssorS wird vorausgesetzt, daß der be treffende Bewerber die zweite juristische Staatsprüfung be standen bat. Für die Stellen der Polizcilicnlenanlö bildet eine vorhergeganaene Beschäftigung im Poli^cifach oder doch einer ähnlichen Branche, sowie die erlangte Qualificaticii als activer oder Reserve-Osficier die Voraussetzung. standen bat. eine einer activer oder Reserve-Osficier die Voraussetzung. Die AnfangSgehalte werden voraussichtlich für den Polizei- afsessor 3000 für die PolizeilicutenantS nicht unter 2500 .»t, nach Befinden ebenfalls 3000 betragen; doch bleibt die definitive Festsetzung der Gel,alte noch Vorbehalten. Geeignete Bewerber wollen ihre Gesuche sammt Zeug nissen so bald alS möglich bei Unterzeichnetem Polizei- amte einreichen. Leipzig, am 4. December 1890. DaS Pollzetamt der Stadt Leipzig. v. II. K330. Bret schneider. Bekanntmachung. Da- I. Loo» der Tischlerarbeiten für die Herstellung der Standeinrichtungen für Grünwaaren in der Markt- Halle ist vergeben. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden daher ihre- Angebot- hiermit entlassen. Leipzig, den 2. December 1890. Is 1632 Offene provisorische BehrerKellen. An unseren Bürger- und BezirkSschulcn ist zu Ostern nächsten Jahre- noch eine Anzahl provisorischer Lchrerstellen zu besetzen. Gebalt 1200 ük, im Falle bestandener Wabl- täbigkcitSprüsnna aber l.350 WohnungSgclder eingeschloffen. Wöchentliche Pflichtstundenzcchl 28. ES bestehen für die ständigen Lebrer 14 Besoldung-claffen, von denen die unterste einen Gehalt von I350.»t, die oberste einen solchen ron 3300 ^ aufweist. Diese Gehalte, bei denen 20»/, als Wobnung-entschädigung zu rechnen sind, werden, insofern die ständigen Lehrer nicht nach ihrer Stellung in einer der 14 Besoldung-claffen gleichviel oder mehr beziehen, nach einer vom erfüllten 25. Lebensjahre ab gerewneten ständigen oder provisorischen Dienstzeit von 5 Jahren auf 2100 von 10 Iabren auf 2400 .»e, von 15 Jahren auf 2700 von 20 Jahren aus 3000 .F, von 25 Iabren auf 3300 und von 30 Iabren ans 3600 erhöht, dasern das sittliche Verhallen oder die amtlichen Leistungen zu be gründeten Beschwerden keinen Anlaß geben Bewerbungen sind unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bis Ente diese- Monat» bei un- einzurerchcn. Leipzig, den 3. December 1890 Der SchnlanSschnfl der Stadt Leipzig. Walter. Lohse. Len Erledigt »-'.dÜiimE" «-M I». ^ , Arthur Ulrich Ltnsiag und dessen Ehefrau ' ^ . . - Mart» geborene Ziegler betreffend, durch deren Gestellung. ^ b Leipzig, den 3. December ,890. Der Ratb der Stadt Lrip.ta lLrmen-Auet.) * ^ Hrntschrl. Hr. Jur Schulreform. In Berlin haben am Donnerstag die Berathungen über die Reform dcS höheren Schulwesen- begonnen, eine Frage von so hervorragender Bedeutung, daß kaum eine andere innere Angelezenlieit Deutschlands sich damit messen kann. Die Schule >st allerdings Sacke de- EinzelstaatcS, nickt des Reiche-, aber die Grundlagen deS köderen Unterricht-, Methode und Unterrichtsstoff sind überall in Deutschland die selben. was also im größten deutschen Staat, Preußen, auf dem Gebiete dcS Unterricht- geschieht, kann auch im gesammtc» Neicke nickt »»beachtet bleiben. Der Kaiser hat sich der Reform der Schule mit besonderem Eifer gewidmet und auch bei de-: Eröffnung der Eonferenz eine Ansprache gcl,allen, welche die Aiisincrlsanikeit auf den Kern der Frage ricktet. Der Kaiser bezeichnet Venninterling des LekrstoffeS, Be seitigung dcS Ballastes für die Examina und die Vermin derung der Ueberbürdung der Schüler als Hauplmomenle der Reform. Es ist eine täglich sich wiederholende Erfahrung, daß mit guten Anlagen ausgerüstete Schüler in den höberen Sttiscn tcS Unterrichts die ursprüngliche Frische und den Lerneifer verlieren, eö tritt eines Tage- ein Zustand der Unlust und der Abspannung ein, welche» die Alifnakine neuer Kenntnissc nahezu uninöglich mackt, die Fähigkeit, neuen Lehrstoff zu dem biSbcr angecigneten binzuzusngcii. erlakmt. AuffassungSkraft und Gedächtnis; versagen ihre Dienste. Das ist die nolb- wcndigc Folge der Ucdcrbürdung. Dem Schüler ,st nicht die Zeit gelassen, den drrgebotencn Unlerrich-stoss zu ver arbeiten, zum vollen Verstäntniß des Erlernten dnrchzu- dringcn, weil die aus ihn cindringende Masse des Stoffes von ihm nicht bewältigt werten kann. Wie oft geschickt eS, daß der Lebrer beim Schüler etwa- als bekannt vorauSsctzt, was ibm entweder fremd oder unverständlich geblieben ist'? Er sucht diesem Mangel dadurch abzubclscn, daß er sich eine eigene Erklärung zurecht mackt, die säst immer falsch ist, und mit dieser Lücke in seinem Wissen setzt er seinen Bildungs gang fort, überall auf Hindernisse stoßend, weil der unter brochene Zusammenbang sich nickt wieder berstellen läßt, und chließlich' verläßt er die Bildungsanstalt mit zum Tkeil alsckcn Vorstellungen und mit einer Unsickerkeit des UrtheilS, die sich oft erst spat und mükselig beseitigen läßt. Es ist schon oft die Frage angeregt worden, ob die Aus dehnung des mathematischen Unterrichts bis aus die sphärische Trigonometrie, die Differential- und Integralrechnung in den Gymnasien einen Zweck bat, oder ob nickt dadurch eine große Auzabl Schüler gcnöthigt wird, einem UnterricblSzweige Zeit und Müde zu opfern, der mit seinem spätere» LcbenSbcruf außer allein Zusammenhänge siebt. Das letzte Ziel allen Schulunterrichts kann dock nur die Erwerbung allgemeiner Bildung sein, die Fachstudien werden auf den Universitäten »nd sonstigen Hochschulen getrieben. Für die Aufstellung des Lehrplanes kann nur die DurchschniltSbegabung der Schüler maßgebend sein, denn für außerordentliche Fähigkeiten wird das Ziel stets zu tief gesteckt sein, für das Genie gicbt cö keine Schwierigkeiten, aber die Ausnahme fällt nicht unter die Regel. Es besteht ein übermäßiger Andrang zu den höheren Lehr anstalten, und diesen sucht man durch Erhöhung der Anfor derungen cinzuschräiilcii, das ist eS, was der Kaiser Ballast für die Examina nennt. Ei» großer Tbcil der Anforderungen, welcher an die Examinanden gestellt wird, bat keine andere Bedeutung, als daß Diejenigen, welche sich diesen Anforderungen Der Ratb der Stadt Leipzig. Dr Georgs Lind'ner. Bekanntmachung. Unter Bezugnalnne auf die Verordn.,ng des Königlichen Ministerium- des Innern vom 24. Oktober 1881 wird zur a^k'n^nKcnntn.ß gebracht, daß der in Leipzig-Neustadt wc^n- H"* barl LoutS Reh 6 2 Abs. 2 der Verordnung vom 17. Avril berechtig? ist A-prUfter Husbeschlagnw.ster zu sichren Leipzig, am 28. November 1890. V I 3359. Der Rath der Stadt Leipzig. äassrlt. k. IV». 2338 90. «Fortsetzung der Amtlichen Bekanntmachungen in der 1. Beilage ) nickt gewachsen zeigen, von der Ablegung des ExaincnS Ab stand nehmen und dadurch den besser Befähigten den nölbigcn Raum geben. Nun ist es aber durch die Erfahrung bewiesen, daß übermäßige Anforderungen für das Examen nicht sowohl die weniger Befähigten zurüaschreckcn alö die Stufe der Durch schnittsleistungen berabdrücken. Wenn die Besähiglercn sehen, daß die Mehrzahl der Schüler hinter den geforderten Leistungen zurückbleibt, dann läßt auch bei ibnen der Lcrntrieb nach, weil das Anreizungsmittel des Wettstreites fehlt. Seitdem der Andrang zum höheren Staatsdienst den gegenwärtigen Grad erreicht hat, ist die Klage immer lauter geworden, das, die Zahl der den Ansordcrniigcii entsprechenden Eanditatcn sich zusehends vermindert. Es ist die Lässigkeit cingclrctcn, welche immer dann beobachtet wird, wenn die Erreichung des vorgesteckte» Zieles nickt mebr als der verdiente Lobn lystc- maliscker und angestrengter Arbeit, verbunden mit der uner läßlichen Befähigung, sondern als ein Ergebnis; des blinden Zufalls angesehen wird. Von der glücklichen Lösung der vorliegenden Frage bängt die Zukunft des deutschen Volkes wesentlich ab. Kein Volk, und wäre eS von der Natur noch so sebr bevorzugt, erträgt cs a»s die Dauer ohne Schaden, daß seine geistige Ausbildung aus falsche Babncn gelenkt wird, daß eS dem Zufall anhciin- acstcllt bleibt, ob der Berufene auch zum Ziele gelangt. Der Wettstreit auf geistigem Gebiete ist das beste und erprobte Mittel zur Entfaltung der werlbvollstcn Kräfte eine- Volkes, aber dieser Wettstreit muß frei sein von beengende» Fesseln, wenn er seinen Zweck erfüllen soll. Die höberen Bildungs- anstalten baden die Bestimmung, dir geistigen Kräfte des Volkes zur höchsten erreichbaren Stufe der Entwickelung ,u fükrrn, aber nickt, diesen Weg durch Ausrichtung künstlerischer Hindernitse unbrauchbar zu macken Die geistigen Fädigkeiten des Einzelnen sind nur in den seltensten Fällen universal, die Natur vcrihcilt ihre Gaben »> der Regel sparsam in Bezug auf da- der Eittsaltung der Einzelkraft zugängliche Gebiet. Der Unterrichtsstoff ist dagegen sebr nianniczfaltig und jede- Fach bat seine besonderen Lehrkräfte. Es ist sebr erklärlich, daß jeder Ver- irelcr einer Fachwissenschaft sein Fach für da- wichtigste bält »nd alle Milbe daraus verwendet, »m eS dem Schüler zu erschließen Nun bleibt eS ja kein Geheimnis;, daß ein Theil der Ccküler mebr den eractcn Wissenschaften, ein anderer Tbcil mehr den humanistischen TiSciplinen zuneigt und sich darin leistnngSsäbig erweist, aber eS wird ans die Individua lität nicht die wiinschenSwcrtbe Rücksicht genommen. Und weil da- überhaupt nickt möglich ist. so erscheint die Ein schränkung te- LekrstoffeS aus das Norbwentigste unerläßlich. Wenn die Schule ibren Zweck erfüllen soll, so darf dieser nicht darin bestehen, eine möglichst große Anzahl Schüler nach bestandenem Examen zu entlassen, sondern die Schüler auf da- Leben so vorbereitet ihrem lünsligcn Berufe zuzusübren, daß sie mit Lust und Liebe ihr Bestes leisten, »m der allge meinen Wohlfahrt z» dienen Mag auch die Ucbcrvölkcrung viel überflüssige Kraft herrorbringen, so ist dock dafür Sorge zu tragen, daß der zun, Ziele gelangende Tbeil alle Vor-
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