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Dresdner Nachrichten : 16.01.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-01-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185801163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-01
- Tag1858-01-16
- Monat1858-01
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 16.01.1858
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Unterliattunq und Geschäftsverkehr. U 16 Sonnabend den 16. Januar 1888. Erscheint tägl. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeiie zu b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Abon nement a Vierteljahr 1 Thlr., (60 Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement s Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in's Haus. Für auswärts durch die Post s Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee 6 n. Waisenhausstraße K pt. Local- und Provinnal-Nachrichten» Dresden, den 16 Januar. Se. M. der König hat genehmigt, daß das Ehren mitglied des K. Hoftheaters, E. Devrient, das von Sr. H. dem Herzoge von Sachsen-Coburg-Gotha ihm verlie hene Ritterkreuz des Herzogl. Sachsen-Ernestinischen Haus- vrdens annehme und trage. — Das neueste Telegramm aus Florenz lautet: „Der Zustand der Frau Erbgroßherzogin, sowie der Neugebore nen, ist in jeder Rücksicht befriedigend " (Dr. I.) - Wie schon erwähnt, ist in vorvoriger Nacht zur Begräbnißfeier des Feldmarschalls Grafen Radetzky eine aus dem Kriegsminister, dem Generalleutnant v. Friederici, den Obersten v. Stieglitz und v. Apel und dem Rittmei ster v. Brandenstein bestehende Deputation nach Wien abgegangen; Generalleutnant v. Friederici und Rittmeister v. Brandenstein hatten bereits die Ehre, im Jahre 1851 nach Verona gesendet zu werden, um dem Feldmarschall zu seinem 85. Geburtstage die Glückwünsche Sr. höchst seligen Majestät des Königs Friedrich August, so wie den K. Ha.sorden der Rautenkrvne zu überbringen. — Bei der Berathung des Gesetzentwurfs über die Gehaltserhöhungen der Beamten war von der zweiten Kammer bekanntlich der Antrag angenommen worden: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen: zu erörtern, ob nicht die Mittel zu einer Verbesserung der ökonomischen Lage der im Staatsdienste angestellten Beamten, Ofsician- tcn und Diener da, wo eine solche Verbesserung als noth- wendig anzuerkennen ist, durch Vereinfachung der Verwal tung, Weckung und Kräftigung des Selfgovernments, Ver minderung der Zahl der Staatsdiener und geeignete Ver bindung des Privatinterefsis der letzteren mit dem des Dienstes, ganz oder theilweise zu gewinnen sein möchten, und hierüber der nächsten Ständevrrsammlung Mittheilung zu machen". Die Deputation der ersten Kammer war je doch, ohne die in dem Anträge liegende gute Absicht zu verkennen, anderer Ansicht. Der Bericht derselben hält diesen Antrag für zu allgemein, unbestimmt und im Ein- zelnen zu wenig begründet, als daß er einen praktischen Erfolg haben könnte. Weit entfernt, das Richtige zu ver kennen, was in demselben enthalten ist, hoffte die Depu tation, dem Sinne, welcher bei demselben maßgebend ge wesen ist, sicherer entgegenzukommcn, wenn sie vorschlug, in der ständischen Schrift zum Budget auf die Finanz- periode 1858—1860 die hohe Staatsregierung zu ersu chen: „die Gesetzgebung über die Staatsverwaltung in ih ren einzelnen Zweigen mit der Absicht einer Vereinfachung des Geschäftsbetriebes zu revidiren und der nächsten Ständeversammlung hierüber Mittheilung zu machen." Die hiesigen Blätter theilen die höchlich intcressirenden Ver handlungen der ersten Kammer über diesen Antrag aus führlich mit, während wir uns aus Raumrücksichten nur auf das Wichtigste, was dabei gesprochen ward, beschrän ken müssen. Zunächst machte Bürgermstr. Koch auf meh rere Punkte aufmerksam, wo eine Vereinfachung der Ver waltung eben so wünschenswerkh als thunlich sei. ES bedürfe z. B. keiner dritten Instanz in Heimaths- und Gewerbssachen und auch die Mittelconsistorialbehörden könnten wohl in einer höchsten Consistorialbehorde concen- trirt werden. Gerade gegenwärtig sei der Zeitpunkt, wo eine Besserung ins Auge gefaßt werden müsse. Gern er kenne er an, daß das Bestreben vorhanden sei, das Self government zu befördern; wiewohl neuerdings Manches geschehen, was nicht dafür spreche. Uebrigens glaube er im Allgemeinen, daß die Beamten gut bezahlt werden müßten, dann werde man auch weniger gebrauchen; vor züglich möge dieser Grundsatz auf die jetzigen Justizbehör den Anwendung finden. Frhr. v. Welck setzt auseinander, daß die Stände, obgleich sie alle Behörden selbst mitge- schaffen, doch auch die Pflicht hätten, an ihrem Werke wieder zu ändern, wenn der Staatsorganismus zu com- plicirt zu sein scheine. Die Vielregiererei liege doch nicht so sehr an den Beamten selbst, sondern an der großen Zahl der Behörden. Hierin sei also auch Abhülfe zu schaffen. Der Redner geht dabei etwas näher auf die Kreis-Directionen ein und beklagt dann, daß die Regierung so wenig gethan habe, um da, wo sich das geeignetste Material zum Selfgovernment biete, wie es für uns paffe, dasselbe zu benutzen und varauf fortzubauen, z. B. die Kreisstände, welche seit 182 l ganz von der Staatsgesetz- gebung vergessen seien, trotzdem daß sie in der letzten gro ßen Kriegsperiode eine so eminente und wohlthätige Wirk samkeit entwickelt hätten. Das Gefühl der Provinzial- zugehörigkeit sei ein viel tieferes, als das, was die moder nen Kreiseintheilungen hätten schaffen können, und er be«
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