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Erzgebirgischer Volksfreund : 21.08.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-08-21
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189408215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18940821
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18940821
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-21
- Monat1894-08
- Jahr1894
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 21.08.1894
- Autor
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s ». Expedition, Druck und Verlag vo« E. M. Gärtner in Schneeberg. Dienstag 21 'August 1894 Nr. 193 lliger 2. 3. ca»t sollen im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und eS ist in Arre Zwickau. sowie -S ll in der 'S 1 :e«, ie«, it-- EP s 47. Jahryae» xs« vir ßrsunä- ilLuu» Louu- und Aesttaae. Preis vt«tt«ljährlich 1 Markw Pfennig'. di». Land. z" will ein Ligen Kem im Hinterm erkstatt und ichte, stille Sauern und -asten Kauf- henden, für i und Ge- cmut 2 Mel. 'zeuge für u. s. w., Uh- Zolksthumes test« Trag- ichtiger Ar- segmS nicht n und btt- riedtgt, die r. «L, BW- eptember 3 m stark. der 6. September 18S4, Vormittags 9 Uhr als Bersteig erungStermiu, der 1S. September 18V4, lung von eeberg, ! 10 Pfennige, di« zweispaltige Zeile amtlicher i Inserate 2d Pfennige. HauS, Fol. 21 deS Grundbuchs für OberritterSgrün, Nr 20 8. im Brand- kataster, Nr. 131 ad, 132, 133, 134, 135 im Flurbuch« für Oberritters. grün, mit 48,2 Steuereinhettm belegt, 1 L 11 Flächeninhalt, geschätzt auf 5250 Mk., Feld, Folium 137 desselben Grundbuchs. Nr. 277 P. desselben Flurbuchs, mit 3.41 Steuereinheiten belegt, — 8 36 7 Flächminhalt, sowie Feld und Steinhalde, Fol. 138 desselben Grundbuchs, Nr. 277 g desselben Flurbuchs, mit 4,13 Steüereinhetten belegt. — 8 54 4 Flächeninhalt, Beide geschätzt auf 1150 Mk. und Feld und Waldboden, Fol. 11 deS Grundbuchs für ArnoldShammer- RitterSgrün, Nr. 62, 63 des Flurbuchs für diesen Ort, mit 9,68 Steuer- einheiten belegt, — L 82 Flächeninhalt, geschätzt auf 1050 Mk. Mitteln für jeden von ihnen beschäftigten mehrbezeichneten Dienstboten solange za zähle«, bi- die Vorschrift»« äßigr Abmeldung erfolgt ist. , , .. Bei der Mrderetnziei^ng brr TtnirittMWtr sM SeilMgmLheltS der Beiträge, w.lcher dm Dienstboten zur Last fällt, ist dem 8 53 de» ReichrkrankenversicherungSgesetzeS in der Fassung vom 10. April 1892 nachzugehev. 8 8. Die Diensthen schäften sind verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche dem OrtSarmevverbande Lößnitz erwachsen durch vorsätzliche oder fahrlässige Unterlassung der Anmeldung zur Krankenversicherung oder durch ebensolche Unterlassung der Entrichtung der Krankenkaffmbeittäge. 8 7. Dieses Statut tritt mit seiner Bekanntmachung im AmtSblatte in Kraft. Mit diesem Zeitpunkte tritt das Statut der Dienstbotenlrankenkaffe zu Loßnitz vom 13. September 1884 außer Kraft. Lößnitz, den 13 Juli 1894. Der Stadtrath m»d die Stadtverordnete« das Zieger, Brgrm. Paul M. Marlin, Stadtv.-Borst. (1-8) (I- 8.) Mu- Küchenge- liegt, mit r sofor- er Erzeug- Zwangsversteigerung Die im Grundbuche auf den Namen des WirthschastSbesitzerS Heinrich LouiS Blei in Oberrittersgrün eingetragenen Grundstücke Vormittags 9 Uhr als Termin z« Verkündung de- Vertheileuegsplan- anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihre- Rang- Verhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts eingtsehm werden. - Schwarzenberg, am 4. Juli 1894. Königliches Amtsgericht. v. Weber. Oeser. Das nunmehr oberbehördlich genehmigte Ortsstatut, die Krankenversicherung der«icht i« der Land« n«d Forst- wirthfchast beschäftigte« Dienstboten in der Siadt Lößnitz betr., ä. ä. 13. Juli 1894 wird zur Kenntnißnahme und Nachachtuna aachstehendS unter O bekannt gegeben. Lößnitz, am 16. August 18S4. Der Rath der Stadt. I. B. C. E. Wagner, 1. Stadtrath. O O r t s st a t u t, die Krankenverficheruna der »icht i« Her Land- ««d Forstwirthschaft beschäftigte« Dienstbote« i« dL- Stadt Lößnitz betr. 8 1. All« in der Stadt Lößnitz in Dienst stehenden Personen, soweit st« »icht be ei'S al» in der Land- oder Forstwirthschaft b schästigt auf Grund oe» R tch-i-esetz-S vom b Mat 1-8-1 in Ver bindung mit 8 2ü de» König!. Sächs. Gesetze» vom 22 März 1888 krantenverfichemagrpflichttg sind, werden der KrankenversicherungSpfltcht mit nachstehenden Bestimmungen unterworfen; 8 2. Di in 8 t bezeichneten Dienstbot-n sind verpflichtet, der Allgemeinen Ortikcanken- tafle zr Lößnitz beizutreten Auf den bei dem Stadtrathe zu Lößnitz zu stellenden Antrag sind von der Mitgliedschaft der Allgemeinen OrlSkrankenkaffe zu Lößnitz zu entbinde« dirjeniien hier», o Set» tritttpflichtigen, welche ihre Mitgliedschaft bet einer die Mindestleistungen nach 8 75 de» Reich-kranken» Versicherung?gesetzes in der Faffung vom W. April t 92 gewährenden Hüssökasse nachweisen. 8 3. Die Beitritt-Pflicht beginnt mit dem thatsächlichrn Eutrme in den Dienst und endet mit dem tdalsächlichen Au tritt- au- demselben. 8 4. Die Dienstherrschaften haben jede bet ihnen in Dienst stehend« untrr Art fallende Person zur Vermeidung von Geldstrafe bi» z» 20 Matt schriftlich oder mündlich bet der an KatHS- stelle bestehenden Meldestelle sofort am Tage de» Dienstehrtritt» anzumelden und soso t am Lage de» DtenstauStrittes adzuwelden Die Anmeldung muß enthalten: den Bor und Zunamen d-» Anzuweldtndert, den Zeitpunkt d«S Eintritts in den Dienst, den Geburtstag und -ort; die Abmeldung muß ent alten: den Bor» und Zunamen de» Abzumeldenden, den Zeitpunkt des Austritts au» dem Dienst« 8 b. Die Dienstherrschasten find verpflichtet, die Eintrittsgelder und Beiträge zu de» Fällig» keititerminen bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse zu Lößnitz einzuzah en und zwar: der Beiträge au» eigenen Mitteln, */, der Briträge und die vollen Eintrittsgelder für Rechnung der irr ihre» Diensten stehenden mehrbezeichneten Dienstboten. Die Dienstherrschasten habe» die Beiträge im Falle miterlaflener Abmeldung au» eigenen Beeinträchtigung der gebildeten Stände bedeutet, di« doch eigentlich als di« berufensten Vertreter des gesammten Volkes er scheinen muss u Daß die Franzosen nicht im Stande sind, mit Ener gie gegen die anarchistischen Mörderbanden und ihr« uttel- lectuellen Anstifter Front zu machen, ist nun auf deutliche, traurige Weise ans Licht zetteten. Den feigen, in seinen letzten Lebenslagen gänzlich verzagten Mörder ihres Prä sidenten haben sie freilich hingerichtet; aber M Verbiet der Geschworenen im Pariser Anarchistenprozesse zeigt, daß Gesetze erlassen und Gesetze anwenden m Frankreich zwei sehr.verschiedene Dinge find. Bis auf zwei gingen sämmt- lich« Angeklagten straffrei aus, und auch diese zwei wurden nicht als Anarchisten, sondern als Diebe verurtheilt. Trotz aller Unthaten der anarchistischen Verbrecherbande, obwohl der höchste Würdenträger der Republik dem Dolch eines Mordbanditen zum Opfer gefallen, kann man sich,. wie eS scheint, in Frankreich noch immer nicht entschließen, mit den im erbarmungslosen Krieg« gegen Staat und Gesell schaft stehenden Anarchisten nach Kriegsgrbräuch zu ver- fahren. Wenn auch nach der Ermordung CitnotS die anarchistische Propaganda, di« öffentliche Aufforderung zu Mord und Todschlag und sonstigen Capitalverbrechen in manchen Fällen straflos bleibt, so ist das ein Zeichen da für, daß man in Frankreich von der Noihwendigkeit einer energischen Abwehr oer Umsturzbestrebungen doch noch nicht hinlänglich überzeugt ist. Auch das kürzlich veröffentlichte Rundschreiben des Justizministers betreffs der Handhabung deS neuen Anarchisttngesetzes bekundet eine so auffällige Zaghaftigkeit, daß eS kaum Wunder nehmen kann, wenn sein Bekanntwerden vielfach di« Vorstellung erweckt haben sollte, daß der Regierung selber di« strikte Durchführung der neuen Bestimmungen nicht genehm sei, aus Gründen, die in der Scheu davor, in gewissen Kreisen Anstoß zu erregen, begründet sind. Wenn aber die französischen Ge schworenen den theoretischen Anarchismus für straffrei erklären, so wird der Anarchismus der That au- einem solchen Urthril nur neue Kraft gewinnen können. In England will man äuS Egoismus der brennenden Frag« noch nicht nähe, ttettn; «in nicht im eigenen Lande begangenes Verbrechen wird dort nicht als voll angesehen. Die Mordbuben werden in dem Nebelreiche einstweilen also ruhig Wetter gehätschelt und großgezüchiet. In einer anderrn Beziehung haben sich di« englischen Sozialdemokraten in ihren Gesetzgebern aber doch sehr meister. 94, rage-geschickte. Schneeberg, am 19. August. Wochenschau. Der Besuch, den Kaiser Wilhelm kürzlich der Kaiserin Eugenie in Farnborough Hill abgestattet hat, mußte sich recht verschiedenartige Beurtheilungen gefallen lassen. Wie ihn die Franzosen deuten werden, steht noch dahin; sollte er aber ihnen gegenüber als Versöhnungszeichen gelten, so könnte man sich verrechnet haben, da die Exkaiserin, die geborene Spanierin, den Franzosen weit weniger als eine der Ihrigen, denn als die lebendige Vertreterin der gehaß ten Monarchie gilt. Der jetzige Besuch hat als Höflichkeitsakt einen Vorgänger für sich, den Besuch nämlich, den das hochselige Kaiserpaar nach dem Tode des Kaisers Napo leon III. im Jahre 1873 seiner Wittwe abgestattet hat. Was wir von den Polen Alles zu erwarten haben, wenn eS mit deren Verhätschelung so weiter geht, wie bis her, das erkennt man recht deutlich aus einer Bettachtung des „Goniec Wielkopolski", in der die Ernennung des Präsidenten der preußischen Ansiedelungscommission zum Ehrenmitglied« deS Ausschusses der Posener Provinzial- auSstrllung als „Beleidigung jedes Polen, der sein Vater land liebt und die Wiederherstellung eines unabhängigen Polen wünscht", bezeichnet worden war. Wem eine solche Sprache nicht die Augen öffnet, der muß zum Sehen über haupt keine Anlage oder keinen Willen haben. Es wird aus den Gebieten verschiedener Versicherungs anstalten darüber geklagt, daß di« Hinterziehung von Bei- trägen für die JnvalidttätS» und Altersversicherung noch immer nicht aufgehört habe, trotzdem die Versicherungsan stalten eine Conttole tingeführt haben. Diese Hinterziehung ganz aus der Wett zu schaffen, wird wohl überhaupt un möglich sein, sie jedoch auf ein möglichst geringes Maaß zu -«schränken, muß di« Sorge aller bei der Durchführung der JnvalidttätS. und AlttrSverstcherung thätigen Organe sein. ES kann nicht geleugnet werden, daß zur Möglichkeit dieser Hinterziehung der Umstand viel beiträgt, daß die Beitragsmarken bei ihrer Verwendung nicht abpestempelt werden müssen, sondern ryir nach einem vom BundeSrathe festgesetzten Schema »ntwerthet werden können. Dadurch ist die mehrfache Verwendung derselben Beitragsmarken möglich. Die Festsetzung der obligatorischen Entwerthung der Marken ist auf einen auS dem Reichstage heraus ge- ErMdHolksfreund Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. UnttsvlllU für die königlichen und Kidtisch«» Behörde» ia Ave, Srüahai», Harteakein, J,h«»»-e»r»e»K«dt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. c, reppe. äußerten Wunsch unterblieben. Es ist sogar seitens des Vertreters der verbündeten Regierungen das Versprechen abgegeben worden, daß sie nicht zur Einführung gelangen werd. Eine Aenderung nach dieser Richtung kö-mle also nur auf eine Initiative des Reichstages hin e> folgen. A n besten wird der Hinterziehung vorgebeugt, wenn die Ge meinden oder Krankenkassen mit der Einziehung der Bei träge betraut werden. Dadurch werden überhaupt zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Einmal wird eine ganz genaue Controle über den Eingang der Versicherungs beiträge geübt und sodann wird den Arbeitgebem die ihnen lästige^ Arbeit des MarkeneinklebenS abgenommen. Die Kosten, die diese Beitragserhebung verursacht, werden durch die Bortbeile, die sie mit sich bringt, u>ehr als ausgewogen. Nun wird eS allerdings für einzelne Versicherungsanstalten schwer werden, in ihrem ganzen Gebiete diese Beitrags erhebung durchzuführen. Es sollte aber wenigstens in den Gemeinden, wo es möglich ist, versucht werden. Für die anderen könnte dann in nm so umfangreicherer Weise die eingesetzte Controle in Uebung treten. Jedenfalls werden die Versicherungsanstalten gut thun, diesem Gegenstände gespannte und andauernde Aufmerksamkeit zu Thell werden zu lassen. Je weniger Hinterziehungen stattfinden, um so leichter kann die Last der Zukunst für die einzelnen Arbeit geber und Arbeiter gestaltet werden. Auf gesetzlichem Wege ließe sich höchstens durch eine Erhöhung der für di« Hinterziehung festgesetzten Strafen vorgehen. DaS Attentat des Anarchisten Schaewe in Berlin gegen zwei Schutzleute und friedliche Bürger hat eine Reihe von Verhaftungen und HauSsuchungkn herbeigeführt, gelegentlich derer gefüllt« Bomben und andere gefährliche Materialien gefunden sein sollen. Der Schauplatz der geheimen Zu sammenkünfte der Berliner Anarchisten und ihr enger Zu sammenhang mit den französischen Genossen wurde eben falls entdeckt. Man sollte glauben, die Gefahr brennte nun endlich nah« genug auf die Nägel, um Ernst zu machen. Wahrlich, «S ist die höchste Zeit, daß scharf zugegriffen wird. Die staatSerhaltenden Parteien aller Richtungen werden sich über diese Nothwendigkeit immer klarer und erörtern üverall die Frage, wie da- Preß gesetz, di« Coalttion-- und Versammlungsfreiheit und da- allgrmtin«, gleich«, directe Wahlrecht einer zweckent sprechenden Reform zu unterziehen sinv. DaS zunächst leuchtet auch dem blöoesten Berständniß endlich ein, daß «in allgemeines Wahlrrcht ohne allgemeine Wahlpflicht «in«
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