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Dresdner Nachrichten : 27.01.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-01-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185801279
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-01
- Tag1858-01-27
- Monat1858-01
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 27.01.1858
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Unterhaltung »nt» Geschäftsverkehr. 27. Mittwoch den 27. Januar 1858. Erscheint tägl. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntag« von 11—2 Uhr) angenommen. I. Ab»n« nement » Vierteljahr 1 Thlr., (60 Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement s Vierteljahr 15 Ngr. bei unenigeldl. Lieferung in's Hau- Für auswärts durch die Post ä Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Jobannes-Allee s u. Waisenbausstraße 6 pt. Local- und Proviunal-Nachrichtru» Dre-den, den 27 Januar. Wegen erfolgten Ablebens Sr. K. H. deS Großher zogs Ludwig von Baden wird am K Hofe bis mit dem 8. Februar Trauer getragen. — Se. M. der König hat dem Oberleutnant v. Ein siedel II. vom 7 Jnf.-Bat. und den Leutnants v. Löben I. und Schmalz vom Fußartillerie-Reg., Letzterem wegen über kommenem Dienstunvermögens, die erbetene Entlassung bewilligt. — Die erste Kammer hielt vorgestern eine Sitzung. Auf der Tagesordnung steht die Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf wegen Er füllung der Militärpflicht. Die Deputation hat sich im Wesentlichen überall beiläufig über den Entwurf ausge sprochen. Kammerherr v. Metsch kündigt einen Antrag an, wonach bei 8 5 deS Gesetzentwurfs " die auf einer in ländischen Schule sich für das Schulfach ausbildenden jungen Leute, sowie Hülsslehrer und Lehrer selbst vom Militärdienste befreit sein sollen. Der Antrag wird zahl reich unterstützt, findet aber in der weiteren Debatte man chen Widerspruch. Der Hr. Kriegsminister bemerkt: so lange er Minister sei, wären nur etwa 4 bis 5 Fälle vor- gekommen, in denen das Cultusministerium den Wunsch zu erkennen gegeben habe, cs möchten die betreffenden dem Schullehrerfache sich Widmenden vom Militärdienst« be freit werden. Das Kriegsministerium sei solchen Wünschen immer entgegen gekommen und man habe den Weg ge wählt, daß das Cultusministerium das Einstandsgeld aus den vorhandenen Fonds gezahlt und die Hälfte desselben sich später ratenweise — jährlich nur 5—10 Thaler — von dem betreffenden Lehrer wieder habe erstatten lassen. Eine Expedition allgemeiner Art inS Gesetz aufzunehmen, scheine doch der Konsequenzen wegen sehr bedenklich. Im Fortlaufe der Debatte über diesen Antrag wird vom Hrn. Frhrn. v. Schönberg-Bibran der Antrag begründet: in der ständischen Schrift über den vorliegenden Gesetzentwurf die Ermächtigung auszusprechen, daß das Cultusministerium in geeigneten Fällen für Schullehrer, Seminaristen und Vicare die Einstandssumme erlege. Dieser Antrag wurde zum Schluß der allgemeinen Debatte über daS Gesetz ein stimmig angenommen. Hervorzuheben aus der DiScufsion ist die Rede de- Hrn. Vicepräsidenten Frhrn. v. Friesen, welche sich über zwei Punkte verbreitete: die Stellvertre tung und die abnehmende körperliche Tüchtigkeit deS säch sischen Volkes. WaS die erste« betreffe, so halte er das Stellvertretungs-System unter den gegenwärtigen Umstän den zwar nicht für unpassend, aber seine Wirkungen seien doch sehr ungleich auf daS Volk. Der Reiche könne be zahlen, der Arme müsse dienen. Jedenfalls hätten frühere Zeiten bewiesen, daß sowohl ein reines Werbesyftem, sowie ein gemischte- System von Werbung und Dienstpflicht, wie es früher in Sachsen bestanden, tüchtige Heere bilden könne. Er möchte beinahe glauben, es sei besser, mit der Zeit ein« allgemeine Stellvertretung zu erreichen, dadurch, daß der Stellvertrrtungsfonds durch Steuern und Einlagen so sehr erwüchse, daß das Kriegsministerium im Stande wäre, außer den freiwillig Eintretenden alle Soldaten zu werben. Natürlich könne er diesen Gedanken nicht in einem An träge ausdrücken, aber man könne sich damit beschäftigen. Jedenfalls würde bei einem solchen Systeme die persön liche Freiheit ebenso gewahrt sein, als daS Interesse de- Staate-, rine tüchtige Armee zu haben. Mit schwerem Herzen rede er aber von dem zweiten Punkte. Man sehe den körperlichen Verfall des sächsischen Volkes zunehmen und könne doch nicht sofort Mittel schaffen, um ihn auf- zuhaltrn. Alles stehe im höchsten Flor, Gewerbe und Landwirthschaft hätten eine eminente Entwickelung gewon nen, — nur der Mensch, das edelste der Geschöpft, ver kümmere inmitten des Fortschritts. Die Regierung, die Gemeinde, ja jeder einzelne Hausvater sollten doch di« ganze Aufmerksamkeit darauf verwenden, dir körperliche Tüchtigkeit der Jugend zu stählen. Gewiß sei, daß die mangelhafte NahrungSweise deS sächsischen Volkes im All gemeinen die Ausbildung der köiperlichen Kräfte hemme. Der Herr Krieg-minister stimmt dem Letzteren vollkommen bei; die schlechte Kost, aber auch das Fabrikwesen verhin derten die körperliche Ausbildung. Hr. Oberbürgermeister Pfotrnhauer weist dabei noch auf da» zu niedrig bemes sene schulpflichtige Alter von 6 Jahren hin. — Erstem trat die erste Kammer auf die specielle Berathung des Ge, setzentwurfs über Erfüllung der Militärpflicht ein und pflichtete demselben bis §. 69 überall, mit den wenigen unwesentlichen, nur redaktionellen Aendrrungen, die der Dep.-Bericht beantragt, bei. Nur die Bestimmung her
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