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Dresdner Nachrichten : 02.07.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-07-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185807021
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-07
- Tag1858-07-02
- Monat1858-07
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 02.07.1858
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HL 183 Unterhaltung nnd Geschäftsverkehr. den 2. Zuli Erscheint tägl. Morg. 7 Uhr. Inserate die Gpaltzeile zv d Pf. werden bl« Abend« 7 Uhr (Sonntag« von 11—2 sshrj angenommen. nvnent ä Vierteljahr 1 Lhlr.,(6V Zeilen unentaeldl. Inserate); 2. Abonnenient ä Bierteljah« IS Rat. bet Nnentgeldl. Lieferung ' Für auswärt« durch die Post ü Vierteljahr IS Ngr. — Einzelne RutNmern 1 Rgr. Erpedittonr IohanNes-Mee «"u.WaiseNbaut Local- und Provimial-Aachrichtru. Dretden, den 2. Juli. — Das Ministerium des Innern hat beschlossen, die Interim-Verwaltung der Amtshauptmannschaft zu Pirna während der vom 1. Juli d. I. an beginnenden Beur laubung des Herrn Amtshavptmänns Grafen v Holtzen- dorff dem Herrn Referendar v. Salza und Lichtenau zu übertragen. — In der gestrigen Sitzung der 2. Kammer wurde der Deputationsantrag. wonach die Regierung ermächtigt «erden soll, für den Fall der Einberufung der Kriegsxe- servisten 21,000 Thlr. aus der Staatskasse zu entnehmen und zu verwenden, gegen 1 Stimme genehmigt. Die all gemeine Debatte über das vermittelnde Verhalten der De putation und die Vorschläge des Kriegsministeriumö boten manches Interessante und allgemein Wichtige. Die Bun- deSkriegSverfassung von 1855, deren Bestimmungen von der Deputation und von dem Kriegsministerium so ver schiedenartig interpretirt werden, wird demnächst in Sach sen publicirt werden. — An voriger Mittwoch fand bei dem K. Oberap.« pellationsgericht die öffentliche Verhandlung in zweiter In stanz gegen den 29jährigen Gattenmörder Joh. Heinrich Ullrich in Schönbrunn bei Herrnhut statt. Derselbe hatte im I. 1853 sich mit Job. Christiane Krusche au- Nieder- leupa bei Ostritz verehelicht, eine Person, die 20 Jahre äl ter als er war und keineswegs sich durch körperliche Reize empfahl, denn sie hatte einen sogenannten Wolfsrachen, d. i rin organischer Fehler der Sprachwerkzeuge, durch den der damit Behaftete nur in höchst unverständlichen Lauten sich Andern mitthrilen kann. Ihr in 850 Lhlrn. bestehen des Vermögen, durch das er sich in den Besitz eines der von seinem Vater hesessenen Häuser setzte, mochte ihn zu Eingehung der Heirath veranlasst haben. Die Ehe war daher auch höchst unglücklich, um so mehr, da die Frau in Allein sehr unbeholfen und ungeschickt war und von der Führung eines Hauswesens gar nichts verstand. Dieses Vethältniß wurde noch trostloser, als zu Michaelis 1856 die 26jährige Joh. Christiane Bräuer aus Borna als Magd in Ullrichs Dienste trat und er sehr bald mit der selben ein vertrautes Vrrhältniß einging. Die Frau wurde natürlich eifersüchtig und e- kam sehr häufig zu Exceffrn, zumal da die Bräuer sich bald die Autorität der Haus frau anmaßte, letzter« verhöhnte und der Mutter Ullrich-, die mit ihren im Dorfe wohnenden drei Söhnen diese- Vrrhältniß im höchsten Grade mißbilligte, sogar mit Hin- auSwerfen drohte, Ullrich selbst aber, statt seiner Frau zu helfen, sie zu mißhandeln anfing. Dir- führte endlich da zu, daß die letztere ihr unter . Getzenseitigkeit mit ihrem Ehemann an Gerichtsstelle zu Herrnhut niedergelegtessK«^ stammt zurückzunrhneen beschloß, de« Ort-Lichter aber auf deren Klage Ullrichen ausgab, die Magd zu entfernen. Dies geschah zwar, aber das strafbare Berhaltniß dauerte auch in der Entfernung forts, und Ullrich ging nun Mit dem Gedanken um, seine Frau aus dem Wege zu räi>- men. Er gab ihr demnach Arsenik «in , wovon er von seinem Vater, der Kammerjäger gewesen war,! noch einen Vorrath von 50 — 60 Gran hatte, sowie einen Derart von Phosphor, den einige Bündel Streichhölzchen liefer ten. Der Tod der Frau erfolgte nach 14tägigem Leiden am 9. Februar 1656. Sofort war daS ganze Dorf voll von dem Verdacht einer Vergiftung, wovon dir Anzeige schon des andern Tages an das Gericht Herrnhut ge langte. Am dritten Lage sollte U arretirt «Eden , aber er entfloh, und wurde erst 4' Wochen Hmter in PrrUßM arretyrt. Noch vor seiner Entfernung hatte er gegen seist« Geschwister und seine Geliebte mehrere Aeußerungen gd- than, in denen er seine That zugestande« hatte, welch« «r jedoch während der Untersuchung beharrlich abläugnete. Auch war nicht nur in seiner Behaufiing der Rest V«S Arseniks vprgefurjdep worden, sondern die an dem Leich nam her gemordeten Frau vorgenvmmene Sektion lieferte auch die unzweideutigsten Beweise des an ihr begangenen Verbrechen-. Das Bezirksgericht Löbau verurchtiltr ihn auf Grund der gegen ihn sprechenden Jndicien und der zahlreichen Zeugenaussagen zum Lode, und di« jetzige zweitinstanzliche bei dem k. OberappellationSarricht abge haltene Verhandlung brachte dem Mörder rein anderes Resultat. Es plaidirten Herr Oberstaatsanwalt v. Schwarze und als Bertheidiger Herr 0. Gchaffrbth. — Wir machen diejenigen unserer Leser, die sich in ausgedehnterem Sinne für Politik und speciell für di« Zeitungspolemik gegen den deutschen Bund interessiren auf einen Artikel deS heutigen ,Dr. I.- aufmerksam, der, hof fentlich nur als Vorläufer einer grösseren Reihe derarti ger Artikel, ein mit ebenso viel Sachkenntniß als stqgch« männischer Maßgebung geschrieben«- Bild deS gegenwär tigen Stande- einer »deutschen Frage" giebt. — Bei dem gegenwärtigen Quartierwechsel wird den Hausbesitzern, bez. Administratoren, unter HinweifttngM §. 19 de- EinquarttzrungsregulativS, etitg«Mist, däss iebe
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