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Erzgebirgischer Volksfreund : 17.07.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-07-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193407173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19340717
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19340717
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1934
- Monat1934-07
- Tag1934-07-17
- Monat1934-07
- Jahr1934
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 17.07.1934
- Autor
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imannschasl und des Iahrg. 87. Die Bedeutung -er Neuordnung Zu der bereits in Kraft getretenen Verordnung zur Ord WSWHS'SUSW rr zur Hauptvereiniauna der deutschen Getreide- nähere Ausführungen. Er wies auf dre Schaffung der Haupt- Die Bakterien-Greuelheye § men di« Behauptungen Sa-ft», vr.M Di« 19 ^enen der Es werden außerdem veröffenllichlr Bekanntmachungen der Amtsgericht« in Aue, Schneeberg, Schwarzenberg. Johanngeorgenstadt und des Stodtrates zu Schwarzenoerg. Der englische Journalist Wickham Steed ist zur Zeit der Inhaber des Weltrekordes der Gemeinheit und Nieder tracht in der Dölkerverhetzung. Er ist mit der Wahrheit und der Menschenwürde so in Widerspruch geraten, daß er, der vom alten System gehätschelte Zeitungsmann, sich selbst aus der Gesellschaft der anständigen Vertreter der öffentlichen Meinung ausgestoßen hat. Dieser Söldling der Rüstungsindustrie hat neuerdings nichts Geringeres behauptet, als' daß Deutschland einen bak teriologischen Krieg vorbereite und mit praktischen Versuchen auf diesem Gebiet in den westlichen Hauptstädten vorgegangen sei. Er schreibt, daß von deutscher Seite aus umfassende Erkundungen mit der bakteriellen Verseuchung englischer und französischer Bevölkerungsschichten vorgetrieben worden seien. Er bringt als Beweis „Dokumente* vor, die von einer Luftangriffsabteilung stammen sollen, und führt Air UL tost« «tng»!and!«r SAUsWck» il» tb»r»k»ll dl» Schrtfikllmi, IM», D«r<uU worum,. Neuordnung -er Getreidewirtschaft. Vatznahmen zur Ausgleichung -er verringerten Ernie. Keine Broiprelserhöhungl ! Ä Organisatorischer Zusammenschluss Bertin, 16. Juli. Im Reichsgesetzblatt wird eine Ver ordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft veröffentlicht. Der erste Abschnitt behandelt den Zusammenschluß der deut schen Getreidewirtschaft und bestimmt, daß zur Regelung der Versorgung sowie des Absatzes und der Verwertung folgende Betriebe zu Getreidewirtschaftsverbänden zusammengeschlossen werden: 1. di« Betriebe, die inländisches Getreide erzeugen, 2. die Getreide bearbeiten oder Erzeugnisse hieraus Herstellen, 3. die Getreide oder Erzeugnisse hieraus verteilen, 4. die Brot herstellenden Betriebe. untereinander zur Hauptvereinigung der deutschen Getreide 'Wirtschaft zusammengeschlossen. Die wirtschaftliche Vereini gung der Roggen- und Weizenmühlen wird der Hauptver- Einigung angeschlossen. Die auf Grund der Verordnung er- folgten Zusammenschlüsse stehen unter der Aufsicht des Reichs- «rnährungsministers. Verlag «. M. Gärtner, Aue, Sachse«. «auplaesch«,„stell«, Aue, Fernruf Sammel-Nr. LS4l. Drahlaufchrist r Volksfreund Auesachsen- GelchSstsstetten: Lößnitz lAmt Aue) 2940, Schneeberg S10 und Schwarzenberg »i?«- Iede im deutschen Zollgebiet liegende Mühl« darf von der Weizenmenge, die sie vermahlt, vom 16. August bis 30. Sep tember 1934, in den einzelnen Monaten von Oktober 1934 bis Juli 1935 und vom 1. bis 15. August 1935 höchstens 20 v. H. Auslandsweizen vermahlen. Aus Roggen darf nur solches durchgemahlenes Mehl hergestellt werden, das eine Asche von mindestens 0,967 v. H. hat. Die Verordnung tritt am 16. Juli in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen über den Zusammenschluß der deutschen Getreidewirtschaft, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reichsernährungsminister bestimmt. nähere Ausführung, , , . Vereinigung der Getreidewirtschaft hin, der die Mühlenver einigung, die 30 000 deutsche Mühlen umfaßt, angeschlossen wird. Dann führte er aus: Die Getreidewirtschaftsverbände umfassen alle Erzeuger von Getreide, alle Vermittler der Ge- treidebewegung, alle Verarbeiter und Bearbeiter des Getreides und schließlich die Fabriken und sonstigen Einrichtungen, die Brot Herstellen, also Brotfabriken und Bäcker. Diese Or ganisation wird verhindern, daß beim Absatz von Getreide für den Erzeuger ungünstige Stockungen auftreten, und sie wird sicherstellen, daß der Getreide, und Brotbedarf immer gedeckt werden kann. Ueberschüffiger Roggen und Weizen geht in die Hand des Reiches über und wird für das Ende des Viertel, fahre« aufbewahrt. Die Neuregelung sieht vor, daß es keine ungeregelte Getreidebewegung zu den Genossenschaften und zu den Großmärkten geben kann. Zu den Preisen ist grundsätz- lich zu bemerken, daß wir im vergangenen Jahr eine sehr gute Ernte hatten. Es war ein Preis festgesetzt worden, der dem Vorkriegspreis angenähert war. In diesem Jahr betragt der Minderertrag der Ernte für das Getreide berechnet ungefähr 22 bis 23 v. H. gegenüber dem Vorfahr. Es wäre nun also Auf den Einfall, das berühmte bakteriologische Institut Pasteur in Paris über die praktische Durchführbarkeit der von Steed behaupteten Versuche zu befragen, kam in Paris kein einziger der sogenannten „großen" Journalisten. Es blieb einem Amerikaner vorbehalten, sich dort Auskunft zu holen. Das Institut erklärt«, daß in den angeblichen Behauptungen Steeds „weit mehr Journalismus als Wirklichkeit" stecke. Sv umschreibt der Wissenschaftler seine Ueberzeugung von der erbärmlichen Verlogenheit eines Mannes, der einmal Haupt» schriftleiter der „Times", der bedeutendsten Zeitung der Erde, gewesen ist. Der Leiter des Pasteur-Instituts sagt dann wört- lich: „Bei dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft gerät man mit dem sogenannten bakteriologischen Krieg sehr rasch an die Möglichkeitsgrenzen. Es ist unmöglich, ihn irgendwie in bedeutendem Maße durchzuführen." Trotzdem besaß ein konservativer Unterhausabaeordneter die Geschmacklosigkeit, nach der Bekanntgabe der Wissenschaft» lichen Widerlegungen der Behauptungen Steeds die Frage an die englische Regierung zu richten, ob sie den Versuchen Deutschlands mit Bakterien ihre Aufmerksamkeit zuwende. Und was tat die englische Regierung? Sie tat zunächst einmal gar nichts, um ihre Bevölkerung von der Sorge vor Bakterien» angriffen aus der Luft, die ja ebensogut aus Frankreich kom- men konnten, zu erlösen, sondern beschränkte sich einfach auf di« nichtssagende Erklärung, daß sie von den Steedschen Be hauptungen gehört hätte, daß aber di« Versuche von deutscher Seite geleugnet würden. °ine Haltung, die nickt geeignet ist, der Völker. Hetze Einhalt zu tun. Sie läßt die UnrichtiMt der irrsinnigen Verdächtigung dahingestellt sein und tut nichts, um den Welt» frieden vor einer Mchen Brunnenveraiftung zu schützen. Das .st däs bedauerlichst« an der ganzen Angelegenheit Und wirst M gerade ein gutes Licht auf die berühmte britische An« Amtliche Anzeigen. MMMkWtttMmMMlMSAeedera, LeoMel, «»MM NeMm und MMWeM Die Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft vom 4. 7. 1934 wird dahin berichtigt, daß infolge Verschmelzung beider Flurstücke die Abwässer nicht auf Flurstück Nr. 260, sondern aus Flurstück Rr. 248 des Flurbuchs für Alberoda in die Zwickauer Mulde eingeleitet werden. W. W.-L. 23/34 Di« Amtshauptmannschast Schwarzenberg, den 16. Juli 1934. Tageblatt » und Schnerberg, der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. «E - - - —«awa««. »dtMUV IM r«tii «»«»dMibl s eine Anzahl französischer Städte auf, die in die angeblichen Dersuchspläne einbezogen worden seien. Bis in letzte Einzel heiten schildert er deutsche Maßnahmen mit der Bakterien- ausbttitung aus der Lust und aus Kraftwagen auf den Straßen von Paris und London. Sie seien zunächst mit ungefährlichen Bazillen unternommen worden und hätten das deutsche Kriegsministerium in vollstem Grad« Ke- friedigt. Man muß sich vorstellen, welchen Eindruck es auf einen einfachen Leser machen muß, wenn ihm vorgelogen wird, daß sämtlich« Untergrundbahnstationen von Paris und London mit tausenden und aber tausenden Bakterienkolonten verseucht seien. ' Während selbst die antideutsche englische Sensationspresse di« Behauptungen Steeds nur, mit erheblichen Zweifeln und mit unsicherem Zögern weitergibt, erweisen sie sich für die französische Press« als gefundenes Fressen. Spaltenlang wer» oen vdn ihr die schUmsan Schauergeschichten w edergeoeben. Der zweite Abschnitt hat die Uebergangsregelung der Ab lieferung und der Verwendung von inländischem Rogge« und inländischem Weizen zum Gegenstand. Bis zur Regelung des Absatzes durch die Zusammenschließung werden besondere Be stimmungen erlassen, wonach jeder Erzeuger, dessen landwirt- schaftlich benutzte Fläche im Getreidejahr 1934/35 fünf Hektar übersteigt, verpflichtet ist, für Zwecke der menschlichen Er- nähruna oder für technische Zwecke inländischen Roggen vom 16. Jul. bis 31. Oktober 1934 in einer Menge abzuliefern, die SO v. H. der Menge entspricht, die der Erzeuger aus der Roggenernt« 1933 bis zum 15. Juli 1934 abgeliefert hat, ferner inländischen Weizen vom 16. August bis 31. Oktober 1934 in einer Menge abzuliefern, die 29 v. H. der Menge entspricht, di« der Erzeuger aus der Weizenernte 1933 bis zum 15. August 1934 abgeliefert hat. Wenn ein Erzeuger im Rahmen der für ihn festgesetzten Liefermenge oder ein Erwerber von inländischem Roggen oder inländischem Weizen für solches Getreide keinen Absatz findet, so hat er dies dem für ihn zuständigen Getreidewirtschafts- «erband zu melden, der die Aufgabe hat, für die Ware eine Absatzmöglichkeit nachzuweisen. Die Regelung der Abliefe rung von Roggen und Weizen für die Zeit nach dem 31. Okt. st934 erfolgt durch die Zusammenschlüsse. Der Reichsernäh rungsminister verteilt die von ihm festgestellte Gesamtmenge auf die Getreidewirtschaftsverbände. Für den Verkauf von Roggen, Weizen, Futtergerste und Hafer durch den Erzeuger werden feste Preise festgesetzt. Der Erzeuger Kat den Preis zu beanspruchen, der aus dem Monat festgesetzt ist, in dessen Verlauf die Lieferung zu erfolgen hat. Dom Erzeuger dürfen ohne besondere Erlaubnis nur Mühle« kaufen, die ein« Gesamtleistungsfähigkeit von 10 Tonnen Roggen und Weizen und darunter Haven, oder für die von der wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen- und Weizen mühlen für Roggen und Weizen zusammen ein Grundkontin- gent von nicht mehr als 1500 Tonnen festgesetzt ist. Mühlen mit mehr als 10 Tonnen Gesamtleistungsfähigkeit und einem Gruydkontingent von 1560 bis einschließlich 3000 Tonnen dürfen vom Erzeuger nur kaufen, wenn es ihnen vom zu ständigen Landesbauernführer erlaubt worden ist. Ist das Grundkonttngent auf mehr als 3000 Tonnen festgesetzt, so kann der Landesbauernführer mit Zustimmung des Reichsbauern, führers erlauben, vom Erzeuger zu kaufen, wenn diese Mühlen Nachweisen, daß siL bisher Roggen und Weizen überwiegend vom Erzeuger gekauft haben und die Erteilung der Erlaubnis den Belangen der Erzeuger dient. Jed« Mühle ist verpflichtet, «in ihr von der Reichsstelle zugehendes Angebot Über hen Ver- kauf von inländischem Roggen oder Weizen an die Mühl« anzunehmen, wenn die Reichsstelle es verlangt. Für inländische Futtergerste und inländischen Hafer wer den di« Preisspannen geregelt, Verteilungshändler und Der» teilungsgenosseuschasten, di« Futtergerste.und Hafer von einem anderen als einem Erzeuger kaufen, müssen den Festpreis zu- -üglich «ine, Aurgleich»betrages zahlen. . Der-ingung. Es sollen vergeben «erden: Los ä Malerarbeiten für Neubau Isolierstatipn, . Los S Malerarbeiten für Neubau Arztwohichyus. Angebotsformulare können vom Bauamte, Zimmer SS, be zogen werden. Die Angebote sind bis Sonnabend, 21. Juli 1934, vorm. 11 Uhr im Stadtbauamte einzureichen. Verspätet eingehende oder nicht ordnungsgemäß ausge. füllte Angebote werden nicht berücksichtigt. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Stadtbauamt Aue, 16. .Juli 1934. nichts näherliegend, als zu fordern, daß dieser Minderertrag aufgefüllt würde und eine Preiserhöhung in Kraft trete. Das wird nicht getan. Wir kümmern uns dabei um den Brotpreis und achten auf die Dersorgungslaae und auf die Auffassung von politischen Führung. Würde der 22—23proz««ttge Mi», derertrag der Ernte durch ein« eutspr«ch«nde Erhöhung der Festpreise ausgeglichen «erd««, da«« würde di« daraus resul tierende Brotpreiserhöhung- nicht gering sein. E» muß des halb den sozialen Bedürfnissen im laufenden neue« Getreide» Wirtschaftsjahr zu Lasten der Landwirtschaft Rechnung getragen werden. Es wird allerdings zweierlei getan werden: Einmal wird der Ausmahlungsgrad für Roggen, dem wichtigsten Brotgetreide, auf 75 v. H. (jetzt ungefähr 68 v. H.) erhöht. Da durch wird eine Mehrausgabe von 450 000 Tonnen erzielt. In folgedessen kann der Müller 6 Mk. für die Tonne mehr zahlen. Zum zweiten kann dem Bauern durch folgendes weitergeholfen werden: An dem Prinzip des allmählichen Ansteigens der Preise vom Anfang bis zum End« des Getreidewirtsckafts- jahres wird festgehalten. Wir haben aber in diesem Jahp« kein Ueberangebot, und da nach jahrzehntelangen Erfahrung«« bis Neujahr 60 bis 65 v. H. der Getreidernte abgeliefert sein werden, werden gleich im «Wn PaWM atterMer dem. Vorjahr erhöht« Ausgangspreis« sistgeM. B-iRöggey MM die Erhöhung tm Jahresdurchschnitt S Park, mehr mw UW stD Weizen 10 Mark für die Tonne. Für Weizen machfdaß bei» Konsumenten nichts aus. Bei dieser "Preisfestsetzung wird den landwirtschaftlichen Betrieben bewußt etwas zuaemutet, denn es muß auf die Kaufkraft der Bevölkerung Rücksicht ge nommen werden. Deshalb ist an eine allgemeine Brotpreis, erhöhung nicht zu denken. Das schließt aber nicht aus, daß hier und dort eine örtliche Korrektur des Brotpreises vorgenom men werden muß. Ehe das aber zugelassen wird, wird dem Getreidehändler, dem Müller/ dem Mehlhändler und dem Bäcker vorerst genau so viel wie dem Bauern zugemutet wer den: Das heißt, herunter mit der Preisspanne. Veranlassung zu Besorgnissen gibt es nicht, denn eine ausreichende Ver sorgung ist gesichert. Soweit der Bauer in den neuen Getreide festpreisen nicht den vollen Ersatz seines Minderertrages von der Flächeneinheit hin deckt, wird in weiteren Maßnahmen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Landwirtschaft Rechnung getragen werden. In den Gebieten, in denen die Dürrefolgen sich als katastrophenartige Schäden herausstellen, wird überdies unmittelbar besondere Hilfe der öffentlichen HaM» eingesetzt «»erden. Nr. 164. Dienstag, den 17. Juli 1934. Die Gemeinde Radiumbad Oberschlema beabsichtigt, , die Tage- und Wirtschaftsabwässer aus dem sogen. Riedelgelände durch eine Mischwasserschleuse dem Untergraben der Fürsten mühle auf Flurstück Nr. 55 in Radiumbad Oberschlema zuzu- führen. (88 23, 33 des Wassergesetzes.) Die Unterlagen können hier eingesehen werden. Einwendungen können binnen 2 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier angebracht werden. Wer sich innerhalb dieser Frist nicht meldet, verliert das Recht zum Widerspruche. Bürgerlich-rechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. W. Osch. 60/34. Die Amtshauptmannschast Schwarzenberg, am 16. Juli 1934.
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