Delete Search...
Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 09.09.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-09-09
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-192309091
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-19230909
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-19230909
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof und Umgegend
- Jahr1923
- Monat1923-09
- Tag1923-09-09
- Monat1923-09
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
und Umgegend (Albrechtshai«, Ammelshain. Beucha. Borsdorf, Eicha, Erdunmushain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen, Standtnitz, Threva usw) Dieses Blatt ist amtliches Organ des Stadtgemeinderates zu Naunhof; es enthält die Bekanntmachungen des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschast Grimma und des Finanzamtes zu Grimma. ««,ei-envreise r Die sechso-waltene Petit,eile 75000.— Mk., auswärts 100000 - Mark, Amtlicher Teil Mk. 150000.—. Reklamez. Mk. 150000 —. Schwielig, r Satz 50°/, Aufschlag. Annahme der Anzeta, bi» 10 Uhr varmitt. de» Erscheinungstage»,: größere noch früher. — Alle Anzeigen-Vermittlungen nehmen Aufträge entgegen. - r Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen.: Druck und Verlag: «ünz ck Eule, Naunhof bei Leipzig, Markt 2. Nummer 107 Sonntag, den 9. September 1933 34. Jahrgang Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2. Erscheint wöchentlich S «alt Dienstag. Donnerstag. Sonnabend, nachm. 4 Uhr r für den folgend. Tag. Ber«g»prei»t Kalbmonatt. M. 1000000.—ohne Austr.» Post ; etnschl. der Postgeb. halbmonatl. freibl. M. 2000000.— 3m Falle höher. Gewalt, Krieg,: Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch; auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. - Amtliches. «rot- und Mehlpreis« ab I«. d«. Mts. Infolge weiterer Erhöhung aller Bstriebsunkosten, ins« besondere der Löhne und Kohlen, mutzten für die Zett ab 10. September dss. Is. folgende Preise festgesetzt werden: 10V Roggenmehl frei Bäckerhaus 21850000,— MK., 100 Kk Weizenmehl frei Bäckerhaus 25000000,— Mk., 1900 A Schwarzbrot 560000,— MK., 65 § Weißbrot (1 Semmel) . . 25000,— Mk., 300 8 Roggenmehl tm Kleinhandel 79000,— Mk., ZOO § Weizenmehl im Kleinhandel 90000,— Mk. Diese Preise sind Höchstpreise. Bemerkt wird noch, datz auf die für die Zeit vom 10. bis 16. September dss. Is. geltende Brotmarke das Brot nur zu dem neuen ab 10. September 1923 geltenden Preise von den Bückeretinhabern abgegeben werden darf. Zuwiderhandlungen werden nach § 49 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 (Retchsgesetzdl. Sette 549 Hx.) mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 500000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Grimma, den 7. September 1923. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschast. Milch- und MtttWpttise ad S. Srptmbn. Erzeuger an Wiederverkäufer: Vollmilch 212000 Mark, Magermilch 96000 Mk., Butter 2226000 Mk., Quark 320 000 Mk. Erzeuger ab Gehöft an Verbraucher: Vollmilch 220000 Mark, Magermilch 100000 Mk., Butter 2400000 Mk., Quark 350000 Mk. Kä'dler an Verbraucher: Vollmilch 264000 Mk., Magermilch 126000 Mk., Butter 2640000 Mk., Quark 380000 Mk. Gewerbl. Molkereien an Verbraucher: Vollmilch 284000 Mk., Mager, und Buttermilch 136000 Mk., Butter 2900000 MK. Quark 430000 Mk. Gewerbl. Molkereien an Ländler: Butter 2544000 Mk., Quark 384000 Mk. — Die Mtlchpreise gelten für 1 Liter, dis Butter- und Quarkpreise sür 1 Pfd., im übrigen gelten die bisherigen Bestimmungen. Grimma, 7. September 1923. Der Bezirksverbanb der Amtshauptmannschast. Nach onderweiter Feststellung und unter Bervcksichtiaung der neuen Tariflöhne wird der Teuerungszuschlag zu den Essenkehr löhnen unter Abänderung der Bekanntmachung vom 2. September 1923 iür die Zett vom 27. August bis 1. September aus das j 265 000 fache (anstatt des 175000 lachen) und vom 2. September ab ! aus das 41S000 fache der Grundgebühren festgesetzt. Diese Festsetzung erstreckt sich jetzt und in Zukunft zugleich mit auf das Gebiet der Stadt Grimma. Grimma, 7. September 1923. Die Amtshauptmannschast. Der Stadkrat. Die Geschäftsräume des Stadttotes, des Standesamtes und der § Sporkaste bleiben wegen Reinigung Montag, den 10. und Dienstag, den 11. September d. 3. geschloffen. > Dringliche Sachen und Standesamtsfälle werden an beiden , Tagen zwischen 10 und 11 Uhr vormittags im Rathaus erledigt. ! Naunhof, am 6. September 1923. Der Bürgermeister. Die Brandkastenbeiträge auf den Termin 1. September 1923 ! sind von 650 Mk. je Einheit auf 6500 Mk. je Einheit erhöht worden. ! Diejenigen Steuerpflichtigen, die mit dem Gesamtbetrags (— 6500 j Mark je Einheit) oder dem Ersüllunasbetrage, der sich nach 5850 j Mark je Einheit berechnet, noch tm Rückstände sind, baden bei Ver- ! Meldung der zwangsweisen Beitreibung Zahlung bis spätestens i 15. d. M. an die hiesige Stadtsteu-reinnahme zu leisten. Naunhof, am 8. September 1923. Der Stadtrat. Aus die sür den 15. Mai, 15. August und 15. November 1923 ' geschuldeten Teilzahlungen der staatlichen Gewerbesteuer lür das j Rechnungsjahr 1923 ist eine Abschlagszahlung in Löhe des 450 fachen Betrags der für das Rechnungsjahr 1922 festgesetzten Steuer an die § hiesige Stadlsteueretnnahme bis 25. d. M. zu entrichten. Außerdem i wird aus die der Gemeinde zustehende Zuschlagssteuer eine Abschlags zahlung in Löhe von 300 v. S. des durch die vorgenannte Derviel- ' sachung sich ergebenden Betrags gleichzeitig erhoben. Wird die Ab- i schlagszohlung nicht rechtzeitig entrichtet, so ist dis zum Empfange ! eines Steuerbescheids sür das Rechnungsjahr 1923 sür jeden der j Fälligkeit der Abschlagszahlung folgenden angefangenen Kalender- i monat ein Zuschlag von 50 v. L. der rückständigen Abschlagszahlung ' zu zahlen. Gegen Säumige wird die Zwangsvollstreckung durchge- j führt. Ueber die zu leistende Abschlagszahlung wird ein Steuerbe- j scheid nicht ausgesertigt Bet der Zahlung ist der Steuerbescheid für dos Rechnungsjahr 1422 zwecks Quittuiigsleistung vorzulegen. Naunhof, am 8. September 1923. Der Sladlral. § I. V. Beyer, j Kleine Zeitung für eilige Leser. ! * Die Reichsregierung beschloß, den früheren EntwaffnungS- kvmmiffar Dr. Peter» -mn ReichSkommissar für die Devisen- rrsassung zu ernennen. * Ein« Konferenz der Abgeordneten aus dem besetzten Ge biete mit der Reichsregierung, kam zu der einmütigen Auf- i sassung, daß der passive Widerstand aufrechterhalten werden muß. * Der Reichskanzler betonte tn einer Rede vor der ausländi schen Press«, daß Deutschland zu materiellen Zugeständnissen be reit ist, aber den Bestand des Reiches bis auss äußerste ver teidigen wird. * Die letzten Nachrichten aus Japan lassen erkennen, daß das Erdbeben bei weitem nicht so katastrophale Folgen gehabt hat, als man ursprünglich glaubte. 1° I '"1 -"1—lMMNIMMMMMIMWIIWl Oie Goldmark. Die Reichsregierung hat mit der Verordnung über die Ernennung eines Reichskommissars zur Erfassung der De visen den ersten bedeutsamen Schritt zur Sanierung unserer gesamten Finanz- und Wirtschaftslage getan. Niemand aber ist sich darüber im Zweifel, daß dies eben nur ein erster Schritt sein kann, dessen Wirkung nur in Verbindung mit einer grundlegenden Währungsreform voll zur Gel tung kommen kann. Auch über diese sind die Beratungen im Gange, jedoch noch nicht abgeschlossen. Das hauptsächlichste Ziel bleibt zunächst die Sckaftuna der Goldmark, über Die Wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches «nd der Reichskanzler Stresemann „Nn alle Sckicklen ges Volkes richten wir Sie Nul- korgerung. gisse Seutsche SolSanleMe suks krSktigste zu unterstützen. Sie soll uns eins ger Mittel sein, um gie velginklstion zurückzuSSmmen, Sie veriMtnisse ge schaffen tiah unter Senen weite Volksschichten in Deutsch- lang kaum noch über gle notwenSigsten Subsistenz mittel verfügen. Mir richten gen gringengsn Nppell an alle Parteien, an öieser tür unser Volk so entscheiSenS geworgenen Trage mitzuarbeiten, in gieser Trage gibt es keine parleimeinungen, in Siefer Trage ist Sie positive Mitarbeit jeSes. uer Sie Verhältnisse zu bessern vermag, oaterlSnSische Pflichterfüllung, Sie wir Sankbar de- grützen." Rede in der Sitzung des Reichslags am 14. August ISL3. Zeichnungen können bei der Reichsbank und bei den im Prospekt angegebenen Grellen fowie del diesen durch Vermittlung sämtlicher Banken, Bankiers, Sparkassen und Kreditgenossenschaften bewirkt werden. Zeichnungspreis 100°/., bei Einzahlung von De visen und DollorschatzanweUung 95°/«. Das kleinste Stück lautet auf den Gegenwert von t Dollar. deren grundsätzliche Bedeutung wird uns von sachverständi ger Seite folgendes geschrieben: In seiner Stuttgarter Rede hat der Reichskanzler Dr. Stresemann bei Besprechung unserer innerpolitischen und wirtschaftlichen Lage gesagt: „Wir haben die Absicht, einwertbeständigesGeldin Deutschland zu schaffen. Wir wollen die Goldmark schaffen in der Hoffnung, daß man dann den Goldpfennig auch wieder ehren lernt in Deutschland." In diesem Falle hören wir die Botschaft nicht nur, sondern wir glauben ihr auch. Die große Beschlagen heit des neuen Kanzlers in allen wirtschaftlichen und finan ziellen Dingen scheint uns genügende Sicherheit dafür zu bieten, daß es ihm mit der Absicht ernst ist, und wir können diese Stellungnahme nur begrüßen. In wenig Worten hat der Kanzler sehr viel gesagt. Er hat nicht nur so allgemein- hin die Notwendigkeit eines wertbeständigen Geldes festge stellt, sondern zugleich in viel bestimmterer Form als kürzlich der Finanzminister Dr. Hilferding ausgesprochen, daß das Ziel nurmit Gold zuerreichen ist. Das Wort Goethes, daß alles nach Golde drängt, hat heute größere Bedeutung als je zuvor. Gelingt es der Regierung, diesen Drang auch nur in bescheidenem Maße zu befriedigen, so hat sie den Anfang mit der Rettung aus unserem sinanziellen und wirtschaftlichen Elend gemacht. Es hieße Eulen nach Athen tragen, Wollte man noch einmal ausführlich darlegen, daß schwerer noch als die Geringfügigkeit dessen, was wir haben oder bekommen, die Unsicherheit ins Gewicht fällt, die jede geordnete Wirtschaft unmöglich macht und den Trieb zur S p a r s a m ke i 1 — mit Recht erblickt man in ihr ein wesentliches Mittel zur Gesundung — völlig ertötet. Wir teilen die Hoffnung Dr. Stresemanns, daß er wieder lebendig werden wird, wenn die Goldmark geschaffen ist. Nicht so vollkommen gleichen Schritt hält unser Optimis mus mit dem des Kanzlers in einer anderen Frage. Er hat Weiler gesagt: „Wenn wir weiter durch die wertbestän dige Anleihe des Deutschen Reiches und durch die einzelnen kleinen Stücke, die demnächst herauskommen, die Möglichkeit geben, wertbeständig zu bezahlen und Vermögen und Einkommen anzulegen, dann gibt es kein Recht mehr auf Devtfenbesitz im deutschen Volke." Auch diesem Satz kann man in seiner Gesamtheit durchaus zustimmen, aber es wird ein Zweifel daran ao* stattet sein, ob alle Voraussetzungen für die Schlußfolge rung richtig sind. Wir fürchten, daß mit der wertbeständigen Anleihe unbeschadet ihrer sonstigen Vorzüge doch noch nicht unbedingt die Möglichkeit gegeben wird, wertbeständig zu be zahlen. Es scheint uns fraglich, ob man überhaupt auch die kleinen Stücke der Anleihe als Zahlungsmittel tm Sinne des gemeinen Mannes ansprechen darf. Mindestens sür den Kleinverkehr sind sie doch immer noch zu groß. Wir haben uns im Kriege daran gewöhnen müssen, statt wirklich wertvoller Stoffe allerhand Ersatzmittel zu ge- brauchen. Trotz allen Elends erhalten wir heute doch zum großen Teile wieder die eigentlichen Stoffe. So mag auch die wertbeständige Anleihe als Zahlungsmittel- ersaH gelten, der sich bei allen größeren Zahlungen sicher lich als brauchbar erweisen wird. Aber das Ziel muß bleiben, wie einen wirklichen Wertmesser auch ein wirk liches Zahlungsmittel mit Wertbeständigkeit zu er halten. Deshalb hat wohl auch Dr. Stresemann die Schaf fung der Goldmark an die Spitze gestellt. Theoretisch wäre es gewiß besser gewesen, an dieses Werk zuerst heranzu treten und dann zur Ausschreibung der Anleihe zu schreiten. Indessen das Bessere soll nicht der Feind des Guten sein, und in der Praxis war nur die Anleihe augenblicklich möglich. Nun aber muß man so schnell wie möglich zur Goldmark kommen. Es könnte die Frage aufgeworfen werden, inwie fern sie als Zahlungsmittel mehr geeignet sei, da doch tat sächlich auch tn Gold nicht die einzelne Mark, sondern nur größere Stücke geprägt werden würden. Die Antwort ist leicht. Ob sie geprägt wird oder nicht, die Goldmark kann weiter gestückelt werden, die Anleihe nicht unter einen Dollar. Haben wir die Goldmark, das heißt haben wir die Sicherheit für eine gewisse Menge von Zahlungsmitteln, sei es auch Papier oder Scheidemünze, Gold zu erhalten, wie es in schöneren Zeiten der Fall war, dann haben auch Papier und Scheidemünze ihren bleibenden Wert. Dann wird das Verlangen nach Wertbeständigkeit gestillt sein, dann werden der Staat und seine Angehörigen wieder ordentlich rechnen und Ordnung in ihre Wirtschaft bringen. di. Oie Oevisenerfaffung. ReichskommissarDr. Peters. Berlin, 7. September. Das Reichskabinett hat gestern abend seine Beratungen über die wirtschaftlichen und finanziellen Zwangsmaß nahmen fortgesetzt. Die Besprechungen über die Schaffung einer Goldnotenbank und zur Steigerung der Produktion sind noch nicht abgeschlossen. Dagegen hat das Kabinett folgendes beschlossen: Es wird eine Verordnung des Reichspräsi denten auf Grund des Artikels 48 der R -B. erscheinen, die besondere Maßnahmen zur Erfassung von De visen, Banknoten und ausländischen Wertpapieren verkündet. Durch diese wird ein Kommissar zur Er fassung des Devisenbesitzes eingesetzt werden. Dieses Amt wird wahrscheinlich dem früheren Entwassnungskommissar Dr. Peters übertragen werden. Das Kabinett wird gleichzeitig mit der Verordnung des Reichspräsidenten umfangreiche Ausführungs bestimmungen über die Erfassung der Devisen, der ausländischen Banknoten und der ausländischen Wert papiere veröffentlichen. Von der Zwangsverwaltuna ausgeschlossen werden die Devisen, die zu wirkli o produktiven Zwecken verwendet werden. Im übrigen wird zunächst eine öffentliche Aufforderung des Devisenkommissars zur Ablieferung erfolgen. Gleich zeitig wird der Devisenkommissar die einzelnen Bestimmun gen über Strafmaßnahmen, insbesondere die Ein ziehung von nicht abgeliefertem Devisenbesitz, veröffent lichen. Die Regierung hofft, mit dieser Maßnahme einen erheblichen Teil des unproduktiv angesammelten Devisenbesitzes schnell zu erfassen und der Wirtschaft zu produktiven Zwecken zuführen zu können. Der Gegenwert für die ausländischen Noten, Devisen und Wertpapiere wird zum Tageskurs bezahlt bzw. gutgeschrieben werden. Der Einzahler wird sich den Gegenwert auf ein Festmark- konto überschreiben lassen oder sich in Gold- oder Dollar anleihe auszahlen lassen können. * Die Währung auf Gowbasis. Die Beratungen des Reichsfinanzministeriums und des Neichswirtschaftsministeriums, sowie des Reichswirtschafts rates über das Problem der Einführung einer neuen Wäh rung wurden in Berlin fortgesetzt. Soweit sich bisher über sehen läßt, wird man den Gedanken einer Aufstelluna der neuen Währung auf Goldbasis mit einigen von Helfferich entwickelten Plänen verbinden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird also die von Helfferich oorgeschlagene Roggenwährung nicht eingeführt werden. politische Rundschau. Deutsche« Reich. Der Kanzler will ruhig arbeiten. In den letzten Tagen haben zahlreiche Abordnungen nsw. einen Emvkana bei dem Reichskanzler nachgesucht.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview