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Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 26.06.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-06-26
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-192606267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-19260626
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-19260626
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof und Umgegend
- Jahr1926
- Monat1926-06
- Tag1926-06-26
- Monat1926-06
- Jahr1926
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Nachrichten M Naunhof und Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain Vencha, Borsdorf, Sich«, Srdmanushain, Suchshaiu, Groß- and Kleinsteiuderg, Klinga, Köhra, Lindyardt, Pomßev, Standtni-, Lhrena Dieses Blatt ist amtliches Orga« de« Stadtgemeiuderates za Naaahof; es enthält die Bekanntmachungen des Bezirksoerbandes der Amtshauptmannschaft Grimma nnd des Finanzamtes zn Grimma. : Erscheint wöchentlich s mal: Dienstag, Donnerstag, Sonna-ead. nach«. 4 Uhr ; r »etngSpreisr Monatlich ohne Austragen 1.50 Mk., Post ohne Bestellgeld t : monatlich 1.50 Mk. Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger: : Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der- : Zeitung oder Rückzahlung -es Bezugspreises. : Fernruf: Amt Raunhos Str. L. : Vnzei-enprei-r Die Sgespaltene Petitzeile L0 Pfg., amtlich« 40 Wg.. Reklame-: ! teil (Sgesp.) 50 Pfg. Tabev. Satz SO °/, Aufschlag. Bei undeutlich geschriebenen,! : sowie durch Fernsprecher aufgegebenen Anzeigen find wir für Irrtümer nicht j : haftbar. : Druck und Verlag: NSag G Gale, Mumtzvf bei Leipzig, Markl k Nummer 76 Sonnabend, den 26. Juni 1926 37. Jahrgang Amtliches. Sonntagsruhe. Es ist wahrzunehmen, daß neuerdings die gesetzlichen Bestim mungen über die Sonntagsruhe wenig beachtet werden. Deshalb nimmt die Amtshauptmannschaft Veranlassung, die Bestimmungen -es Sonnlagsruhegesetzes vom 24. Dez. 1921 — SSchs. Ges. Bl. S. 458 — hiermit auszugsweise in Erinnerung zu bringen. 8 1. An Sonn- und Festtagen hat jede gewerbliche Arbeit zu ruhen. Zulässig sind jedoch: a) Arbeiten, mit denen Arbeitnehmer nach den reichsrechtlichen oder auf Grund des Reichsrechts erlassenen Bestimmungen an Sonn- und Festlagen beschäftigt werden dürfen, b) Arbeiten, die vom Unternehmer selbst in seiner Wohnung oder Betriebsstätte verrichtet werden und nicht tn der Abgabe von Waren an Kunden bestehen, noch nach 8 41d der Reichs gewerbeordnung für unzulässig erklärt worden sind, sofern sie kein Dritte störendes Geräusch verursachen, c) Arbeiten, insbesondere Reparatur- und Befchlagarbetten, die nicht schon nach Ziffer a) zulässig sind, sofern sie ohne Zuziehung gewerblicher Arbeiter für landwirtschaftliche Betriebe geleistet werden und ihre sofortige Vornahme zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung der Ernte- oder Bestellarbeiten oder zur Be- Hebung eines Notstandes unbedingt erforderlich ist. 8 2. Landwirtschaftliche Arbeiten außerhalb der landwirtschaft lichen Gehöfte sind an Sonn-und Festtagen verboten.! Erlaubt sind jedoch: a) dringliche Ernte- und Beslellungsarbeiten, d) die Einholung des Grünsutters, c) Dos Aus- und Eintretben des Viehs, ä) das Melken auf der Weide, e) bas Milchfahren, k) dos notwendige Bewegen der Pferde, insbesondere an den zweiten Feiertagen, 8) dringliche Arbeitenderen sofortige Vornahme durch einen Not stand geboten ist, N) die Ausübung des Flur- und Forstschutzes. 8 3. Die Vornahme aller sonstigen, weder gewerblichen noch landwirtschaftlichen Arbeiten ist an Sonn- und Festtagen unzulässig, sofern sie ein Dritte störendes Geräusch verursachen. Die Polizei behörde kann Ausnahmen bewilligen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen oder gegen die auf Grund des Gesetzes erlassenen Anordnungen werden nach 8 5 des Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 600 M,.im Unvermögenssall mit Kast, im Wiederholungsfälle bis zu 1000 M oder mit Kast bestraft. Grimma, 23. Juni 1926. Oie Amtshauptmannschaft. Der hiesige Wochenmarkt wird mit Ende dieses Monats wegen zu geringer Beteiligung eingestellt. Naunhof, am 21. Juni 1926. Der Stadtrat. Mittelstan-skredit. Die hiesige Girokasse hat einen kleinen Posten Mittelstands kredite zu vergeben. Anträge aus Gewährung solchen Kredits können umgehend bei uns gestellt werden. Naunhof, am 25. Juni 1926. Nie Gtadtgirokaffe. - - — -- ck ... ... — - - Montag, den 28. ds. Mon nachmittag 2 Uhr sollen in Naunhof in .Stadt Leipzig" 4 Schreibtisch, 2 Klubsessel, 1 Schreibmaschine, 1 elektr. Ofen und 2 Stck. 6 PS. Elektromotoren öffentlich meist bietend gegen Barzahlung versteigert werden. Grimma, am 26. Juni 1926. Qu. 796/59/26. Oer Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts. Notzeiten. Wir haben den Scheitelpunkt des Jahres wieder ein mal überschritten — unter Donner und Blitz, unter Wol kenbrüchen und Hagelschauern. Das war gerade keine festliche Begleitmusik zu dieser Mittsommernacht, von der aus das Zeitenrad wieder abwärts zu rollen beginnt nach den ewigen Gesetzen des Weltalls. Eben hatten wir uns von den Aufregungen des Schlußkampfes um den Volks entscheid etwas erholt, als das gewaltige Rumoren in der Natur anhub, bei dem es schien, als wenn wieder einmal alle Mächte des Himmels und der Hölle auf diese arme Erde losgelassen wären, um uns zu bedeuten, daß es zwischen Sonne, Mond und Sternen doch auch noch andere Sorgen und Gefahren gibt als diese zum Teil sogar nur eingebildeten Ängste, um derentwillen wir uns in Deutschland nun schon seit Jahren in unbrüderlichem Wüten zerfleischen. Weite Strecken des Reiches sind von Hochwasser überflutet. In den am ärgsten betrof fenen Gebieten gilt die Heuernte als vernichtet, und wieder sind inmitten des mühevollen Ringens um Brot und Milch und Fleisch lausend fleißige Bauernhände zu un freiwilligem Feiern verurteilt, weil sich gegen die Ge walten der Natur auch mit vereinten Menschenkräften zu nächst nicht aufkommen läßt. Notrufe schallen durch das Land und wieder wird der Staat um Hilfe angerufen für die beklagenswerte Bevölkerung, die, statt nun allgemach die Früchte der in der ersten Jahreshälfte geleisteten Ar beit reifen zu sehen, ein Bild der Verwüstung, des Jam mers, der Hoffnungslosigkeit vor Augen hat. * Der Staat und immer wieder der Staat! überall soll er einspringen mit seinen Mitteln und Krediten, zum mindesten da, wo unverschuldete Not zum Him- mes schreit. Aber das erste Wort, das der Reichskanzler Dr. Marx nach der Abweisung des Enteignungs entwurfes vor dem Reichstag verlauten ließ, klang auch nicht viel anders als ein verzweifelter Notschrei: Die Dammbrüche und Verwüstungen Oie Hochwafferverheerungen. Die Hiobspostm vom Hochwasser mehren sich von Tag zu Tag. Im Ma^ebn" r Gebiet sind die Ver heerungen furchtbar. ...en Orten stehen alle Gärten j und Gehöfte vollständig unter Wasser. Die Eisen bahndämme der Strecke Magdeburg—Berlin schienen eine Zeitlang bedroht zu sein, da sie nur noch wenig aus i den Fluten emporragten. Bei Jerichow wurde ein ! Deich in Länge von 500 Metern überflutet. In der Altmark und Priegnitz sind die Folgen der Hochwasserkatastrophe ganz unübersehbar. Mehrere ! Personen, die von der schnell hereinbrechenden Kata- ! strophe überrascht wurden, sollen ertrunken sein; auch - viel Vieh, das nicht rechtzeitig geborgen werden konnte, ist in den Fluten umgekommen. Durchbruch bei Schwedt. Dem gewaltigen Andrang der Wassermafsen in der Oder hat der große Oderdamm in dem Königsberger j Kreise, unweit von Schwedt und Niedersaathen, nicht mehr standhalten können. Der Deich wurde in einer Breite von 100 Metern durchbrochen. Inzwischen hat sich die Durch bruchstelle wesentlich erweitert. Der Kreis Königsberg hat wohl am schwersten unter den Wirkungen des Hoch wassers zu leiden gehabt; seine Bewohner haben jetzt die , Behörden um eine Unterstützungsaktion ersucht. Beson- i ders schwer sind auch die Verheerungen, die das Hoch- , wasser im Warthe- und Netzebruch angerichtet hat. Man , Mittel des Reiches sind erschöpft, wir haben keine Mög- . lichkeit mehr, neue Lasten auf uns zu nehmen. Also: die Länder, die Gemeinden? Ach Gott, auch da steht es nicht / anders aus; überall hört man von leeren Kassen, von i mehr oder weniger großen Löchern in der Etatswirtschaft, ! ! von sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben, — ! man stümpert vorwärts, von Monat zu Monat, und selbst ! ! Preußen, der größte unter den deutschen Brüdern, ! sieht bei allem Willen zum Optimismus doch nur sein Defizit langsam, aber sicher immer höher ansteigen. Aber ! es nützt alles nichts: wo die Not am größten, muß die , stützende Hand der Gemeinschaft am nächsten sein — wenn auch andere Hilfsbedürftige, die ohne diese Hochwasser schäden vielleicht noch wenigstens bis zu einem gewissen Grade hätten unterstützt werden können, wieder einmal auf spätere, auf bessere Zeiten vertröstet werden müssen. * Bis zu ihnen werden sich auch die vielen Notleidenden ! gedulden müssen, die die Quelle ihres gegenwärtigen ' Elends nicht in Ereignissen von heute und gestern, son dern in der einen großen Katastrophe zu suchen haben, die , der Verlust des Weltkrieges für uns alle bedeutet hat: in j dem Zusammenbruch der deutschen Währung. Wieviele j Hoffnungen klammerten sich noch bis in die letzten Tage ! an die Arbeit, die besonders für diesen Zweck gegründete i Organisationen aufbrachten, um wenigstens den alten, i aus der Vorkriegszeit stammenden Reichsbanknoten i noch nachträglich zu einer gewissen Anerkennung und Aus wertung zu verhelfen. Es hat ihnen alles nichts genutzt, ob wohl auch für ihre Rechtsauffassung namhafte Juristen eintraten, die ja schließlich von diesen ebenso schwierigen wie bedeutungsvollen Fragen etwas verstehen mußten. Aber das Reichsgericht hat gegen sie entschieden, und so werden auch die berühmten rot oder blau gestem pelten Tausendmarkscheine in die Waschkörbe wandern können, in denen hier und da noch immer die gloriosen Mtlliarden-Papierberge als trübselige Erinnerung an den Jammer der Nachkriegsjahre aufbewahrt werden. Ob aber der Versuch des Reichsgerichts, die Verlierer in diesem Fall aus die wahre Ursache ihres Unglücks hinzu weisen, nämlich auf den »Druck äußerer Verhältnisse", durch den die Rechte des Reiches gegenüber der Neichs- bank nach verschiedenen Richtungen hin eingeschränkt wer- - den mußten, Erfolg haben wird? Die Hindernisse, um unzweifelhaft geschehenes Unrecht wieder gutzumachen, liegen nicht in diesen oder jenen innerdeutschen Verhält nissen, nicht an dem Mangel an gutem Willen, an Gerech tigkeitssinn, sondern, das betont das Reichsgericht aus drücklich in seinen Urteilsgründen, in den a u ß e n p o li tis ch e n Bindungen, die Deutschland mit dem Londoner Abkommen übernehmen mußte — in demselben Abkom men, dessen Ablehnung der damalige Außenminister, jetzige Rmchsgerichtspräsident Dr. Simons auf sich nehmen wollte, das uns dann aber trotzdem durch die An drohung sofortigen Einmarsches in deutsches Gebiet auf- , gezwungen wurde. <- Der Zusammenhang ist so klar, daß sich darän wirk lich nicht drehen und deuteln läßt. Für die allge meine Inflation möchte man aber heute noch diese oder jene Einzelpartet oder gar diesen oder jenen, ein zelnen Menschen verantwortlich machen. Mit aller Ge walt sollen wir in eine neue Aufwertungskampagne hin- eingedrängt werden, um von Grund auf neu aufzubauen, was die Gesetze von 1923 nur sehr stückweise und nur sehr unvollkommen in Ordnung zu bringen suchten. Wenn man sich entschließen könnte, nach der Belehrung durch das rechnet mit dem Bersten des großen Warthedammes bei Vietz. Zu diesen Nachrichten aus dem östlichen Deutschland kommen Unglücksbotschaften vom Rhein, aus dem west lichen Algäu und aus den Alpen, wo viele Uferschutz bauten durchbrochen und beschädigt wurden. Die Heu ernte in der Steiermark ist zum großen Teil ver nichtet. Die Flüsse hinab schwimmen viele Tierleichen. Die preußische Staatsregierung holt dauernd Berichte aus allen in Frage kommenden Landesteilen ein und wird, sobald die Gesamtlage zu übersehen ist, eine staat - liche Hilfsaktion einleiten, die um so notwendiger erscheint, als die Verwaltungen mancher kleinen Gemein den aus Mangel an Geld nicht wissen, wie sie der Kata strophe begegnen sollen. * Opfer -es Hochwassers in Mexiko. Bei der Überflutung der Stadt Leon im mexikanischen Staate Guanajuato infolge eines Dammbruches spülte ein 2>L Meter hoher Wasserfall Häuser, Menschen und Vieh fort. Die Zahl der bei der Katastrophe umgekommenen Personen ist vorläufig nicht zu ermitteln, wird aber auf Tausende geschätzt. Die Bahngleife, selbst an den höchst gelegenen Punkten Leons, stehen einen Meter unter Wasser, so daß es unmöglich ist, Lebensmittel dorthin zu schaffen. Die jetzt 60 000 Einwohner zählende Stadt wurde am 18. Juni 1888 von einer ähnlichen Katastrophe heim gesucht, wobei 200 Personen umkamen und 2000 Häuser zerstört wurden. Reichsgericht die leidige Schuldsrage von den Erörterun gen fernzuhalten, würde sich gewiß eher ein gangbarer Weg finden lassen, auf dem wenigstens die schlimmsten Folgewirkungen der damaligen Regelung beseitigt wer den könnten. Hat doch soeben auch das Kanfmerge- richt ein Unrecht, das die Stadt Berlin gegenüber den Besitzern der von ihr übernommenen Obligationen der Großen Berliner Straßenbahn begehen wollte, verhindert, indem es die beabsichtigte Aufwertung nach den niedrige ren Sätzen der öffentlichen Anleihen, statt nach den höheren der Jndustrieobligationen, als unzulässig feststellte. Dr. Sy. Aeue AenderungenßnAbfindungsgeseh. Zugeständnisse an Deulschnationale und Sozialdemokraten. Bei den Frettagsberatungen des Rechtsausschuffes über das FürstenabslndungsgHetz wurden wieder einige Änderungen des Regierungsentwurfes vorgenomme«. So erhielt vor allem der 8 10 eine andere Fassung, der die Entschädigung für die aus dem Vermögen des Fürsten hauses dem Lande zuzusprechenden Theater, Schlösser, Parkanlagen, Kunstanlagen usw. regelt. Auf deutschnatio nalen Einspruch hin erhielt der Paragraph eine dahin gehende Einschränkung, daß die Enteignung sich aus die Kunstschätze beschränken soll, die bereits vor der Staats umwälzung von 1918 der öffentlichen Besichtigung frei gegeben waren. Bei 8 12, der bestimmt, daß die Vertei lung der Streitmaffe nach Billigkeit erfolgen soll, bean tragten die Sozialdemokraten einen Zusatz, wonach die Garantie einer angemessenen Lebenshaltung für die Fürsten auf die jetzt lebenden Mitglieder der Fürsten häuser beschränkt werden soll. Dieser sozialdemokratische Antrag fand auch bei den Regierungsparteien Zustim mung. Im übrigen wurden bei der Weiterberatung, die bis 8 17 des Regierungsentwurfes gediehen ist, alle Ab änderungsanträge abgelehnt. Auch außerhalb des Rechtsausschuffes werden die Be sprechungen über die Verabschiedung des Fürstenabfin dungsgesetzes zwischen den Parteiführern eifrig fort gesetzt. Dabei wird vor allem die sozialdemokratische For derung erörtert, bereits abgeschlossene Vergleiche nicht nur, wie das Gesetz es vorsieht, auf gemeinsamen Antrag eines Fürsten und eines Landes dem Sonder gericht zur nochmaligen Überprüfung zuweisen zu dürfen, sondern eine solche Nachprüfung auch auf einseitigen An trag eines Landes zuzulassen. Von den Führern der bürgerlichen Parteien wird hervorgehoben, daß diese so zialdemokratische Forderung im Reichstag außer ordentliche Schwierigkeiten Hervorrufen würde. Diese Schwierigkeiten werden noch vergrößert, da die Sozialdemokraten darauf bestehen, daß das im Ab findungsgesetz vorgesehene Sondergericht vom Reichstag gewählt und nicht vom Reichspräsidenten ernannt werden soll. Wie es heißt, machen die Sozialdemokraten die An nahme dieses Antrages zu einer Hauptbedingung für ihre etwaige Zustimmung zum Abfindungsgesetz. Es ist also nach wie vor noch sehr fraglich, ob der Regierungsentwurf im Plenum des Reichstages die erforderliche Zweidrittel mehrheit zu seiner Verabschiedung erhalten wird. Drahtlose Telephonle Verlia-Vuenos Aires. Berlin. Die deutsche drahtlose Telephonie hat einen neuen Erfolg zu verzeichnen. Es ist gelungen, drahtlose Tele- phonieverfuche, die in Nauen mit dem neuen für die Bildüber tragung erbauten Kurzwellensender gemacht wurden, einwand- srei in Rom, Buenos Aires und teilweise auch in Japan »u bören.
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