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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-04-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189504111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950411
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-04
- Tag1895-04-11
- Monat1895-04
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1895
- Autor
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Riesaer D Tageblatt 48. Jihrg Donnerstag, 11. April 18SS, Abends Brehm. 639 L. den Weinhändler Herrn Carl Wilhelm Große in Riesa Da« vttria« Tageblatt ericheiai reden Tag Abends mtt Ausnahme »« Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Br-ngsprei» bet Abhslung in den EUeedittan« in Riesa und Strahl«, d«l An-WÜOMU ioot» am Schalt« d« katjnl. Postanstalten 1 Mart 25 Ps., durch dir Tröger irei in» Hau» I Mark 50 Ps., durch den Veiesträg« frei in» Hau» 1 Mart Ai Pf. Aageige» Annnh» pr HP MNM» de» Au»gabetage» bi» Bormiltag 9 Uhr ohne Sewllhr. Druck und Verlag vo» Sauger t winterlich in Rief«. — «eschaft-ftelle: «aftauieustrat» 5». — Für di« Rednüi»« imanUmorUich: Her» Gchmld» in »«§«. eingetragen. Riesa, am 9. April 1895. Königl. Amtsgericht. Heldner. Eltz. für das „Riesaer Tageblatt" erbitten, uns spätestens bis ^A- -A A A A AA Bormittags S Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Bekanntmachung. Die Drucklegung des Haushaltplanes für 'die städtischen Kassen der Stadt Riesa auf das Jahr 1895 ist erfolgt. Exemplare hiervon können, soweit der Vorrath reicht,, zu dem Selbstkostenpreis von IM. 17 Pf. das Stück in der Stadtkassenexpedition in Empfang genommen werden. Riesa, am 10. April 182Z. Der Stadtrath, Klötzer. Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute im Handelsregister für seinen Bezirk auf Fol. 278 die Firma Wilhelm Große, kl. Kuffenhaus, Riesa und als Inhaber derselben Erlas; au den Eitadtrath zu Radeburg, sowie au die Herren GutSvorfteher und GemeindevorstSude im amtShauptmannschastlichen Bezirke Grohenhain. Mit Bezugnahme auf 8 14 der Verordnung vom 4. April 1879 — Gesetzblatt Seite 160 flgd. —, die Ausbringung des Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schulen der Erblande re. betr., erhalten die obengenannten Ortsbehörden hiermit Veranlassung, spätestens bis zum 28. April 1895 über die in ihren Orten beziehentlich ihrem Bezirke wohnhaften oder ansässige», über 14 Jahre alten Katholiken, welche eignes Einkommen haben, einschließlich der nach 8 3 des Einkommen steuergesetzes vom 2. Juli 1878 für ihre Person beitragspflichtigen katholischen Ehefrauen, nach Name, Stand und Einkommensteuersatz unter Benutzung des auf Seite 172 des Gesetz blattes vom Jahre 1879 enthaltenen Schemas ein Verzeichniß anher einzureichen. Hierbei ist 8 12 Absatz 1 und 2 des Gesetzes vom 10. März 1894, die Abänderung des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 betr., sowie noch Folgendes besonders zu berücksichtigen: Bei Grundstücksbesitzern, die nicht am Orte beziehentlich im Bezirke wohnen, ist statt des Einkommensteuersatzes die Summe der auf ihren Grundstücken daselbst ruhenden Steuer einheiten anzug'ben. Bei solchen Personen, deren Einkommen nach 8 12 des vorgenannten Gesetzes vom 10. März 1894 zur Einkommensteuer nicht herangezogen wird, ist anmerkungsweise zu er wähnen, daß das Einkommen derselben nicht über 400 M. beträgt. Wenn in dem betreffenden Orte beziehentlich Bezirke Katholiken sich nicht aufhalten, so ist Fehlschein einzureichen. Großenhain, am 9. April 1895. Die Königliche Amtshauptmannschaft, I. A.: von Gruben, Reg.-Ass. und Ansetger Metlvl Alyetzer). rav*»»«M 4 »L 6 ck» 4 4 gemsprechste», r«,,»l«tt «.,» AH' AATIKLIHm Ar.» der König!. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtrath- zu Ries«. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 11. April 1895. — An Stelle des verstorbenen Amtsgerichtswachtmeisters Wendler wird der Amtsgerichtswachtmeister und Gerichts vollzieher beim König!. Amtsgericht in Oederan, Herr Traugott Hermann Andrä, an das Königl. Amtsgericht Riesa am 1. Mai cr. ab versetzt werden. — Ein Unglück konnte sich gestern Nachmittag durch den Leichtsinn eines Lehrlings des Radfahrersports leicht auf der Kastanienstraße ereignen. Nachdem der junge Mann vor her schon mehrere Straßen der Stadt auf seinem Rover in argen Schlangenlinien durchkreuzt hatte, kam derselbe wie ein Rasender die im Gefälle liegende Bergstraße herunter- gesahren und es mochte ihm wohl hier ergehen, wie einst jenen: jüdischen Gentleman in der Weltstadt Berlin, dessen Pferd mit seinem Reiter durch die Straßen der Stadt jagt, ohne daß es dem Letzteren gelingt, des Pferdes Herr zu werden. Ein auf der Straße ihm begegnender Freund aber ruft dem flüchtigen Reiter zu: „Isidor, wo willst' hin?" worauf der Flüchtige hastig antwortet: „Weiß ich's? frag's Pferd!" An der Ecke der Berg- und Kastanienstraße bog der Radler an der linken Seite der Straße, und zwar hart am Trottoirrande, in die letztgenannte Straße ein. Hier aber kam langsamen Tempo's ein Einspänner des Weges gefahren und, glücklicherweise noch, fuhr der Nadler nicht in das Pferd, wohl aber in den Hinter- thcil des Wagens. Selbstverständlich gab es einen gewaltigen Krach, der die den Vorgang mit ansehenden und ihrem Un willen über die Leichtfertigkeit der Nadlers offen kundgebenden Personen jin starke Aufregung versetzte. Radler und Nad hatten ihre Uebungstour beendet. Ersterer erhob sich, von oben bis unten mit Staub und Schmutz bedeckt, von der Erde und es war bei dem gewaltigen Sturze nur zu verwundern, daß er, ohne Schaden genommen zu haben, davon gekommen war. Auch dem Geschirr war sonst nichts passirt, dasselbe konnte seinen Weg ungehindert sortsetzen. Das Rad jedoch hatte seinen Taufnamen verloren, die einzelnen Stücke mußten von dem Besitzer zusammengesucht und nach Hause getragen werden, wobei ihm manch' schadenfroher Blick von Vorüber gehenden nicht erspart blieb. Das Schlimmste aber konnte pajsiren, wenn der sein Rad nicht beherrschende Radler nur un: Minute später die Bergstraße heruntergefahren kam. Er wäre alsdann unbedingt zwei hinter dem langsamfahrenden Geschirr mit ihrem Kinderwagen ruhig daherkommenden Frauen in die Flanke gefahren. Es ist nicht genug zu rügen, daß solche Radfahrübungen in den Straßen der Stadt vorge nommen und hierdurch Leben und Gesundheit Dritter gefährdet werden. Der Leichtfertige ist oft nicht im Stande, einen von ihm angerichteten Schaden auch nur annähernd zu ersetzen. Wer sich dem gewiß allgemein beliebten Sport hingeben will und hingeben kann, der mag seine Lernübungen aus freier Landstraße vornehmen, wo, außer seiner eigenen, Gefahr für Andere ausgeschlossen ist. Nicht zum Wenigsten im Interesse des schönen Sports selbst ist das nvthwendig. — Eine in Leipzig stattgehabte Versammlung des Bundes deutscher Gastwirthe und des sächsischen Gastwirthschaftsge- werbes erklärte die Einführung der Sonntagsruhe für un durchführbar, jedoch die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit der Angestellten für durchführbar. Großenhain. Bor der 3. Strafkammer des könig lichen Landgerichts Dresden erschien gestern der in Großen hain wohnende Stadtrath und Fabrikbesitzer Hans Eduard Kämpfe, um sich wegen Einkommensteuerhinterziehung zu ver antworten. Die Bertheidigung führte Rechtsanwalt Dr. See mann aus Großenhain. Der 52 Jahre alte Angeklagte ist ! seit 1872 Besitzer einer Wachstuchfabrik in Großraschütz bei > Großenhain; er beschäftigt daselbst gegenwärtig über 100 i Arbeiter. Kämpfe hatte früher einen Socius, derselbe ist. ! am 15. November 1892 aus dem Geschäfte getreten. Der I Angeklagte hat in den früheren Jahren sein steuerpflichtiges I Einkommen nicht deklarirt. Am 7. November vor. Js. er hielt Kämpfe von dem Stadtrathe zu Großenhain auf Grund von tz 68 und ß 69 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 eine auf 33 624 Mark lautende Strafverfügung zugeitellt, mit dem Hinweise, wenn er hiergegen nicht auf gerichtliche Entscheidung antrage, diese Strafe bis 30. No vember 1894 entrichtet sein müsse, eventuell gepfändet würde. Wer bei Deklaration seines Einkommens oder bei Beant wortung der ihm zum Zwecke der Einschätzung oder der Verhandlung eines Rechtsmitt'ls amtlich vorgelegten Fragen in Betreff der Erwerbs- oder Vermögensverhältnisse wissentlich solche unrichtige oder unvollständige Angaben erstattet, die zur Verkürzung des Steuerinteresses zu führen geeignet sind, macht sich, nach 8 68, der Hinterziehung schuldig. Die Hinter ziehung ist nach 8 69, Absatz 1, mit Geldstrafe, und zwar je nach dem Grade der dabei an den Tag gelegten Bös willigkeit, mit dem 4- bis lOfachen des Betrages zu belegen, dessen Hinterziehung unternommen wurde. Kämpfe harte gegen dre Strafverfügung Einspruch erhoben und mußte des halb der obige Gerichtshof in dieser Sache entscheiden. Nach einer Anzeige der Bezirkssteuereinnahme sollte der Angeklagte sein steuerpflichtiges Einkommen für die Jahre 1892 und 1893 wissentlich unrichtig angegeben, sowie hier durch sich der Hinterzrehung von zusammen 5604 Mk. schuldig gemacht haben. Der Stadtrath von Großenhain erkannte deshalb auf den 6fachen Betrag der hinterzogenen Steuer als Strafe. Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme konnte sich das Gericht von einet Steuerhinterziehung, die Stadtralh Kämpfe begangen haben soll, nicht überzeugen. Die Strafverfügung wurde deshalb aufgehoben und der Angeklagte kostenlos freize sprechen. Dresden, 10. April. Heule feierte Herr Gtadtver- ordneten-Borsteher Geh. Hofralh Ackermann seinen 75. Ge burtstag. Herr Geh. Hofrath Ackermann gehört dem Stadt verordneten - Collegium seit dem Jahre 1853 ohne Unter brechung, also während eines Zeitraumes von über 42 Jahren, an und bekleidet seit dem Jahre 1865, also seit mehr als 30 Jahren, das Amt des Stadtverordneten-Borstehers. Der unübertroffene Gemeinsinn, den er hierbei bekundet, wird in der Bürgerschaft allgemein dankbar anerkannt. -s Dresde n. Die königliche Familie nahm heute früh a/z8 Uhr in der katholischen Hofkirche das Abendmahl ein und nimmt später an der feierlichen Prozession theil. — Gestern starb der Geh. Regierungsrath v. Criegern-Thamitz, der lang jährige Vorsitzende des Landesvereins zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger im Königreich Sachsen. Mutzschen. Der Pferdeknecht Konrad, welcher auf dem Rittergute Nledergrauschwitz in Diensten stand, wollte einen mit zwei Pferden bespannten leeren Düngerwagen aus dem Garten fahren. Um keinen Baum zu beschädigen, faßte derselbe die Pferde am Kopfgespanne und ging rück wärts, bis er Plötzlich mit dem Rücken an einen Baum stieß und ihm die Wagendeichsel in den Unterleib drang. Die davongetragenen inneren Verletzungen sind lebensgefährlich. Waldheim, 9. April. Dec außerordentlich lange anhaltende Frost des vergangenen Winters hat für daS Gasrohrnctz unserer Stadt schwere Schädigungen im Gefolge gehabt. Es sind bis jetzt 5 Rohrbrüche aufgefunden worden. Wie tief der Frost in die Erde eingedrungen ist, zeigt der Umstand, daß z. B. am 3. d. M. beim Äusgraben an einer der Bruchstellen noch in der Tiefe von 1 Meter Eis gesunden worden ist. Hamburg, 9. April. Gestern gegen Abend gelang es dem wegen Einbruchs und Diebstahls zu 5 Ja.;ren Zucht haus verurtheilten 21 Jahre alten Strafgefangenen Palme, der auf dem Hose des Zuchthauses beschäftigt war, über die Umfassungsmauer ins Freie zu entkommen. Er entfloh über die Wiesen, durchschwamm die Alster und setzte am anderen Ufer die Flucht fort. Sein Entweichen war sofort bemerkt worden. Die alarmirte Militairwache nahm nunmehr die Verfolgung des Flüchtling- auf. Als ein Soldat den Palme am jenseitigen User erblickte, wohin er ihm nicht zu folgen
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