Delete Search...
Dresdner Nachrichten : 05.06.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-06-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185806052
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580605
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-06
- Tag1858-06-05
- Monat1858-06
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 05.06.1858
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Tageblatt Unterhaltung und Geschäftsverkehr. M 156. Sonnabend den 5. Juni 1838. Erscheint lägt. Morg. 7 Uhr. Jnserait die Spaitjeile zu » Pf. werden bl« Abend« 7 Uhr (Sonntag« von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Abon. nement ä Vierteljahr 1 Thlr., (Sü Zeilen unrntgeldl. Inserate); r. Abonnemrnt i Vierteljahr IS Ngr. bei unentgeldl. Liefemng in « Hau«. Für au«wirt« durch die Post ä Vierteljahr 1V Ngr. — Einzelne Rummem 1 Ngr. Expedition: Johanne«-Allee 5 u. WaisenhauSstraße « pi. Local- und Provmnal-Aachrühtcu. Dresden, den 5. Juni. — Se. Kais. H. der Erzherzog Johann von Oester reich ist nebst Familie vorgestern Abend von Wien kom mend hier eingetroffen, im Hotel Bellevue abgetreten und heute früh über Leipzig und Bamberg nach Frankfurt ab gereist. — Das dieSjähr. 8. Stück des Gesetz- und Verord nungsblattes für das Königreich Sachsen enthält: Nr. 20. Verordnung, das Verfahren bei der Entlassung von Sträf lingen, deren Heimath zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht feststeht, betr., vom 18. März 1858; Nr. 21. Bekannt machung eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des K. S. Verdienstordens vom 3. April 1858; Nr. 22. Bekanntmachung eines Nachtrags zu den Statuten des K. S. Albrechtordens, vom 3. April 1858; Nr. 23. Dekret wegen Bestätigung der Sparkaffenordnnng für die Stadt BrandiS, vom 3. April 1858; Nr. 24. Verordnung, die Anberaumung eines Präclusivtermins für die Giltigkeit der ältern auf Grund der Gesetze vom 16. April 1840, 9. Sept. 1843, 18. Juni 1846 und 23. Nov. 1848 emit- tirten Cassenbillets betr., vom 6. Mai 1858; Nr. 25. Be! kanntmachung, die Handelsverhältniffe zu den Vereinigten Staaten der Jonischen Inseln betr-, vom 12. Mai 1858, und Nr. 26. Bekanntmachung, den Eintritt der Wirksam keit deS 2. Nachtrags zum revidirten Postvereinsvertrage vom 5. Der. 1851 betr., vom 21. Mai 1858. — Wie das ,D. I." vernimmt, ist das K. Mini sterium des EultuS und öffentlichen Unterrichts, um sei nerseits dem Gesetze wegen Einführung eines allgemeinen Landesgrwichts und den neuesten Bestimmungen über daS Maß- und Gewichttwesen thunlichsten Vorschub zu leisten, bereits darauf bedacht gewesen, die Gymnasial- und Real- schulkommissionen, sowie die Direktoren der Schullehrerse- minare, endlich die Lehrer in den Bürger- und Volks schulen anweisen zu lassen, daß sie fortan bei dem Unter richte im Rechnen auf die neue Gewichtörintheilung Rück sicht zu nehmen haben. — Die 2. Kammer erledigte gestern zwei bei ihr rin gelaufene Petitionen, ein Nationaldenkmal für den hoch- seligen König Friedrich August!l. betr. Es handelt sich um das von den Präsidenten beider Kammern angeregte Nationaldenkmal und um den Thurmbau auf dem Roch- litzer Berge. Für erster«- sind bis jetzt 10,000 Thlr. ein- gegangen; es sind aber zu dessen Ausführung noch 25,000 Thlr. erforderlich, und die Deputation räth der Kammer, diese der Bitte der Petenten gemäß zu bewilligen. Für den Lhurmbau auf dem Rochlitzer Berge sind, nachdem 6—7000 Thlr. verbaut worden, noch 6000 Thlr. noth- wendig. Auch diese sollen, dem Anrathen der Deputation nach, von der Kammer bewilligt werden. Zu beiden Be willigungen hat die StaatSregirrung ihre Zustimmung er klärt. Die Kammer gab ohne Debatte einstimmig Zu stimmung. — Zu Michaelis d. I. können laut Cultus-Mini« sterial-Bekanntmachung wieder einige Jungfrauen, welche das 15. Lebensjahr zurückgelegt haben, in das Lehrerinnen. Seminar zu Callnberg ausgenommen werden. Diejenigen, welche Aufnahme in dasselbe wünschen, haben bis späte stens Mitte August d. I. ihre diesfallsigen Gesuche bei dem Direktor der Anstalt, Weber, einzureichen. — Morgen früh 8 Uhr findet in der katholischen Hofkirche die Spendung der Firmung durch den Bischof Forwerk statt. — Bekanntlich soll nach dem Vorschläge des Stadt raths der Umbau des Dacheß der hiesigen Neustädter Kirche, welcher nach Vollendung deö Thurmes sich als höchst wünschenswrrth darstellt, sofort in Angriff genom men und der Kostenaufwand durch ein aus der Stadtkasse zu gewährendes Darlehn von ca 20,000 Thlrn. gedeckt werden: dieses Darlehn, sowie ein bereits zur Vollendung des Lhurmbaueö aus städtischen Mitteln gewährter Vor- schuß von 12,000 Thlrn. joll dann vbn den Mitgliedern der Neustädter Kirchengemeinde durch eine suckessive Pa- rochialabgabe aufgebracht und zurückgezahlt werden. Die Stadtverordneten, welche als gesetzliche Vertreter der Neu städter Parochianen in ihrer letzten Sitzung hierüber Ent schließung zu fassen hatten, erkannten nun zwar an, daß die Beseitigung deS mit dem Lhurme im Mißverhältnisse stehenden hohen DacheS jedenfalls zu wünschen sei; allein sie erachteten eS doch für bedenklich, daß den Angehörigen der Neustädter Parochie, welche so erhebliche freiwillige Opfer fir den Lhurmbau gebracht, nun noch die Auf bringung der bedeutenden Summe von 32,000 Thlrn. an- gesonnen werden solle. Das Collegium hat daher seine Zustimmung zu jenem Anlehen und dessen projectirter Til gung nicht ertheilt, sondern sich dahin entschieden, vorerst abzuwarten, welches Ergebniß die zwischen der Stadtge meinde und dem K. Cultusministerium, beziehentlich dem Neustädter Kirchenärar obschwrbenden Verhandlungen we gen -eS von Seiten der Commun für den Bau der ersten
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview