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Deutsche allgemeine Zeitung : 27.07.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-07-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184407277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440727
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-07
- Tag1844-07-27
- Monat1844-07
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 27.07.1844
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Nr 209. 27. Julius 1844. Sonnabend WMDenMe Allgemein- Zeitung. SM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueberbliä!. Deutschland, s^vürzburg. Sicherheitsmaßregeln und deren Ursache- * Han nover. Die Kammern- "Kassel. Beschlagnahme einer Schrift. Gustav- Adolf-Stiftung. Verein zur Bekehrung der Juden- "Kiel. Die jütischen Stände und die Grbfolgefrage. Dreußen. "Posen- Berichtigungen in Bezug auf Untcrrichtsanstalten. "Halle. Die Convcrsatorien. — Der König an Bischof Eylert. — Die Exceffc gegen die Juden. — Feuer in Landeshut. — Berliner in Kon stantinopel. lvefterreich. ""Wien- Unruhige Vorgänge in Olmütz und im cillier Kreise. Die Reise des Königs von Preußen. Prag. Judenhaß. Prag. Berichti gung. — Verbrechen in Wien- Spanien. "Paris- Befehl gegen das Waffentragen. Justizmord. Däni sche Fregatten- Marokko. Die königliche Familie. Großbritannien. Oberhaus: die Kunstvereine. Duncombe in der Brief eröffnungssache. Der König von Sachsen. Frankreich. Die Deputirtcnkammer. Die Anleihe. Aufhebung der Univer sitätssteuer. Verschuldung der Civilliste- Dupoty- ff Paris. Die Abschaf fung der Universitätssteuer und der Beschluß in Betreff der Anleihe. Belgien. Schluß der Kammern. Schnellt Postbcförderung. Griechenland. chAthen. Die Wahlen. Auflösung des Staatsraths. Die Senatoren. Türkei. "Konstantinopel Schrift gegen den Finanzminister und den Bankier der Pforte, ff Konstantinopel. Polizciwesen. Sir H. Hardinge in Aegypten. Nersonalnachrtchten. Wissenschaft und sinnst. "Düsseldorf- Kunstausstellung. — Herder- feier in Königsberg. Handel und Industrie. "Hamburg. Die rcvidirte Elbschiffahrtsactc. "Dresden. Die Actien der Löbau-Zittauer und Erzgebirgischen Eisen bahn. — Frequenz der Magdeburg-Leipziger und -Halberstädter Eisen bahn- — Berlin. Leipzig. Neueste Nachrichten. Paris. Algerien- Ankündigungen. Deutschland. ff Aükstmrg, 23. Jul. Mehre öffentliche Blätter enthielten die Nachricht von unruhigen Auftritten in Würzburg, und man fürchtete schon nachthcilige Folgen für die Frequenz der Würzburger Messe, nämlich von Seiten israelitischer Verkäufer, bei welchen freilich Würzburg seit der Judenverfolgung im Jahre 1819 in gefürchtetem Andenken steht. Andere öffentliche Blätter bezeichneten diese Nachrichten als völlig ungcgründet. Das Wahre an der Sache ist, daß allerdings in Folge eines Misverständ- nisscs alle Wachen am 8., 9. und 10. Jul. von einer doppelt ff starken Mann schaft als gewöhnlich bezogen wurden, und daß zahlreiche Patrouillen vom Beginn der Abenddämmerung an die Straßen durchstreiften. Wahrscheinlich damit diese großen militairischen Vorsichtsmaßregeln nicht ganz unnütz ge wesen fein sollten, wurden durch muthwillige Knaben einige Fensterschei ben bei einem Bäcker zerschlagen. Außer dieser provocirten Fensterzer störung lag auch nicht der entfernteste Anlaß zu dergleichen Sicherheits- Maßregeln vor, da cs in Würzburg an Fabriken und daher auch an Fabrik arbeitern fehlt und wenigstens in dieser Jahreszeit .alle Arbcitslustigc Arbeit finden. Das MiSverständniß, welches zu diesen militairischen Vorkehrungen Veranlassung gegeben, war folgendes. Uebcr die Höhe der Gcwerbstcuer- sätze, welche die einzelnen Gewerbtrcibendcn zu zahlen haben, wird zu nächst von einer aus einzelnen Gewerbtrcibendcn, welche die übrigen ab- schätzcn, bestehenden städtischen Commission entschieden. Der Negierungs beamte, welcher auf Grund dies» der Behörde wol nur als Gutachten dienenden Abschätzungen die einzelnen Ansätze zu bestimmen hat, hatte dasselbe nun größtentheils bedeutend, um ein Drittel oder um die Hälfte erhöht. Eine derartige Erhöhung mag früher nicht stattgchabt haben, wol auch nicht häufig vorkommen, und haben die Bctheiligten durch eine De putation in einer bei dem Regierungspräsidenten erbetenen Audienz münd lich dagegen Vorstellung gethan, und hierbei mag die Aeußtrung, daß Unzufriedenheit herrsche , d. h. unter den durch diese Maßregel Betroffe nen, gcfallen und irrig aufgefaßt worden sein, und wurde die Ursache je ner so.unnöthigerweise stattgefundenen Verstärkung der Wachtmannschaf- ten. Daß die Gewerbsteuer Manchem ziemlich drückend vorkommt, mag wol sein, auch in andern Staaten ist darüber geklagt worden. Von Leuten, die über die Höhe der Gewerbsteuer sich zu beklagen Gelegenheit haben, sind glücklicherweise Unruhen nicht zu befürchten, sondern nur von Dem, der nichts zu verlieren hat und daher höchstens indircct besteuert werden kann. * Hannover, 24. Jul. In den letztem Tagen haben die Kammern wieder Mancherlei zur Erledigung gebracht, nur mit dem Schulgesetze können sie nicht zu Ende kommen; die Ansichten darüber sind verschieden. Die erste Kammer will zunächst und hauptsächlich die Befreiung dcS Adels von Schullastcn durch das neue Gesetz nicht aufgehoben sehen und legt mehr Werth auf die Erhaltung dieser Vorrechte als auf das Zustande kommen des Gesetzes. In zweiter Kammer will eine Partei lieber das Gesetz entbehren als dem Adel Exemtionen jetzt noch gesetzlich zugestehcn > eine andere aber meint, man solle sich lieber zu dieser Concession verstehen, als die Hoffnung und Aussicht auf eine eben ft nützliche als nothwcndige Verbesserung des Volksschulwesens fahren lassen; ein Vorwurf würde am Ende doch weniger Die treffen, welche Exemtionen um des Besten des Volks willen cingcräumt, als Die, welche solche Exemtionen gefodert. Diese widerstreitenden Ansichten sind nun durch gemeinschaftliche Verhand lungen ft weit versöhnt, daß die erste Kammer, der allerdings der größte Theil ihrer Anffderungen zugebilligt ist, sich zufrieden erklärt hat, wäh rend die zweite Kammer noch in einigen Punkten nachgcben soll, denen sie bisher entschieden widerstanden hat. Das Wcgbaugesetz bleibt liegen, eben ft die Revidirung der Gesetze über die persönlichen dirccten Steuern. Im Ganzen aber haben die Stände während der viermonatlichen Dauer dieser Diät unge mein viel beschafft, auch sehr viel bewilligt und viel alte Streitfragen ge schlichtet. Unter den Bewilligungen befindet sich auch die für ein Zeug haus. Die übrigen, allerdings sehr erheblichen Bewilligungen (sie mögen sich leicht auf 2 Mill. Thlr. belaufen) sind meist zum Besten und im Zn- tercsse des Landes, namentlich zur Hebung der Schiffahrt, des HandelS und Verkehrs und der Industrie geschehen (Harburger, brunshäuser und em- dencr Hafen, Eisenbahnen und Bahnhöfe rc. Das Eisenbahnkassenwesen iss provisorisch, bis zur Zeit der Vollendung der im Bau begriffenen Eisenbah nen, geordnet und über die Thcilung der Landcskasscnrcstc aus frühem Jahren endlich ein Abkommen gefunden. Von besonderer Wichtigkeit ist die endliche Einigung über die dienstliche Stellung des Schahcollegiums, wobei die Kammern zwar eine Hauptfrage unentschieden lassen mußten, im Allgemeinen aber doch durch ihre Anträge und Beschlüsse, die insgesammt vom König angenommen worden sind, dem Schatzcollegium eine Stellung verschafft haben, die dasselbe vor Eingriffen, wie es sie seither schon er fahren, wenn nicht sicherstellen, doch ihm Mittel zur Abwehr bieten wird. * Aassel, 24. Jul. Die von dem unermüdlichen freiwilligen Verthei- diger des unglücklichen Jordan, dem Oldenburger August Boden zu Frankfurt a. M. im Druck erschienene dritte, 132 Seiten starke Schrift war in zahlreichen Exemplaren hier eingctroffen und gleich am Tage ihrer Ankunft schnell verbreitet worden. Aber schon am folgenden Tage früh Morgens verfügten sich Polizeibeamte in sämmtliche hiesige Buchhandlun gen und nahmen die Confiscation aller dort noch vorräthiacn Exemplare vor. Von den vielen Privatpersonen, welche das Eigenthum der frag lichen Schrift durch Kauf erworben und sich im Besitz derselben befanden, ist sie jedoch nicht zurückgefodert worden. Auch würde es schwer gewesen sein, wo nicht unmöglich, alle diese Käufer auszumitteln, da die Buch händler sie oft nicht namhaft zu machen vermochten, indem sie manche Exemplare auch an ihnen Unbekannte verkauft hatten. Einige Tage spä ter wurden die kasselschen Buchhändler vor die Polizeicommission der Re sidenz geladen und einzeln in Betreff des Verkaufs der Boden'fchcn Schrift vernommen. Hier ward die Frage an sic gerichtet: ob ihnen denn nicht die Verordnung vom 14. Jun. 1816 bekannt sei, wonach alle im Auslande hcr- auskommcnden Druckschriften, welche den kurhcssischcn Staat betreffen, be vor sie zum öffentlichen Verkaufe gebracht werden, der Censurbehörde zur Erthcilung einer vorgängigen Erlaubniß dazu vorgelegt werden sollen. Die Antwort der Buchhändler war, daß diese nicht lange nach der Rückkehr des Kurfürsten Wilhelm I. gegebene Verordnung schon lange so sehr außer Ge brauch gekommen sei, daß bei vorgcfallener polizeilicher Beschlagnahme von Büchern in den hiesigen Buchhandlungen man sich bisher niemals auf dieselbe berufen habe. Auch hätten sie geglaubt, daß die gedachte Verordnung durch die Verfassungöurkunde vom 5. Jan. 183^ welche in ihrem tz. 37 die Bestimmung enthalte: „Die Freiheit des Buchhandels wird in ihrem vollen Umfange stattfinden", außer Kraft gesetzt worden sei. Die einzelnen Buchhändler wurden überdies noch befragt: wie viel Exemplare der in Rede stehenden Schrift sie zugesendel bekommen hätten, worauf sic aber erklärten, daß sie darüber ohne Einsicht ihrer Handlungs bücher keine Auskunft zu geben vermöchten. UebrigcnS ist die Frage, ob der Polizeibehörde verfassungsmäßig die Befugniß zustchcn könne, Druck schriften aus den Buchläden wegzunchmen und ohne weiteres zu confiS- ciren, noch ein lis p«n6vns bei den Landesgerichtcn; indem eine hiesige Buchhandlung wegen einer früher» Beschlagnahme einer den Jordan'schcn Proceß betreffenden Schrift durch die Polizei eine Klage gegen diese auf gerichtlichem Weg anhängig gemacht hat, die in erster Instanz zu Gun sten des Klägers entschieden worden ist und jetzt zum Endurtel in der obersten Instanz vorliegt. Die am 10. Jul. hier stattgehabtc Generalversammlung zur Bildung deS kurhessischen Hauptvereins der Gustav-Adolf-Stiftung, der sei-
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