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Hohensteiner Tageblatt : 21.01.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-01-21
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189601212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18960121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18960121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1896
- Monat1896-01
- Tag1896-01-21
- Monat1896-01
- Jahr1896
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 21.01.1896
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Erscheine ftden Wochentag abends für den folgenden »,ag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für I n ye rs"- nehmen me Erpedstion diS Vorm- 1?> Auswärts alle Austräger, de»^ -0: Anooncen-Expediticnen zu Oriqi»<» Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga« Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchmsdorf, Meinsdorf, Nußdorf, WMenbrand Grüna. Mittewas. llrsprnng, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Gmmbach, Callenberg, Tirschhem, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengmnd «. f. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. 0,1 I !! ! IHN» Nr. 16. Dienstag, den 21. Januar 1896. 46. Jahrgang. Bekanntmachung, die Anmeldung schulpflichtiger Kinder bet?. Rach Z 4 Abs. 3 des Volksschulgesetzcs vom 26. April 1873 sind beim Beginnen des neuen Schuljahres der Schule diejenigen Kinder zuzuführeu, welche bis dahin das fechst- Lebensjahr erfüllt haben. Außerdem »Ulfen zu dem gleichen Zeitpunkte auf Wunsch deS Eltern oder Erzieher solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni 1896 daS sechste Lebensjahr vollenden. Eltern oder Erzieher, die hiernach zur Aufnahmeanmeldung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen verpflichtet oder berechtigt sind, werden hierdurch veranlaßt, diese Anmeldung für die obere Schule Mittwoch, den SS. Januar 1896 nachmittags S—4 Uhr im Lehrerzimmer des oberen SchulhauseS und für die untere Schule Mittwoch, den 29. Januar 1896 nachmittags 2—4 Uhr im Dircctorzimmer des unteren SchulhauscS zu bewirken. Bei der Anmeldung ist für jeder Kind Impfschein, für auswärts Geborene außer dem Taufzeugnitz oder standesamtliche Geburtsurkunde mit Taufbescheini gung vorzutegcn. Oberlungwitz, den 15. Januar 1896. vir. vr. Vronokopp. Jur Erinnerung as* eins g atze Zeit. (Kricgsnachrichteu aus 1870/71 er Zeitungen.) 21. Januar. Dresden. Kronprinz Albert hat unterm 20. aut seinem Hauptquartier Margency vor Par s an seinen königlichen Vater folgendes Telegramm gerichiet: An dem Siege de2 Generals von Bocben bei St. Quentin hat die sächsische Cavallerie- Division mit dem 1. Jägeed »taillon und d-r 2. Reitenden Batterie glänzenden Antheil gehabt. Versailles. Der Kaiserin und Königin Augusta in Berlin. Der Feind hat sich gestern Vo-mittag ganz nach Paris zurück gezogen. Vor St. Cloud wurden noch 15 O'ficicre und 250 Mann zu Gefangenen gemacht Bei S». Quentin beläuft sich die Zahl auf 9000 unverwundete Gegangen- über 2000 Bleffirte in der Stadt, exclusive der in der Umaegend befindlichen uno der Todten, sodaß gewiß ein Verlust von '5,000 Mann an zunehmen ist. Der Feind bis Valencienner und Douai zurückgegangen und besetzte Cambrai wiedr e. g-z. Wilhelm. Versailles. Gegen Paris wurde die Beschießung in den letzten Tagen ununterbrochen fortgesetzt. Am 21. Januar er öffnete die Belagerungs-Artillerie das Feuer gegen St. Denis. — Ein Uebersallversuch von LsngreS aus gegen zwei in der Gegend von Chaumont postir'e Landwehrcompagnien in der Nacht zum 21. Januar mißlang völlig. gez. v. PodbielSki. Bourvgne. In der Nacht vom 20. und 21. Januar die vom Feinde stark besetzten und verschanzten Gehölze TailliS und Bailly, sowie Dor? Perouse genommen: 5 Officiere, 80 Mann unverwundete Gefangene. Vier neue Batterien bei Danjoutin seit heute Morgen im Feuer, hauptsächlich gegen Schloßfront. ' gez. o. Treskow. Sänflsches. Hohenstein, 19 Januar. Das „Dresdner Journal" veröffentlicht folgende königlichen Erlasse: Wir, Albert, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. «ollen, um die 25jährige Wiederkehr des Tages, an dem das Deutsche Reich neu begründet wurde, durch einen Akt umfassender Gnade zu be grüßen, allen den PeOoncn, gegen die bis zum heutigen T^ge, diesen eingeschlosscn, in Umerem Lande durch Strafbefehl, durch polizeiliche Strafverfügung oder durch Strafbescheid oder durch Urtheil eines Unserer Civilgcrichte wegen Ucbertretung, Hast oder Geldstrafe von nicht mehr als 6 W -chen oder Geldstrafe von nicht mehr als 150 Mk. rechtskräftig ausgesprochen worden ist, diese Strafen, dafern und soweit sie noch nicht vollstreckt sind, in Gnaden erlassen. Haftstrafen bleiben von dieser Gnadcnerweisung ausgeschlossen, sofern zugleich auf Ueberwcisung an die Londespolizeibehörde erkannt ist. Ist in einer Entscheidung eine Person wegen mehrer-r strafbarer Handlungen vcrurtheilt worden, so greift diese Gnadenerwetsung nur Plaß, sofern wegen Uebertretungen nur auf Hast oder Geldstrafe und wegen Vergehen nur auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als 6 Wochen oder auf Geldstrafe von nicht mehr als 150 Mk. erkannt ist. ^ge» der von den Militärgerichten erkannten Strafen haben Wir entsprechenden Gnadenerlaß durch besondere Verfügung ergehen lassen. Gegeben zu Dresden, am 18 Januar 1896 l- «. Albert. Heinrich Rudolph Schurig. Georg v. Mebfch. Paul v. d. Planitz. Paul v. Seydewitz. Werner v. Watzdorf Wir, Albert, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc re. wollen, um die L5jährige Wiederkehr des Tages, an welchem das Deutsche Reich ne« begründet wurde, auch hinsichtlich der Armee durch einen Akt der Gnade zu begrüßen, denjenigen Militärpersoncn, gegen welche bis zum heutigen Tage im Bereiche der sächsischen Militärverwaltung 1. Strafen im Disciplinarwegc verhängt sind oder 2. durch ein Militärgericht auf Freiheitsstrafen von nicht mehr als 6 Wochen oder Geldstrafen von nicht mehr als 150 Mk. oder beide Strafen vereinigt rechtskräftig erkannt worden ist, diese Strafen, soweit sic noch nicht vollstreckt sind, und die noch rück ständigen Kosten in Gnaden erlassen, Ausgeschlossen von dieser Gnadcnerweisung bleiben: 1. die wegen Beleidigung, vorschriftswidriger Behandlung oder Miß handlung Untergebener (8 121, 122 des Militärstrasgesetzbuchs) verhängten Strafen; 2. Freiheitsstrafen, neben o-nen zugleich auf eine militärische Ehren-, strafe erkannt ist; 3. die 'egen Fahnen,tüchtige im Ungehorsamsverfahren verhängten Geldstrafen. Ist in einer Entscheidung die Berurthcilung wegen mehrerer straf barer Handlungen ausgesprochen, so greift diese Gnadcnerweisung nur Platz, sofern die Strafe insgesammt das oben bezeichnete Maaß nicht übersteigt Dresden, den 18. Januar 1896. gez. Albert, ggz. v. d. Planitz. Der 25. Jubeltag der Aufrichtung der Deutschen Reiches wurde in unserer Sö:dt festlich begangen. Vormittags 9 Uhr wurde in den Ober- uud Mittelklassen der hics. Bürgerschule Festaktus abgehalten. Für den Abend war ein Fackclzug ge plant, d-r auch trotz der überaus ungünstigen Witterung-- und Wegcverhältnisse zu Stande kam, doch bestand derselbe dieses Umstandes halber nuc aus ca. 300 Fackeln, während die An meldungen hierfür beinahe die doppelte Anzahl ergeben hatte. Der Zug nahm seinen Weg vom Teichplatze aus durch die Weinkeller-, Post-, Lichtenstciner-, Dresdnerstraße, Neustadt-, Lungwitzer- und Schützenstraße nach dem Schützenplatze, wo selbst die Fackeln auf einen Scheiterhaufen zusammengcworfen wurden. Der sich anschließende FfftkommerS im festlich-ge- ^chmück^en Saale des Schützenhauses wurde gegen '^9 Uhr vom Präsident, Herrn Rechtsanwalt Reinhardt, eröffnet. Rach einem von unserm tüchtigen Stadtmusikchor ausgesührten Mu sikstück und dem allgemeinen Gesänge: „Wir heißen Deutsche" ergriff Herr DiakonuS Günther das Wort zu einem Hoch auf Se. Maj. den König Albert und Se. Maj. Kaiser Wilhelm. „Es ist eine schöne Sitte", so führte Redner etwa aus, „bei unseren patriotischen Festen zunächst der beiden obersten Herren in unserm engeren und weiteren Vaterlande der Königs und deS Kaisers zu gedenken. König Albert half vor 25 Jahren das deutsche Reich auferbauen, er war auch gegenwärtig bei der 'caiserproklamatioa im Versailler Schloß und stimmte be geistert ein in das Hoch, welches daselbst aus den Kaiser aus- geluacht wurde. Tre.z hat er seit jenem Tag- zu Kaiser und Reich gestanden, er ist dem deutschen Kaiserhause in frohen, wie in trüben Tagen ein treuer Freund und eine feste Stütze gewesen. Uns aber war er stets der gute Regent, der treue Landesvater, der durch weise Gesetze Jndustcie, Handel und Gewerbe fördert. Sachsens Ver waltung ist nicht nur in Deutschland, sondern noch über dessen Grenzen hinaus als vorzüglich bekannt. Daher ist et unser innigster Wunsch, daß ihn Gott unt noch lange erhalten möge. Auch nach der Reichshauptstadt lenkt sich heute unser Sinn, wo auf dem Kaiserthrone der mächtige Enkel Wilhelm'- I. sitzt Jo seiner Brust wohnt ein treues, demschet Herz, welches sich zu den Niederen hinneigt, sein starker Arm hält über uns den Schild gegen die Feinde des Reichs. Mag auch die Zukunft uns düster und trübe erscheinen wie der Himmel des heutigen Tags, so wollen wir ihr doch getrost entgegengehen, wenn zwei solche Herrscher wie König Albert und Kaiser Wil helm an der Spitze stehen. Darum wollen wir olle nicht bloß aus voller Kehle, sondern auch aus vollem Herzen einsümmen in den Ruf: Se. Maj. König Albert, Se. Maj. Kaiser Wilhelm, sie leben hoch!" Nachdem daS Nau- maon'sche Musitchor die Jubelouverture v. Weber gespielt hatte, brachte der Männcrgesangverein „Liedertafel" das Iuliu- Otto'sche Lied: „Deutsches Land, du schönes Land" zum Vor trage. Leider war der Text wegen der Bühnendecoration nicht recht verständlich. Hierauf ergriff Herr Amtsrichter Käßberg das Wort zur Festrede, deren Inhalt wir kurz wiedergeben wollen: „Der 2. Sept. 1870 und der 18. Jan. des Jahres 1871 sind 2 Marksteine in der Geschichte des deutschen und des französischen Volkes. Am erstgenannten Tage sank die französische, am letztgenannten erhob sich die deutsche Kaiser- ff"ue. 1806 wich das deutsche Kaiserreich dem französischen, umgekehrt das französische dem deutschen. Aber das im Jahre 1871 gegründete deutsche Kaiserreich ist nicht mehr da- alte römische Kaiserreich deutscher Nation. Die alten deutschen Kaiser vergeudeten um den Besitz Italiens die Kraft des Volkes wie ihre eigene. Die letzte Kraft deS Reiches wurde durch den 30jähr. Krieg gebrochen, de" westfälische Friede führte nicht zur Einigung der deutschen Staaten, sondern zur noch größeren Unabhängigkeit der deutschen Fürsten. Erst die gewaltige Er hebung im Jahre 1813 ließ daS Gefühl der Zusammengehörig keit erwachen, und die Sehnsucht nach einem einigen deutschen Reiche erfüllte alle Stände. Der lockere deutsche Bund konnte die Wünsche der Vaterland-freunde nicht erfüllen. Die Be wegung der Jahre 1848 und 49, die ihren Grund in dem Verlangen nach Einigung hatten, wurde noch einmal unter drückt. Zum Segen fürs deutsche Volk wurde Otto v. Bis marck-Schönhausen 1851 als preußischer Abgesandter zum Bundestag ernannt. Ankänglich em Freund Oesterreichs, wurde er bald dessen Gegner. Als preußischer Ministerpräsident wirkte er auf die Stärkung der preußischen Monarchie hin Im Jahre 1866 erfolgte dann endlich die Auseinandersetzung mit Oester reich und nach dessen Demüthigung die Vereinigung der nördlich des MainS gelegenen Staaten zum Norddeutschen Bund. Die Lorbeeren, welche Preußen errungen, erregten den Groll Na poleons. Zunächst suchte er die Zustimmung Preußens zur Besetzung Belgiens, Luxemburgs oder der französischen Schweiz durch die Franzosen zu gewinnen, da aber Preußen eine ver neinende Antwort gab, beschloß er den Krieg gegen dasselbe und fand bald einen Vorwand, wenn auch einen nichtigen, zur Kriegserklärung. Aber mit dem Norddeutschen Bunde ver einten sich bald die Süddeutschen, und nun ging- von Sieg zu Sieg, Festung um Festung fiel, bis auch Paris bezwungen wurde. Aber noch vor dem Fall dieser Stadt wurde da- deutsche Kaiserreich wieder aufgerichtct. Die Worte des greisen Kaiser-, allezeit ein Mehrer des deutschen Reichs nicht in kriegerischen Eroberungen, sondern in den Werken der Friedens zu sein, haben er uud seine Nachfolger getreulich erfüllt. Fest geeint stehen die deutschen Fürsten und Stämme zu Kaiser und Reich. Weise Gesetze sind zur Linderung d.rNoth und Hebung der Wohlstandes gegeben worden. Der heutige Tag ruft uns die Mahnung zu, da-, was wir ererbt von unseren Vätern haben, zu erwerben, um cS dauernd zu besitzen Und so wollen wir dem Vaterland dar Gelöbniß der Treue erneuern und rufen: Das Deutsche Reich, es lebe hoch!" Dieser mit großem Bci- falle aufgenommenen Festrede folgte der allgemeine Gesang: „Deutschland, Deutschland über alles." Hieran reihten sich ein vom Stadtmusikchor vorgctragencS Musikstück und das vom Gesangverein Liedertafel gesungene „Lied der Deutschen in Lyon" von Mendelssohn. Der Vortrag dieses Liede- ließ wieder einmal die gute Schulung des genannten Gesangvereins erkennen. Herr Stadtrath Börner toastete hierauf auf den Fürsten Bismarck, den Mitbegründer und Erhalter de- Deut schen Reiche«. Einem Orchesterslücke und dem allgemeinen Ge sänge: „Ich hab mich ergeben" folgte noch der Männerchor: „Segenswunsch" von Wcinzirl, der wieder recht gut vorgetrazcn wurde Mit dem allgemeinen Gesänge: „Stimmt an mit Hellem, hohem Klang"! schloß der Commer- ab. Wir sind überzeugt, daß diese Feier aufs Neue den Patriotismus unserer Bevölkerung gestärkt hat. Das Königl. Sächs. Ministerium des Cultu- und öffent- lichen Unterricht- veröffentlicht nachstehende, die Abhaltung der Candidatenprüfungcn an den Lehrerseminaren de- Landes und am Lehrerinnenseminar zu Dresden, sowie der WahlfähigkeitS- prülung am Lehrerinnenseminar zu Callnberg Ostern 1896 betreffende Bekanntmachung: Die SchulamtScandidatenprüfungen an sämmtlichcn evangelischen Seminaren des Landes und am Lehrerinnenseminar zu Dresden, sowie die Prüfung von Lehrer innen, welche nicht auf einem Seminar vorgebildet worden ind, finden in Gemäßheit deS 8 4 der Prüfungsordnung vom l. November 1877 in den letzten Wochen vor Beendigung >eS Schuljahres statt. ES werden do:er diejenigen, welche zu üescn Prüfungen zugelassen zu werden wünschen, soweit die- clben nicht auf Grund 8 3, Abs. 1 der Prüsungsoronung von Einreichung besonderer Anmeldung befreit sind, hierdurch auf-
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