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Dresdner Journal : 01.12.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-12-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191012011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19101201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19101201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1910
- Monat1910-12
- Tag1910-12-01
- Monat1910-12
- Jahr1910
- Titel
- Dresdner Journal : 01.12.1910
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königlich Säehfisehcv Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehörde«. 1910 Nr. 278 -c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenges in Dresden. <3- Donnerstag, 1. Dezember Bezugspreis: Beim deutschen P?,—,— . , . . .. Erscheint: Werktag« nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 189k, Redaktion Rr. 4574. Unkündigunge n: Die Zeile N. Schrift der S mal gesp. AnkündtgunaSleite 2K Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktion-strich (Eingesandt) 7b Pf. Preisermähigg. ans Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorn». 11 Uhr. eim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Se. Majestät der Könia hat dem StaatSminister vr. v. Otto den Borfitz i« Gesamtministermm sowie -ei den ln Lvnarellels beauftragten Staatsministern und dem Staats» Minister vvr. Bett die Leitung der Generaldirettion der Königl. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft übertragen. Der Reichstag nahm gestern daS Gesetz zum Schutze der Reichsbanlnoten in dritter Lesung an und begann die erste Lesung des Gesetzes gegen Mißstände im Heilgewerbe. Heute wird die Beratung fortgesetzt; außerdem wurden die Interpellationen über die Rebschädlinge auf die TageS» orduung gestellt. Die diesjährige Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft in Elberfeld wurde gestern mit einer Ansprache deS Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg eröffnet. Auf der Zeche Rheinelbe bei Gelsentirchen sind durch Zubrmhaehen ein r Strecke fünf Bergleute verschüttet worden. Im Laufe deS Bormittags wurden zwei der Verschütteten alS Leich », zwei schwer und einer leicht verletzt, geborgen. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König habet» Allergnädigst geruht, dem Staatsminister vr. v. Otto den Vorsitz im Gefamt- ministerium sowie bei den in kvangoliois beauftragten Etaatsministern zu übertragen. . -. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem StaatbminHer vvr^Bea die Leitung der General dixellson de? Körügl. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft u übertragen. Die in Lvangkliew . beauftragten Staatsminister haben den bisherigen Superintendenten in Dresden, Oberkonsistorialrat vvr. Franz Wilhelm Dibelius zum Oberhofprediger an der evangelischen Hofkirche und Vizepräsidenten des Evangelisch-lutherischen Landes- konsifioriums ernannt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den in den Ruhestand getretenen Bezirksschuloberlehrern Robert Virus und Andreas Jenke in Dresden das Verdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Harmoniumfabrikant Mann borg in Leipzig-Lindenau den ihm von Sr. Majestät dem Könige von Spanien verliehenen Titel als „Fabri kant von Harmoniums des Königlich Spanischen Hofes" annehme und führe. Stkanntmachung, eine Änderung des Namens und -es Zitzes einer -er-msPektion betreffend, vom 22. November 1910. Die in der Bekanntmachung, die anderweite Ab grenzung der Berginspektionsbezirke betreffend, vom 1. April 1898 (G. u. V. B. S. 25) mitaufgeführte Berg inspektion Oelsnitz i. E. wird am 1. Dezember 1910 nach Stollberg verlegt und führt von diesem Zeitpunkt ab die Bezeichnung Berginspektion Stollberg. 26l2Bergr. Dresden, am 22. November 1910. 8388 Ni«ar»zmlNtsteri«m. Von dem Verbände deutscher Elektrotechniker ist eine neue allgemeine Ausgabe der Vorschriften für Vie Errichtung elektrischer Stark- strom'Anlagen nebst AnSführnngsregel» und der Vorschriften für den Betrieb elektrischer Stark» strom-Anlagen nebst UnSführungSregel« veranstaltet worden, der sich eine Anleitung zur ersten Hilfeleistung bei Unfälle« im elektrische« Betriebe anschließt. Eine besondere Ausgabe dieser Vorschriften, die als Bergwerksausgabe bezeichnet worden ist, enthält die für Bergwerksanlagen aufgestellten Zusatz bestimmungen. Die unterzeichneten Ministerien haben beschlossen, diesen neuen Vorschriften an Stelle der bisherige?», mit Verordnung vom .30. Dezember 1907 — 87 »1 D — anerkannten Vorschriften die staatliche Anerkennung in soweit zu erteilen, als darnach eine Anlage, die diesen Vorschriften nicht genügt, nicht als feuer- und lebens gefahrsicher gelten kann und daß ferner das nach diesen Vorschriften unter gewöhnlichen Verhältnissen sich er gebende Sicherheitsmaß als zulänglich angesehen wird. Hinsichtlich der Bergwerksausgabe wird noch bestimmt, daß die Befugnis des Bergamtes, für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Starkstromanlagen auf Bergwerken und auf unterirdisch betriebenen Brüchen und Gruben mit Genehmigung des Finanzministeriums allgemeine Bergpolizeivorschriften zu erlassen (Art. IV § 177 L des Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Allgemeinen Berggesetzes vom 12. Februar 1909 — G-u. B.-Bl. S. 123 — und § 2 der Verordnung, die Aufsicht über unterirdisch betriebene Brüche und Gruben betreffend, vom 12. Mai 1900 — G.-u. B.-Bl. S. 256—) und zu diesem Zwecke von den obenbezeichneten Vor schriften abzuweichen, durch diese Verordnung nicht berührt wird. Für besondere Fälle wird jedoch Vorbehalten, noch nähere, nach Befinden abweichende Bestimmungen zu treffen. imn Dresden, am 23. November 1910. 8339 Dis Miwtsterle« der Ainanze« »nd des Jwwern. . .. Da» Kaiserl. Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche au» Ennenda, Kanton Glaru« (Schweiz), Stadtbezirk Leipzig (Viehhof), vom Viehhofe in Berlin und aus Unterfarrnbach, Bezirksamt Fürth, Reg -Bez. Miltttfrankeu, am 2S. November. . ' . . , .- Ernennungen, Bersttzungen re. bn öffentliche» Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministerin«» der Justiz. Der Rechtsanwalt Vr. Hans Paul Alfred Ziegner-Gnüchtel in Dresden ist zmn Notar für Dresden-Altstadt auf so lange Zeit, als er dort seinen Amtssitz haben wird, ernannt worden. I« Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Innern Ver setzt: die RegierungSräte vr. Caspari von der Kreishaupt« Mannschaft Chemnitz zur Kreishauptmannschaft Leipzig, Schäffer von der AmtShauptmannschast Plauen zur Kreishauptmannschaft Ehemnitz und vr. Schulze von der Amtshauptmannschaft Löbau zur Kreishauptmannschaft Zwickau. Brandversicherungskammer. Angestellt: Die Militär- anwärter Puchta, Seilheimer, Möbiu», Stüber, Becker und Porst als Expedienten. Im Geschäft»b«reiche de» Ministerium» de» Kult«» und öffentliche« N»»erricht». Zu besetzen: die »irchschulstelle zu Bärenstein. Koll.: die oberste Schulbehörde. Außer freier Wohnung in» Schulhause 1500 M. Grundgehalt vom Schul- und, die Zustimmung der Oberbehörde vorausgesetzt, 1085,97 M. vom Kirchendienste, sowie eintretendenfalls die gesetzliche Vergütung für Überstunden. Bewerber mit recht guter schultätiger und kirchenmusikalischer Befähigung haben ihre Gesuche bis zum 1K. Dez. an den König!. Bezirksschulinspektor in Annaberg ein« zureichen; — die erste Lehrerstelle an der siebe nkiassiaen oberen Schule zn Bärenstein (Ortsteil Stahlbem). Koll.: die oberste Schulbehörde. 1500 M. Grundgehalt, 250 M. Wohnuugsgeld, 2K M. Entschädigung für Instandhaltung der Wohnung, 300 M. für Stellvertretung des Kirchschullehrer» und eintretendenfall» Ver gütung für Überstunden. Bewerber, mit einer musikalischen Hauptzensur, die zum Kirchendienst berechtigt, haben ihre Gesuche mit den vorschriftsmäßigen Unterlage»» bi« zum 15. Dez. an den Königl. Bezirksschulinspektor in Annaberg einzureichen; — die Lehrerstelle an der zweiklassigen Schule zu Dörfel. Koll.: die oberste Schulbehörde. Außer freier Wohnung im Schulhause und Gartengenuß katastermäßig 1608,5» M. vom Schul-, 119,22 M. vom Kirchendienste, 150 M. für den Unterricht ii» der Fort bildungsschule und 100 M. für Verwaltung der Schulgcschäfte. Bewerbungen mit den vorgeschriebenen Unterlagen bis zum 1b. Dez. an den Königl. Bezirksschulinsvektor in Annäberg; — an der 1. kath. Bürgerschule zu Ehemnitz eine ständige Lehrer stelle. Koll.: Kas'Apostolische Vikariat im Königreich« Sachsen. Gesuche mit den vorgeschriebenen Unterlage» sind bi« zum 30. De», bei dem Kollator einzureichen. Die Stellen steigen in 29 Jahren von 1600 auf 3500 M., da« Wohnung-geld von 520 aus 600 M. für Verheiratet« und von «00 auf 500 M. für Unverheiratete; — Ostern 1911 die Kirchschulstelle zu Lützschena b. Leipzig. Koll,: die oberste Schulbehörde. Außer AmtS- wohnunM und Gartengenuß, der mit 30 M. zu bewerten ist, 1554 M vom Schul-, 323,54 M vom Kirchendtenste, 100 M. für Besorgung der Verwaltunasgeschäfte, 225 M. für Unterricht in der Fortbildungsschule, 122 M. Heirungsgeld für ein Schul zimmer. Gesuche sind auch unter Beifügung de» Zeugnisse« über >ie musikalische Befähigmia bi« zum 17. Dez. bei chem K. Bezirks- schulinspektor für Leipzig II einzureichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königliche« Haft- Dresden, 1. Dezember. Se. Majestät der König wird morgen vormittag der Rekruten-Vereidigung de» Standortes Dresden auf dem Alaunplatze und am 5. De zember denjenigen in Großenhain und Riesa beiwohnen. Se. Durchlaucht der Fürst und Ihre Kaiser!, und Königl. Hoheit die Frau Fürstin zu Hohenlohe- Bartenstein werden zum Besuch am Königlichen Hofe morgen nachmittag 4 Uhr 50 Min. auf dem Hauptbahn hofe eintreffen und im Königl. Residenz schlosse Wohnung nehmen. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. DreSde«, 1. Dezember. Heute vormittag wurde vo»» Hrn. Konsistorialpräfident vr. Böhme der zum Oberhofprediger und Vizepräsidenten des Evangelisch lutherischen Landeskonsistoriums ernannte, bisherige Ober- konsiflorialrat Superintendent vvr. Dibelius im Sitzungssaale des Konsistoriums vor versammeltem Kollegium für seine neuen Ämter feierlich in Pflicht genommen. Auch wurde ihm das für den jeweiligen evangelischen Oberhofprediger als Amtszeichen verliehene goldene Kreuz an goldener Kette ausgehändigt. Magni fizenz vvr. Dibelius versprach in warmen Worten die treue Erfüllung der ihm gestellte»» verantwortungsvollen Aufgabe«. A»ts dem bisherige« Lebensgange do» neuernannten Hrn. OdsrhpfpredigerS feien folgende Daten hervorgehoben: Franz Wilhelm Dibelius wurde am 6. Januar 1847 k» Prenzlau als Sohn des 1887 verstorbenen Gymnasial oberlehrers vr. Dibelius geboren und besuchte das Gymnafium feiner Vaterstadt fowie die Universität Berlin. 1871 wurde er Hilfsprediger am dortigen Dom und Adjunkt, 1873 Inspektor des Domkandidatenstifts. Im Jahre 1874 kam er nach Sachsen, indem er der Berufung zum Pfarrer der hiesigen Annenkirche Folge leistete. Alsdann wurde er 1884 als Nachfolger von v. Franz zum Pfarrer der hiesigen Kirche zum heiligen Kreuz und zum Superintendenten der Ephorie Dresden I bestellt, vvr. Dibelius hat dem Landes- konsistorium schon als außerordentliches Mitglied an gehört; 1877 erfolgte seine (ftnennung zum Konsistorialrat und 1894 diejenige zum Oberkonsistorialrat. In der Landes- synod-r vertrat er den zweiten Wahlbezirk (Dresden I zum Teil). Er ist Borstandsmitaked im Sächsischen Hauptmissionsverein, sowie seit 1894 Vorsitzender des Dresdner Hanptvereins und seit 1895 Mitglied des Zentral Vorstandes der Gustav Adolf-Stiftung. Der neue Herr Oberhofprediger ist, besonders aus den Gebieten der kirchlichen Kunst und namentlich der Kirchengeschichte, auch literarisch tätig; die „Beiträge der Sächsischen Sirchengeschichte", das „Organ der Gesellschaft für Säch sische Kirchenaeschichte", werde»» von ihm redigiert. An Allerhöchsten Auszeichnungen besitzt er unter anderen den preußischen Kronenorden 2. Klasse, sowie das Somtur- kreuz 2. Klasse vom Albrechts- und vom Verdienstorden; letzteres wurde ihm anläßlich des 25jährige»» Ephoren- jubiläums verliehen, das er im vergangenen Jahre unter lebhafter Teilnahme beging. De,»tfcheS Reich. Reichstag. Sitzung vom 30. November 1910. Am BundeSratStisch: Staatssekretär vr. Delbrück. Zunächst wurde ein Antrag de- Amtsanwaltes in Füssen (Allgäu) betreffend die Erteilung der Genehmigung zur Straf verfolgung de« Abg. vr. Pachnicke (fortsch. Vp.) wegen Über tretung ort-polizeilicher Barschaften nach kurzer, zum Teil sehr heiterer Debatte abgelehnt. Ohne Debatte wurde da» Schutzgesetz zur Anfertigung von Reich»banknoten in dritter Lesung angenommen. Es folgte sodann die erste vesuna de» Kurpfuschergesetze». Staatssekretär vr. Delbrück: Die Mißstände, die die Be handlung von Kranken durch nichtapprobierte Personen und der Verkehr mit Heilmitteln gezeitigt haben, sind wiederholt im Reichs tag erörtert worden; ein Einschreiten ist geboten. Seit 1869 ist da« Heilgewerbe ein freie» Gewerbe; bi» dahln »nutzte ein ge wisses Maß wissenschaftlichen und technischen Können» nachge wiesen werden; seitdem fehlt e« aber an derartigen Bestimmungen, und darauf sind die jetzigen Mißstände zurückzuführen. E» fragt sich, ob wir nicht auf die Zustände von 1869 zurückgehen «vollen, wo die Srankenbehandlung nur approbierten Personen gestattet war. Jedenfalls erschien e» angezeigt, persönliche Einschränkungen zu schaffen, welche die bei der Ausübung einer solchen P ari« »weikel- lo« entstandenen Mißstände beseitigen oder sie doch zu beschränken geeignet sind. E» fragt sich, ob man nicht die Behandlung ge«
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