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Der sächsische Erzähler : 04.12.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-12-04
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-190212048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19021204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19021204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1902
- Monat1902-12
- Tag1902-12-04
- Monat1902-12
- Jahr1902
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 04.12.1902
- Autor
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1902 strrium de» Innern Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung fmoen, werden bis Montag, Mittwoch und Freitag früh 9 Uhr angenommen und kostet die virraespaltene CorpuSzrile IS Psg., unter „Eingesandt" 20 Pf. Geringster Jnseratenbrtrag 30 Pf. - Einzelne Nummer 10 Pf. Deutschlands Fleischversorgung und die künftigen Handelsverträge. Die Fleischerzragung Deutschlands, zu welcher auch al» von Nutzthirren hrrrührend die Milch-, Butter», Käse- und Eierproduktion gehört, ist ganz bedeutend. An solchen Produkten wurden in Deutschland nach dem Durchschnitt der letzten Jahre folgende Erträge berechnet: Milchwirthschaft 1625 Mill. Mark, Schweinefleisch 1192 Mill. Mark, Rindfleisch 832 Mill. Mark, Geflügel 483 Mill. Mark, Hammelfleisch 91 Mill. Mark, Pferde 27 Mill. Mark. Au» dieser Zusammen stellung ist ersichtlich, daß die Milchwirthschaft und die Schweinehaltung die bedeutsamsten Be» IrkbSzweige der deutschen Landwirthschaft ge worden sind, denn 38 Prozent de» Gesammt- ertrageS derselben entfallen auf diese beiden Zweige, welche durch die Berwerthung der Molkereirückstände — Magermilch und Molken — in einem unverkennbaren SegrnsritigkeitSvrrhältniß stehen. So groß nun aber auch diese Produktion ist, so langt sie bei der hohen Bevölkerung Deutsch, land» doch nicht zur genügenden Flrischversorgung de» deutschen Volke» und eß müssen im Durch- schnitt berechnet noch jährlich für 8V Mill. Mark tzräparirte» Fleisch, Speck und Schmalz in Deutschland eingrführt werden. Auf die Einfuhr von lebenden Schlachtvieh nach Deutschland do^ «an bi» auf Weitere» kein große» Gewicht k da sie wegen der Viehseuchen lheil» ,.aoz boten, theil» uur in sehr beschränkt«« Muße Sachsen. Dresden, 2. Dez. Sr. König!. Hoheit der Kronprinz wird Sich morgen gelegentlich einer Wagenfahrt mit Ihrer Kaiser!, und Königl. Höhnt der Frau Kronprinzessin in da» Tarnisonlazarrtt begeben, um auf Wunsch Seine» behandelnden Arzte», de» Königl. Leibarzte» vr. Selle, durch den Vorstand der Röntgen-Station daselbst, Ober stabsarzt vr. Burdach eine photographische Auf nahme des verletzten Unterschenkel» machen zu lassen. Dresden. In der Familie de» Kronprinzen Friedrich August steht, wie e» in Hofkretsen schon kein Seheimniß mehr ist, im Frühjahr nächsten Jahre» ein freudige» Ereigntß bevor. Laut Bekanntmachung de» Kgl. Ministerium» de» Innern hat Se. Maj. der König auf Grund von Z 9 de» Gesetze», die Einrichtung eine» Adel»- buche» und die Führung de» Adel» und der Adel». Heydenreich, denEeremontrumeister und Kammer- herru Grafen v. Rex, den Legation»rath v. Stieglitz, den Oberlande»gericht»rath Oberjustizrath Vogel ""d Zrhrn. Arthur v. Zedtwitz zu Mitgliedern ln» A«»schussr» für Adel»Iach«a ernaunt. Ferner ist auf Grund von K 5 der Verordnung zur Aug führung de» vorgenannten Gesetze» der Hilf»«,beiter Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, DieuStag», Donnerstags und Eounad«»», und tostest einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belle tristische« Vellage« vierteljährlich Mark 1 öS Pf. Nummer der Zeitungspreisliste 6SS7. Nerusprechstelte vr »st Bestellungen «erden bei allen Postanstalten drS deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend bei unseren Zeitungsboten, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. G1-be««»»f»«f»rgst-* Jahr»««». Schneeauswerfen, Abstecken von Winterbahnen und Bestreuen glatter Wegestrecken. Die wegebaupflichtigen Gemeinden und Gutsherrschaften werden veranlaßt, 1) für Auswerfen des Schnees auf den Kommunikationswegen und den dem öffentlichen Verkehr dienenden Fußwegen besorgt zu sein, 2) zur gefahrlosen Umgehung derjenigen Wegestellen, welche der Schneeverwehung ausgesetzt sind und nicht frei gehalten werden können, Winterbahnen mittelst Stangen von mindestens 2,5 Meter Höhe, welche am oberen Theile mit Strohwischen oder Reisigbündeln zu versehen sind, abzustecken, die Zugänge zu den Winterbahnen gehörig einzuebnen und gleichfalls durch Abstecken deutlich sichtbar zu machen, überdies aber die verschneiten Wegestrecken abzusperren, sowie 3) bei Glätte die Straßen und Fußwege innerhalb der Ortschaften, sowie auf den Hauptverkehrswegen alle abschüssigen Stellen auch außerhalb der Ortschaften mit Sand oder Asche zu bestreuen. , ' Säumige haben, abgesehen von der sie treffenden Haftpflicht für vorkommende Unglücksfälle, Ordnungsstrafen bis zu 50 Mark und nach Befinden sofortige Vornahme des Erforderlichen auf ihre Kosten zu gewärtigen. Bautzen, am 2. Dezember 1902. Königliche Amtshauptmannschaft. von Mrchbach. H Ueber das Vermögen des Mühlenbesitzers Friedrich Hermann Nltsche in Wölkau wird heute am 2. Dezember 1902, Nachmittags ^5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Bankdirektor Friedrich Ttzarschrch in Bischofswerda wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum S7. Dezember IVOS bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eine» anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 5. Januar 1903, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird.aufgegeben, nicht» an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum »L. Dezember llvvst Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Bischofswerda. stattet ist. Neben der weiteren Flrischversorgung Deutschland» au» Oesterreich-Ungarn und Ruß land ist e» daher hauptsächlich die amerikanische Flrischau»fuhr, die mit auf Deutschlands Absatz gebiet angewiesen ist, und daran sollte bei dem Abschlüsse der neuen Handelsverträge ganz be sonder» gedacht werden. Muß Deutschland für circa 80 Millionen Mark jährlich fremde» Fleisch, Speck und Fett rinsührrn und entfällt davon die Hälfte allein auf den amerikavischen Export, so muß e« der deutschen Handels- und Zollpolitik auch gelingen, Amerika zu Zugeständnissen für die deutsche Industrie bei entsprechender Behandlung der amerikanischen FleischauSfuhr zu veranlassen. BIS zu einem gewissen Grade kann man nämlich sagen, daß die Bereinigt en Staaten von Nord- amerika und die südamerikanische Republik Argentinien ihren Fleischexport so riesig gesteigert haben, daß sie sich damit in einer fast gleichen Lage wie die europäische Industrie, nämlich in einer großen Ueberproduktion befinden. Die für 1900 ermittelten Schlachtthiere in den vereinigten Staaten werden mit 192 Mill. Stück angegeben, davon 67,8 Millionen Riader, 61,6 Mill. Schafe und 62,8 Mill. Schweine. Im Zeitabschnitt« von 1850 bi» 1900 ist die Zqhl der Schlacht- Häuser in den Vereinigten Staaten von 185 auf 921 da» angelegte Kapital von 3,4 Mill, auf 1892 Mill. Dollars, dir Zahl der hierbet be- chä tigtrn Arbeiter von 3276 auf 68,524 gr- sächW Lrzähker, " Vezirksauzeiger für Bischofswerda, Stok-e« ««d Umgegend. »er Kgl. AmiShm-tmowschift, der «gl. Schlllinspertiui «. «S Sgl-Hauptzollamtes M Buche», iowie de- Sil. Amtsgerichts and des StadtratheS z» Bischos-mada. Schlächtereianlage. Der Erbgerichtsbesitzer und Fleischermeister Friedrich Alwin in b«»WI» beabsichtigt, in dem unter Nr. 26 des Brandversicherungskatasters für Pohla eingetragenen Grundstück eine Schlächterei zu errichten. Reichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht , etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhrer anzubringen. Bautzen, am 27. November 1902. Königliche Amtshauptmannschaft. vo« Mrchbach.
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