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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-11-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186111072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18611107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18611107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-11
- Tag1861-11-07
- Monat1861-11
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1861
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M AH, Donnerstag den 7. November 1861. Bekanntmachung. Wahrend der Monate November, December und Januar wird das Museum de- Nachmittags nur bis 8 Uhr geöffnet sein. Leipzig am 3. November 1881. Der Rath der Stadt Leipzig. —— ^ Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Nachstehend bezeichnet?, der Stadtgemeinde gehörige Wohnhäuser, das Hauptgebäude in dem ehemaligen Becker'schen Grundstücke, Kleine Gasse Nr. 1 (584 des Brandkatasters 6), das ehemals Krüger'sche HauSgrundftück, Kleine Gaffe Nr. L und 3 (585 und 586 deS BrandkatasterS L.), das ehemals Gärtner'sche HauS, Bosenstraße Nr. 13 (866 des BrandkatasterS L.) sollen mit sämmtlichem dazu gehörigen Material und so wie sie stehen und liegen zum Abbruche versteigert werden. Wir haben hierzu den V. November 1881 als Termin angesetzt, und es werden Erstehungslustige geladen, an diesem Tage Vormittags 11 Uhr in der RathSstube zu erscheinen, ihre Gebote zu eröffnen und sich dann weiterer Weisung zu gewärtigen. Die Versteigerungsbedingungen können vom 21. Oktober d. I. an auf dem Bauamte eingesehen werden. Leipzig den 17. Oktober 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die erste Ctage im vormals Schletterfcheu Haufe, Petersstraße Nr. 14, soll von Dstern 1S8B ab anderweit auf drei Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethluftige haben sich Donnerstag den 14. dieses Monats Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle einzufinden, ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung des RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, zu gewärtigen. Die LicitationS- und Miethbedingungen find schon vor dem Termine an Rathsstelle einmsehen. Leipzig, den 1. November 1861. Des Raths der Stadt Leipzrg Finanzdeputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 30. Oktober 1861. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Nach Eröffnung der Debatte war man zunächst darüber ein verstanden, daß die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhenden Be- freiungsgründe einer Abstimmung nicht unterworfen werden können. Der BefreivngSgrund unter g für Fuhren im städtischen Interesse wurde eben so wie der neue Zusatz bei g wegen Befreiung der Ge schirre von Bürgern, welche auf dem Lande zeitweilig sich auf halten, einstimmig ratihabirt. Der vom Beschluß de- Raths abweichende Vorschlag drs Aus schusses zu d, wonach alle Düngemittel fernerhin der Abgabe unter liegen sollen, wurde von Herrn vr. Heyn er bekämpft, welcher auf die großen Unannehmlichkeiten hinwies, die durch Besteuerung dieser Materialien und einiger anderer, wie Straßenschmuz, Dünge kalk der Seifensieder, für die Stadt erwachsen müßten. Herr vr. Heyner beantragte, die Befreiung der Düngemittel und Düngersurrogate be stehen zu lassen. Dieser Antrag wurde unterstützt. Herr Adv. Winter fügte den Bemerkungen des AuSschusses gegenüber noch hinzu, daß die Hausbesitzer für Räumung ihrer Gruben noch bezahlen müßten und daß folgerecht der Mehraufwand, welchen dle Oekonomen für das Dammgeld zu machen hätten, auch von den Hausbesitzern zu tragen sein würde. Obgleich Herr Cavael Letztere- nicht unbedingt zugab, bestätigte er doch das Tatsächliche der Winterschen Bemerkung. Herr Leppoc empfahl im Interesse der Gleichmäßigkeit und Leichtigkeit i» der Erhebung den Beitritt zum Vorschläge des AuSschusseS, während Herr vr. Heyner wiederholt zu erwägen gab, daß die neue Last auf die Hausbesitzer selbst fallen werde. Im klebri gen erläuterte er seinm Antrag dahin, da- er nicht all« Dünger surrogate, sondern nur jene lästigen, in der Stadt erzeugten Dünge mittel befreit wissen wolle, welche nach dem Tarif zeit her ab gabenfrei waren. Zum Schlüsse sprechend bemerkte der Herr Referent, daß der Ausschuß von der Ansicht ausgegangen, möglichste Gleichheit und Leichtigkeit für Erhebung der Abgabe herzustellen; im Uebrigen wies er auf die Motive deS Ausschusses hin. Dem Beschlüsse deS Raths, die Abgabenfreiheit für Gruben- und Stalldünger, so wie Jauche beizubehalten, trat die Ver sammlung, unter Ablehnung deS Ausschußantrags, mit überwie gender Mehrheit, dem Heynerschen Anträge aber einstimmig bei. Betreffs der übrigen Düngersurcogare nahm die Versammlung gegen 14 Stimmen den Antrag des Ausschusses, beziehentlich den Beschluß des Rath- an, wodurch sich der hierauf bezügliche Theil des Heynerschen Antrags erledigte. Au i. Für die Befreiung der Landfleischer vom Brücken- und Damm- gelde verwandte sich Herr vr. Heyner. Der entgegen stehende Antrag deS Ausschusses fand aber gegen 6 Stimmen Annahme. Anlangend zu k, die Aufhebung der Befreiung von Kohl- gärtnerwaaren, Bauermarkt rc., befürchtete Herr Adv. Helfer unter Angabe von Beispielen dadurch eine Verteuerung der noth- wentzigsten Leben-mittel und beantragte deshalb alle diese bisher befreiten Erzeugnisse auch ferner vom Damm- und Brückenzelde frei zu lassen. Der Antrag wurde unterstützt. Herr vr. Heyner fand in der Besteuerung jener Lebensmittel nicht- als eine Beförderung des Hökerwesens und folgerecht Ver schlechterung der betreffenden Consunuidilien; was auch vom Ge müsemarkte gelte. Auch Herr vr. Neclam bezeichnet- jede Abgabe auf Lebens mittel als rin allenthalben anerkanntes volkswirthschaftliches Uebel, nur geeignet, die Preise solcher Leben-mittel zu erhöhen, die an fich schon in dm letzten Jahrzehnten außerordentlich gestiegen seien.
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