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Zwönitztaler Anzeiger : 06.07.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-07-06
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188907065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890706
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890706
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-07
- Tag1889-07-06
- Monat1889-07
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 06.07.1889
- Autor
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mMW ZIMM. Localblatt für Zwönitz, Mederzwönitz, Kühnhaide, Lenkersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim u. f. w. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Ltadtgemeinderath, den Kirchen, und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang. Redaction, Druck und Sizenthum von S. B. Ott in Zwöntd- 14. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und iü durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für l Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion veträgt für die dreigespaltene Corpus,eile oder deren Raum 10 Psg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Lags vor dem Erscheinen deS Blatte- angenommen. 7S. Sonnabend, den 6. Juli. j 188». Bekanntmachung. Für Vie Wasserbeschädigten find bei den nachstehend genannten Sammelstellen: Herrn Stadtrath Hentschel 23 Mark 85 Pfg. „ Kaufmann Schmidt 30 „ 35 „ bei der Stadtcasse 23 „ — „ 77 Mark 20 Pfg. 8u. eingegangen. Mit Rücksicht darauf, daß die von der Expedition des „Zwönitzthaler Anzeiger" gesammelten Spenden den Wafserbeschädigten im Mulden- und Pleißenthale zugewendet werden und der hiesige Turnverein eine Theatervorstellung veranstaltet, deren Reinertrag den Wafser beschädigten in Drebach zu Theil werden soll, wird beabsichtigt, die vorstehend genannten Beträge den Wafserbeschädigten in Reichen bach und Mylau zuzuwenden. Falls sich binnen 3 Tagen gegen diese Absicht kein Widerspruch erhebt, wird dieselbe zur Ausführung gebracht werden. Zwönitz, den 3. Juli 1889. Der Stadtrath. vr. Rühl. Bekanntmachung. Spätestens am 15. Juli dieses Jahres sind die von den katholischen Glaubensgenossen für das Jahr 1889 zu entrichtenden Kirchenanlagen an unsere Stadtkasse unerinnert, bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung, zu bezahlen. Zwönitz, den 2. Juli 1889. Der Stadtrath. vr. Rühl. Bekanntmachung. Nach Z 17 der Revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 sind zur Erwerbung des Bürgerrechts diejenigen Gemeinde- Insassen verpflichtet, welche a. männlichen Geschlechts sind, d. seit drei Jahre» im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben, und v. mindestens 9 Mark an directen Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Diejenigen Gemeinde-Insassen, bei denen die unter u, d und o angeführten Voraussetzungen zulresfen, fordern wir hierdurch auf, sich bis längstens den 10. August dieses Jahres bei Vermeidung einer Ungehorsamsstrase von 10 Mark an Rathsstelle zu melden. Nach demselben § 17 sind zum Erwerbe des Bürgerrechtes diejenigen Gemeinde-Insassen berechtigt, welche s, . die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen d. das fünfundzwonzigste Lebensjahr erfüllt haben, v. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, ü. unbescholten sind, e. eine direcle Staatssteuer von mindestens drei Mark jährlich entrichten, f. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 8- entweder 1. im Gemeindebezirke ansässig sind, 2. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder 3. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Ausgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Diejenigen Gemeinde-Insassen, welche zur Erwerbung des Bürgerrechtes berechtigt sind und dasselbe zu erwerben wünschen, werden ebenfalls aufgefordert, sich baldigst zu melden. Zwönitz, den 26. Juni 1889. Der Stabtrat h. ———vr. Rühl. Die Feindschaft der Russen gegen das Deutschthum. Wir wollen nicht an einen angeblichen Vorgang, welcher sich in Stuttgart zwischen würltembergischen und russischen Offiziere» ab gespielt haben soll, anknüpfen, denn dieser Vorgang ist ja von ver schiedenen Seiten in Abrede gestellt worve» und könnte ja auch, wenn er wirklich stattgefunden hätte, lediglich einen privaten Charakter haben, denn wer wollte schließlich aus einer Aeußerung, die ein russischer Rittmeister in der Weinlaune gethan hat, eine Maatsaction herauslesen. Nichtsdestoweniger veranlaßt uns dieses Merücht, wo nach man in Rußland keine einheitliche deutsche Armee, sondern nur die Heere der Bundesstaaten kennen will, zu einer Charakterisirung der Feindschaft der Russen gegen das Deutschthum, zumal die russischen Zeitungen in der deutschfeindlichen Tonart durchaus sich nicht ge ändert haben. Irgend einen fachlichen Streitpunkt um die Gestaltung einer politischen Frage hat es, soweit man sich zurückerinnern kann, zwischen Deutschland und Rußland seit Jahrzehnten nicht gegeben, denn die russischen und deutschen Interessen sind ja seit langen Jahren durchaus nicht mit einander in Conflict gerathen, im Gegentheil hat Preußen und später das deutsche Reich in drei schweren politischen Crise» der letzten Jahrzehnte Rußland Freundschaftsdienste erwiesen, es ist dies historisch nachweisbar während des Krimkrieges, während des letzte» polnischen Aufstandes und während des durch den letzten russisch-türkischen Krieg hervorgerufenen ConsiicteS zwischen Rußland, Oesterreich und England. Woher kommt da eigentlich die Feindschaft der Russen gegen das Deutschthum und besonders gegen das neue deutsche Reich? Es giebt dafür keine andere Erklärung, als daß sich Ruhland seit 1871 allmählich in eine ähnliche neidische Nebenbuhler schaft Deutschland gegenüber hineingesetzl hat, wie das französische Kaiserreich nach dem Jahre 1866 in Bezug auf Preußen und den norddeutschen Bund. Genau wie in Pari« in der Zeit von 1866 bis 1870 in Bezug aus Preußen, so findet mm seit Jahren auch in Petersburg und Moskau in Bezug auf Deutschland, daß dessen neu geeinigtes Reich zu mächtig geworden sei. Man kann deshalb sehr häufig in russischen Kreisen vie Meinung hören, daß Rußland vor zugsweise gegen Deutschland rüsten müsse, ja der EntscheidungSkampf mit Deutschland wird sogar in der russischen Politik als ein Glaubens satz behandelt. Deutschland sucht diesen Kampf nicht und wird ihn auch niemals beginnen, aber dieser Entscheidungskampf zwischen
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