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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.06.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-06-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190706149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070614
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-06
- Tag1907-06-14
- Monat1907-06
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.06.1907
- Autor
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Riesaer W Tageblatt «nd Anzeiger (LlbedlM mü> Anzeiger). »l-gramm«dreffti ßH I! yernstnechstell» Tageblatt", Rt-sa. Nr. 20. pr die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und -en Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 186. Freitag, 14. Juni 1907, abends. 60. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt «schrillt j»ru Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BierteljShrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart SO Psg., durch unsere Trüg« sret in» Hau» 1 Mark 65 Psg, bei Abholung am Schalt« der kaisert. Poslanstalten 1 Mart 65 Psg., durch dm Briestriig« srei ins HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzeigen-Anuahm- für die Nummn de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Lauge, L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Gorthestraße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. , In der Woche vom 17. bi« 22. Junt d. I. werden Scharfschießen abgehatteu ». ans Dem Jnfauterie-SchieMatze bei Hatdehünser: an allen Werktagen täglich ungefähr von 7 Uhr vormittag» bi» S Uhr nachmittag», b. ans -em Aeldartillerte,Schießplätze Set Zeithain auch südlich -es Wülknitzer Weges: an allen Werktagen täglich ungefähr von 7 Uhr vormittag» bi» L Uhr nachmittag». Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schiebtage so bewirkt, daß sie */, Stunde vor Beginn der Schießen durchgeführt ist. Der Wülknitzer Weg und die Mühlberger Straße sind nur während der Schießen auf dem Feldartillerie-Schießplatze gesperrt. Die Wege de» Platze» sind bet geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschastliche Bekanntmachung vom 30. März d. I. Nr. 302 V., abgedruckt in Nr. 75 deS Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 88 366" bez. 368» des Reich». strafgesetzbuchS bestraft werden. Die Orttpolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtLetnwohnern auf dem vor- geschriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 14. Juni 1907. 390 b v. Königliche AmtShauptmanuschaft. ' Da» unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Blatt 301 seine» Handelregisters, die Firma Glasfabrik Lanaeuberg Paul Lamberts L Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Langenberg bei Riesa betreffend, eingetragen, daß der Gesellschaft-Vertrag durch Beschluß der Gesellschafter vom -^^»Eber^1906 laut NotariatSprotokollS von diesem Tage abgeändert und da» Stammkapital auf 28 000 M. erhöht worden ist, sowie daß der neue GesellschaftSverttag mit dem 1. Juni 1907 in Kraft tritt und auf die Dauer von fünf Jahren bi» 1. Juni 1912 gilt und immer als auf weitere fünf Jahre abgeschlossen gelten soll, falls nicht 6 Monate vor Ab lauf eine schriftliche Kündigung erfolgt. Riesa, den 13. Juni 1907. Königliches Amtsgericht. Die vrotliefernng für das städtische Krankenhaus und das städtische Armes» ha«S auf das zweite Halbjahr 1907 soll vergeben werden. Geschloffene Offerten sind in getrennte« Lose« im Rathause, Zimmer Nr. 8, wo die Lieferungsbedingungen etngesehen werden können, bis zum 29. Jnni 1907 abzugeben. Der Rat der Ltadt Riesa, am 13. Juni 1907. Rt. ßchmskiMU ms TeWr StMMeckr. — ßnK HM. Im Gasthofe zn Gröditz sollen Dienstag, de« 18. Juni, von vorm. 19 Uhr IM 32 rm w. Brennscheite, 38 rm h. u. 516 rm w. Brennknüppel, 39 rm h. u. 88 rm w. Neste, 5 kief. Langhaufen II. u. Hl. Kl., einzeln in den Abt. 84 bis 88, 90 bi» 94, 96 bi» 99, 101, 102, 103, 105 u. 106 sowie in den Durchforstungen der Abt. 85, 87, 95 « 106, gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Weißig a. R. u. Moritzburg, am 10. Juni 1907. Kgl. Aorftrevierverwattuug. Kgl. Korstrentamt. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird die unterm 3. dss. MtS. verfügte Sperrung deS Kommunikationsweges von Sageritz «ach Nünchritz bis 17. Juni 1997 verlängert. Glaubitz, den 13. Junt 1907. Der SntSvorsteher. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 15. Junt dss. Ihrs., von vormittag» v»9 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch zweier Ochse« (roh) zum Preise von 50 Pfg. pro V, kg zum Verkauf. Riesa, am 13. Juni 1907.. Die Direktion de» städt. ScklachthofeS. Sparkaffe Gröba verzinst sämtliche Einlagen mit 3^ <>/<>. Die Verzinsung beginnt von dem auf die Einzahlung folgenden Tage und hört mit dem der Rückzahlung vorausgehenden Tage auf. Die Einlagebücher werden kostenlos erteilt. Jetziger Einlagenbestand: 377771 Mk. 07 Pf. W O» mt sASS für das „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bi» spätesten» vormittag- 9 Ahr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 14. Juni 1907. —* Eine auch für weitere Kreis« interessante Entscheidung hat kürzlich das Oberverwaltung S- gericht getroffen. ES hat die Frage, ob unsere Zei tungsausträgerinnen der Krankenversicherungspflicht unter liegen, also bet der Ortskrankenkasse anzumelden sind, verneint. Anfangs April vorigen Jahres rief die hiesige Ortskrankenkasse die Entscheidung de» StadtrateS zu Riesa tu der Frage an, ob die von unserer Verlagsfirma beschäf- tigten Zeitungsausträgerinnen zur Ortskrankenkasse anzu- melden seien. Nachdem deren JnoaltdenoersicherungSpflicht von der Kreishauptmannschaft Dresden sestgestellt worden war, entschied der Stadtrat zu Riesa (Herr Stadtrat Ayrer), daß diese Personen auch der KrankenoerficherungSpflicht unterlägen. Hiergegen erhob die Firma unter Berufung aus ein in einem gleich oder ähnlich liegenden Kalle er- gangen«» Urteil des OberoerwaltungSgerichtS vom 29. April 1903 Einspruch bei der KreiShauptmannschast als Ver- waltungSgertcht, welche aber denselben abwieS, indem sie sich auf den Standpunkt des StadtrateS stellte. Auf hier gegen von unserer Verlagsfirma eingelegte Berufung hatte sich das OberoerwaltungSgericht noch mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Der von den ersten beiden Instanzen ver- tretenen Ansicht, daß die Zeitung-träger nur Botendienste ver richten, vermochte sich da» OberoerwaltungSgericht nicht an- zuschlteßen, stellte vielmehr fest, daß die Zeitung-träger eine selbständige gewerbliche Tätigkeit au-üben. ES hob da angefochten« Urteil auf, «eil e» eine Versicherung», pflicht der von der beklagten Firma beschäftigten Austräger nicht anzuerkennen vermochte. Die gerichtlichen und außer gerichtlichen Kosten hat die Ortskrankenkasse Riesa zu tragen. -!-* Daß wir in der Zett der langen Tage leben, ist nach dem Kalender zwar Tatsache, aber in den letzten Tagen hat man hiervon nicht viel verspürt. Die Tage wurdtn unliebsam verkürzt durch dunkle Wolken, die sich gegen Abend am Himmel zusammenzogen. Ihnen ent- strömte dann heftiger Rege«, der besonder» gestern abend mit einem wölkenbntcharttgen zu vergleichen war. E»war ein Gewitterregen, der hier nirdergtng, während da» Ge- Witter selbst hier nicht zur Entladung kam. Es wäre zu wünschen, daß der heutige Abend eine Ausnahme von dem WitterungSverlaufe der letzten Abende bildete, da andern falls die Abhaltung deS aus heute verschobenen Monftre- KonzertS im Stadtpark wieder in Frage gestellt ist. —* Der Allgemeine Deutsche Jagdschuftz- Veretn läßt uns folgende Mitteilung zur Veröffentlichung zugehen: Der Allgemeine Deutsche Jagdschutz-Verein hat zur Lösung der Frage über die Altersbestimmung des Schalenwildes — speziell des Rehwildes — im Jahre 1904 die Graf von Bernstorffschen Wildmarken ange nommen und ist bemüht, das Schalenwild in umfassendster Weise zu zeichnen. Die Zeichnung geschieht durch einen vernickelten Druckknopf, der unlöslich an der Innenseite der unteren Gehörmuschel in dem festeren, knorpltchen Teil deS Gehörs so angebracht wird, daß die Nummer nach innen, der Knopf nach außen kommt. Der Knopf hat auf der unteren Seite die Buchstaben v. I.-V. und eine Nummer und ist sehr leicht zu erkennen. Bis jetzt sind weit über 40000 Stück Marken ausgegeben und da- von über 9000 Stück bet Wild eingezogen. Natürlich ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, daß keine Marken verloren gehen und deshalb wird an alle Jäger und Jagd besitzer die Bitte gerichtet, bei erlegten oder eingegangenen Stücken auf die Marke zu achten und die Nummer einer jeden Marke, die ihnen in die Hände kommt, gefälligst ungesäumt an die Zentralstelle für Verausgabung von Wildmarken dem Generalsekretariat zu Berlin 30, Martin-Lutherstraße 2, anzuzeigen. Dabei soll mttgeteilt werden: das Datum der Erlegung, das Revier, in welchem das Stück zur Strecke kam, sein Gewicht, bei männlichen Stücken Stärke re. de» Geweihe» oder Gehörns, etwaige besondere Umstände, eo. ob verendet aufgefunden. Von größtem Werte für die Untersuchungen ist die Uebersendung und zeitweise Ueberlassung der Köpfe der erlegten Tiere. Dabei wird aber gebeten, die Wtldmarken nicht zu ent- fernen und die ev. Gehörne oder Geweihe nicht abzuschlagen. Gerade auf die Einsendung der unversehrten Wtldköpfe wird da» größte Gewicht gelegt. Die Wildköpfe werden durch die Zentralstelle — nach eingehender Untersuchung durch Fachleute — fkeletttert und den Eigentümern in tadellosem Zustande zurückerstattet, sobald dies gewünscht wird. Alle Herren, welche der Zentralstelle diese Will»- köpfe leihweise überlassen können, erweisen der Wissenschaft über die Kenntnis unseres einheimischen Wildes und der Jagdpflege in unserem Vaterlande einen ganz unschätz- baren Dienst. —88 Die sächsische Verordnung vom 14. Juli 1903, betr. die Anpreisung von Heilmitteln aller Art, ist schon häufig von Kurpfuscher« rc. auf ihre RechtSgiltig. keit hin angegriffen worden. ES wird behauptet, die Landesgesstzgebung sei zum Erlaß der Verordnung nicht befugt gewesen, denn das Reichsgesetz werde durch di« sächsische Verordnung verletzt. DaS Reichsgesetz kenne nur eine Liste von verbotenen Gehetmmitteln, während die sächsische Verordnung auch die Anpreisung von Geheim- Mitteln unter Strafe stelle, die in jener ReichS-Liste nicht enthalten seien. DaS OberlandeSgericht hat aber jetzt aufs neue entschieden, daß die sächsische Verordnung zu Recht besteht. Das Reichsgesetz handle von verbotenen Geheim- Mitteln, während die sächsische Verordnung dis Anpreisung solcher Heilmittel untersage, von denen mehr behauptet wird als sie halten können. Dieser Entscheidung lag fol gender Fall zugrunde: Die Löwenapotheke in velzig hatte im Leipziger Stadt- und Dorfanzeiger ein Mittel gegen Atemnot, Pfeifen usw. bei Pferden angepriesen. Der bett. Redakteur war deshalb wegen Uebertretung der sächsischen Verordnung, marktschreierische Anpreisung eines Geheim- mittels, bestraft worden. Vor dem OberlandeSgericht machte der Angeklagte geltend, daß die sächsische Verordnung gegen da» Reichsgesetz verstoße und daß er, weil da» Mittel von einer Apotheke verkauft werde, habe annehmen müssen, daß e» sich um ein gesetzlich erlaubtes Mittel handle. Die Revision wurde verworfen. (Nachdruck verboten.) Oschatz. Wie da» „Tbl." hört, beabsichtigt man an maßgebender Stelle dem vom Städtischen und Gewerbe verein angeregten BaueineSElektrizitätSwerke» näher zu treten. Jedoch soll der Bau erst im nächsten Jahr in Angriff genommen werden und zwar in Verbin dung mit einer geplanten Erweiterung de» Wasserwerke», die durch die Kasernenbauten, für die der Druck de» Wasserwerke» in seinem jetzigen Umfange nicht auSreich^ Keck PW M m Stachuk WohltStigkeitskonzert ks MechmMcks.
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