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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.08.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-08-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192008161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200816
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200816
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-08
- Tag1920-08-16
- Monat1920-08
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.08.1920
- Autor
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Montag, 1«. August 1929, adends. 73. Jahrg ««d A«r-ts»r Mtblaü M MM-er). —AmtsSccrLL Mr tte «mt-haiwtmannschast VrogenVakn. da« Amtsgericht und den Rat der Gtadt Riesa, sowie dm Gemeinderat Grvb«. Stadtbücherei, über 5500 Bände, jeden Montag und Donnerstag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von 6—7 Uhr geöffnet. Eingang: Haupttor des Knabenschulgebäudes Goethenr. Leih gebühr für den Band 1. und 2. Woche 5 Pf., für jede weitere Woche 5 Pf. mehr. Tie Verwaltung der Ltadtbiicherei. Thieleinann. Saatgutverkehr mit Getreide. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 26. vor. Mts. wird noch folgendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht: 1. Die früher erteilten ZulafsungKscheine für den Handel mit Saatgut find mit Inkrafttreten der Saatgutverordnung vom 1«. Jnli lfd. IS. erloschen. Saatgnt- bändler haben alsbald wieder um Zulassung nachzusnchen. Anträge sind unter Benutzung der schon früher vorgeschriebenen Vordrucke bei dem Kommunalvcrband einzureichen. 2. Landwirte, die selbsterbantes Getreide zu Saatzwecken verändern wollen lz. vgl. Ziff. 3 der oben angezogenen Bekanntmachung) haben die Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Veräußerung für-Herbstsaatgnt bis spätestens den IS. Sev- tember lfd. IS. und für Kriihjabrssaatgut bis svä testens I. Avril ISSI hier Anznreicken. Nach diesem Termin eingehende Gesuche können Berücksichtigung nicht mehr finde». Hierbei wird darauf hingewiesen, daß jeder Landwirt, der selbstgebauteS Getreide zu Saatzwrcken veriinßört, verpflichtet ist. genau Buch zu führen nach dem von der Reichs- getrridcstclle vorgeschriebenen Mnster. Jeder in dem Verkaussbuch anfgeführte Posten mutz durch Saatkarten belegt sein. Die Saatkarten für diese Posten sind zusammen mit der Durchschrift des Verkaufsbuches am Ende einer jeden Kalenderwoche der Reichs- aelrridestelle — GefchSftSabteiluug — Abteilung Taatgutverkehr durch eingeschriebene» Brief rin,»reiche». Von Rührung des DerkaufSbncheS kann abgesehen werden, wenn es fick um eine einmalige Veräusteruus handelt. In dem Anträge ans Erteilung der Genehmigung ist deshalb in jedem Falle anzugrben, ob es sich nur um eine einmalige Abgabe handelt und wer diesfalls der Erwerber ist. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen und die mit Bekannt machung vom 26. Juli lkd.Js. erlassenen Vorschriften werden nach 8 80 Abi. 4 der Reichs» getreideordnung für die Ernte 1920 bestraft. Grossenhain, am 14. August 1920. 930al. Der K-mwuualverbanb. >r, bei Abholung „ . , ine Gewähr für , zeitraubender und tabellarischer !en werden muss oder der Auftraggeber in Maul- und Klauenseuche. / 1. Unter den Viehbeständen des GutSbefiherS ElauH in Schweinfurtb und des BorwerkSbrfiherS Tr. Povendieker in Pochra ist der Ausbruch der Maul- und Klanen- seuche bezitkstierärztlich festgestellt worden. Als Sverrbeztrk wird gemäss 8 161 der BundeSratSvorlchristen zum Viehsenchen- aefrtz vom 7. Dezember 1911 — Seite 83 des Gesetz- und Verordnungsblattes 1912 — für wchtveinsurth die Gemeinde Schweinfurtb und für Pochra die Gemeinde und der Guts- bezirk Pochra festgesetzt. Als BeobachtungSaebiet wird für Pockra die Gemeinde Merz- darf mit Rittergut, sowie der Ortsteil Obcrreusteu vou Gröba bestimmt. Für- den S.perrbezirk gelten die Vorschriften in 88 162 bis 168 und für das BeobachtungSgebiet die 88 166 bis 168 der genannten Vorschriften. i . 2. Unter den Viehbeständen des Gutsbesitzers Vetter in SvanSberg Nr.V, Guts- betitzer Dietze in RevviS Nr. 6«, Gemeindevorftand Pietzsck» in RevvtS «nd Oswald Nieol in Mehltheuer Nr. 58 ist ebenfalls die Manl- und Klaueusenche ausgebrochen. Am die wegen" Ausbruch der Seuchen in SvanSberg, NeppiS und Mehltheuer bereits erlgssenen Bekanntmachungen wird hingewiesen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschristen des ViebsenchengesetzeS vom 26. Jnli 1909 bez. weiteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt find, gemäss 8 57 der Sächsischen AuSsührungs- verordinmg zum Viehsenchengesetz mit Geldstrafe bis zn 150 Mark oder mit Hast bis zu 6 Wlstben bestraft. Grossenhatn, am 14. Angnst 1920. 183118 I.Die AmtShanptmannschaft. 48» Da« Riesaer Lageblatt erscheint jede« La, abends 7,s Uhr nut Ausnahme der «onn- und »eglage. Verngsorew, gegen Ävraurzahlung, monatlich 4.— llllarc ohne Zustellgevüh! am Postschalter monatlich 4.10 Mart ohne Postgebühr. An,rt«eu für die Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 9 Uhr vormittags aufzugeben und iin voraus zu bezahlen; «m da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 onu breite, 3 wm hohe Grundschrift-Zeile (7 Silben) 1.10 Mark, OrtSpreiS 1.— Mark; zell rauben" Satz üO°/o Aufschlag. Nachweisung«-und Vermittelungsgebühr 80 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezoge Konkur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Niesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Brtriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BefürderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezug «preise». Rotationsdruck und Verlag: Langest Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethtsiratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Ntefa; für Anzeigenteil: i. B.: H. Uhl« mann, Riesa. Vrst- M Mrb!vkr!srü»»g ivr klütejadr 1SÄ A bktrM. Tie Bestimmungen der Bekanntmachung vom 6. August 1919 über Brot- und Mehl versorgung im Erntejahr 19l9 2O gelten in der Fassung, die sie durch die inzwischen erlassenen Nachtragsbekanntmachungen erhalten haben, bis auf weiteres auch für di« Ernte 1920 21 weiter. Großenhain, am 16. Anonst 1920. 1025 b l. Der Kommuualverbaud. Die Kartoffelerzeuger werden infolge Ueberfülluna des Marktes angewiesen, Früh» kartoffeln bis ans weiteres nur auf Abruf der Kommissionäre dem Boden zu entnehmen. Grossenhain, am 16. August 1920. 471 o II, Der Komnmnalverband. Pflichtfeuerwehr in Gröba. Mittwoch, de« 18. August 1»S«, nachmittags T Nbr haben fick alle in Gröba, Forbcrge und Unterreußen aufhältlichen, zum Pflichtscuerwehrdienste verpflichteten Mann- fchakten der Geburtsjahrgänge 1895 und I8V« zu einer Fenerwehrübuug am Steiger turm in der Ostftraße in Gröba pünktlich einzufinden. Ungerechtfertigtes und niientschnldigteS Versäumnis wird auf Grund der Fcnrrlösch- ordnung bestraft. Gröba iElbest am 16. August 1920. Der Gemeiudevorstaud. Die Einmachzucker-Karten werden Dienstag, den 17. d. Ai. nackm. ',-7 Uhr in den Ausgabestellen auSgegeben. Tie Karlen sind bis 18. d. M. bei einem Zuckerkleinhändler anzumelden. Weidg bei Niesa, am 15. August 1920.Der Gemeindevorftand. Eastan, entacgengenommen und es einhellig für geboten erachtet, daß das Tun und Treiben Bergers und insbeson dere sein Auftreten in Klingentbal aufs Strengste unter sucht und restlos aufgeklärt wird. Sie hat einstimmig be schlossen, daß Berger sofort polizeilich festzunehmen sei. Die Festnahme ist daraufhin erfolg». Berger ist dem Amts gerichte in Chemnitz zugefübrt worden, das auf Grund des lnzwischrn angefammelten Materials Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Die Regierung bat weiter Auftrag gegeben, auch die übrigen in die Angelegenheit verwickelten Personen,, soweit sie der Regierung bis zur Stunde bekannt waren,' festzunehmen. Das Weitere ist nun zunächst das staats- anwaltschaftliche Ermittelungsverfahren, mit dessen Führung das Justizministerium einen besonderen Staatsanwalt be auftragt hat. Der in der Angelegenheit mehrfach genannte Staatsanwalt Mühle, der nicht im Dienste des Justizmini steriums tätig, sondern der Reichswehrbrigade 19 zugeteilt war, ist durch die Regierung sofort von seinem Kommando zurück berufen worden. Der Befehlshaber des Wehrkreises 4, Generalleutnant v. Stolzmann, hat zugesagt, daß die Vor gänge in der militärischen Nachrichtenstelle aufs Eingehndeste geprüft werden. Im übrigen ist die sächsische Regierung bei der Reichsregierung vorstellig geworden, sofort eine unbe dingte Gewähr dafür zu schaffen, daß Nachrichtenstellen nicht etwa zu irgend welchen Lockspitzeleien oder dazu gebraucht werden, einzelne BevölterungSschichten zu politischen Aktio nen und Verbrechen aufzuputschcn. Die in der Presse wieder holt geäußerte Unterstellung, daß die sächsische Regierung oder eines der Ministerien sich Bergers oder feiner Ge nossen irgendwie bedient hätten, wird nachdrücklichst zurück- gewiesen. Die Regierung verabscheut aufs Tiefste jede Lock- Witzelei und weift es wert von sich, solche niedrigen Mittel in ihrer Politik zu gebrauchen. —* Besch affungSbeihilfe für Erwerbslose. Reich, Staat und Gemeinden haben etwa 15 Millionen Mark zur Verfügung gestellt, aus denen den langfristig Erwerbslosen in Form von einmaligen oder laufenden Zu- Wendungen Beihilfen zur Verminderung der gegenwärtigen Not zur Verfügung gestellt werden könne». Den Amts- bauptmannschaften und bezirksfreien Städten wird noch in: Laufe der nächsten Woche mitgeteilt werden, welche Beträge sie zur Verfügung haben werden. Die Beihilfen sollen tun lichst in Sachleistungen gewährt werden. —* Steuer-Einzahlungen. Das Reichsfinanz- Ministerium teilt mit, daß nicht, wie bereits des öfteren geschehen, Einzahlungen auf Kapitalertrag- und sonstige Steuern an das Reichssinanzministerium, sondern an das zuständige Finanzamt zu leisten sind. , —* Ungültige Postwertzeichen. Die in den Händen des Publikums befindlichen Marken der früheren Wertftufen zu 2, 2'/,, 3 und 77, M. verlieren mit dem Ablauf des Monat« August ihre Gültigkeit. Ein Umtausch solcher Marken nach dem 31. August findet nicht statt. —-Betriebs ratSbefugntsse. In der jetzt er schienenen Nr. 28 -er „Mitteilung" des Deutschen Jndustrie- schutzverbandes, Sitz Dresden iGeschästsfllhrer Kurt Grittz- ner) ist ein Artikel über die Betrtebsratsbefugniss« enthalten. In dem Artikel werden Uebergriffe der Betriebsräte, wie sie in «chlreichen Fällen vorkommen, behandelt, und es wird dargelegt, wozu die Betriebsräte nicht berechtigt sind. Ab gabe brr Nummer an Interessenten erfolgt duqh die Ge- schäftSLelle, Dresden««- «ttrgermiese Rr. 24, S, Oertliches «nd Siichsisches. Riesa, den 16. August 1920. —* Die schöne ungebundene Ferienzeit ist für dte Jugxnd zu Ende gegangen. Am heutigen Montag hat die Schule wieder ihre Pforten geöffnet. Möge» ast die Großen und Kleinen, nengestärkt an Körper und Geist, kn die altgewohnten Raume zurückgekehrt sein. Noch hält das Bedauern über o-aS Ende der Ferren vor, aber die Gewohnheit wird bald die schlimmsten Gefühle hinweg gefegt haben. Frisch drauf los denn aufs neue studiert, um so mehr, als ist weiter Ferne schon eine Erholung winkt .... in Gestalt der „Kartoffelferien"! —* Eiscnbahngttterbieb stähle. Im Berwal- tungsbercich der Eisenbahngeneralbirektion Dresden sind in -en letzten drei Jahren in 572 Fällen Eisenbahngüterdiebe ermittelt oder bereits begonnene Güterdicbstähle in der Aus führung verhindert worden, wobei es sich herausgestellt hat, , dass die Täter nur in 195 Fällen Etscnbahnbedienstete, da gegen in 854 Fällen sonstige Personen waren, während in den übrigen Fällen ein bestimmter Täter nicht hat ermittelt werden können. Die Eisenbahn-Generalöir:ktion hat für die Ermittelung vorerwähnter Dicbcssälle 23 725 Mk. Beloh nungen ausgezahlt und sichert jedem, der zur Dingfest- machung von Gttterdieben behilflich ist, auch künftig nam hafte Geldbelohnungen zu. —"DaSgestrigeGewerkschaftSfest hatte eine sehr zahlreiche Beteiligung ansznweisen. In dem nach mittags gegen 2 Uhr ftattgefundenen Festzuge waren besonders die Kinder stark vertreten. Auf der Festwiese im Stadtpark herrschte in den Nachmittagsstunden ein fröhliches Leben und Treiben. Für Unterhaltung und leibliche Stärkung war aufs beste gesorgt, sodaß Kinder und Erwachsene auf ihre Rechnung kamen. — Für den diesjährigen Lorenzmarkt, der immer näher rückt, sind bereits zahlreiche Anmeldungen von Schaugrschäften, Dresdner Zelten, die jahrelang weggeblteben waren, Vergnügungs-Etablissements usw. eingegangen. Den Anmeldungen nach dürfte auf einen bedeutend grösseren Um fang, als er in -en letzten Jahren gewesen, zu rechnen sein. — Der Sächsische MilitiirveretnSbund hat im Jahre 1919 Insgesamt 86 735 Mark Unterstützungen an hilfsbedürftige Kameraden, deren Witwen und Waisen ge währt. Gr verfügt über 15 Stiftungen mit 845340 Mark Bermögensbestand, darunter zwei Grundstücke tm Werte von 185 vvo Mark. —* Reichspräsident Ebert tn Leipzig. Zu der gestern begonnenen Technischen und vaumesse wixd Reichspräsident Ebert tn Begleitung -es RetchSwirtschaftS- mintsterS Dr. Scholz «nd brr Herren Ministerialdirektoren Geheimrat Dr. Flach. und Meissner am heutigen Montag m Leipzig eintreffen und bet dieser Gelegenheit auch der deutschen Bücherei einen Besuch abstatten. Bon der sächsi schen Regierung werden Ministerpräsident Buck, Finanzmtnt- ster Dr. Reinhold, der Minister de» Innern Kühn, Kultus- mtnifter Dr. Seifert «nd Wirtschaftsminister Schwarz den Herrn Reichspräsidenten tn Leipzig begrüßen und die Tech nische und Baumesse brsuchen. —* Zur Verhaftung de« «bemaliaen Ober« leutnatzt« Berger teilt di« Nachrichtenstelle der Staats« I kanzlei mit: Dir Regierung hat in Aneram Donnerstag Wh ab-r-alkrrea «esamtfitzuua di« Verübt* d»r nach dem j Vogtlands entsandten Kommissars, des Abgeordneten I —* Schwierigkeiten bei der Verwendung Castan, entacaengenommeu und es einhellig für geboten von Rohbraunkohle. Zu dem kürzlich von Regie- ' ' rungsseile veröffentlichten Ratsckstag an die sächsische In ¬ dustrie, mit Rücksicht auf den infolge der stohlenlieferungen au d:e Entente auch im kommenden Winter zu erwartenden Kohkenmangel als Erfaß Rokibraunlohle zu verwenden, erfährt die Tekegraphen-Union iSäch». Lrmdesdienst auf Erkundigungen au zuständiger Stelle, das; diese Unistel lung der FeuerungSanlagen auf die Verwendung von Roh braunkohlen einmal mir sehr großen Kosten verknüpft ist, dann aber auch bei weitem nicht die durch Steinkohlenseue- rung gesicherte, hochwertige Ausnützung der Feu-rungZ» anlageu gewährleistet. Der Verband Sachs. Industrieller erachtet die durch den Kohkenmangel gegebene Lage für so kritisch, daß sich- der Gesamtvorstand des Verbandes in den allernächsten Tagen mit dem Artikel der sächsischen Regierung beschäftigen wird. Von einer fachmännischen Stelle erfahren wir noch, daß die von der Regierung ge wünschte Umstellung der Feuerungsanlagen die Leistungs fähigkeit der sächsischen Industrie stark mindern müßte und daß Entlassungen von Arbeitern lsrdec die notwendige Folge sein würden. —* Die Erstattung der Kapitalertrags» steuer an Rentner mtt steuerfreiem Einkom men. Nach den unterm 17. Juli 1920 vom Reichsministcr der Finanzen erlassenen Bestimmungen kann zur Vermei dung von Härten den einkommensteuerpflichngeu Personen, die über 60 Jahre alt sind oder erwerbsunfähig oder nicht bloss vorübergehend behindert sind, ihren Lebensunterhalt Lurch eigenen Erwerb zu bestreiten, und deren Einkommen sich hauptsächlich aus Kapitaleinkommcn und Bezügen der in 80 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes bezeichneten Art Uns besondere Ruhegehälter, Witwen- und Waisenpensionen und sonstige Bezüge für frühere Dienstleistung oder Berufs tätigkeit) zusammensetzt, eine Erstattung der entrichteten Kapitalertragssteuer in voller Höhe zugebilligt werden, so fern die Steuerpflichtigen nach den Vorschriften des Einkom mensteuergesetzes keine Einkommensteuer zu entrichten haben. Dte Herauszahlung erfolgt auf Grund eines Antrages nach Ablauf des Kalenderjahres. Es sei erneut darauf hinge wiesen, dass entsprechende Anträge nur bei d:n zuständigen Finanzämtern zu stellen sind. Wer danach glaubt, Ansprüche auf volle Erstattung der Kapitalertragsstener erheben zu können, hat entsprechenden Antrag bei dem für seinen Wohn sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Finanzamt zu stelle», dagegen ist es zwecklos und bedeutet nur Zeitver lust für den Antragsteller, solche Anträge bei dem Reichs, sinanzministerium einzureichen. — Dte Ausfuhr von Ob st aus^Böhmen. Das Prager Ernährungsministerium gibt bekannt, dass tn der letzten Zeit Abordnungen von Großhandlungen mit Obst im Ministerium vorgrsprochen haben, um die Ausfuhr von Obst aus Böhmen ins Ausland zu erwirken. Das Ministerium steht auf dem Standpunkte, daß die Preise trotz der überaus grossen Obsternte in den Städten immer noch nicht auf die vom Ministerium festgesetzten Richtpreise herabgesetzt sind. Die Prager Märkte werden tatsächlich mit Obstsendnngen überschwemmt, doch verweigern die Geschäftsleute die Neber- nahme des Obstes aus dem Grunde, um die hohen Preise anfrechterhalten zu können^ Da jedoch ein grosser Teil des Obstes verdirbt, ft» gestattet nun do« Ministerium allen legitimierten Händlern dte «uSftihr. Deutschland bietet für
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