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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186904265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690426
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690426
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-04
- Tag1869-04-26
- Monat1869-04
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1869
- Autor
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kl Nord, llliqutß tioual- 21.75; 2340; 5.84; Lomd. lebt. M/,; Mi». Cnvtr. mbard. Mi». Schlq Amm» 1865« Middl. («t» rrkt.) ruhiger üs, un- K00 G. »eitel lwnmg: 12»L - Export d. M«. 51 G., 50 G.. matt.— 16 G., -August c. d.N G., pr. f-st. - de- Ge- veutsch» nch eine tär- und trieular- a Credit relgisch» mg de« - Fröre- ukammer e Körper men ai I Sitzung lambratz- General ehe nicht cen; dies l die Ge- Mndrid. Donners' Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 116. Montag den 26. April. MS. Bekanntmachung. Nach §. 7 de- Gesetze- über die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern vom 15. October 1868 muß Jeder, welcher die Fische,er auSüben will, ohne au der Stelle, wo er die- thut, entweder als Fischereiberechtigter, oder alS Pachter, oder al- an-> ßchellter Fischer zur Ausübung der Fischerei befugt zu sein, mit einer, von der Polizeibehörde beglaubigten Fischkarte versehen sein, ad hat dieselbe bei Lu-Übung der Fischerei stet- mit sich zu führen. Zuwiderhandlungen sind mit Geld bi- zu 5 Thalern oder ent sprechendem Gefängnisse zu bestrafen. Die von der hiesigen Fischeriunung für die fließenden Wasser in der Stadt und der Umgegend, soweit derselben da- Fischrecht darin zusteht, au-aestellten. aber nur zum Angeln und unter Ausschluß de- Gebrauch- von Hechthaken berechtigenden, für da- laufende Jahr gültigen Fischkarlen werden in der Registratur unsere- CommiffariaiS am Naschmarkte Nr. 2 gegen Erlegung von 1 Thaler auSgegeben. DaS Polizei - Amt der Stadt Leipzig. Leipzig, den 10. April 186S. vr. Rüder. Bekanntmachung. Dem schon längst erlassenen Verbot zuwider, nach welchem Meßverkauf-buden, mit Ausnahme der sogenannten Eckbuden, bckeneiuaänge nicht haben sollen, find immer noch, und namentlich unter den auf dem AugustuSplatz benutzten Verkaufsbuden vielfach ldlche vorhanden, die Seiteneingänge haben. ES wird daher jenes Verbot andurch nochmal- bekannt gemacht und zugleich allen vlldeubefitzern wie Budeninhaberu eröffnet, daß unter allen Umständen von und mit der MichaeliSmeffe l. I. ab mit Ausnahme der Vkbuden MeßverkaufSbuden mit Seiteneingänge» nicht mehr benutzt werden dürfen, und, wenn solche nichtsdestoweniger aufgestellt »erden, deren Wegräumung ObrigkeitSwegen ungeordnet werden wird. Der Rath der Stadt Leipzig. St Leipzig, den 19 April 1869. Vr. Koch. -chleißner. Bekanntmachung. Der am IS. April d. I. fällige erste Termin der Gewerbe- und Perfoualsteuer ist nach der zum Gesetze vom 26. Mai vor. I. erlassenen AuSführungS-Verordnung von demselben Tage nach eine« halbe« JahreSbetrage, sowie einem Fünftheile des ganze« JahresbetragS der ordentliche« Steuer als Anschlag t» entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeitr^e nebst den städtische« Gefällen a» AL Ngr. auf jede« Stenerthaler der ordentliche« Gewerbe- und Personalsteuer bet de« Bürgern, ad an LA Ngr. anf jede« Stenerthaler dergl. bei de« Schutzverwandten dtnnerr IL Lage» an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln pgeu die Säumigen eintreten müssen. Gleichzeitig wird jeder Coutribuent, dessen Stenerzettel von dem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter wegen Wegzug- de- LbmietherS nicht zurückgegebeu worden, und somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, zur Keuutntstuahrüe setneS GteuersatzeS und Empfangnahme eines anderweiten SteneranSweiseS an obgedachte Hebestelle (Rath- ha«S, I». Gtage, Aimmer Rr LS) verwiesen. Leipzig, am 14. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. - " ^ Tar vr. Koch. mbe. Bekanntmachung. Wegen Neubaues der Pfastendorfer Brücke wird vom Montag den 26. d. MtS. an auf 6 bis 8 Tage der Fährverkehr Ker diese Brücke gesperrt. — Leipzig, am 24. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch.j Schleißner. Bekanntmachung. Der neuerdings von der Stadteommun augekanfre Theil de- Grundstücke- de- Herrn ZimmermeistirS Voigt am Floßplatz Ar. 21/22, ein Platz von 4250 OElleu Flächeninhalt mit einem -leine« bewohnbare« Häuschen darauf, ist sofort gegen halbjährliche Kündigung zu vermtethe« und wollen sich Miethlustige drShalb an Rathsstelle melden. Leipzig, den 24. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Die Herreu Inhaber von Meß- und laufenden Couten werden hierdurch in Keuutuiß gesetzt, daß die Certificatverzeichniffe über K in der gegenwärtigen Ostermesse nach dem VereinSauSlaud« resp. nach anderen verein-ländischen Packhofsplätzen abgesetzten Waaren- pokeu längsten- de« «. Mat d. I. bis Abends 6 Uhr ui der hiesige» Contobuchhalterei eiuzureiche» sind. Leipzig, den 17. April 1869. KüntglicheS Haupt-Zoll-Amt. Meise!, O.-Z.-I. Ltschiedsbaukett für Direktor vr. Möbius. v. Leipzig, 25. April. In Folge der von einer Vereinigung «rfitzer angesehener Männer erlassene« Einladung, Herrn Direktor vr. Paul MöbiuS, welcher Ende dieses Monat- seine Vater- Mi Leipzig verläßt, «m dem an ihn ergangene» ehrenvolle» Rufe als herzoglich sächsischer Schulrath und Seminardirector zu Gotha Folge zu leisten, vor seinem Scheiden die Gefühle freund schaftlicher Hochachtung und die Anerkennung seine- vieljährigen verdienstvollen hiesigen Wirken- in solenner Weise an den Taa zu legen, war der Speisesaal de- Hotel de Pologue gestern Abend von einer nahe an hundert Personen au- den ersten Kreise« un-
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